Die Deutsche Anwalts- und Notarversicherung (DANV) hat eine spezielle Berufsunfähigkeitsversicherung für Steuerberater, Unternehmensberater, Wirtschaftsprüfer, Personen mit abgeschlossenem Studium der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften sowie Studierende in diesem Bereich.
Dabei gibt sich die zur ERGO Versicherung gehörende DANV selbstbewusst, für die oben genannten Zielgruppen die beste Lösung am Markt zu bieten.
Da ein Großteil meiner Kundinnen und Kunden ebenfalls im Bereich der Unternehmens-, Rechts- und Steuerberater sowie Wirtschaftsprüfer arbeitet, interessiert mich besonders, ob dieser BU-Tarif eine passende Lösung für meine Kunden sein kann.
Sollen wir Ihnen das Thema näher erklären?
Wer kann eine BU bei der Deutschen Anwalts- und Notar-Versicherung abschließen?
Der Zugang zu diesem BU-Tarif ist für spezielle Berufe gedacht.
Aus dem Bereich der rechtsberatenden Berufen sind dies:
- Rechtsanwälte
- Notare
- Patentanwälte
- Rechtsreferendare
- Syndici und Juristen in der freien Wirtschaft
- Verbeamtete Juristen
- Richter und
- Staatsanwälte
Aus dem Bereich der Steuer- und Unternehmensberatern sowie der Wirtschaftsprüfenden Berufe sind dies:
- Wirtschaftsprüfer
- Vereidigte Buchprüfer
- Steuerberater
- Steuerbevollmächtigte und
- Unternehmensberater, die selbst Mitglied im Bundesverband Deutscher Unternehmensberatungen (BDU) sind oder in einem BDU-Unternehmen beratend tätig sein
Aus dem Bereich der Wirtschaftswissenschaftlichen Berufe kommen noch die folgenden hinzu:
- Diplom Kaufleute
- Diplom Volkswirte
- Diplom Betriebswirte sowie
- Bachelor und Master in BWL oder VWL
Sowie die Studentinnen und Studenten, die eine Karriere in den vorgenannten Berufen anstreben.
Wenn Sie sich in einer dieser Berufsgruppen wiederfinden, dann besteht für Sie grundsätzlich die Möglichkeit, dass Sie Ihre BU-Absicherung bei der ERGO über den Sondertarif DANV abschließen können.
Wie gut ist die Berufsunfähigkeitsversicherung der DANV?
Wer die Beratung von meinem Team und mir kennt, der weiß, dass wir wenig Wert auf die Bewertungen von Franke und Bornberg, Morgen&Morgen oder die Stiftung Warentest legen.
Wie nahezu alle Tarife am Markt hat die BU der Deutschen Anwalt- und Notar-Versicherung hier auch überall die Höchstnote bekommen. Das ist aber auch keine besondere Herausforderung.
Wir schauen uns lieber die konkreten Details in den Versicherungsbedingungen (AVB) an.
Erfüllt dies DANV alle BU-Profi MUST HAVES?
Das Einstiegskriterium für eine ausreichende Grundqualität stellen die BU-Profi MUST HAVES dar. Diese Kriterien sind aus unserer Sicht relevant für die langfristig planbare Absicherung im Leistungsfall und bei Veränderungen der privaten und beruflichen Situation.
Dabei handelt es sich um Fragen zur abstrakten Verweisung und konkreten Verweisung, dem Geltungsbereich, der Formulierung der Arztanordnungsklausel, der Absicherung von einem “einfachen” Kräfteverfall, dem Versicherungsschutz bei vorübergehendem oder dauerhaften Ausscheiden aus dem Beruf und vielem mehr.
Da die Berufsunfähigkeitsversicherung von der DANV auf den Versicherungsbedingungen der ERGO basiert und die ERGO alle MUST HAVES erfüllt, hat auch die Deutsche Anwalts- und Notar-Versicherung hierbei den vollen Erfüllungsgrad.
Welche Besonderheiten bestehen gegenüber der “normalen” BU der ERGO?
Ein Unterschied zwischen der ERGO Berufsunfähigkeitsversicherung und dem Tarif der DANV ist der Beitrag.
