Der BU-Profi

Wer sich mit dem Abschluss einer Berufsunfähigkeits- oder Grundfähigkeiten-Versicherung beschäftigt, der kommt an einer Risikovoranfrage nicht vorbei. In diesem Artikel erfahren Sie mehr über die Funktion und Notwendigkeit der Risikovoranfrage. Außerdem lesen Sie hier auch wie Sie diese idealerweise aussehen sollte und warum es keine anonymen Risikovoranfragen gibt.

Was ist eigentlich eine Risikovoranfrage?

Wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung suchen, dann spielt neben den Versicherungsbedingungen auch die Versicherbarkeit eine wichtige Rolle. Damit ist gemeint, ob und wie eine Versicherung Sie versichern möchte. Dabei spielt der Gesundheitszustand und Ihre Hobbys eine entscheidende Rolle. Und da geht jede Versicherung anders mit um.

Beispiel aus der Praxis:

Eine junge Kundin, 20 Jahre alt, übt in Ihrer Freizeit Kickboxen als Fitnesssport aus. Keine Wettkämpfe, kein Vollkontakt.

Zuschlag bei der Bayerischen

Die Bayerische verlangt einen Zuschlag von mindestens 25%. Hierfür ist noch einmal eine gesonderte Bestätigung erforderlich, dass maximal 3 Mal pro Woche trainiert wird. Andernfalls sind es sogar 50%.

Normalannahme bei dem HDI

Der HDI nimmt die Kundin ohne einen Zuschlag und ohne einen Ausschluss an.

Zuschlag bei der LV1871

Die LV1871 verlangt einen Zuschlag in Höhe von 25%

Die Risikovoranfrage bei 3 Versicherungen brachte drei verschiedene Ergebnisse. Von einer Annahme ohne Zuschlag bis hin zu einer Annahme mit einem Zuschlag zwischen 25 – 50% auf den Beitrag.

Ohne eine Risikovoranfrage hätten Sie somit immer das Problem, dass Sie kein korrektes Angebot erhalten.

So sollte die Risikovoranfrage aussehen

Das Ziel der Risikovoranfrage ist es, dass wir von der Versicherung eine Risikoprüfung durchführen lassen, ohne dazu einen Antrag zu stellen. Darum sollte die Voranfrage auch immer nach dem gleichen Grundsatz erfolgen wie die spätere Risikoprüfung.

Der Risikoprüfer bei einer Versicherung muss Ihren Gesundheitszustand und Ihre Freizeitaktivitäten einschätzen und danach entscheiden, ob und wie er Sie versichern möchte. Um hierbei ein möglichst gutes Ergebnis zu erreichen ist es deshalb wichtig, dass wir den Risikoprüfer dazu in die Lage versetzen.

Wenn Sie einfach nur angeben, dass Sie wegen Rückenschmerzen beim Arzt gewesen sind, dann kann die Ursache von leichten Verspannungen bis zu einem dauerhaften Bandscheibenschaden reichen. Der Risikoprüfer muss in diesem Fall mit dem Schlimmsten rechnen und wird eine Ausschlussklausel fordern.

Liefern wir ihm hingegen genaue Informationen zu den Beschwerden, zur Untersuchung (gibt es zum Beispiel ein Röntgenbild oder waren Sie im MRT?), zur Behandlung und zum aktuellen Zustand, dann kann er sich ein wesentlich besseres Bild machen.

Als Grundschema sollten dabei die folgenden Fragen beantwortet werden:

– Was ist passiert?

– wann ist das passiert?

– wie / warum ist es passiert?

– wie wurden Sie behandelt?

– seit wann haben Sie keine Beschwerden mehr oder welche Beschwerden bestehen noch?

Im Idealfall belegen wir dies noch durch ärztliche Befunde.

 

Vermeiden Sie den „Gießkannen-Fehler“!

Vielleicht haben Sie schon öfter davon gelesen, dass Sie bei möglichst vielen Versicherungsgesellschaften gleichzeitig eine Risikovoranfrage stellen sollen. Ihnen wird also geraten nach dem Gießkannen-Prinzip über den Markt zu gehen.

Mein Tipp: wenn Sie das tun, dann begehen Sie einen großen Fehler.

