Der BU-Profi

Grundfähigkeitsversicherung – Was ist das?

Was ist eine Grundfähigkeitsversicherung?

Wir reden hier vom Begriff der Grundfähigkeits-Versicherung. Korrekt ist dabei eigentlich die Bezeichnung der Grundfähigkeitsversicherung. Das hat damit zu tun, dass nicht nur eine (Grund-) Fähigkeit in dieser Versicherung versichert ist, sondern mehrere.  Eigentlich gibt es die Grundfähigkeitsversicherung schon seit langer Zeit. Früher vor allem durch die Canada Life oder auch durch die WWK angeboten und vermittelt worden. Aber erst seit der Einführung durch den Volkswohl Bund im Jahr 2015 ist die Grundfähigkeitsversicherung richtig bekannt geworden. Der Volkswohl Bund hat bei ihrem Tarif mit dem Namen „Existenz“ eine wichtige Neuerung eingeführt: Vorher wurde erst eine Rente aus dieser Versicherung fällig, wenn mehrere Grundfähigkeiten gleichzeitig verloren gegangen waren. Bei „Existenz“ reicht schon der Verlust einer Fähigkeit aus.

Guido Lehberg

Für wen eigenet sich eine Grundfähigkeitsversicherung?

Die Grundfähigkeitsversicherung wird gerne als Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung für Handwerker, Pflegeberufe und alle anderen körperlich schwer tätigen Berufe propagiert. Jedoch sei die Berufsunfähigkeitsversicherung immer die bessere Wahl und die GF-Versicherung nur eine Art „Notnagel“. Doch das stimmt so nicht. Streng genommen ist die Grundfähigkeitsversicherung gar nicht mit der Berufsunfähigkeitsversicherung zu vergleichen. Die BU-Versicherung hat primär die Aufgabe den bisher erworbenen Status und die Lebensstellung (wirtschaftlich und sozial) abzusichern. Hier lesen Sie mehr zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Grundfähigkeitsversicherung hingegen versichert elementare Fähigkeiten eines jeden Menschen. Dabei stimmt die Aussage, eine BU-Versicherung würde immer eher zahlen als eine Grundfähigkeitsversicherung, nicht. In einem sehr tragischen Fall aus meinem Kundenkreis wird dies deutlich: Ein Ingenieur erleidet eine schwere Nervenkrankheit und kann seine Arme nicht mehr bewegen. Seine Arbeit kann er jedoch auf eigene Initiative weiter ausüben Mithilfe von Sprachsteuerung und sein Arbeitgeber zahlt ihm weiterhin das Gehalt wie vorher. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann dann im Rahmen der konkreten Verweisung prüfen und die Rente gegebenenfalls verweigern. Die Grundfähigkeitsversicherung würde aufgrund des Verlustes der Fähigkeit den Arm zu gebrauchen relativ schnell leisten. Selbstverständlich gibt es auch zahlreiche Beispiele, bei denen es genau andersherum ist. Also, bei denen die BU-Versicherung zahlt und die Grundfähigkeitsversicherung nicht zur Leistung kommt. Daher lässt sich pauschal nicht beantworten für wen welche Absicherung ideal ist. Es ist immer eine Frage der individuellen Wünsche und Bedürfnisse jedes einzelnen und bedarf daher ausreichend Informationen und einer Beratung.

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Wann zahlt eine Grundfähigkeitsversicherung?

Bei der Grundfähigkeitsversicherung sind zahlreiche Fähigkeiten versichert. Welche genau, das hängt von den jeweiligen Versicherungsbedingungen ab. 

Folgende Grundfähigkeiten können Sie in fast jedem Tarif absichern:

  • Hören
  • Sprechen
  • Sehen
  • Gehen
  • Treppe steigen
  • Gebrauch der Hände
  • Gebrauch der Arme
  • Bücken / Knien
  • Stehen
  • Sitzen
  • Heben / Tragen
  • Verlust der Fahrlizenz eines PKW

Hinzu kommen bei einigen Grundfähigkeits-Tarifen noch z.B.:

  • die Benutzung eines Smartphones
  • Schreiben
  • die Benutzung einer PC-Tastatur
  • Verlust des Gleichgewichts
  • Verlust der Fahrlizenz Klasse C / D
  • Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel
  • Fahrrad fahren

