Der BU-Profi

Die Arbeitsunfähigkeitsklausel (AU-Klausel) findet sich heute in vielen Bedingungen zur Berufsunfähigkeitsversicherung wieder. Dabei handelt es sich um einen vereinfachten Zugang zur Berufsunfähigkeitsrente. Anders als beim Antrag auf die normale BU-Leistung, reicht es bei der Arbeitsunfähigkeitsklausel schon aus, wenn Sie mindestens sechs Monate durchgängig arbeitsunfähig sind. Dies können Sie dann in der Regel durch einen „gelben Schein“ oder vergleichbare Unterlagen nachweisen.

Anders als die Berufsunfähigkeitsrente ist diese Leistung jedoch auf einen bestimmten Zeitraum befristet. Dieser liegt aktuell zwischen 18 und 36 Monaten. Außerdem kann die Arbeitsunfähigkeitsrente nicht zeitgliche mit der BU-Rente gezahlt werden. Es wird also immer das eine oder das andere ausgezahlt.

Bei der Qualität der verschiedenen Arbeitsunfähigkeitsklauseln gibt es Unterschiede. Zum Beispiel verlangen einige Versicherungen zeitgleich den Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsrente. Das erschwert den Prozess deutlich. Es gibt aber auch positive Beispiele. Zum Beispiel zahlen einige Versicherungen bereits nach 3 Monaten Arbeitsunfähigkeit, wenn der Nachweis über weitere drei Monate vorraussichtlicher Krankschreibung erfolgt. Es gibt bereits eine Arbeitsunfähigkeitsklausel mit einer Übernahme des Beitrags für die Berufsunfähigkeitsversicherung bei Arbeitsunfähigkeit von über 6 Wochen.

Unterschied zwischen Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit

Die aktuellen Arbeitsunfähigkeitsklauseln verlangen eine über sechs Monate dauernde Arbeitsunfähigkeit, damit sie eine Rente zahlen. Diese sechs Monate entsprechen auch dem Prognosezeitraum der Berufsunfähigkeit.

Nun fragen sich zurecht viele, ob diese Klausel nun wirklich einen Vorteil bringt. Bei einigen Versicherungen muss sie zusätzlich gegen Mehrbeitrag eingeschlossen werden.

Hierbei wird häufig der Fehler gemacht, dass eine Berufsunfähigkeit mit einer Arbeitsunfähigkeit gleichgesetzt wird. In Wirklichkeit handelt es sich hierbei aber um zwei ganz unterschiedliche Zustände, wie auch der BGH am 12.06.1996 festgestellt hat. Die Arbeitsunfähigkeit ist ein Maßstab aus der Sozialversicherung wogegen es bei der Berufsunfähigkeit direkt auf die Fähigkeit ankommt den bisherigen Beruf ausüben zu können.

Mit anderen Worten: wenn Sie Arbeitsunfähig sind, sind Sie nicht automatische Berufsunfähig. Um Berufsunfähig zu sein müssen Sie aber auch nicht zwingend Arbeitsunfähig sein.

Das verdeutlicht folgendes Beispiel: ein Arzt, der sich einen guten Ruf für spezielle Operationen am offenen Herzen gemacht hat, erkrankt an einem Tremor. Damit ist es ihm nicht mehr möglich diese Operationen durchzuführen. Durch diese Einschränkung besteht noch keine Arbeitsunfähigkeit, eine Berufsunfähigkeit ist allerdings hochwahrscheinlich. Insbesondere dann, wenn er extra für diese spezielle Operation eingestellt worden ist.

Für wen kann sich eine Arbeitsunfähigkeitsklausel lohnen?

Ist nun also eine Arbeitsunfähigkeitsklausel überhaupt sinnvoll? Das ist aus meiner Sicht eine ganz individuelle Frage.

Der Vorteil liegt dabei auf der Hand: Sie bekommen unabhängig von der Bewilligung einer Berufsunfähigkeit nach spätestens sechs Monaten Ihre BU-Rente ausgezahlt. Auch dann, wenn Sie gar nicht Berufsunfähig sind.

Die Arbeitsunfähigkeitsklausel kann also sowohl darüf sorgen, dass Sie schneller an Ihre Leistung kommen, wie auch dafür, dass Sie Leistung bekommen, die Sie gemäß der Bedingungen einer Berufsunfähigkeit gar nicht erhalten hätten.

Was ist bei einem Vertrag mit Arbeitsunfähigkeitsklausel zu beachten?

Wenn Sie die Vorteile der Arbeitsunfähigkeitsklausel für Sich nutzen möchten, dann sollten Sie ein paar wichtige Dinge beachten.

1. Prüfen Sie die Arbeitsunfähigkeitsklausel auf Ihre Qualität. Diese sollte möglichst frühzeitig leisten und sowohl für Angestellte wie für Selbstständige gelten. Außerdem ist es ein Vorteil, wenn die Versicherung keinen zeitglichen Antrag auf Prüfung einer Berufsunfähigkeit von Ihnen verlangt.

2. Wenn Sie schon ein Krankentagegeld bei einer Krankenversicherung haben, dann prüfen Sie bitte, ob Sie die Arbeitsunfähigkeitsklausel bei Ihrer Krankenversicherung melden müssen. Es könnte sonst passieren, dass Sie gegen die Obliegenheiten des Tagegeldversicherers verstoßen.

Die Arbeitsunfähigkeitsklausel in der Grundfähigkeitsversicherung

Seit Anfang des Jahres 2021 gibt es die AU-Klausel auch im Rahmen einiger Grundfähigkeitsversicherungen. Da diese Versicherungsform mit der beruflichen Tätigkeit nichts zu tun hat, gibt es viele unterschiedliche Meinungen, ob die AU-Leistung in der GF-Versicherung sinnvoll ist oder nicht.

Aus meiner Sicht gehört diese Klausel ganz klar zu jedem Grundfähigkeitenvertrag dazu, sofern die jeweilige Versicherung diese Option anbietet.

Der Grund ist simpel: denn über den AU-Baustein lassen sich psychischen Erkrankungen umfangreich absichern und es gibt immerhin bis zu 24 Monaten Rente (Stand Mitte 2021). Und auch andere Krankheiten, die nicht (sofort) für den Verlust einer Fähigkeit verantwortlich sind, lösen somit eine Leistung aus.

So unterschiedlich die Meinung bei der Arbeitsunfähigkeitsklausel in der Berufsunfähigkeitsverischerung ausfallen kann, bei der Grundfähigkeitsversicherung gehört sie aber immer dazu, wenn möglich.