Eine wichtige Frage, die ich mit meinen Kunden in jeder Beratung zur BU bespreche, lautet „Mit welchen Abzügen muss ich bei meiner Berufsunfähigkeitsrente rechen und was bleibt danach übrig?„
Leider gibt es keine pauschale Antwort, die für jeden passt. Es gibt dafür zu viele unterschiedlichen Punkte bei der Besteuerung der BU-Rente zu berücksichtigen.
In diesem Artikel zur Berufsunfähigkeitsrente finden Sie deswegen eine detaillierte Aufstellung, welche Abzüge von Ihrer Berufsunfähigkeitsrente entstehen können, wann dies der Fall ist und worauf Sie sonst noch achten sollten.
Sollen wir Ihnen das Thema näher erklären?
Falls Sie spezielle Fragen haben, die in diesem Text nicht beantwotet werden können, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren!
Was bleibt von Ihrer BU-Rente nach Abzügen übrig?
Wie Sie in der Einleitung schon lesen konnten, wird es hier keine Antwort nach dem Motto „Ihnen werden XY Prozent von der BU Rente an Steuern abgezogen“ gebe.
Es kommt nämlich immer auf Ihre individuelle Situation, die Höhe Ihrer Absicherung, Ihr Alter bei Eintritt der Berufsunfähigkeit und den Bezug von weiteren Leistungen wie dem Krankengeld oder der Erwerbsminderungsrente an, ob und was Sie von Ihrer BU-Rente abgeben müssen.
Wann müssen Sie auf Ihre BU-Leistung Steuern zahlen?
Die steuerliche Behandlung der Berufsunfähigkeitsversicherung hängt davon ab, ob es sich um eine selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (in der 3. Schicht), eine BU im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge oder um eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung im Rahmen einer Rürup-Rente (auch Basis-Rente genannt) handelt.
BU im Rahmen einer Rürup-Rente bzw. Basis – Rente
Bei einer BU-Leistung aus einer Basis-Rente wird in Kohorten versteuert.
Ausschlaggebend für die Versteuerung Ihrer Berufsunfähigkeitsrente ist das Kalenderjahr, in dem Sie Ihre Leistung bei der Versicherung erstmalig beantragen. Seit dem Jahr 2020 muss die Berufsunfähigkeitsrente zu 80 % versteuert werden. Dieser zu versteuernde Anteil der BU-Rente steigt nun jährlich um 1 %, bis ab 2040 die kompletten 100 % der Rente zu versteuern sind.
Werden Sie also zum Beispiel im Jahr 2025 berufsunfähig und haben Ihren BU-Schutz über eine Rürup-Police abgesichert, dann müssen Sie auf 85 % der Berufsunfähigkeitsrente Steuern zahlen.
Volle Steuern bei der BU aus Direktversicherungen
Wenn Sie eine Direktversicherung im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge über Ihren Arbeitgeber abgeschlossen haben, dann profitieren Sie von steuerfreien Beiträgen. Dies gilt auch für die Beitragsanteile der Berufsunfähigkeitsversicherung.
Die Kehrseite der Medaille ist allerdings, dass die BU-Rente aus der Direktversicherung auch zu 100 % der Steuerpflicht unterliegt. Berufsunfähigkeitsrente ist wie ein Bruttoeinkommen voll zu versteuern.
Kaum oder sogar keine Steuern bei der privaten BU-Versicherung
Anders ist es bei der Berufsunfähigkeitsrente aus einer selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung in der 3. Schicht.
Diese wird mit dem sogenannten Ertragsanteil für abgekürzte Leibrenten versteuert. Nachlesen können Sie dies in der Einkommenssteuer-Durchführungsverordnung (EStDV 1955).
Damit Sie nicht lange suchen müssen, habe ich Ihnen die steuerliche Situation hier vereinfacht dargestellt
Restliche Leistungsdauer Ihrer BU-Versicherung | Ertragsanteil in % | Restliche Leistungsdauer Ihrer BU-Versicherung | Ertragsanteil in % |
1 Jahr | 0 | 25 Jahre | 26 |
2 Jahre | 1 | 30 Jahre | 30 |
5 Jahre | 5 | 35 Jahre | 35 |
10 Jahre | 12 | 40 Jahre | 39 |
15 Jahre | 16 | 45 Jahre | 42 |
20 Jahre | 21 | 57 Jahre | 49 |
Wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung bis zu Ihrem 67. Lebensjahr abgeschlossen haben und Sie werden mit 47 Jahren berufsunfähig, dann müssen Sie 21 % von Ihrer BU-Rente versteuern.
