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In 2 Minuten verstanden: Das Wichtigste vorab

  • Die Abfragezeiträume: Versicherer fragen je nach Diagnoseart typischerweise 3 bis 10 Jahre zurück – in unseren Spezial-BU-Konzepten für Ärzte und Juristen teilweise nur 2 Jahre. Entscheidend ist dabei die exakte Fragestellung im Antrag.

  • Unsere Strategie: Nicht blind Akten von Krankenkassen und Ärzten anfordern! Wir arbeiten nach dem Prinzip „Gedächtnis vor Akte“, um Sie vor Haftungsfallen durch unbekannte Falschabrechnungen und Interpretationsfehler zu schützen.

  • Unsere Lösung: Wir klären Ihre Versicherbarkeit immer über eine anonyme Risikovoranfrage, bevor Sie einen namentlichen Antrag stellen. So bleibt Ihre Weste sauber und Sie erhalten Ihre bestmögliche BU-Absicherung.

Inhaltsverzeichnis

So bereiten Sie Ihre BU-Gesundheitsfragen richtig auf

    Artikel aktualisiert am 02.01.2026

    Geschrieben von Guido Lehberg

    Guido Lehberg ist Versicherungsmakler und spezialisiert auf Berufsunfähigkeitsversicherungen sowie Arbeitskraftabsicherung. Er ist seit 2005 in der Versicherungsbranche tätig und seit 2011 als Versicherungsmakler aktiv. Seit 2015 liegt sein Schwerpunkt auf der Absicherung von Ärzten, Juristen und MINT-Berufen – insbesondere bei anspruchsvollen Fällen mit Vorerkrankungen und komplexer Gesundheitshistorie.
    Neben der Beratungspraxis wird er regelmäßig von Versicherern zu Produktentwicklungen der BU-Versicherung und Grundfähigkeitsversicherung eingebunden und schult Maklerorganisationen in Workshops und Keynotes.
    Stand: Januar 2026

    Guido Lehberg DER BU-Profi

    Vermeiden Sie diesen Fehler unbedingt

    Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung (§ 19 VVG) – Warum das Ihr größtes Risiko ist

    Wenn Gesundheitsangaben im BU-Antrag fehlen oder fehlerhaft sind, kann das im Leistungsfall Ihren Versicherungsschutz gefährden.

    Kurz gesagt: Sie müssen alle Umstände angeben, die Ihnen bekannt sind und nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat.

    Dabei geht es nicht darum, alles Mögliche aus Ihrem Leben zu erzählen, sondern Sie müssen so präzise wie möglich das beantworten, was der Versicherer konkret fragt. 

    Im Paragraph 19 des Versicherungsvertragsgesetzes heißt es dazu wörtlich:

     

    (1) Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung die ihm bekannten Gefahrumstände, die für den Entschluss des Versicherers, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind und nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat, dem Versicherer anzuzeigen. [...]

     

    Was kann passieren, wenn Angaben fehlen oder falsch sind?
     

    Die Versicherungsgesellschaft hat mehrere Möglichkeiten zur Handhabe, die sich in der Anwendung nach der Schwere Ihres Verschuldens und der Relevanz der nicht gemachten Angaben unterscheiden.

    Möglich ist, dass der Versicherer
     

    • den Vertrag durch einen Risikozuschlag oder einen Leistungsausschluss anpasst (bei leichter Fahrlässigkeit, wenn er den Vertrag bei Kenntnis dieser Umstände nicht abgelehnt hätte)
       
    • den Vertrag kündigt (bei leichter Fahrlässigkeit, wenn er den Vertrag bei Kenntnis der nicht angegebenen Umstände gar nicht erst angenommen hätte)
       
    • vom Vertrag zurücktritt (bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz)
       
    • den Vertrag wegen Arglist anfechtet (bei Arglist spielt es keine Rolle, ob und wie der Versicherer den Vertrag angenommen hätte - hier geht es ausschließlich um die Tatsache, dass ein arglistiges Verhalten vorliegt)

     

    Wie lange ist das relevant?
     

    Vereinfacht gilt:
     

    • Rechte aus §19 Abs. 2–4 (leichte und grobe Fahrlässigkeit) erlöschen grundsätzlich nach 5 Jahren ab Vertragsschluss;
       
    • Bei vorsätzlicher oder arglistiger Verletzung 10 Jahre;
       

    • Wichtig: diese Ausschlussfrist gilt nicht, wenn der Versicherungsfall vor Ablauf eingetreten ist.

