Die Versicherungsbedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung
Versicherungen werden auch heute immer noch hauptsächlich auf Vertrauensbasis abgeschlossen. Wenn der Vertreter oder Versicherungsmakler nett ist und kompetent wirkt passt das bestimmt schon. Testsiege und Ratings beruhigen zudem das Gewissen. Die Versicherungsbedingungen finden dabei meistens (wenn überhaupt) eine untergeordnete Rolle.
Lassen Sie uns Ihr Traumhaus bauen
Haben Sie schon einmal ein Haus gebaut? Selbst wenn nicht, dann haben Sie bestimmt Ihre ganz eigenen Vorstellungen davon, oder?
Der eine hätte gerne eine verklinkerte Wand. Die nächste dann doch lieber weißen Rauputz. Und ein Flachdach. Oder doch lieber eines aus Ziegeln? In blau oder rot? Mit Gaube?
Und wie soll Ihr Haus von innen aussehen? Fliesen oder doch lieber Laminat? Die Türen in weiß oder braun?
Ich denke wir könnten noch sehr lange so weiter machen und doch sieht Ihr Traumhaus schon jetzt bestimmt ganz anders aus als meins oder das von Ihrem Nachbarn.
Eines haben aber unsere alle Traumhäuser gemeinsam: Wenn wir das Haus auf einen Sandboden bauen, dann wird es früher oder später im Boden versinken und unser Traum ist nur noch Schutt und Asche.
Jedes Haus benötigt also ein Fundament, damit es nicht der Schwerkraft zum Opfer fällt. Egal, welche Vorstellungen Sie von Ihrem Traumhaus haben und wie sich diese von dem Haus eines anderen unterscheidet: alle brauchen ein solides und standhaftes Fundament.
Und in der Berufsunfähigkeitsversicherung ist das genauso. Ihr Fundament sind die BU-Profi MUST HAVES!
Das sind die BU-PROFI Must Haves
Versicherter Beruf
Sie sollten beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) vor allem darauf achten, dass die versicherte Tätigkeit eindeutig definiert ist. Hier sollte „versichert ist der zuletzt ausgeübt Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Einschränkung ausgestaltet war“ in den Bedingungen der BU stehen. Nur so ist Ihre tatsächliche Tätigkeit so abgesichert, wie Sie diese auch wirklich ausgeübt haben, bevor Sie erkrankt und berufsunfähig geworden sind.
Krankheit, Körperverletzung, Kräfteverfall
Auch ist es wichtig, dass als Ursache für die Berufsunfähigkeit neben der Krankheit und der Körperverletzung auch der „einfache“ Kräfteverfall in der BU versichert ist. Sollte hier nur der mehr als altersentsprechende Kräfteverfall abgesichert sein, sind Sie im Zweifelsfall in der Beweislast – nicht der Versicherer.
Prognosezeitraum von maximal 6 Monaten
Wenn bereits heute ein Arzt bestätigen kann, dass Sie mindestens für die nächsten 6 Monate berufsunfähig sind, bekommen Sie ab sofort Ihre BU-Rente von der Versicherung. Diese Klausel gehört sowohl in der Berufsunfähigkeitsversicherung als auch in der Grundfähigkeitsversicherung mittlerweile in den meisten Tarifen der Versicherung zum Standard. Allerdings gibt es auch immer noch einige BU Bedingungen, die davon abweichend einen längeren Prognosezeitraum haben.
Fiktives Anerkenntnis nach 6 Monaten
Es gibt auch Fälle von Berufsunfähigkeit und Krankheit, bei denen keine Prognose über 6 Monate möglich ist. In diesem Fall wird es sehr schwer, an eine Leistung durch die Versicherung zu kommen. Genau deswegen lege ich Wert darauf, dass Sie auch dann Ihre volle BU Rente (rückwirkend ab Beginn der Berufsunfähigkeit) erhalten, wenn Sie bereits seit 6 Monaten berufsunfähig sind. Auch dann, wenn bisher noch keine Prognose über diesen Zeitraum der Berufsunfähigkeit möglich gewesen ist.
Verzicht auf die abstrakte Verweisung
Bei einer abstrakten Verweisung in der BU hat die Versicherung die Möglichkeit, Sie auf einen anderen Beruf zu verweisen, den Sie noch ausüben KÖNNTEN. Es spielt somit keine Rolle, dass Sie dem anderen Beruf auch tatsächlich nachgehen.
Allerdings muss auch dieser theoretisch noch auszuübender Beruf Ihrer Lebensstellung aus der letzten Tätigkeit entsprechen. An dem „Märchen“ einer Verweisung vom Arzt zum Pförtner ist somit nichts dran. Dennoch sollte eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung auf die abstrakte Verweisung verzichten.
Konkrete Verweisung
Anders als bei der abstrakten Verweisung geht es bei der konkreten Verweisung in der Berufsunfähigkeitsversicherung darum, dass Sie tatsächlich einen anderen Beruf ausüben. Die Versicherung kann Ihre BU-Rente dann einstellen, wenn dieser neue Beruf Ihrer letzten Lebensstellung entspricht.
Hierbei geht es um die Frage, wie die Versicherung Ihre Lebensstellung definiert und prüft. Einige Versicherungen behalten sich dabei die Prüfung des Einzelfalls vor. Besser ist es, wenn die BU Bedingungen klare Regeln und Grenzen, auf das Einkommen bezogen, in den Versicherungsbedingungen vorgeben.
Hierbei geht es auch darum, von welchem Einkommen die Versicherung spricht: dem letzten Einkommen vor der Berufsunfähigkeit oder dem Durchschnitt der letzten drei Jahre? Gerade bei Studenten kann die Regelung mit dem durchschnittlichen Einkommen fatale Folgen haben.
