Der BU-Profi

Erstauskunft / Erstinformation

 

 

Erstinformation

1. Ihr Vermittler (D-26DR-UJ2LM-23)
Ihr Vermittler verfügt über eine Gewerbeerlaubnis nach § 34d Abs.1 GewO als Versicherungsmakler und ist unter der oben
genannten Registernummer in das Vermittlerregister nach § 11a GewO eingetragen. Er ist als Vermittler Ihr Ansprechpartner
in den vereinbarten Versicherungsangelegenheiten und persönlich verantwortlich für seine Beratung nach §§ 60,61 und 63
VVG.
(1) Vermittler
Lehberg Versicherungsmakler e.K. 
Guido Lehberg
Friedrich-Ebert-Str. 4
33330 Gütersloh
D-26DR-UJ2LM-23 

HRA 8489 
Amtsgericht Gütersloh

(2) Ansprechpartner
Guido Lehberg
Friedrich-Ebert-Str. 4
33330 Gütersloh
Tel. 05241 956610
Fax 05241 956619
D-26DR-UJ2LM-23

(3) Es bestehen keine Beteiligungen an oder von Versicherern oder deren Muttergesellschaften.

2. Ihr Vertragspartner
Ihr Vertragspartner ist stets die nachgenannte Gesellschaft und verfügt über eine Gewerbeerlaubnis nach § 34d Abs.1 GewO
als Versicherungsmakler. Sollten Sie mit der Beratung durch Ihren o.g. Vermittler im Einzelfall nicht zufrieden sein, so können Sie sich jederzeit an Ihren Vertragspartner wenden.

(1) Vertragspartner
Lehberg Versicherungsmakler e.K. 
Friedrich-Ebert-Str. 4
33330 Gütersloh
D-26DR-UJ2LM-23 
(2) Es bestehen keine Beteiligungen an oder von Versicherern oder deren Muttergesellschaften.
(3) Es besteht eine gesetzeskonforme Vermögensschadenhaftpflicht, diese wurde der IHK nachgewiesen.
Die Registrierung erfolgte über die IHK Bielefeld unter Registriernummer: D-26DR-UJ2LM-23 

3. Beratungsangebot
Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

4. Erlaubnis der weiteren Berufsausübung
Der Versicherungsmakler verfügt zusätzlich über die Erlaubnis der weiteren Berufsausübung nach

Beratungsleistungen auf Grundlage des Versicherungsmaklervertrages und der Versicherungsvermittlung erfolgen in
Erlaubnis nach § 34d GewO und betreffen nicht die vorgenannten weiteren registrierten Berufszulassungen. Weitere Tätigkeiten und Beratungsleistungen sind grundsätzlich aufgrund einer gesonderten Vereinbarung zu erbringen und nicht Gegenstand des Versicherungsmaklervertrages. Werden keine zusätzlichen Vereinbarungen getroffen, gelten die gesetzlichen Regelungen.

5. Gemeinsame Angaben
Sofern Sie die Eintragungen im Vermittlerregister überprüfen möchten, so können Sie dies über die Internetseite
www.vermittlerregister.info
oder unter
Telefon: (0 180) 60 05 85 0 (Festpreis 0,20 €/Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
oder bei der
DIHK e.V.
Breite Straße 29
10178 Berlin
Telefon: (030) 20308-0
Internet: www.dihk.de
als registerführende gemeinsame Stelle nach § 11a GewO jederzeit veranlassen.
Sofern Sie mit unseren Dienstleistungen einmal nicht zufrieden sein sollten, können Sie folgende Stellen als außergerichtliche
Schlichtungsstellen anrufen:
Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 080 632, 10006 Berlin
Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin
Online-Streitbeilegung via EU
https://webgate.ec.europa.eu/odr

6. Grundlage der Beratung und Vermittlung
Dem Mandanten/Kunden wird vom Vermittler hiermit mitgeteilt, auf welcher Grundlage die Beratung und Vermittlung des
Vertrages erfolgt:
(1) Vergütungen von beiden Vertragsparteien
Der Vermittler erhält sowohl eine Courtage/Provision von dem Produktanbieter/Versicherer, als auch eine Vergütung
durch den Kunden aufgrund einer gesonderten Vermittlungsvereinbarung. Also wird der Vermittler von beiden
Vertragsparteien des zu vermittelnden Vertrages erfolgsabhängig vergütet. In diesem Fall verpflichtet sich der
Vermittler seine Vergütung beiden Seiten transparent vor der Vermittlungsleistung offenzulegen.
Der Vermittler erhält sowohl eine Courtage/Provision von dem Produktanbieter/Versicherer, als auch eine Vergütung
durch den Kunden aufgrund einer gesonderten Vermittlungsvereinbarung. Also wird der Vermittler von beiden
Vertragsparteien des zu vermittelnden Vertrages erfolgsabhängig vergütet. In diesem Fall verpflichtet sich der
Vermittler seine Vergütung beiden Seiten transparent vor der Vermittlungsleistung offenzulegen.
(2) Zusätzliche Servicevergütung
Der Vermittler hat zusätzlich die Möglichkeit für Serviceleistungen, die mit der Vermittlung in keinem Zusammenhang stehen, eine Servicevergütung mit dem Kunden zu vereinbaren. Zum Beispiel für die Erstellung von Steuerinformationen oder die Teilnahme an einer Ordnerverwaltung (Lehberg Premium). Der Kunde wird ausdrücklich informiert sofern und in welcher Höhe eine solche Vergütung fällig wird.