Der BU-Profi

Berufsunfähigkeitsversicherung für Berater und Consultants

 

Berufsunfähigkeitsversicherung für Wirtschafts- und Beratungsberufe

Wenn Sie als Unternehmensberater, SAP-Consultant, ERP-Consultant, Controller, Jurist oder IT-Berater tätig sind, dann können Sie sicher sein, dass Sie einen Job mit Zukunft haben. Sowohl heute wie in den nächsten Jahren werden Berater immer stärker benötigt. Das fängt schon bei kleinen Unternehmen an, geht über den Mittelstand bis in die DAX -Konzerne hoch.

Dabei zeichnen sich die Berufe der Berater dadurch aus, dass sie eine recht hohe Qualifikation verlangen, ein sehr gutes Ansehen genießen und auch beim Einkommen nicht selten Perspektiven in den sechsstelligen Eurobereich im Jahr bieten. Doch auch diese Berufsgruppen sind nicht frei vom Risiko einer Berufsunfähigkeit und sollten sich mit einer passgenauen Versicherung schützen. 

Guido Lehberg

Warum eine BU-Versicherung für Berater?

Als Berater und Consultant haben Sie durch die hohe Eintrittsqualifikation, die steigende Verantwortung und das gute Einkommen, eine sehr hohe Lebensstellung. Mit dieser Lebensstellung steigen in der Regel auch die Ausgaben für Wohnen, Familie, Freizeit und Vorsorge.

Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung können Sie sich im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls dauerhaft Ihre hart erarbeitete Lebensqualität erhalten. Dabei ist das Risiko einer Berufsunfähigkeit auch in Beratungs- und Wirtschaftsberufen gar nicht so gering, wie es auf den ersten Blick auf aussieht.

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Berater und Consultants – Berufsunfähigkeit kann auch Sie treffen

Verglichen mit schwer körperlichen Berufen, ist das Risiko einer dauerhaften Berufsunfähigkeit in Wirtschafts- und Beratungsberufen eher gering.

Die Wahrscheinlichkeit als Berater eine vorübergehende Berufsunfähigkeit zu erleiden ist jedoch genauso hoch, wie bei körperlichen Berufen. Vorübergehend beschreibt dabei einen Zeitraum von über 6 Monaten.

ACHTUNG: Krankheiten wie Krebs- und Tumorerkrankungen, Nervenkrankheiten und auch psychische Beschwerden wie Burnout, Depressionen oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen treffen fast jeden Zweiten und führen in den meisten Fällen zu einer temporären Berufsunfähigkeit.

Verläuft die Krankheit gut, dann können Sie als Berater nach einer Pause von mehreren Monaten oder Jahren wieder arbeiten. Dabei stellen sich aber gleich mehrere Probleme.

Ihre Ausgaben müssen während der Berufsunfähigkeit weiter finanziert werden, um Ihre Lebensstellung aufrechterhalten zu können. Das gilt zum einen für die heutigen Ausgaben und Kosten, aber auch für die Aufwendungen für den Ruhestand. Wenn Sie nicht arbeiten, werden häufig sämtliche Vorsorgen auf Eis gelegt und die gesetzliche Rentenversicherung wird in aller Regel auch nicht mehr bedient.

Zusätzlich stellt sich die Frage, ob Sie nach Ihrer Beeinträchtigung und Berufsunfähigkeit so einfach wieder in Ihre letzte Tätigkeit als Berater und Consultant einsteigen können. Dieses Problem betrifft gerade Berufe mit hoher Qualifikation, denn wenn Sie sich als Berater nicht permanent weiterbilden, dann verpassen Sie den Anschluss. Sind Sie erst einmal 3-4 Jahre als Consultant raus, kann dies der dauerhafte KO für Ihren bisherigen Job als Consultant sein. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung schützt Sie vor diesen negativen Folgen.

Wie ist eine BU aufgebaut?

Dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung in Ihrem Beruf als Berater wichtig und sinnvoll ist, ist das eine. Genauso wichtig wie dieses Wissen ist die Überlegung, wie Ihre optimale Absicherung und Versicherung aussehen kann.

Damit Ihre Absicherung im Fall einer Berufsunfähigkeit auch dauerhaft mit Ihrer anspruchsvollen Tätigkeit als Berater mithalten kann, sollte bei der Ausgestaltung der Versicherung einiges bedacht werden.

  • Bis zu welcher Rentenhöhe lässt sich Ihre Berufsunfähigkeitsabsicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung oder gar ohne erneute Risikoprüfung erweitern?
  • Auch bei länger andauernden Berufsunfähigkeiten kann es wichtig sein, dass sich Ihre Rente erhöht, um einen Inflationsausgleich zu schaffen und zusätzlich, um Ihre ausbleibenden Gehaltserhöhungen auszugleichen
  • Bei leitenden Angestellten sollte die Versicherungsgesellschaft auf eine Umorganisation im Leistungsfall verzichten
  • Wenn Sie selbstständig sind oder dies eventuell für die Zukunft planen, ist heute schon zu bedenken, dass eine mögliche Umorganisation vermieden werden kann oder Sie in einem solchen Fall als Berater finanziell unterstützt werden
  • Bleibt Ihre Lebensstellung auch bei längerem Ausscheiden aus dem Berufsleben, zum Beispiel wegen Elternzeit, dauerhaft erhalten?
  • Sind die Regeln für eine mögliche konkrete Verweisung sowohl in der Erstprüfung wie in den Nachprüfungen klar und transparent in den Versicherungsbedingungen formuliert?

Diese Aspekte in den Versicherungsbedingungen gehen idealerweise Hand in Hand mit einer möglichst guten Annahme des Versicherungsantrags ohne Ausschlussklauseln. Hier gilt die Faustformel je jünger und gesünder Sie beim Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung sind, desto günstiger wird der Beitrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung und desto höher ist die Chance, dass Sie als Berater Versicherungsschutz ohne Ausschlüsse erhalten.

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