Bei einer Rentenhöhe von 3.500,- Euro entspricht dies einem steuerpflichtigen Einkommen von 735,- Euro im Monat (21 % aus 3.500,- Euro).
Mit diesem Steuerrechner vom Finanzministerium können Sie sich Ihre Steuer genau ausrechnen
In unserem obigen Beispiel brauchen Sie keine Steuern auf Ihre Berufsunfähigkeitsrente zu zahlen. Natürlich vorausgesetzt, dass Sie keine weiteren steuerpflichtigen Einkommen haben.
Steuern und Abzüge spielen damit in der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung (3. Schicht) eine untergeordnete Rolle.
Werden Krankenversicherungsbeiträge auf Ihre Berufsunfähigkeitsrente fällig?
Auch in diesem Fall gibt es keine klare „Ja- oder Nein-“ Antwort.
Es kommt darauf an.
Die Versteuerung der Rente hängt zum einen davon ab, ob Sie als Versicherungsnehmer gesetzlich oder privat krankenversichert sind und zum zweiten davon, welche sonstigen Bezüge Sie bekommen.
Abzüge bei privater Krankenversicherung (PKV)
Wenn Sie privat krankenversichert sind, bleibt Ihr Beitrag im Fall einer Berufsunfähigkeit in gewohnter Höhe bestehen. Allerdings müssen Sie dann nichts mehr für das Krankentagegeld (KT) zahlen. Ich empfehle Ihnen, das Krankentagegeld auf eine Anwartschaft umzustellen, wenn Sie voraussichtlich vor Ihrem Rentenalter wieder berufsfähig werden. Hierbei haben Sie die Wahl zwischen einer kleinen Anwartschaft, bei der Sie später ohne neue Gesundheitsfragen in die Krankentagegeldversicherung zurückkommen, und der großen Anwartschaft, die zusätzlich zu dem Verzicht auf die spätere Gesundheitsprüfung auch noch die bestehenden Alterungsrückstellungen für Sie absichert.
Wenn Sie angestellt sind, dann beachten Sie bitte, dass der Arbeitgeberanteil in diesem Fall auch von Ihnen mitbezahlt werden muss.
Abzüge bei gesetzlicher Krankenversicherung (GKV)
Wenn Sie in der gesetzlichen Krankenkasse krankenversichert sind, gibt es grob drei Möglichkeiten:
- Sie üben neben Ihrer Berufsunfähigkeit einen anderen sozialversicherungspflichtigen Beruf aus. In diesem Fall brauchen Sie keine Beiträge auf Ihre Berufsunfähigkeitsrente zahlen.
- Sie beziehen eine Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Auch in diesem Szenario werden die privaten BU-Renten nicht versicherungspflichtig.
- wenn Sie weder einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen, noch eine Erwerbsminderungsrente beziehen, dann müssen Sie den vollen Beitragssatz (inkl. Arbeitgeberanteil) zur Krankenversicherung auf Ihre private BU-Versicherung abführen.
Planen Sie bei der Höhe Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung zwingend die Krankenversicherungsbeiträge mit ein. Immer!
Berufsunfähig sind Sie wesentlich eher, als dass Sie Leistungen wegen Erwerbsminderung erhalten.
Dass Sie in der Anfangsphase Ihrer Berufsunfähigkeit einer anderen sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen, ist zwar möglich, aber sehr unwahrscheinlich. Im späteren Verlauf Ihrer Berufsunfähigkeit sieht das in der Regel schon etwas anders aus.
Berufsunfähigkeitsrente – Berücksichtigen Sie Ihren Vermögensaufbau und Ihre Altersvorsorge!
