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Berufsunfähigkeitsversicherung für Kammerberufe

 

Berufsunfähigkeitsversicherung für Kammerberufe

Gerade für Kammerberufe wie Ärzte, Architekten, beratende Ingenieure, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung sehr wichtig.

Wenn Sie zu der oben genannten Berufsgruppe gehören, sollten Sie bei der Auswahl und der Gestaltung Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung jedoch einige wichtige Punkte beachten.

Guido Lehberg

Hohe Qualitätsanforderung

Bei Kammerberufen wie Ärzten, Anwälten oder Architekten sind die Anforderungen an eine Berufsunfähigkeitsversicherung besonders hoch, da diese Berufe mit erheblicher Verantwortung und spezifischen Risiken verbunden sind. Eine hochwertige Versicherung muss exakt auf die individuellen beruflichen Risiken zugeschnitten sein, um existenzbedrohende Einkommensverluste abzusichern. Zudem ist ein nahtloser Schutz entscheidend, da berufsspezifische Tätigkeiten oft nicht auf alternative Weise ausgeübt werden können.

Welches Berufsunfähigkeitsrisiko haben Sie?

Das Vorurteil, dass gerade Steuerberater, beratende Ingenieure, Architekten, Ärzte oder Wirtschaftsprüfer erst dann berufsunfähig sind, wenn diese den Kopf unter dem Arm tragen, kann mittlerweile durch viele Leistungsfälle widerlegt werden. In aller Regel entstehen solche Meinungen dadurch, dass viele bildlich den Rollstuhlfahrer als schlimmstes Szenario annehmen und dann den Glauben haben ihren Beruf einwandfrei weiter ausüben zu können.

Dabei wird leider immer wieder übersehen, dass die häufigste Ursache um in Kammerberufen berufsunfähig zu werden anderer Natur ist. Einen sehr großen Anteil nimmt dabei das Spektrum der psychischen Erkrankungen ein. Dicht gefolgt von Krebs- und Tumorerkrankungen, Nervenkrankheiten oder auch Störungen und Erkrankungen des Herz- und Kreislaufsystems. Außerdem sollten wir hierbei berücksichtigen, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung dazu dient, dass Sie Ihre Lebensstellung in wirtschaftlicher sowie in sozialer Hinsicht absichern.

Dies kann eben auch schon dann nicht mehr gegeben sein, wenn Sie durch eine gesundheitliche Einschränkung Ihre Tätigkeit soweit einschränken müssen, dass Sie deutlich weniger Einkommen generieren.

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Welchen Bedarf haben Kammerberufe überhaupt?

Die erste Frage bei dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist die, welchen Bedarf Sie haben. Hier gilt es zu beachten, dass Kammerberufe in aller Regel auch eine Leistung aus einem Versorgungswerk für den Fall der Berufsunfähigkeit zu erwarten haben.

Da es aber nicht nur ein Versorgungswerk gibt, bestehen auch unterschiedliche Regelungen, was überhaupt Berufsunfähigkeit aus dem Versorgungswerk bedeutet. Häufig leistet dieese Berufsunfähigkeitsrente erst deutlich später, als bei einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung.

Während die private Berufsunfähigkeitsversicherung bereits ab einer Berufsunfähigkeit von 50% über mindestens 6 Monate die volle Rente zahlt, benötigen Sie bei einigen Versorgungswerken eine 100%ige Berufsunfähigkeit auf Dauer. Bei einigen anderen müssen zwar keine 100% vorliegen, Sie dürfen aber dauerhaft nicht länger als 3 Stunden am Tag in Ihrem Beruf arbeiten können. Auch diese Regelung ist deutlich schwerer zu erfüllen als die der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung für Kammerberufe.

Mit anderen Worten: wenn Sie die Rente wegen Berufsunfähigkeit aus dem Versorgungswerk erhalten, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass Sie schon längst eine Berufsunfähigkeitsrente aus Ihrer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung beziehen können. Andersherum gilt das jedoch nicht. Sie können deswegen nicht einfach die Anwartschaft aus dem Versorgungswerk mit der privaten Absicherung addieren und dann denken, dass Sie ausreichend abgesichert sind. Bei der Bedarfsermittlung der Berufsunfähigkeitsversicherung für Kammerberufe spielen diese Anwartschaften allerdings schon eine Rolle, denn diese sind im Antrag anzugeben und anhand dieser ist auch die maximal mögliche Berufsunfähigkeitsrente zu ermitteln.

Hier fängt schon die erste Selektion der einzelnen Berufsunfähigkeitstarife an. Die Anbieter unterscheiden in ihren Annahmerichtlinien nämlich teilweise deutlich, in welcher Höhe die Anwartschaften anzurechnen sind und wie viel Sie generell von Ihrem Einkommen absichern können. Noch etwas komplizierter kann es werden, wenn Sie zum Beispiel durch einen Wohnortwechsel von dem einen Versorgungswerk in ein anderes wechseln. Hierbei behalten Sie bestehende Anwartschaften und bauen zusätzlich weitere auf. Aber keine Sorge, auch für solche Fälle gibt es bedarfsgerechte Lösungen.

Umorganisierung für Freiberufler

Die Regelung zur Umorganisation kann für Freiberufler im Leistungsfall sehr wichtig werden. Hierbei wird geregelt, in welchen Fällen Sie Ihren Betrieb umstrukturieren müssen und was dieses kosten darf, damit Sie weiterhin arbeiten können und die Versicherung von der Leistung befreit ist. Zuerst einmal wird diese Umorganisationsklausel bei einigen Versicherungen nur auf Selbstständige und nicht auf Freiberufler bezogen. Eine solche Formulierung käme also insbesondere Kammerberufen deutlich entgegen. Sollte die Umorganisation auch auf Freiberufler ausgeweitet werden können, verzichten einige Versicherungen bei Betrieben mit weniger als 5 Mitarbeitern (teilweise inkl. Chef) auf eine Prüfung der Umorganisation. Mit der Condor Lebensversicherung verzichtet nun sogar der erste Versicherer bei Betrieben mit unter 10 Mitarbeitern auf eine solche Prüfung.

Für die meisten Kammerberufe kommen Sie mit einer solchen Regelung schon gut aus. Für größere Betriebe ist dann zusätzlich zu prüfen, welche Einkommensminderung durch eine Umorganisation hinzunehmen ist.

Flexibilität ist gefragt

Ein häufig unterschätztes Thema beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung in Kammerberufen ist ein Mangel an Flexibilität. Einen besonderen Stellenwert hat diese gerade dann, wenn Sie mit Ihrem steigenden Einkommen Schritt halten wollen. Eine passende Dynamik sorgt dann über einen mittelfristigen Zeitraum zum Ausgleich der Inflation. Anpassungen darüber hinaus sollten jedoch schon beim Abschluss sorgfältig geplant sein. Andernfalls kann es Ihnen passieren, dass Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung nicht mehr zu Ihrem Lebensstandard passt und Sie dauerhaft eine Rente von maximal 2.500, – Euro haben. Es gibt aber auch eine gute Nachricht: mit dem richtigen Konzept können Sie Sich bedarfsgerecht absichern (ohne zusätzliche ärztliche Untersuchungen) und den Versicherungsschutz im Nachhinein bei Bedarf anpassen.

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