Anders als zum Beispiel bei der Swiss Life BU, die in der MetallRente oder der KlinikRente mit einem günstigeren Beitrag daherkommt, ist der Beitrag für die DANV einen bis zwei Euro teurer als im Normaltarif des Versicherers.
Dafür bekommen Sie auch ein paar echte Mehrwerte in den Versicherungsbedingungen spendiert.
Verzicht auf die konkrete Verweisung
Wenn Sie berufsunfähig sind, verzichten die meisten Versicherungstarife mittlerweile auf die sogenannte abstrakte Verweisung. Das bedeutet, dass nicht geprüft werden kann, ob Sie eine andere Tätigkeit ausüben KÖNNTEN, die Ihrer Lebensstellung vor der Berufsunfähigkeit entspricht.
Wenn Sie hingegen tatsächlich einen anderen Beruf ausüben, kann der Versicherer prüfen, ob diese Ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht und Sie dann gegebenenfalls darauf verweisen und die Zahlung einstellen. Dies nennt man konkrete Verweisung.
Im Tarif der DANV ist neben der abstrakten Verweisung auch die konkrete Verweisung ausgeschlossen, sofern Sie vor dem Eintritt Ihrer Berufsunfähigkeit in einem Beruf der Rechts-, Wirtschafts- oder Steuerberatung oder in einer wirtschaftsprüfenden Tätigkeit gearbeitet haben und diese Ihrer Ausbildung oder Ihrem Studienabschluss entspricht.
Mit anderen Worten: wenn Sie als Steuerberater oder Rechtsanwalt berufsunfähig werden, bekommen Sie Ihre volle BU-Rente unabhängig davon, ob Sie einen anderen Beruf tatsächlich ausüben.
Das ist eine sehr gute Regelung.
Einzigartig ist diese Klausel nicht. Die Basler bietet in ihrer BU ebenfalls einen solchen Verzicht für Notare, Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer und ebenfalls für Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte und Apotheker an. Das Gleiche gilt für die Berufsunfähigkeitsversicherung der Nürnberger.
Allerdings verzichtet die DANV im Rahmen der Nachprüfung darauf zu überprüfen, ob Sie aktuell eine andere berufliche Tätigkeit ausüben. Sie bekommen somit definitiv so lange Ihre BU-Leistung, wie Sie in Ihrem Beruf vor Eintritt der Berufsunfähigkeit berufsunfähig sind. Ohne Wenn und Aber!
Verzicht auf Prüfung einer Umorganisation bei Selbstständigen und Freiberuflern
Sind Sie als selbstständiger oder freiberuflicher Rechtsanwalt, Notar, Steuerberater und andere der oben genannten Berufe tätig, dann kann eine BU-Versicherung im Leistungsfall prüfen, ob Sie nach einer Umorganisation weiterarbeiten können.
Viele Versicherungen verzichten bereits auf diese Prüfung, wenn Sie einen akademischen Abschluss haben und mindestens 90 % kaufmännische oder administrative Tätigkeiten erledigen.
Sofern dies nicht der Fall ist, wird auf die Prüfung verzichtet, wenn Ihr Betrieb weniger als 5 Personen beschäftigt. So zumindest im Durchschnitt, die genaue Gestaltung weicht dann vereinzelt noch ein wenig ab im Markt.
Dies wird wohl ohnehin auf die meisten Menschen in diesen Kammerberufen zutreffen. Trotzdem geht die DANV BU einen Schritt weiter und verzichtet einfach bei allen Berufen im Bereich Rechts-, Wirtschafts-, Steuer- oder Unternehmensberatung sowie in wirtschaftsprüfenden Berufen sogar auf die konkrete Verweisung.
Das bedeutet, dass Sie Ihre volle Berufsunfähigkeitsrente auch dann bekommen, wenn Sie Ihr Unternehmen erfolgreich umorganisiert haben. Unabhängig davon, ob dies mit einem Verlust Ihrer Lebensstellung verbunden ist.
Wie gut passt sich die BU-Rente der DANV an Ihr Einkommen an?
Da die Zielgruppen der Deutschen Anwalts- und Notar-Versicherung in der Regel über ein sehr gutes Einkommen verfügen, ist es insbesondere bei Berufsstartern wichtig, dass Sie die Berufsunfähigkeitsrente anpassen können. Mindestens ohne Gesundheitsprüfung, im besten Fall sogar ohne Risikoprüfung.
