Der BU-Profi

Wenn Sie im Beamtenverhältnis stehen, dann macht es Sinn, dass Sie sich bei der Wahl der Berufsunfähigkeitsversicherung auch mit einer Dienstunfähigkeitsklausel (DU-Klausel)  beschäftigen.

Beamte haben einen sehr sicheren Job. Das gilt besonders aus bei längeren Erkrankungen und nach Unfällen. Wenn Sie als Beamter aber dauerhaft nicht mehr in der Lage sind Ihren Dienst zu erfüllen, dann können Sie von Ihrem Dienstherrn entlassen oder in den Ruhestand versetzt werden. Während Beamte auf Probe und auf Widerruf entlassen werden können, wird der Beamte auf Lebenszeit in den vorzeitigen Ruhestand versetzt.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel schließt sich dann der Entlassung oder der Versetzung in den Ruhestand an. Sie bekommen somit ohne weitere Prüfung Ihre Berufsunfähigkeitsrente.

Wichtig ist, dass die Entlassung oder Ruhestandsversetzung ausschließlich aus medizinischen Gründen erfolgt. Also nur wegen einer Krankheit, eines Unfalls oder eines Kräfteverfalls.

Allerdings ist nicht jede Dienstunfähigkeitsklausel gleich. Es gibt teilweise große Unterschiede.

Eine gute DU – Klausel versichert bereits Beamte auf Probe und Widerruf. Außerdem sollte die Rente nach einer Versetzung in den Ruhestand bis zu einer möglichen Reaktivierung gezahlt werden. Je nach Erkrankung ist es möglich, dass Sie wieder gesund werden und in Ihr Beamtenverhältnis zurückkönnten. Der Dienstherr hat aber damit nicht automatisch eine freie Stelle für Sie und belässt Sie im Ruhestand. Eine gute Dienstunfähigkeitsklausel zahlt auch in diesem Fall weiter, obwohl Sie eigentlich gar nicht mehr dienstunfähig wären.

Teil-Dienstunfähigkeitsklausel

Bei einigen Versicherungsgesellschaften gibt es noch die Erweiterung zu einer Teil-Dienstunfähigkeitsklausel. Diese zahlt eine Rente in exakter Höhe eines Einkommensverlustes wegen teilweiser Dienstunfähigkeit. In der Praxis gibt es jedoch nur sehr wenige Fälle, bei denen eine Teil-Dienstunfähigkeit ausgesprochen wird und der Bedarf ist in einem solchen Fall überschaubar. Ob eine solche Ergänzung also sinnvoll ist, muss im Einzelfall geprüft werden.

Spezielle DU-Klausel

Ähnlich sieht es bei der speziellen Dienstunfähigkeitsklausel aus. Für Beamte im Vollzugsdienst kann es passieren, dass diese für den Vollzug unfähig sind, aber noch im Innendienst eingesetzt werden könnten. In diesem Fall kann es sein, dass Ihr Dienstherr Ihnen aber keinen solchen Dienst anbietet und Sie ausschließlich wegen einer Dienstunfähigkeit im Vollzug entlassen oder in den Ruhestand versetzt werden. Da hier keine allgemeine Dienstunfähigkeit vorliegt, erhalten Sie aus einer normalen DU-Klausel keine Leistung.

Gehören Sie zu Berufsgruppen wie Polizei oder Feuerwehr oder arbeiten in einer anderen Vollzugstätigkeit, dann kann diese Klausel wichtig sein.