    Unser oberstes Ziel ist, dass Sie im Leistungsfall nicht diskutieren müssen, ob und wie eine Angabe zu den Gesundheitsfragen gemeint war.
    Darum setzen wir auf eine strukturierte, belegbare Aufbereitung – und wenn sinnvoll auf eine anonyme Risikovoranfrage, bevor ein offizieller Antrag gestellt wird.

     

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    Quick-Check

    Wie weit fragen BU-Versicherer zurück? Die Abfragezeiträume im Überblick

    Diagnose-Art Standard-Zeitraum Unser Experten-Kommentar
    Ambulante Behandlungen bis zu 5 Jahren Vorsicht: Manche Versicherer fragen „Hatten Sie jemals Beschwerden?“. Wir suchen Tarife, die im Idealfall nur nach „ärztlicher Behandlung“ fragen.
    Stationäre Aufenthalte bis zu 10 Jahre Hierzu zählen auch Reha-Maßnahmen und Kuren. Operationen werden oft separat abgefragt.
    Psychische Erkrankungen bis zu 10 Jahre Ist heute kein K.O.-Kriterium mehr. Je nach Ursache reicht die Möglichkeit von Normalannahme bis zur Annahme mit Ausschlussklausel. Für Ärzte, Rechtsanwälte und Ingenieure nutzen wir oft Sonderaktionen, die hier nur 2- 3 Jahre zurückfragen.
    Medikamente bis zu 5 Jahre Wichtig: Auch einmalige Verschreibungen (z.B. Schmerzmittel, Antibiotika) müssen angegeben werden, wenn konkret danach gefragt wird.
    Schwere Erkrankungen wie HIV/AIDS, Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall, Diabetes, Epilepsie teilweise ohne zeitliche Begrenzung, sonst oft bis zu 10 Jahre Wenn Sie in dem abgefragten Zeitraum noch zur Nachsorge mussten, dann ist diese unter Umständen auch in dieser Frage angabepflichtig
    Beschwerden ohne Untersuchung, Beratung oder Behandlung in der Regel die letzten 6 Monate Wenige Versicherungen fragen ausschließlich nach Erkrankungen und Beschwerden, wegen denen Sie beim Arzt gewesen sind. Hier wird dann oft diese Zusatzfrage nach "Beschwerden ohne Untersuchung, Beratung oder Behandlung" ergänzt.

    In der Praxis unterscheiden sich die Abfragezeiträume der Berufsunfähigkeitsversicherung stark - je nach Versicherungsgesellschaft, Alter bei Abschluss der BU, Höhe der Berufsunfähigkeitsrente und danach, ob wir unsere Sonderkonzepte für Juristen und Ärzte verwenden können. 

     

    Entscheidend ist immer die konkrete Formulierung der Fragen im Antrag

    "Hatten Sie in den letzten fünf Jahren Beschwerden an Ihrem Bewegungsapparat?" ist eine ganz andere Frage, als "waren Sie in den letzten fünf Jahren wegen Beschwerden am Bewegungsapparat in Behandlung, zur Untersuchung oder Beratung?"

    Achten Sie daher immer ganz genau auf die Fragestellung. In einigen Fällen hilft es schon den Versicherer mit den passenden Antragsfragen herauszusuchen, damit Sie einen Ausschluss vermeiden können und den bestmöglichen Versicherungsschutz bekommen. 

    Der 4-Stufen-Workflow

    In 4 Schritten zur „sauberen“ Gesundheitshistorie

    Auf die Frage, ob das nicht auch alles schneller geht, antworte ich gerne mit: "Die Gesundheitshistorie müssen Sie immer aufbereiten. Die Frage ist also nicht ob, sondern wann. Und beim wann gibt es heute in Ruhe - oder später im Leistungsfall. Überlegen Sie sich daher gut, wann Sie mehr Zeit und Muße haben sich damit auseinderzusetzen und wann es besser schnell gehen soll."

    Und wenn Sie zu der Erkenntnis kommen, dass Sie nach dem Eintritt der Berufsunfähigkeit weniger Zeit für Zusatzarbeit haben, als heute, dann sind die folgenden 4 Schritte für Sie entscheidend. 
     

    Schritt 1 – Den Zeitraum definieren

    Bevor wir über Krankheiten sprechen, legen wir den Rahmen fest. Je nach Berufsgruppe (zum Beispiel wegen unserer Sonderkonzepte für Ärzte und Rechtsanwälte), der empfohlenen BU-Rentenhöhe, Ihrem Alter bei Abschluss der Versicherung und gewünschtem Versicherer variieren die Abfragezeiträume zwischen 3 und 10 Jahren. Wir erstellen Ihre persönliche „Timeline“, damit wir nur das prüfen, was wirklich relevant ist.
     

