Der BU-Profi

Drogenkonsum ist in Deutschland per Gesetz grundsätzlich verboten. Ausgenommen davon waren bereits Alkohol und Tabakwaren wie Shisha, Zigaretten und Co.

Seit dem April 2024 ist nun auch der Cannabis-Konsum legalisiert worden. Sie dürfen Cannabis nun auf legalem Wege kaufen, besitzen und auch konsumieren. Dabei ist sowohl das Rauchen im Joint wie auch das Essen erlaubt. 

 

Eine Frau und einen Mann schauen sich einen Vertrag an

Neben den politischen Diskussionen, ob diese Legalisierung nun sinnvoll oder sogar gefährlich ist, wollen wir in diesem Beitrag darauf eingehen, ob und welche Folgen es auf den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung und die Rente im Fall einer Berufsunfähigkeit haben kann, wenn sie regelmäßig Kiffen oder Cannabis in Form von Cookies oder Brownies genießen. 

Sollen wir Ihnen das Thema näher erklären?

Falls Sie spezielle Fragen  haben, die in diesem Text nicht beantwortet werden können, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren!

Muss Drogenkonsum im Antrag der BU angegeben werden?

Beim Abschluss einer BU-Versicherung wird eine Risiko- und Gesundheitsprüfung durchgeführt. Dabei wird nicht nur nach Vorerkrankungen gefragt, sondern auch nach dem Rauchverhalten, dem BMI und Hobbys. 

Und tatsächlich wird bei den meisten Versicherungen auch nach dem Konsum von Drogen gefragt. 

Es gibt lediglich einige wenige Versicherer, die nach „Behandlungen wegen Drogen“ fragen und nicht danach, ob Sie „Drogen konsumiert haben“. 

Wenn Sie Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung bei der Allianz, der Gothaer oder dem Volkswohl Bund abschließen, spielt der Konsum allein keine Rolle. Hier wird nur danach gefragt, ob Sie wegen Drogenkonsums behandelt wurden. 

Bei der BU mit vereinfachter Gesundheitsprüfung für Ärzte und Medizinstudenten oder die BU mit reduzierten Gesundheitsfragen für Rechtsanwälte, Steuerberater und Notare spielt der reine Konsum ebenfalls keine Rolle. Zusätzlich können Sie hierbei auch um die Angabepflicht einer Behandlung wegen Cannabis drum herumkommen. Das kommt dann allerdings auf die Art und Dauer der Behandlung an.

Bei allen anderen Versicherern muss das Kiffen und auch die sonstige Einnahme von Marihuana angegeben werden. 

Welche Auswirkung hat die Angabe des Konsums von Cannabis auf die BU-Versicherung?

Seit der Cannabis-Legalisierung kommt zwar die Frage danach deutlich häufiger, aber auch vorher mussten sich die Versicherer mit diesem Thema beschäftigen. Denn das Rauchen von Marihuana ist auch vor April 2024 keine Seltenheit gewesen. Der Europäische Drogenbericht 2020 zeigt, dass bereits 4% der 18–64-Jährigen angeben innerhalb der letzten 12 Monate Cannabis zu sich genommen zu haben. 

Dabei müssen wir beachten, dass dies zu diesem Zeitpunkt noch illegal gewesen ist und die Dunkelziffer daher wohl deutlich höher sein kann. 

Da nun das „Schmuddel Image“ vom Tisch ist, wird der Handlungsdruck in der Risikoprüfung der Versicherung allerdings erhöht, denn nun kommt eben die Frage bei künftigen Kundinnen und Kunden auf „was passiert denn eigentlich, wenn ich die Risikofrage wahrheitsgemäß mit JA beantworte?“.

Die Versicherer haben dabei allerdings keine einheitliche Linie, was die Beantwortung dieser Frage pauschal schwer macht. 

Einige BU-Versicherer sehen hier ein großes Problem und lehnen Anträge kategorisch ab. Andere Versicherer sind seit der Legalisierung noch in der Überlegung, wie man sich dem Thema nähern möchte. Und dann gibt es auch noch die Versicherungen, die sehr entspannt mit dem Thema Kiffen umgehen. 

Zum Beispiel hat die Hannoversche in Ihrer BU gar kein Problem damit. Das Risiko wird ähnlich bewertet, wie der Alkoholkonsum auch: bestehen diesbezüglich keine gesundheitlichen Beschwerden und wurden deswegen noch keine Behandlungen im Abfragezeitraum durchgeführt und werden diese auch nicht beabsichtigt, steht dem Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung zu den normalen Konditionen nichts im Wege.

