Der BU-Profi

Das ZDF-Magazin WISO bringt gelegentlich Berichte über die Berufsunfähigkeitsversicherung.

Da sich auch bei den öffentlich-rechtlichen TV – Sendern Skandale immer besser verkaufen als „Good News“, heißt es auch dieses Mal:

Berufsunfähig? Und die Versicherung zahlt nicht!

Da ich mich, im Gegensatz zu WISO, hauptberuflich mit BU-Versicherungen beschäftige, hat mich der Bericht sehr interessiert.

WISO Berufsunfähigkeitsversicherung

Was ich gesehen habe:

  • Eine echte Falschberatung
  • Eine arme Frau, die nicht nur berufsunfähig, sondern auch zum Spielball von Anwälten, Selbstdarstellern und ZDF geworden ist
  • Und eine Versicherung, der man ausnahmsweise keinen Vorwurf machen kann

Aber, der Reihe nach!

Sollen wir Ihnen das Thema näher erklären?

Falls Sie spezielle Fragen  haben, die in diesem Text nicht beantwotet werden können, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren!

Was war passiert?

In einem Facebook-Video des WISO Kanals geht es um Frau Rothenburg.

Als die Einzelhandelskauffrau in eine andere Filiale versetzt wurde, fingen ihre neuen Kollegen das Mobbing an.

Eine Versetzung in eine neue Filiale wurde vom Arbeitgeber verweigert.

Und am Ende kam es wie es kommen musste: Frau Rothenburg kann das Leid nicht mehr ertragen und bricht nach über einem halben Jahr zusammen.

Im Bericht spricht sie davon, dass Depressionen festgestellt worden sind und sie deswegen Ihre Berufsunfähigkeitsrente von der Nürnberger beantragt hat.

Erst nach 10 Monaten wird die Entscheidung mitgeteilt?

Dem Bericht zu Folge teilt die Nürnberger ihr erst nach 10 Monaten die Entscheidung zur Leistung mit und lehnt diese dabei auch noch ab, beziehungsweise sie bietet ihr eine Einmalzahlung von 4.000,- Euro anstelle der 800,- Euro monatlicher BU-Rente an.

Bis zu diesem Zeitpunkt hat der gemeine Zuschauer ein ungutes Gefühl. Versicherungen sind also doch alle nur Verbrecher und wenn ich mein Geld brauche, bekomme ich nichts.

So wird es in dem Bericht bis hier hin vermittelt.

Skandal? Ja, zum Beispiel bei der Rentenhöhe!

Der erste Skandal ist die eklatante Falschberatung, bei der Frau Rothenburg eine BU-Rente in Höhe von 800,- Euro verkauft wurde. Gemäß des Armutsberichtes von Statista liegt diese Rentenhöhe nur ganz knapp über der Armutsgrenze. Damit erfüllt sie keinesfalls den Zweck die Lebensstellung abzusichern, sondern im besten Fall den Steuerzahler durch eine Vermeidung von Hartz4 zu entlasten.

Wäre Frau Rothenburg damals richtig beraten worden, hätte sie heute eine angemessene Absicherung, mit der Sie auch eine ausreichende Altersvorsorge aufbauen kann.

Leider geht der WISO Bericht nicht auf diesen groben „Berater“-Fehler ein.

 

Nachweis einer Berufsunfähigkeit

Worauf der Bericht aber eingeht ist die lange Zeit, in der die Nürnberger den Antrag auf BU-Leistung prüft.

Zehn Monate!

Leider „vergessen“ die Redakteure hierbei zu erwähnen, dass damit nicht die Zeit gemeint ist, die die Versicherung zum prüfen aller Unterlagen gebraucht hat, sondern die Zeit zwischen erstmaliger Meldung und Ergebnis der Leistungsprüfung.

Dazwischen passiert unter anderem Folgendes:

  1. Der Kunde meldet sich bei seiner Versicherung und sagt „ich bin berufsunfähig“
  2. Die Versicherung schickt Fragebögen zur beruflichen Tätigkeit, zum Gesundheitszustand, zum Einkommen und so weiter an den Kunden
  3. Der Kunde muss diese Unterlagen ausfüllen und Arztberichte beifügen, aus dessen Zusammenhang der Leistungsprüfer bei der Versicherung erkennen kann, ob eine Berufsunfähigkeit vorliegt oder nicht
  4. Je nachdem, wie alt der Vertrag ist, hat die Versicherung auch noch das Recht zu überprüfen, ob beim Abschluss alle Gesundheits- und Risikofragen wahrheitsgemäß und vollständig angegeben wurden

Wenn sich der Kunde hierbei etwas mehr Zeit lässt, wovon bei psychischen Krankheiten logischerweise auszugehen ist, dann können dadurch schon ein paar Monate vergehen.