    Schritt 2 – Daten strategisch sammeln

    Hier unterscheiden wir uns deutlich vom Marktstandard. Statt Sie mit Ihren Gesundheitsangaben allein zu lassen, haben wir ein praxiserprobtes Konzept erarbeitet, das Sie schützt:
     

    • A) Unser Telefoninterview: Wir starten immer mit dem, was Sie wissen. Schwere Erkrankungen, Operationen oder Dauerbehandlungen vergessen Sie nicht. Wir strukturieren Ihre Erinnerung über unser Interview. Das ist die ehrlichste und sicherste Basis für den Antrag.
       

    • B) Mehr Detailtiefe durch unseren Spezialfragebogen: Stellen wir während des Telefoninterviews fest, dass Ihre Gesundheitshistorie zu komplex für ein einfaches Gespräch ist, erhalten Sie unseren spezialisierten Fragebogen. Dieser ist so gestaltet, dass Sie gezielt abgefragt werden und damit für eine lückenlose Aufklärung gesorgt ist. 
       

    • C) Der gezielte Akten-Check (Nur bei Bedarf): Wir fordern keine pauschale Krankenakte an. Nur wenn echte Lücken bestehen („War der Bandscheibenvorfall 2019 oder 2020?“), wenn wir mehr Beweiskraft brauchen (zum Beispiel Befundberichte zum Herzen oder Laboranalysen) oder wenn unklare Diagnosen im Raum stehen (z. B. „Psyche-Verdacht“), prüfen wir gezielt nach. So vermeiden wir, dass Sie „bösgläubig“ für Falschabrechnungen werden, von denen Sie nichts wussten.

     

    Schritt 3 – Stolpersteine frühzeitig erkennen & bereinigen

    Manchmal finden wir in Schritt 2 Diskrepanzen, wie etwa eine „Abrechnungsdiagnose“ (Arzt rechnete „Depression“ ab, obwohl Sie nur eine Erkältung hatten oder zur Vorsorge dort waren).
     

    • Unsere Lösung: Wir bitten Ihren Arzt um eine präzisierende Stellungnahme (Gegen-Attest) oder verfassen gemeinsam eine fundierte Eigenerklärung, die den Sachverhalt aus Ihrer Sicht richtigstellt. Wir liefern dem Versicherer den Kontext, der in der Akte fehlt.
       

    • Unser Prinzip: Wir gehen mit Ihnen den Weg, der für Sie praktikabel ist und die gewünschte Sicherheit bietet. Getreu dem Motto "so viel wie nötig, aber so wenig wie möglich".

     

    Schritt 4 – Die Anonyme Risikovoranfrage & Votum

    Mit diesen sauberen Daten gehen wir anonym auf die Versicherer zu, die für Sie relevant sind. Wir verhandeln direkt mit den Entscheidern und holen ein verbindliches Votum ein. Durch unsere jahrelange Expertise und unsere Spezialisierung sprechen wir oft persönlich mit Gesellschaftsärzten oder Abteilungsleitern. Dadurch erzielen wir nachweisbar Ergebnisse, die ein Computer-Algorithmus oder "Standard-Sachbearbeiter" oft ablehnen würde.
     

    • Ihr Ergebnis: Sie sehen schwarz auf weiß, wer Sie glatt versichert, wer einen Zuschlag fordert oder wer ablehnt.
       

    • Ihre Entscheidung: Erst wenn das Ergebnis passt, stellen wir den „scharfen“ Antrag. Ihr Name bleibt bis dahin geschützt.
       

    • Ihre Garantie: Sie wissen ganz genau, welche Möglichkeiten zur Auswahl stehen. Anstatt "Hoffnung" bekommen Sie Klarheit und Transparenz.

     

    Wir sprechen Ihre Sprache

    Spezifische Fallstricke Ihrer Berufsgruppe

    Wer einen Standard-Antrag ausfüllt ohne vorher eine fachmännische Risikovoranfrage durchgeführt zu haben, scheitert schnell in der Risikoprüfung des Versicherers. 