Wichtig ist hierbei aber, ob das Gras geraucht wird oder in anderer Form genommen wird. Wer sich hin und wieder eine „Tüte“ raucht, zählt entsprechend für den Beitrag als Raucher. Auch dann, wenn sonst keine weiteren Tabakwaren konsumiert wurden oder werden. 
Wer aber entweder die letzten 12 Monate nicht gekifft (und auch sonst keine Zigarette, E-Zigarette oder ähnliches geraucht) hat oder das Cannabis in Form von Keksen oder Brownies zu sich nimmt, zahlt auch keinen Zuschlag. 

Fangen Sie das Rauchen später wieder an, müssen Sie dies, im Gegensatz beispielsweise zu der BU von der Dialog oder der BU-Versicherung der Generali, nicht nachmelden und bleiben dauerhaft im Nichtraucher-Tarif. 

Aktuell fragen wir mehrere Versicherungen am Markt an, um eine (möglichst verbindliche) Aussage zum Marihuana-Konsum zu erhalten, um diese dann hier zu ergänzen. Damit haben Sie dann eine Entscheidungshilfe, welche BU-Rente für Sie ohne Probleme möglich ist. 

Wie wirkt sich der Cannabis-Konsum auf die Beiträge der Berufsunfähigkeitsversicherung aus?

Im besten Fall zahlen Sie keinen erhöhten Beitrag und wenn, dann maximal den Tarif für einen Raucher. 

Allerdings kann es auch anders laufen. Nämlich dann, wenn die Versicherung ein höheres Risiko sieht. Die Folge kann ein Ausschluss von psychischen Erkrankungen sein oder auch ein Beitragszuschlag. 

Was passiert, wenn ich meinen Drogenkonsum einfach nicht angebe?

Eine Möglichkeit könnte es ja auch sein die Frage nach Drogeneinnahme einfach zu verneinen. „Wie soll die Versicherungsgesellschaft das denn später schon rausbekommen, wenn ich deswegen nie in ärztlicher Behandlung gewesen bin?“ – das höre ich dann immer mal wieder. 

Und natürlich ist die Überlegung gar nicht so abwegig, denn in der Regel lässt sich nichts nachweisen, das nicht auch aktenkundig ist. 

Stellen Sie sich aber einmal folgende Situation vor (ist einem unserer Kunden tatsächlich passiert): 

Sie sind auf einer Party und brechen plötzlich zusammen und verlieren das Bewusstsein. Der Rettungswagen wird gerufen und bringt Sie ins nächste Krankenhaus. Auf dem Weg dahin werden Sie vom Sanitäter nach Vorerkrankungen gefragt und auch danach, ob Sie Medikamente, Drogen und weitere Substanzen nehmen oder diese schon einmal genommen haben.

Was glauben Sie, werden Sie in dieser bedrohlichen Situation erzählen? Natürlich die Wahrheit. Und wenn sich diese nicht mit den falschen Angaben aus dem Antrag deckt, ist das ganze möglicherweise ein großes Problem für Sie im Fall der Berufsunfähigkeit. 

Daher ist hier die klare Empfehlung: geben Sie alles an, wonach die Berufsunfähigkeitsversicherung im Antrag fragt! 

Welche Strategien können Antragsteller anwenden, um ihre Chancen auf eine BU-Versicherung trotz Cannabis-Konsum zu verbessern?

Die Bedingungen für den Abschluss einer BU stehen trotz gelegentlichem Konsum von Cannabis gar nicht so schlecht. 

Hierbei sollten wir vorab prüfen, welche Versicherungsgesellschaften im Antrag gar nicht danach fragen beziehungsweise bei wem es nur um Behandlungen und Untersuchungen wegen Drogenkonsums geht. 

Unabhängig davon ist es immer sinnvoll (auch wegen möglicher Vorerkrankungen), wenn wir eine anonyme Risikovoranfrage stellen, um herauszufinden, ob und zu welchen Konditionen Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können. Damit sind Sie in jedem Fall auf der sicheren Seite, weil wir vom Versicherer dann vorzeitig erfahren, ob es eine Erschwerung gibt und dies in der Beratung entsprechend berücksichtigen können. 

Zusammengefasst sehen wir aufgrund der neuen Änderung im Gesetz durchaus die Chance, dass sich weitere Versicherungsgesellschaften zumindest mit dem Thema auseinandersetzen und verbindliche Regeln kommunizieren. 

Es gibt allerdings heute schon keinen Grund, den Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung wegen der Einnahme von Cannabis auf die lange Bank zu schieben und ohne BU-Versicherung zu bleiben. Ganz im Gegenteil. 

Damit dann alles glattläuft, sollten Sie das Thema gut vorbereitet angehen. Lassen Sie uns drüber sprechen, wie wir Sie unterstützen können und schreiben Sie uns über unser Kontaktformular oder buchen sich direkt einen kostenfreien Kennenlern-Termin

 

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