Es liegt also nicht allein in der Hand der Versicherung.

Oder glaubt wirklich jemand, dass Frau Rothenburg es sich gefallen lassen wurde einfach so, ohne bei der Versicherung anzurufen oder das Fernsehen einzuschalten 10 Monate zu warten?

Irgendwie ist sie dann ja doch an WISO geraten. Warum denn nicht schon vorher? Also wenn die Nürnberger hier wirklich zehn Monate für die Prüfung gebraucht hätte.

Der Nachweis wurde nicht erbracht

Ein weiteres Problem ist das Krankheitsbild. Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass die Kundin am Anfang aufgrund des Mobbings versucht hat ihren Arbeitsplatz zu wechseln.

So schwer und abstoßend Mobbing auch ist – es muss nicht zwingend zur Berufsunfähigkeit führen. Es kann zwar auslösend für eine BU sein, reicht als Nachweis alleine aber noch nicht aus.

Oder in ganz platt: wenn ich jeden Tag mit meinem Kopf 20-mal gegen die Wand haue, dann tut das sau weh.

Aber deswegen bin ich noch nicht berufsunfähig.

Wenn dann aber durch das tägliche Wiederholen mein Gehirn den Geist aufgibt, dann kann das durchaus zu einer Berufsunfähigkeit führen.

So ist das auch mit dem Mobbing.

Und das muss ich als Kunde meiner Versicherung auch richtig erklären und (das ist ganz wichtig) medizinisch belegen.

Es gibt einfach wichtige Regeln, wenn Sie Ihre BU-Rente beantragen wollen.

Leider wird auch nicht auf die Übergänge zwischen Krankengeld, eventuellem Krankentagegeld und der BU-Rente eingegangen.

Darauf geht zum Beispiel mein geschätzter Kollege Walter Benda in seinem Blog „ZDF WISO zur Berufsunfähigkeit: alles Verbrecher“ ein.

Auch das sollte im gesamten Prozess beachtet werden.

Abfindung oder befristetes Anerkenntnis?

Im Bericht heißt es dann, dass es neben der Ablehnung eine Kulanzzahlung von rund 4.000, – Euro geben sollte.

An dieser Stelle kann ich nur spekulieren, denn das Schreiben wird von WISO nicht veröffentlicht. Bei Minute 2:49 ist allerdings ein Ausschnitt zu sehen, auf dem die Gesamtsumme von 4.039,20 Euro und ein Rechenweg zu sehen ist.

Ob es sich dabei also um eine Kulanzzahlung oder viel eher um ein befristetes Anerkenntnis oder eine Individualvereinbarung handelt, ist nicht klar zu sagen.

Jetzt geht es zu einer Versicherungs-Expertin

Am Ende des Beitrags wird dann doch noch alles gut. Die Kundin sucht sich eine Versicherungs-Expertin und bekommt dann ein Leistungsanerkenntnis.

Auch dies ist für mich ein weiterer Beleg dafür, dass der Versicherung ein vollständiger Leistungsantrag fehlte, der die Berufsunfähigkeit bescheinigt.

Wenn ich selbst an meinen Bremsen am Auto rumfummel, dann kann ich mich nicht beschweren, wenn das Auto nicht mehr bremst.

Hilft mir dann ein Fachmann und stellt die Bremsen richtig ein, dann war am Ende vielleicht gar nicht die Bremse Schuld, sondern die Tatsache, dass ich einfach keine Ahnung von Bremsen habe.

Ok, für WISO wären trotzdem die Bremsen schuld.

Jetzt aber doch noch ein Skandal!?

Ganz am Ende verbreitet die Redaktion dann die frohe Botschaft: die BU-Rente wird bezahlt.

Besser noch: es werden zusätzlich rund 41.000, – Euro nachgezahlt.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung leistet stets ab Beginn der Berufsunfähigkeit.

Wenn ich die 41.000, – Euro durch die Rentenhöhe von 800,- Euro teile und auch noch berücksichtige, dass die in der Zeit der vorliegenden Berufsunfähigkeit bezahlten Beiträge zurückerstattet werden, dann komme ich auf geschlagene vier Jahre.

Nach meiner Berechnung muss Frau Rothenburg also gar nicht erst 10 Monate berufsunfähig sein, sondern bereits seit vier Jahren.

Einerseits wirft das für mich weitere Fragen auf, andererseits zeigt es aber auch, dass die Nürnberger Versicherung ihrer Verpflichtung nachgekommen ist.

Wir erinnern uns: es wurde nicht geklagt, die Rente wurde nicht erstritten.

Und was ist jetzt der Skandal für mich?