    Das wiederum führt nicht nur zu Frustration, sondern kann Ihnen für den nächsten Versuch auch Steine in den Weg legen. Zum Beispiel, weil der Versicherer einen HIS-Eintrag (schwarze Liste) vornimmt oder weil die neue BU-Versicherung im Antrag fragt, ob in den letzten 5 Jahren bereits anderweitige Anträge abgelehnt oder zu erschwerten Bedingungen aufgenommen wurden. 

    Das ist zwar kein pauschales K.O. für den neuen Vertrag, aber teilweise müssen Sie so Fragen beantworten, die in diesem Antrag eigentlich gar nicht gestellt worden wären. 

    Genau deswegen haben wir für unsere drei Kernzielgruppen die wichtigsten Stolpersteine aufgelistet. 

    Für Ärzte & Mediziner: Vorsicht bei der „Flur-Medizin“

    Viele Ärztinnen und Ärzte helfen sich gegenseitig, wenn es mal "zwickt". Das wissen auch die Versicherer und gucken deswegen besonders gut hin.

    • Das Problem: 

      Kommt es auch nur zum geringsten Verdacht, dass die Gesundheitshistorie Lücken aufweist, dann fragt die Versicherung sehr genau nach. 

      Wenn dann Zweifel bleiben, reagieren die Risikoprüfer schneller mit Ausschlüssen, Zuschlägen oder sogar Ablehnungen. 
       
    • Unsere Lösung: 

      Wir wissen genau, wie wir solche "Gefälligkeitsbehandlungen" sauber einordnen. Damit Sie sich im Leistungsfall immer auf den BU-Schutz verlassen können, arbeiten wir Ihre Risikovoranfrage mit der nötigen Expertise auf und bieten Ihnen im Rahmen unserer "Ärzte-BU-Konzepte" Versicherungsschutz mit deutlich vereinfachter Gesundheitsprüfung. Damit sind Sie immer auf der sicheren Seite. 

     

    Mehr zur BU-Versicherung für Ärzte und Mediziner 

    Direkt zur Berufsunfähigkeitsversicherung mit vereinfachter Gesundheitsprüfung für Ärzte

     

    Für Ingenieure & MINT: Das „Schreibtischtäter“-Problem

    Sitzen ist aus Sicht der menschlichen Evolution sehr unnatürlich. "Sitzen ist das neue Rauchen" - warnen viele Fachleute seit Jahren.

    Gerade Ingenieure und weitere MINT-Berufe kennen das: Durch langes Sitzen bilden sich Blockaden in der Wirbelsäule, die zu Verspannungen und Schmerzen im Bewegungsapparat und Rücken führen können. Dagegen helfen Massagen und manuelle Therapie.

    • Das Problem: 

      Diese Behandlungen müssen beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung angegeben werden. Und da die Risikoprüfer die Korrelation zwischen Rückenbeschwerden und drohender Berufsunfähigkeit kennen, reagieren sie häufig mit einer Ausschlussklausel
    • UnsereLösung: 

      Wir bringen Ihre Diagnose in den nötigen Kontext. Wir erklären dem Versicherer, dass vorsorgliche Behandlungen von "akuten Verspannungen wegen Deadline-Stress" etwas völlig anderes sind, als chronische Wirbelsäulenleiden. 
      Wir rücken die Daten und Fakten für Sie ins richtige Licht. 

      Und durch unseren Kontakt zu den leitenden Personen in den Risikoprüfungen stoßen wir dort auf sehr kompetente Verhandlungspartner, die offen für diese Fakten sind. 

      Für das Lösen Ihrer Blockaden sind andere zuständig, wir lösen für Sie die "Blockade Ausschlussklausel" aus Ihrer BU heraus. 

     


    Für Rechtsanwälte & Juristen gilt: Maximale Rechtssicherheit

    Juristen wissen, welches Streitpotential in einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung nach Paragraph 19 VVG steckt. Fehler sollten Sie sich deswegen bei der Antragsstellung nicht erlauben. 

    • Das Problem: Viele Rechtsanwälte und Juristen haben das juristische Wissen, es fehlt aber die medizinische Einordnung, was im Antrag wie angegeben werden muss, damit die BU-Versicherung "wasserdicht" ist. 

    • Unsere Lösung: Um Ihren Ansprüchen gerecht zu werden, beschäftigen wir ein eigenes Team für die medizinische Aufbereitung der Risikovoranfrage. Wir übersetzen Ihre Gesundheitshistorie in eine medizinisch und rechtlich saubere Dokumentation

    • Unser Zusatz-Joker: Speziell für Rechtsanwälte haben wir besondere BU-Konzepte mit stark vereinfachten Gesundheitsfragen, die zusätzliche Rechtssicherheit bieten. 