Können Sie nun mindestens eine dieser Fähigkeiten nicht mehr so ausüben, wie es die Grundfähigkeitsversicherung verlangt, dann bekommen Sie Ihre Rente. Dabei muss der Verlust der Grundfähigkeit nicht zwingend dauerhaft sein. In der Regel reichen (voraussichtlich) 12 Monate. Die Allianz, die Bayerische, die Canada Life, die Nürnberger, die Stuttgarter und auch die Zurich bieten aber mindestens alternativ einen verbesserten Zeitraum von nur 6 Monaten an. Ich gehe davon aus, dass diesem Trend weitere Versicherer folgen werden.

Vielleicht haben Sie schon von jemandem gehört oder gelesen, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung immer die beste Lösung sei. Die Grundfähigkeitsversicherung hingegen würde nur eine Notlösung darstellen für Handwerker oder Alten- und Krankenpfleger. Zu meiner Zielgruppe gehören überwiegend akademische Berufe wie Steuerberater, Ingenieure, Informatiker, Architekten oder auch Versicherungsmathematiker / Aktuare. Also alles Berufe, bei denen man vielleicht pauschal die Grundfähigkeitsversicherung als nicht besonders geeignet bezeichnen würde. Doch das stimmt so nicht. Ich habe Ihnen ein Beispiel aus der Praxis aufgeführt, bei denen die Grundfähigkeitsversicherung eine Rente leistet, wogegen die Berufsunfähigkeitsversicherung (noch) nicht zahlen muss.

Ingenieur Grundfähigkeitenversicherung

Gibt es Leistungen bei psychischen Erkrankungen?

Psychische und psychosomatische Erkrankungen stellen die große Ausnahme in der Grundfähigkeitsversicherung dar. Grundsätzlich besteht hier erst einmal kein Versicherungsschutz. Viele Tarife der Grundfähigkeitsversicherungen am Markt lassen sich aber durch einen Baustein „Psyche“ ergänzen. Doch hier ist Vorsicht geboten. Zwar heißen die Bausteine fast überall gleich, es steckt aber eine deutlich unterschiedliche Qualität drin. Die Dortmunder versichert zum Beispiel nur die schwere Depression. Bei der Swiss Life und Grundfähigkeitsversicherung der Bayerischen ist neben der schweren Depression auch Schizophrenie abgesichert. Allerdings setzt die Swiss Life hierbei voraus, dass die versicherte Person mindestens einmal für mindestens 6 Wochen in stationärer Behandlung gewesen ist. Bei der Grundfähigkeitsversicherung der Nürnberger sind wiederum alle psychischen Erkrankungen versichert, die im International Code of Desease (ICD) unter dem Buchstaben F benannt sind. Allerdings muss es dadurch zusätzlich zu einer vollständigen Erwerbsunfähigkeit von mindestens 12 Monaten kommen. Ausgenommen sind aber auch hierbei Suchterkrankungen. Zusammenfassend kann man also sagen, dass keiner der aktuellen Grundfähigkeitsversicherungen in der Absicherung von psychischen und psychosomatischen Erkrankungen an die Berufsunfähigkeitsversicherung herankommt.

Wo unterscheiden sich die Grundfähigkeitsversicherungen?

Neben dem eben angesprochenen Unterschied der Dauer der Beinträchtigung (sechs oder 12 Monate) kommt es auf die genaue Definition der einzelnen Grundfähigkeiten an. Um Ihnen die Auswahl leichter zu machen, habe ich Ihnen hier einmal im Vergleich die einzelnen Grundfähigkeiten aufgeführt. Allerdings habe ich hier nur jene Tarife mit einbezogen, die bereits ab dem Verlust einer Grunfähigkeiten leisten. Versicherer, bei denen mehrere Grundfähigkeiten auf einmal verloren gegangen sein müssen, sind nicht enthalten.

