Der BU-Profi

Die Gesundheitsprüfung ist ein Bestandteil der Risikoprüfung. Zum Beispiel in der Berufsunfähigkeitsversicherung oder der Grundfähigkeitsversicherung.

Dabei kann die Art der Fragestellung in der Gesundheitsprüfung für Sie wichtig sein.

Wenn die Versicherungsgesellschaft in den Gesundheitsfragen wissen möchte, ob Sie in den letzten 5 Jahren Krankheiten oder Beschwerden gehabt haben, dann müssen Sie auch eine behandlungsfreie Neurodermitis oder Skoliose angeben. Besser ist in diesem Fall die Frage danach, ob Sie in den letzten 5 Jahren untersucht, beraten oder behandelt worden sind, wegen …

In der Berufsunfähigkeitsversicherung lässt sich also durch die Fragestellung im Antrag das Ergebnis der Gesundheitsprüfung (positiv) beeinflussen.

Einen weiteren Unterschied finden Sie in den Abfragezeiträumen. Diese Zeiträume bewegen sich in der Regel zwischen drei und zehn Jahren. Bei Erkrankungen wie HIV oder der Frage, ob Sie einen Selbstmordversuch hinter sich haben, kann der Abfragezeitraum auch unbegrenzt sein.

Auch durch die unterschiedlichen Zeiträume der Gesundheitsprüfung lässt sich hin und wieder ein Ausschluss vermeiden.

Für bestimmte Zielgruppen wie zum Beispiel „junge Leute“ gibt es Berufsunfähigkeitsversicherungen mit verkürzter Gesundheitsprüfung. Auch damit lässt sich nicht nur so mancher Ausschluss oder Zuschlag vermeiden, sondern auch das Risiko einer Verletzung der Anzeigepflicht vermindern.

Wird es für Sie aufgrund von Vorerkrankungen schwer eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu annehmbaren Konditionen zu bekommen, dann kann eine Grundfähigkeitsversicherung eine Lösung sein. Dort fällt die Gesundheitsprüfung in der Regel weniger streng aus. Es gibt sogar Tarife, die bis zu 2.000,- Euro Rentenhöhe nur wenige und sehr konkrete Gesundheitsfragen stellen.