Ganz einfach: die Versicherungs-Expertin stellt sich hin und schimpft wie ein Rohrspatz auf die böse Versicherung. Einfach um mediale Aufmerksamkeit zu erhalten.

Sie hätte auch einfach darüber aufklären können, wie wichtig die Hilfe von Fachleuten ist.

Und die Quintessenz?

Der Bericht ist von vorne bis hinten mit Fehlern und Falschinformationen übersät.

Aber eines zeigt dieser TV-Beitrag sehr gut:

Holen Sie sich Fachleute an Ihre Seite.

Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung am besten einen Versicherungsmakler um Fehler wie eine viel zu geringe BU-Rente und andere Fallstricke zu vermeiden.

Und im Leistungsfall einen spezialisierten Versicherungsberater, damit Sie die Leistung schon beim ersten Mal korrekt beantragen und Ihre BU-Rente bekommen, wenn Sie diese am nötigsten brauchen.

Auch mein Versicherungsmakler – Kollege Sven Henning hat das Thema in seinem Blog „ZDF WISO und Berufsunfähigkeit – ein Beitrag voller Fehler und einer bösen Versicherung“ aufgegriffen.

 

2 Kommentare

  1. Jürgen Brandts

    Hallo , ich möchte zu Ihrem Vorschlag einen Versicherungsmakler / Vermittler zwecks einer fehlerfreien Antragsstellung hin zuzuziehen auch nicht immer Fehlerfrei ist .
    Ich habe im Jahre 2000 über einen Versicherungsvertreter einer Generalagentur eine LV mit BU abgeschlossen. Quer über den Antrag wurde durch den Vertreter eine Laufzeit von 32 Jahren geschrieben.
    Im Jahr 2010 wurde ich Berufsunfähig und erhalte seitdem eine monatliche Rente. vor 2 Jahren erhielt ich von der Versicherung eine Nachricht das die BU Versicherung im Jahre 2025 nach 25 Jahren ausläuft .
    Nach Kontrolle der LV musste ich feststellen das die LV 32 Jahre läuft aber die BU nur 25 Jahre. Somit 7 Jahre vor Eintritt in die Altersrente.
    Darauf wurde ich von meinem damaligen Vermittler nicht hingewiesen. Leider ist der Vermittler mittlerweile gestorben .
    Nun muss ich Gerichtlich klären lassen , weshalb die LV 32 und die BU nur 25 Jahre läuft , obwohl die BU Bestandteil der LV ist da seit Rentenbeginn der Beitrag für die LV entfällt.
    Also wie gesagt , ein Versicherungsvertreter ist auch nicht Fehlerfrei !!!!

    Antworten
    • GuidoLehberg

      Hallo Herr Brandts, danke für das Feedback. Erst einmal dürfen wir bitte nicht den Versicherungsmakler und den Versicherungsvertreter durcheinanderbringen. Dies sind zwei vollkommen unterschiedliche Berufe mit zwei komplett anderen Haftungen.

      Ein VersicherungsVERTRETER kann und wird Ihnen die Aufgabe der Sorgfältigen Prüfung nicht abnehmen, da er „nur“ der verlängerte Arm der Versicherungsgesellschaft ist. Übrigens ist der Vertreter auch „Auge und Ohr“ der Versicherung. Bedeutet für Sie: können Sie ihm nachweisen, dass er etwas anders beantragt hat als er Ihnen zugesichert hat, muss die Versicherungsgesellschaft dafür haften.

      Ansonsten ist das Konstrukt mit abweichender Laufzeit zwischen der Rentenversicherung / Lebensversicherung und der BU nichts außergewöhnliches.

      Was absolut richtig ist: Versicherungsvertreter und auch Versicherungsmakler sind nicht pauschal gut und fehlerfrei. Das gilt übrigens auch für Ärzte, Architekten, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Dachdecker, Elektriker, Bäcker…
      Und ist es nicht besser sich einen spezialisierten (!) Arzt zu suchen, wenn man Beschwerden hat also gar nicht zum Arzt zu gehen? Auch wenn man weiß, dass es Ärzte gibt, die Fehler machen, weniger Ahnung von bestimmten Themen haben oder auch schludrig arbeiten?

      Merke: es macht Sinn, sich einen SPEZIALISIERTEN VersicherungsMAKLER zu suchen, der sich im Thema Berufsunfähigkeitsversicherung und Grundfähigkeitsversicherung auskennt. Jemanden, der die Tarife und Besonderheiten kennt und einen strukturierten Arbeitsablauf hat um Fehler jeglicher Art zu minimieren. Und sollten doch Fehler passieren, haftet ein MAKLER dafür auch noch.

      Antworten

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