Abzüge für die Gesundheitsvorsorge
Wann müssen Krankenversicherungsbeiträge im BU-Fall gezahlt werden?
Auch wenn Sie Berufsunfähig sind müssen Sie weiter krankenversichert sein. Ich glaube den allermeisten Menschen wird klar sein, dass die Sicherstellung medizinischer Versorgung gerade im Krankenheitsfall enorm wichtig sein sollte.
Für alle, die das vielleicht anders sehen: Seit dem 01.01.2009 gibt es in Deutschland für die Krankenversicherung nach § 193 Abs. 3 VVG eine Versicherungspflicht.
Fakt ist: Sie brauchen eine Krankenversicherung und irgendjemand muss diese bezahlen!
Ob und wie viel Sie von Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung für die Krankenversicherung abgeben müssen, hängt sehr stark davon ab, ob Sie Gesetzlich oder Privat versichert sind.
Abzüge der Privaten Krankenversicherung (PKV)
Sind Sie privat krankenversichert, bleibt Ihr Beitrag zur PKV im Fall einer Berufsunfähigkeit zunächst unverändert bestehen. Die Beiträge zum Krankentagegeld entfallen jedoch. Empfehlenswert ist, das Krankentagegeld auf eine Anwartschaft umzustellen:
- Kleine Anwartschaft: Rückkehr in den Tarif ohne neue Gesundheitsprüfung.
- Große Anwartschaft: Zusätzlich bleiben Ihre Alterungsrückstellungen erhalten.
Bei unseren Kundinnen und Kunden liegt der Beitrag für die Private Krankenversicherung in der Regel zwischen 700 - 900 Euro im Monat ohne Krankentagegeld. Da im BU-Fall der Arbeitgeberanteil wegfällt, muss dieser vollständig von Ihnen gezahlt werden.
Daraus ergeben sich zwei Fehler, die häufig gemacht werden und die Sie beim Abschluss Ihrer BU-Police vermeiden können:
- Sichern Sie die Berufsunfähigkeitsrente immer mindestens in der Höhe des Krankentagegeldes (KT) ab. Ein gut kalkuliertes Tagegeld beinhaltet bereits den Beitrag der Krankenversicherung. Wenn Sie aus dem KT in die BU-Leistung übergehen, sollte die Absicherung stabil bleiben und nicht nach unten abrutschen.
- Bei den meisten Privaten Krankenversicherungen wird das Krankentagegeld während einer Berufsunfähigkeit maximal für 3 Monate weitergezahlt. Es kann bei einer rückwirkend anerkannten Berufsunfähigkeit somit zur Rückforderungen des Krankenversicherers kommen. Auch aus diesem Grund ist es wichtig, dass die BU-Absicherung mindestens der Höhe des KT entspricht.
Möglichkeit eines Tarifwechsel in der Krankenversicherung:
Sollte die Berufsunfähigkeitsabsicherung nicht ausreichend sein lässt sich bei vielen Krankenversicherungen auch in einen günstigeren Tarif wechseln. Allerdings müssen Sie dabei Leistungseinschränkungen hinnehmen. Und ehrlicherweise halte ich diese Strategie in dem Fall, dass Sie gerade auf bestmögliche Versorgung angewiesen sind, für keinen guten Plan.
Die BU-Rente sichert somit nicht nur Ihren Lebensstandard, sondern entscheidet auch über die Ihnen zur Verfügung stehenden medizinischen Möglichkeiten.
Abzüge der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
Wenn Sie gesetzlich Krankenversichert sind, finanziert sich der Krankenkassenbeitrag während der Bezugszeit des Krankengeldes aus sich selbst. Anders als beim Krankentagegeld der Privaten Krankenversicherung dürfen Sie das Krankengeld der GKV parallel zur BU-Rente beziehen. Dadurch haben Sie in den ersten Monaten zwei Vorteile: Sie brauchen die Beitrage der Krankenkasse nicht gesondert aufzubringen und Sie erhalten in Summe mehr Geld, weil Sie BU-Rente und Krankengeld behalten dürfen.
Nach der Zeit des Krankengeldes kann die Berufsunfähigkeitsrente beitragspflichtig werden. Die Beitragspflicht auf Ihre BU-Rente hängt davon ab, ob Sie anderweitig versicherungspflichtig sind. Drei Fälle sind zu unterscheiden:
- Sie arbeiten trotz Berufsunfähigkeit in einem sozialversicherungspflichtigen Job: Keine GKV-Beiträge auf die private BU-Rente.
- Sie beziehen eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente: Auch hier bleibt Ihre BU-Rente beitragsfrei.
- Sie haben keine weiteren Einkünfte: Dann müssen Sie den vollen Beitrag zur GKV auf Ihre BU-Rente selbst tragen – inklusive des Arbeitgeberanteils.
Wenn für Sie die Möglichkeit Nummer 3 gilt müssen Sie den vollständigen Beitragssatz auf Ihre Berufunfähigkeitsrente zahlen, wobei immer der Mindestbeitrag für Freiwillig Versicherte von rund 280 Euro im Jahr 2026 nicht unterschritten wird.
Der Glaube, dass die Beiträge für die Gesetzliche Krankenkasse dabei im BU-Leistungsfall automatisch günstiger sind als bei Privat Krankenversicherten, ist falsch.
Wer im Jahr 2026 privat Krankenversichert ist (Selbstständige mal außen vor) muss knappe 80.000 Euro im Jahr brutto verdienen.
Dieses Einkommen entspricht einer empfohlenen BU-Absicherung von rund 4.000 - 4.500 Euro im Monat.
Rechen wir mit grob 18% für Kranken- und Pflegeversicherung, kommen wir auf 700 - 800 Euro monatliche Aufwendungen und liegen damit auf Augenhöhe mit der Privaten Krankenversicherung.
Je länger die Berufsunfähigkeit andauert, desto größer wird der rein finanzielle Vorteil der Privaten Krankenversicherung.