    Mehr zur BU-Versicherung für Rechtsanwälte und Juristen

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    FAQ

    Die häufigsten Fragen zur Aufbereitung der BU-Gesundheitsfragen

    Was ist der Unterschied zwischen einem BU-Antrag und einer anonymen Risikovoranfrage?

    Ein BU-Antrag ist namentlich und kann bei Ablehnung oder Erschwerung spätere Anträge erschweren. Eine Risikovoranfrage ist anonym bzw. pseudonymisiert und klärt vorab, welche Versicherung Sie zu welchen Bedingungen annimmt. So erhalten Sie ein Votum, bevor Sie persönliche Daten preisgeben. Wenn Sie möchten, klären wir im Erstgespräch in 10 Minuten, ob eine Vorprüfung bei Ihnen sinnvoll ist.

    Muss ich meine Patientenakte bei der Krankenkasse zwingend anfordern?

    Nein. Wir raten davon ab, die Unterlagen pauschal anzufordern. Sie müssen die Gesundheitsfragen im Antrag so beantworten, wie sie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer versteht und soweit Sie tatsächliche Kenntnis haben. Wenn Sie jedoch alle Abrechnungen anfordern, können Ihnen Diagnosen und Nebencodes zugerechnet werden, die Ihnen vorher nicht bewusst waren. Das kann im Leistungsfall unnötige Diskussionen auslösen. Im Erstgespräch klären wir, ob Unterlagen in Ihrem Fall wirklich sinnvoll sind.

    Wie lange werden Vorerkrankungen bei der BU abgefragt?

    Typisch sind 5 Jahre für ambulante Behandlungen und 10 Jahre für stationäre Aufenthalte. Bei psychischen Erkrankungen werden häufig 10 Jahre abgefragt, auch bei ambulanter Therapie. Entscheidend ist immer die konkrete Formulierung im Antrag. Es gibt Tarife und Sonderkonzepte mit kürzeren Abfragezeiträumen, insbesondere für Ärzte und Rechtsanwälte. Im Erstgespräch prüfen wir, welche Abfragezeiträume für Sie gelten und welche Lösungen sinnvoll sind.

    Kommt es bei einer BU-Ablehnung zu einem HIS-Eintrag?

    Bei einer anonymen Risikovoranfrage erfolgt keine Meldung an das HIS. Ihre Angaben werden beim Versicherer nur pseudonymisiert verarbeitet und anschließend gelöscht. Ein Risiko entsteht vor allem bei einem namentlichen Antrag, wenn dieser abgelehnt oder nur mit Erschwernis angeboten wird. Wenn Sie einen BU-Abschluss planen, klären wir im Erstgespräch, wie Sie dieses Risiko vermeiden.

    Was tun, wenn eine falsche Diagnose in der Patientenakte steht?

    Verschweigen Sie eine Diagnose nicht, sobald Sie davon wissen. In vielen Fällen lässt sich eine falsche oder unklare Diagnose sauber einordnen. Oft reicht eine präzise Eigenschilderung, die wir gemeinsam formulieren. Wenn nötig, hilft ein kurzer Arztbericht, der z. B. eine Verdachtsdiagnose oder einen Abrechnungsfehler bestätigt. Versicherer bewerten nicht den Code, sondern Ihre tatsächliche Gesundheitssituation. Im Erstgespräch klären wir, welche Nachweise in Ihrem Fall wirklich nötig sind.

    BU trotz Burnout oder Psychotherapie – ist das möglich?

    Nein. Eine Therapie oder ein Burnout ist nicht automatisch ein K.O.-Kriterium. Entscheidend sind Diagnose, Verlauf, Behandlung, Stabilität und wie lange es zurückliegt. Je nach Fall sind Normalannahme, Zuschlag oder ein Ausschluss möglich. Wenn ein Abschluss ohne Ausschluss nicht machbar ist, kann ein Vertrag mit Ausschluss trotzdem sinnvoll sein, weil Sie gegen viele andere Ursachen weiterhin versichert sind. Im Erstgespräch klären wir, welche Strategie bei Ihnen realistisch ist und welche Versicherer infrage kommen.

    Kostet eine anonyme Risikovoranfrage etwas?

