Eigentlich hofft jeder, der eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, dass es ihn nicht trifft. Das er oder sie gesund bleibt und nicht zum Leistungsfall wird.
Wenn es Sie dann aber doch einmal trifft, dann ist es beruhigend zu wissen, dass die BU-Versicherung das finanzielle Leid mildert und damit indirekt auch die Heilungschancen deutlich erhöht.
Mir geht jeder Leistungsfall meiner Kundinnen und Kunden nah. Denn jede Erkrankung und jeder Unfall ist sehr individuell und einige davon sind sehr tragisch, wie zum Beispiel ein junger Ingenieur, der mit Ende 30 schwer krank wurde.
Heute möchte ich von einem aktuellen Leistungsfall berichten, der noch auf eine andere Art “besonders” ist. Es ist ein Leistungsfall, der mich aus vielen Gründen besonders beschäftigt. Unter anderem, weil wir mit dem BU-Vertrag keinen Monat länger hätten warten dürfen.
Die ganze Geschichte lesen Sie in diesem heutigen Artikel.
Sollen wir Ihnen das Thema näher erklären?
Falls Sie spezielle Fragen haben, die in diesem Text nicht beantwotet werden können, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren!
Es fing alles an wie gewohnt
Vor ziemlich genau zwei Jahren hatte Cora (Name geändert), sich einen kostenlosen Kennenlern-Termin bei mir gebucht. Im Gespräch erfuhr ich, dass sie Anfang 40 und Verwaltungsbeamtin ist.
Und natürlich kam auch von ihr die Anmerkung: “Im Büro kann mir ja eigentlich nichts passieren.”
Allerdings lenkte sie selbst direkt ein, ergänzte: “Ich möchte aber einfach die Gewissheit haben, wenn doch etwas passiert… Jetzt bin ich Anfang 40 und habe lange genug gewartet.”
Also machten wir uns gemeinsam auf den Weg, die perfekte BU-Versicherung für Cora zu finden. Im Rahmen der Voranfrage sind wir auf ein paar Kleinigkeiten gestoßen, die an sich aber insgesamt keine große Hürde für den BU-Schutz darstellen.
Aufgrund des guten Votums der Voranfrage, der allgemein sehr guten Versicherungsbedingungen und der enthaltenen Dienstunfähigkeitsklausel fiel die Wahl auf die Berufsunfähigkeitsversicherung der Bayerischen.
Also reichten wir den Antrag bei der Versicherung ein, die Versicherung nahm an und Cora sagte: “Gut, dass ich versichert bin. Jetzt hoffen wir mal, dass ich diese Versicherung niemals brauchen werde”.
Dann kam es anders als erwartet
Im Sommer 2021 meldete sich Cora per Mail. Sie möchte dringend mit mir sprechen. Wir vereinbarten einen Termin und Cora erzählte mir (den Tränen nahe), dass Sie von ihrem Dienstherrn in den Ruhestand versetzt worden ist und es ihr überhaupt nicht gut geht. Sie kommt nicht mehr zur Ruhe. Schläft nicht mehr. Ist unkonzentriert. Macht viele Fehler – beruflich wie im privaten Umfeld. Sie zittert.
Und niemand weiß genau, was ihr fehlt und wie ihr geholfen werden kann.
Wer sich im Beamtengesetz auskennt, kann erahnen, dass hier gesundheitlich einiges im Argen liegen muss. Denn eine Versetzung in den Ruhestand aufgrund einer Dienstunfähigkeit wird nicht leichtfertig vom Dienstherrn getroffen und stellt tatsächlich eine größere Hürde dar als das Erreichen der 50% Berufsunfähigkeitsgrad in der BU-Versicherung.
Es kommt sogar noch schlimmer!
Der Leidensweg fing bereits im Sommer 2020 an. Also nur wenige Monate nach Beginn der BU-Versicherung.
Natürlich schossen Cora einige Dinge in den Kopf:
“Bekomme ich meine BU-Rente jetzt? Ich habe ja kaum Beiträge gezahlt. Haben wir Fehler bei der Antragsstellung gemacht, die die Leistung gefährden? Was muss ich jetzt überhaupt tun?”
Ich konnte sie beruhigen und habe mir die gesamte Leidensgeschichte angehört und analysiert. Dabei habe ich auch die Frage berücksichtigt, ob es hilfreich ist, wenn wir uns einen Versicherungsberater an die Seite holen, der Cora beim Leistungsantrag begleitet.
Aufgrund der Tatsache, dass ich bei der Antragsstellung sehr vorsichtig bin und mit meinen Kundinnen und Kunden deren Gesundheitshistorie bestens aufbereitet habe, hatte Cora kein Risiko, wegen einer Verletzung der Vorvertraglichen Anzeigepflicht ihren Versicherungsschutz zu gefährden.
Weil die BU-Versicherung bei Die Bayerische über eine ausgezeichnete Dienstunfähigkeitsklausel verfügt, genügt es zur Leistungsprüfung, wenn wir die Versetzung in den Ruhestand nachweisen können. Und daher entschied sich Cora dazu, den Leistungsantrag gemeinsam mit ihrem Mann auszufüllen und sich samt Arztberichten und DU-Bescheinigung vom Amtsarzt wieder zu melden.
Und dann kam es, wie es kommen musste…
Nach ein paar Wochen meldete sie sich wieder mit sämtlichen Unterlagen, die wir dann an die Bayerische zur Prüfung übermittelten.
Und dann startet der Prüfungsprozess, der sich in diesem Fall (grob) aus zwei Teilen zusammensetzt:
- wurden die Antragsfragen beim Abschluss der BU-Versicherung vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet?
- hat der Dienstherr oder Amtsarzt eine Dienstunfähigkeit bestätigt?
Nach wenigen Wochen dann das Ergebnis:
Es passt alles! Cora bekommt ab dem Monat der Versetzung in den Ruhestand monatlich über 1.500,- Euro.
Finanziell braucht sie sich somit keine Sorgen mehr machen und kann sich ausschließlich auf ihre Heilung und Gesundheit konzentrieren.
An dieser Stelle auch noch einmal gute Besserung!
Das war´s schon?
Ich bin sicher, der ein oder andere Leser wundert sich. Das lief alles so glatt? Obwohl der Vertrag zum Zeitpunkt der ersten Beschwerden gerade einmal drei Monate alt gewesen ist?
Ja, ich weiß schon. So etwas sieht man nicht im Fernsehen. Da gibt es lieber Skandale und sogar im ZDF bei WISO werden die Fakten gerne mal verdreht.
So tragisch die Geschichte von Cora ist, zeigt sie sehr eindrucksvoll:
- dass Sie auch als Verwaltungsbeamter, Ingenieur, Architekt, Ärztin, Steuerberaterin oder als Unternehmensberater oder Consultant nicht vor einer Berufsunfähigkeit geschützt sind
- dass sich eine gute Beratung und detaillierte Aufbereitung der Gesundheitshistorie in Kombination mit umfangreichen Risikovoranfragen im Leistungsfall immer auszahlt
- und dass Sie auch mit Anfang 40 durchaus langfristig berufsunfähig werden können
Trotzdem bleibt die beste Versicherung immer die, die Sie nicht brauchen!
Bleiben Sie also gesund!
0 Kommentare