Die ERGO bzw. DANV hat sich für die bessere Regelung entschieden und verzichtet vollständig auf die Risikoprüfung. Somit müssen Sie bei einer Erhöhung weder Angaben zu Ihrem Gesundheitszustand, noch zu neuen Hobbys oder Ihrer beruflichen Tätigkeit machen. Auch dann nicht, wenn sich hierbei etwas geändert hat.
Voraussetzung dafür ist der Eintritt eines bestimmten Ereignisses. Zum Beispiel, wenn Sie heiraten, Mutter oder Vater werden, sich scheiden lassen, die Volljährigkeit erreichen, die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) überschreiten und in vielen weiteren Fällen.
Die wichtigsten sind aus meiner Sicht eine Erhöhung des Einkommens bei Angestellten um mindestens 10% im Vergleich zum Vorjahr oder bei Selbstständigen und Freiberuflern um 30 % im Vergleich der letzten 3 Jahre sowie den Abschluss einer beruflichen Weiterqualifikation oder den Abschluss des Studiums. Das ist bei der ERGO sowie der DANV erfüllt.
Nach dem Eintritt eines der Ereignisse haben Sie leider nur 6 Monate Zeit, um die Erhöhung zu beantragen. Verpassen Sie diese Frist, kann die Versicherung neue Risikoprüfungen verlangen. Mittlerweile sind sogar 12 Monate bei vielen Versicherungen wie zum Beispiel der Alte Leipziger, der LV1871 oder Die Bayerische Standard.
Dafür ist die Erhöhung bis zum 50. Lebensjahr möglich. Das ist wiederum im Vergleich zu vielen anderen Versicherern, die Nachversicherungen nur bis zum 45. Lebensjahr ohne Gesundheitsfragen erlauben, sehr gut.
Wenig Potential bei Nachversicherungen
Ein wesentliches Problem der Nachversicherungen ist aus meiner Sicht die relativ geringe Höchstgrenze, bis zu der Sie ohne Risikoprüfung erhöhen können.
Sie können die Rente um maximal 500,- Euro je Ereignis erhöhen. Maximal allerdings um 1.000,- Euro.
Diese Grenzen gibt es zum Beispiel bei der Berufsunfähigkeitsversicherung der Alte Leipziger oder der Allianz auch. Aber dort ist dann die gesamte Höhe nicht begrenzt. So lässt sich eine Rente von 2.500,- Euro zu Beginn immerhin auf 3.500,- Euro ausbauen.
Nicht so bei der DANV: Hier ist die gesamte Jahresrente auf 30.000,- Euro begrenzt. So kommen Sie bis maximal 2.500,- Euro pro Monat.
Da wir bei der Klientel der DANV über sehr gut verdienende Berufsgruppen sprechen, besteht bei dieser Größenordnung auf Dauer definitiv eine gefährliche Unterversorgung, da von der BU-Rente auch noch einige Abzüge zu erwarten sind.
Immerhin lässt sich diese Rente noch durch eine Beitragsdynamik bis zu 5 % an die Inflation anpassen.
Weiterer Pluspunkt zur Dynamik: wenn Sie berufsunfähig werden und die Leistung aufgrund eines Ende Ihrer BU ausläuft und Sie wieder Beiträge bezahlen, wird auch die Dynamik wieder in Kraft gesetzt.
BU inklusive Grundfähigkeitsversicherung
An der Berufsunfähigkeitsversicherung von Generali hatte ich leider nicht viel Gutes finden können. Aber, ein Thema habe ich dort lobend hervorgehoben: die Idee, eine (abgespeckte) Grundfähigkeitsversicherung in die BU zu integrieren.
Auch die ERGO bzw. die DANV hat diese Idee aufgegriffen und umgesetzt.
Die Rentenzahlung bei Verlust einer Grundfähigkeit ist allerdings auf insgesamt 24 Monate begrenzt. Trotzdem ist dies aus meiner Sicht eine gute Schnittstelle, um das häufige (falsche) Argument zu behandeln, als Steuerberater, Rechtsanwälte, Unternehmensberater und Co. können Sie gar nicht BU werden, weil so viel passieren muss.