Grundfähigkeit Sprechen

Hierbei gibt es am Markt unterschiedliche Ausprägungen. Die am häufigsten verwendete Formulierung besagt, dass Sie Ihre Sprache (zum Beispiel durch einen Schlaganfall) soweit verloren haben, dass Sie von Ihrem sozialen Umfeld nicht mehr verstanden werden können. Die Bayerische, die Nürnberger oder auch die Stuttgarter definieren hier für den Kunden besser. Dort müssen Sie nämlich von einem Dritten nicht mehr verstanden werden können. Ihr soziales Umfeld (Kinder, Eltern, vertraute Familienangehörige oder nahe Freunde) werden Sie in der Regel auch dann noch verstehen, wenn ein Ihnen unbekannter Dritter Sie schon längst nicht mehr verstehen kann.

Grundfähigkeit Sprechen

Hierbei gibt es am Markt unterschiedliche Ausprägungen. Die am häufigsten verwendete Formulierung besagt, dass Sie Ihre Sprache (zum Beispiel durch einen Schlaganfall) soweit verloren haben, dass Sie von Ihrem sozialen Umfeld nicht mehr verstanden werden können. Die Bayerische, die Nürnberger oder auch die Stuttgarter definieren hier für den Kunden besser. Dort müssen Sie nämlich von einem Dritten nicht mehr verstanden werden können. Ihr soziales Umfeld (Kinder, Eltern, vertraute Familienangehörige oder nahe Freunde) werden Sie in der Regel auch dann noch verstehen, wenn ein Ihnen unbekannter Dritter Sie schon längst nicht mehr verstehen kann.

Grundfähigkeit Hören

Bei der Grundfähigkeit Hören unterscheidet sich der Markt wieder in zwei Lager: die einen verlangen eine Hörminderung von 60 Dezibel, die anderen einen Hörverlust von 80%. Gemäß der Definition entspricht eine Hörminderung von 80% schon einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit, wogegen ein Hörverlust von 60 dB den Übergang von der mittelgradigen in die hochgradige Schwerhörigkeit darstellt. Die für Sie bessere Definition nach Dezibel bieten zum Beispiel die Allianz, die Canada Life, die Bayerische oder auch die Nürnberger. Wichtig ist aber bei allen, dass immer beide Ohren betroffen sind.

Grundfähigkeit Sehen

Sofern auf beiden Augen das Sehvermögen mindestens so weit eingeschränkt ist, dass Sie auf dem besseren Auge maximal ein Restvermögen von 5% haben, erhalten Sie bei allen gängigen Grundfähigkeitsversicherungen Ihre Rente.

Grundfähigkeit Gehen

Wenn Sie durch einen Unfall oder eine Erkrankung keine Strecke mehr von 400 Meter gehend zurücklegen können, bekommen Sie Ihre GF-Rente. Allerdings unterscheidet sich diese Grundfähigkeit im Detail bei den Versicherungen recht stark. So ist z.B. beim „Plan D“ von der Dortmunder oder in den Tarifen der Stuttgarter, der Swiss Life oder des Volkswohl Bund eine Pause von bis zu einer Minute zulässig. Wenn Sie also nur noch 300 Meter gehen können, dann allerdings nach einer Minute Pause die restlichen 100 Meter zurücklegen können, gehen Sie hierbei leer aus. Die bessere Formulierung besagt also „400 Meter OHNE Pause“.

Grundfähigkeit Treppe steigen

Aus dem Verlust der Grundfähigkeit Treppe steigen erhalten Sie in der Regel dann Ihre Rente, wenn Sie keine 12 Treppenstufen mehr hinauf und wieder hinab gehen können. Ähnlich wie bei der Grundfähigkeit des Gehens ist es jedoch auch beim Treppe steigen: Hier ist eine Pause von bis zu einer Minute zum Beispiel bei der Canda Life, der Dortmunder, der Gothaer, der Stuttgarter oder dem Volkswohl Bund zulässig.

Grundfähigkeit Stehen

Beim Stehen ist sich der Markt weitestgehend einig: Sie erhalten Ihre volle Leistung dann, wenn Sie nicht mehr mindestens 10 Minuten stehen können. Aber auch hier gibt es Ausnahmen. Die Stuttgarter verlangt kein selbstständiges stehen, sondern Sie müssen Sich zur Not abstützen, die Zürich oder auch der Tarif „Plan D – Die 9“ von der Dortmunder haben diese Grundfähigkeit gar nicht abgesichert.

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