Wenn Sie berufsunfähig werden, dann zahlen Sie automatisch keine Beiträge mehr in die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) oder Ihr Versorgungswerk ein. Um Ihnen die Auswirkungen einmal zu verdeutlichen, hier ein paar Zahlen:
- Verpassen Sie krankheitsbedingt 10 Jahre Einzahlungen in die GRV, dann wird Ihre Altersrente um rund 25 % gekürzt
- Wenn Sie 20 Jahre nicht einzahlen, dann bekommen Sie zum Rentenbeginn sogar nur die halbe Rente
Für Sie heißt das, dass Sie während der Berufsunfähigkeit deutlich mehr privat vorsorgen müssen als ohnehin schon. Das betrifft im gleichen Umfang natürlich auch Selbstständige und Freiberufler oder Angestellte, die über die Beitragsbemessungsgrenze verdienen.
JEDER sollte in der Lage sein von seiner BU-Rente einen Teil in die private Vorsorge zu investieren.
Wie hoch sollte die Berufsunfähigkeitsrente sein, damit genügend zum Leben bleibt?
Sie sehen also, dass die passende Berufsunfähigkeitsrente immer sehr individuell ist und von mehreren Aspekten abhängt.
Grundsätzlich ist meine Empfehlung, die Berufsunfähigkeitsrente möglichst auf 100 % Ihres heutigen Nettoeinkommens zu bringen. Da Sie zusätzlich im Leistungsfall keine Beiträge mehr für Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung zahlen müssen (Beitragsbefreiung), haben Sie damit eine gute Basis geschaffen.
Zusätzlich ist es empfehlenswert, dass private Rentenversicherungen mit einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung abgeschlossen werden, die im Fall des Falles die Beiträge zur Altersvorsorge für Sie übernimmt.
Damit können Sie den zusätzlichen Bedarf an Krankenversicherungsbeiträgen in der Regel gut decken und haben außerdem noch Reserven, um die fehlende Rente der gesetzlichen Rentenversicherung auszugleichen.
Hallo,
Ich persönlich stehe nach nunmehr knapp 3 langen Jahren nun mit Klage vor der „zickigen“ Nürnberger, mit Tarif aus dem Jahr 2009. Der EU-Rentenantrag musste & wurde nun gestellt, damit kommt die Nürnberger ja nun kaum mehr um die BU-Rente drum herum, wenn EU-Rente gezahlt wird…
Nun meine 2 Fragen: Mit Nachzahlung der BU-Rente, WELCHE Ämter/Behörden/A-Amt/gestzl. Krankenkasse etc. werden aufgrund der nachträglichen „Einkünfte“
Gelder/Sozialleistungen/“Nahtlosigkeits-Arbeitslosengeld nach Krankheit“/Krankengeld der gestzl. KK usw., WELCHE gezahlten Leistungen der Vergangenheit werden nun zurückgefordert???🤔
Danke für den obigen Beitrag zur Versteuerungen Finanzamt + ges. KK!
2. Frage: Der Gesetzgeber interessiert sich für die private BU Einnahme nicht bei der Zahlung der EU-Rente, so wurde es mir mitgeteilt.
Wie aber interessiert sich denn hier der BU-Leistungsträger für die gestzl. EU-Renteneinnahme -> Thema „Bereicherungsverbot“…. !
Beide Renten zusammen, sind deutlich über meinem alten Gehalt. Die BU-Rente selbst, aber unter meinem zuletzt gezahlten Gehalt.
Was macht die Nürnberger daraus???🤔
Schonmal vorab herzlichen Dank vorab an den BU-Profi😉
Hallo Daniela,
Beratungen zu Leistungsfällen dürfen wir als Versicherungsmakler nicht durchführen. Daher möchte ich hier auf einen spezialisierten Versicherungsberater für Leistungsfälle verweisen.
Bezüglich des „Bereicherungsverbot“ habe ich einen entsprechenden Artikel geschrieben. Dieses existiert nicht, daher ist es durchaus möglich durch eine Erwerbsminderungsrente, Leistungen aus Versorgungswerken (Berufsständische Versorgung) oder auch aus Arbeit (Stichwort konkrete Verweisung) mehr im Monat zu erhalten, als man vor Eintritt der BU verdient hat.