Zu einer guten Regelung der konkreten Verweisung in der BU gehört außerdem, dass die Bedingungen für die Erstprüfung und die Nachprüfungen identisch gut sind. Einige BU-Tarife haben in der Erstprüfung klare Regelungen, die dann in der Nachprüfung entfallen und Sie sich auf eine Einzelfallprüfung einstellen müssen.
Arztanordnungsklausel
Damit nicht eine leichte Sehminderung zum BU-Leistungsfall wird, gibt es gewisse Bedingungen, was Sie tun müssen, um eine Berufsunfähigkeit zu vermeiden oder zu mindern. Dazu gehört zum Beispiel das Tragen einer Brille oder von Kontaktlinsen. Dies nennen die Versicherungen „Hilfsmittel des täglichen Lebens, die gefahrlos und ohne besondere Schmerzen sind“. Bis dahin sind sich die Versicherungen weitestgehend einig.
Auch in der Frage, ob die Versicherung von Ihnen verlangen kann, dass Sie sich operieren lassen, sind sich die Versicherungen einig und verneinen dies in den Bedingungen.
Allerdings stellt sich die Frage, was die Versicherung von Ihnen im Leistungsfall verlangen kann. Dabei gibt es einige Versicherungen, die hierbei von Ihnen „Maßnahmen“ verlangen. Maßnahmen sind erst einmal sehr allgemein und können schon bedeuten, dass Sie eine Diät durchführen müssen, wenn dies hilft Ihre Berufsunfähigkeit zu mindern. Auch Yoga-Übungen oder Stretching wären Maßnahmen, um Rückenleiden in den Griff zu bekommen.
Hier lege ich Wert auf klare und möglichst eindeutige Formulierungen in den Versicherungsbedingungen, damit Sie im Leistungsfall wissen, was auf Sie zukommt.
Meldepflichten
„Bei einer Besserung Ihres Gesundheitszustandes müssen Sie sich unverzüglich melden“ – hätten Sie gedacht, dass so ein Satz in vielen Versicherungsbedingungen der BU schlummert? Was ist überhaupt eine Besserung in diesem Sinne? Das ist leider nicht mehr definiert. Aber kurz darauf werden dann auch direkt die Konsequenzen angekündigt. Die Leistung der Versicherung kann Ihnen hier nämlich der Schwere des Verschuldens nach gekürzt werden.
Dauerhafter Verzicht auf die abstrakte Verweisung bei Ausscheiden aus dem Beruf
Apropos abstrakte Verweisung: Auch wenn die Versicherungsbedingungen den Verzicht auf die abstrakte Verweisung wie oben beschrieben klar definiert haben, gibt es bei einigen Versicherungen noch die „abstrakte Verweisung durch die Hintertür“. Hierbei sind Sie nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben (auch vorübergehend wegen Elternzeit oder Arbeitslosigkeit) nicht mehr dauerhaft in Ihrer letzten Tätigkeit versichert. Unterbrechen Sie beispielsweise wegen Elternzeit für 5 oder 6 Jahre Ihre Arbeit und werden in dieser Zeit berufsunfähig, so können Sie bei einigen BU Versicherern abstrakt auf eine andere Tätigkeit verwiesen werden.
Weltweiter Versicherungsschutz
Wissen Sie heute schon, wo Sie in Zukunft leben und arbeiten? Bei einem Vertrag, der Sie wie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung in der Regel einige Jahrzehnte begleitet, ist es wichtig, dass Sie auch bei einer Änderung Ihrer Lebensplanung versichert bleiben. Zum Beispiel im Ausland.
Übrigens bedeutet weltweiter Versicherungsschutz im Fall von Berufsunfähigkeit nicht bei allen Versicherungen das Gleiche. Einige Versicherer verlangen von Ihnen beispielsweise, dass Sie eine vertretungsberechtigte Person in Deutschland benennen müssen. Andere fordern Sie im Rahmen der Nachprüfung auf, zurück nach Deutschland zu kommen.
Verzicht auf eine Kündigung bei unverschuldeter Anzeigepflichtverletzung
Bevor Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, müssen Sie Fragen zu Ihrer Gesundheit, Ihrem Beruf und sonstigen Risiken (z.B. Hobbys) angeben. Daher rate ich in jedem Fall zu einer ausführlichen Risikovoranfrage bei den Versicherern.
Aber auch, wenn Sie hier alles sehr genau nehmen und glauben alles richtig und vollständig angegeben zu haben, kann es passieren, dass etwas vergessen wurde.
Das kann auch daran liegen, dass ein Arzt bewusst oder unbewusst eine falsche Diagnose abgerechnet hat oder Ihre Ärztin etwas „laienverständlich“ formuliert hat und Ihnen somit (für die Berufsunfähigkeitsversicherung) entscheidende Informationen fehlten.
Laut §19 des Versicherungsvertragsgesetzes hat die Versicherung die Möglichkeit, in solchen Fällen die Berufsunfähigkeitsversicherung zu kündigen. Damit Ihnen unverschuldete Verletzungen der Anzeigepflicht jedoch nicht zum Verhängnis werden, empfehle ich ausschließlich einen BU-Tarif zu nehmen, der aktiv auf das Recht der Versicherung verzichtet.
Wer hat die besten Bedingungen?
Den Tarif mit den BESTEN Bedingungen gibt es nicht. Das muss es auch gar nicht. Vielmehr sollte die Auswahl des Tarifs nach den persönlichen Präferenzen und den beruflichen Gegebenheiten erfolgen. So kann zum Beispiel bei Beamten eine Dienstunfähigkeitsklausel oder bei Kranken- und Pflegepersonal eine Infektionsklausel sinnvoll sein. Bei Selbstständigen sind wiederum andere Dinge wichtig als beim Angestellten.
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