    Die Risikovoranfrage ist Teil unserer Maklerleistung und verursacht in der Regel keine separaten Kosten. Wir arbeiten überwiegend auf Courtage-Basis, die im Beitrag einkalkuliert ist und im Erfolgsfall vom Versicherer gezahlt wird. Für Sie bleibt der Beitrag in der Regel identisch, egal ob über uns, ein Portal oder direkt. Eine Honorarvermittlung ist auf Wunsch möglich, lohnt sich in der BU aber wirtschaftlich oft selten. Wenn Sie möchten, klären wir im Erstgespräch, ob und wie eine Vorprüfung bei Ihnen sinnvoll ist.

    Wie läuft das Erstgespräch zur BU ab?

    Nach der Terminbuchung führen wir zuerst ein kurzes Telefoninterview (15–30 Minuten), damit wir Ihren Fall sauber einordnen können. Sobald Sie einen Beratungstermin gebucht haben (in der Regel in 2–3 Tagen), ruft Sie ein spezialisierter Kollege an. Dabei klären wir die wichtigsten Punkte zu Beruf, Einkommen, Hobbys und Ihrer Gesundheit – inklusive Behandlungen der letzten 5 bis 10 Jahre. Danach entscheiden wir, ob wir direkt eine anonyme Risikovoranfrage starten können oder ob wir Ihnen zur sicheren Aufbereitung einen kurzen Fragebogen senden. Wenn Sie möchten, buchen Sie jetzt einen Termin – wir klären alles Schritt für Schritt mit Ihnen.

    Wie lange dauert es bis zum BU-Abschluss?

    Von der Vorprüfung bis zum Abschluss dauert es je nach Fall und Versicherer meist wenige Tage bis etwa zwei Wochen. Wenn wir nach dem Telefoninterview direkt mit der anonymen Risikovoranfrage starten können, liegen die Ergebnisse in der Regel innerhalb von 2 Tagen vor. Diese besprechen wir im Termin und entscheiden gemeinsam, welcher Versicherer und welche Bedingungen sinnvoll sind. Ist alles klar, erhalten Sie anschließend einen digitalen Antrag zur Unterschrift. Nach Einreichung beim Versicherer dauert die Bearbeitung – je nach Gesellschaft – meist zwischen 2 Tagen und 1 bis 2 Wochen. In komplexeren Fällen kann ein weiterer Termin sinnvoll sein, um Details sauber zu klären. Im Erstgespräch sagen wir Ihnen konkret, welcher Zeitrahmen in Ihrem Fall realistisch ist.

    Welche Unterlagen brauche ich vor der BU-Beratung?

    Wichtig ist vor allem, dass Sie Ihre Arzt- und Behandlungshistorie der letzten Jahre grob einordnen können – alles Weitere klären wir im Telefoninterview. Überlegen Sie vorab, warum Sie in den letzten 5 Jahren beim Arzt waren und ob es in den letzten 10 Jahren stationäre Behandlungen oder Operationen gab. Besonders relevant sind Beschwerden und Untersuchungen, die über 'Husten, Schnupfen, Heiserkeit' hinausgehen (z. B. Rücken, Magen, Haut, Allergien, psychische Belastungen, Medikamente oder Physiotherapie). Zusätzlich sind Einkommensnachweise hilfreich (z. B. Jahresabrechnungen der letzten 3 Jahre). Bei Ärzten und Rechtsanwälten sind außerdem Unterlagen zum Versorgungswerk bzw. zu bestehenden Anwartschaften sinnvoll. Im Erstgespräch sagen wir Ihnen genau, welche Unterlagen Sie wirklich benötigen – und welche nicht.

    Wann startet die Risikovoranfrage – und wie geht es danach weiter?

    Nach dem Telefoninterview entscheiden wir, ob wir sofort mit der Risikovoranfrage starten können oder ob zunächst eine detailliertere Aufbereitung sinnvoll ist. Wenn die Informationen aus dem Telefoninterview ausreichen, erstellen wir direkt die anonyme Risikovoranfrage und holen die Voten der Versicherer ein. Die Ergebnisse liegen häufig innerhalb von 2 Tagen vor und werden anschließend im Termin besprochen. Wenn der Fall komplex ist oder Angaben fehlen, erhalten Sie zunächst einen Fragebogen. Danach vereinbaren wir einen weiteren Termin, um alles sauber zu klären und erst dann die Vorprüfung zu starten. Wenn Sie möchten, buchen Sie einen Termin – dann wissen Sie schnell, welcher Weg für Sie der richtige ist.

    Schade, dass Sie gehen möchten. Haben Sie nicht gefunden, was Sie suchen?

    Lassen Sie uns Ihre Fragen gerne persönlich klären. Wir freuen uns auf Sie!

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