Das Versicherungsvertragsgesetz, kurz VVG, regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen von Versicherungsverträgen.
Seit dem 01.01.2008 gilt das Versicherungsvertragsgesetz in seiner aktuellen Fassung. Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung, die dem 31.12.2007 abgeschlossen wurde, können daher andere Regelungen gelten als bei einem Abschluss danach. Wichtig ist dies insbesondere bei der Prüfung von bestehenden Verträgen.
Für die Bewertung von Versicherungsbedingungen ist es wichtig zu wissen, dass Versicherungen nur zum Vorteil des Kunden vom VVG abweichen können. Nachteilige Regelungen gehen dann zu Lasten der Versicherung.
Neben dem VVG spielen das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und das Versicherungsaufsichtsgesetz in der Vertragsgestaltung einer Berufsunfähigkeitsversicherung eine wichtige Rolle.
Hier finden Sie den genauen Wortlaut des Versicherungsvertragsgesetz
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