Eine Kundin von mir hat es mit dem besagten „Tipp“ versucht und dabei eine schlechte Erfahrung gemacht. Jedes Mal sollte ihre Neurodermitis ausgeschlossen werden.

Erst mit meiner Hilfe konnten wir Versicherungsschutz ohne den Ausschluss der Neurodermitis erreichen.

Warum konnte meine Kundin durch mich ein deutlich besseres Resultat erreichen als es ihr allein möglich war?

Einmal, weil ich einen Risikoprüfer im Rahmen der Risikovoranfrage in die Lage versetzt habe, dass er diese Entscheidung treffen konnte.

Der zweite Grund ist aber mindestens genauso wichtig. Meine Risikovoranfragen werden in der Regel durch die Bereichs- oder Abteilungsleiter bearbeitet. Das ich dieses Privileg für meine Kunden bekomme hat den Hintergrund, dass ich mir vorher mit meinem Kunden überlege, bei welchen ausgewählten Gesellschaften wir die Voranfrage stellen. Die Versicherung erhält somit eine deutlich höhere Wahrscheinlichkeit den Vertrag zu bekommen und kann deswegen auch ihre besten Mitarbeiter für meine Kunden abstellen.

Das Modell „Gießkanne“ ist bei den Versicherungen hingegen gar nicht gerne gesehen. Da hierbei die Wahrscheinlichkeit auf einen Abschluss für die Versicherung sehr gering ist, werden die Anfragen entsprechend schnell und ungenau bearbeitet. Das Ergebnis ist dann in der Regel suboptimal.

Onlinetool statt Risikovoranfrage

Mittlerweile bieten einige Onlineversicherer wie die Hannoversche Lebensversicherung oder Getsurance, aber auch einige Service Versicherer eine Risikobewertung über ein Online – Tool an. Dieses Tool können sowohl Kunden als auch Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter nutzen. Das Versprechen dahinter: eine schnelle und unkomplizierte Risikobewertung.

Vor diesem Hintergrund hat sogar schon Franke & Bornberg (ein Unternehmen, das Ratings erstellt und ebenfalls so ein Tool anbietet) behauptet, dass Risikovoranfragen nun überflüssig sind.

Stimmt das?

Aus meiner Erfahrung ersetzt auch ein noch so tolles Tool keine ausführliche Risikovoranfrage. Zumindest dann nicht, wenn diese so wie eingangs beschrieben vorbereitet und durchgeführt wird.

1. Werden Sie und Ihr Gesundheits- und Risikozustand durch ein solches Tool zu sehr in ein Schema gepresst. Dadurch kann es schnell passieren, dass Angaben falsch sind. Wenn das Tool zum Beispiel keine Augenmigräne kennt (an der Sie aber leiden) und Sie deshalb eine normale Migräne angeben, dann kann dies durchaus Folgen im Leistungsfall haben.

2. ein solches Tool ist immer besonders scharf gestellt. Dadurch passiert es sehr oft, dass ein guter Risikoprüfer zu einem für Sie besseren Urteil kommt, als es durch das Online-Tool möglich ist. Ähnlich wie im oben genannten Fall mit der Neurodermitis.

Eine Risikovoranfrage bleibt nach wie vor alternativlos und der Aufwand sollte bei einem existenziell wichtigen Vertrag mit teilweise drei bis vier Jahrzehnten Laufzeit auf sich genommen werden.

Warum es keine anonymen Risikovoranfragen gibt

Gerne wird immer wieder empfohlen Risikovoranfragen anonym zu stellen. Dabei ist dies schon ein Widerspruch in Sich. Denn dazu dürften Sie überhaupt keine persönlichen Daten zu Ihrer Person und Ihrer Risikosituation an eine Versicherung geben.

Damit aber trotzdem keine Versicherung Ihren Gesundheits- und Risikozustand Ihrem Namen zuordnen kann, arbeite ich mit pseudonymisierten Voranfragen. Hierbei bekommt jeder meiner Kunden ein Pseudonym. Das erleichtert selbstverständlich auch die Kommunikation mit der Versicherung, denn bei der Antragsstellung lässt sich jeder Antrag über das Pseudonym der jeweiligen Risikovoranfrage zuordnen.