Dass dies nicht so ist, zeigt das Beispiel eines Kunden von mir, der als Ingenieur berufsunfähig wurde und auch einer Verwaltungsbeamtin, die sogar nur wenige Monate nach Versicherungsbeginn ihre BU-Leistung brauchte.
Aber der Gedanke ist, dass Sie eine Fähigkeit schneller verlieren können, als dass Sie berufsunfähig werden, ist gar nicht so falsch. Und genau deswegen gefällt mir die Idee dieser Kombination sehr gut.
Beim genauen Hinblicken auf die Bedingungen stelle ich dann nach der ersten Begeisterung fest, dass lediglich Hören, Sehen und Sprechen als Fähigkeiten versichert sind. Außerdem bekommen Sie Ihre Rente auch dann, wenn Sie mindestens 6 Monate vollständig auf einen Rollstuhl angewiesen sind.
Dazu sind die Bedingungen im Vergleich zu guten Grundfähigkeitsversicherungen nicht besonders gut formuliert. Die Idee ist also gut, die Umsetzung könnte deutlich besser sein!
Die Versicherungsbedingungen sind gut
Insgesamt sind neben der Erfüllung ALLER BU-Profi MUST HAVES auch die weiteren Versicherungsbedingungen in der Summe gut. Aber eben nicht sehr gut.
Ein Beispiel dafür ist die sogenannte Arztanordnungsklausel. Hierbei bilden meine MUST HAVES einen Mindeststandard. Es gibt zusätzlich noch Unterschiede in den einzelnen Formulierungen.
Wenn wir uns die Regelungen anschauen, fällt nichts besonders negativ auf.
Der Vergleich zum Beispiel zur Berufsunfähigkeitsversicherung der LV1871 zeigt aber, dass es noch wesentlich besser geht.
Hier wird zum Beispiel von “einfachen” Hilfsmitteln und “einfachen” Heilbehandlungen gesprochen. Dies mag auf den ersten Blick eine Kleinigkeit sein. Bei einer Laufzeit dieses Vertrags von teilweise drei bis vier Jahrzehnten können Kleinigkeiten allerdings noch einmal wichtig werden.
Und solche Kleinigkeiten ziehen sich durch die Bedingungen der DANV BU-Versicherung durch.
Wie gut ist die Berufsunfähigkeitsversicherung der Deutsche Anwalts- und Notar-Versicherung geeignet?
Vielleicht haben Sie sich schon Ihr eigenes Bild gemacht.
Aus meiner Sicht ist dieser Tarif der ERGO Versicherung wirklich gut geworden. Insbesondere für die Zielgruppe, zu der Anwälte, Steuerberater, Notare, Wirtschaftsprüfer, Unternehmensberater und so weiter gehören, gibt es mit dem kompletten Verzicht auf die abstrakte und sogar die konkrete Verweisung eine sehr gute Besonderheit.
Auf der anderen Seite sind die Bedingungsparameter aus meiner Sicht nicht wirklich gut für diese Berufsgruppen geeignet.
Es fehlt mir dabei vor allem an den Möglichkeiten, die Absicherung adäquat zu erhöhen. Zwar kann man in den Bedingungen noch einiges verbessern, ich sehe diesen Punkt allerdings als wichtigstes Kriterium.
Da die ERGO für den Sondertarif der DANV einen kleinen Mehrbeitrag nimmt und die dadurch erhaltenen Mehrwerte bei der Basler und Nürnberger fast identisch bereits ohne Zuschlag mitversichert sind, sollten Sie sich die letzten beiden zuerst angucken.
Wenn der Versicherer mit den vier großen, roten Buchstaben einen richtig großen Mehrwert liefern möchte, dann ist meine Empfehlung, das Thema Nachversicherung bedarfsgerecht anzugehen.
Schafft es die DANV hierbei einen großen “WUMMS” zu gestalten, sehe ich diese BU-Versicherung in meiner Beratung als gesetzt für die Anwälte, Notare, Steuerberater etc.
Bis dahin werden, vorbehaltlich des Ergebnisses der Risikovoranfragen, wohl andere Versicherer das Rennen machen, die teilweise günstiger und auf jeden Fall die Nuance besser sind.
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