Generali BU – Aus Versicherung wird Verbesserung?
Lange Zeit war die Deutsche Vermögensberatung (DVAG) der Exklusivvertrieb für die Berufsunfähigkeitsversicherung von der Aachen Münchener, die zum Generali Versicherungskonzern gehörte.
Im Rahmen der Konzernumstrukturierung schluckte die Mutter die Tochter und aus Aachen Münchener wurde die Generali Versicherung.
Zeitgleich wurden die bestehenden Generali Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherungen verkauft und sind nun unter der Flagge der Proxalto Lebensversicherung AG.
Seitdem läuft die Berufsunfähigkeitsversicherung der DVAG unter dem Logo der Generali und dem Slogan „Aus Versicherung wird Verbesserung“.
Ob die Bedingungen der Generali Berufsunfähigkeitsversicherung das Versprechen mit der Verbesserung einhalten können, welcher Leistungsbaustein der Versicherung mich wirklich sehr überrascht hat und wer zur eigenen Sicherheit einen großen Bogen um die BU der Generali Versicherung machen sollte, das alles lesen Sie in diesem Artikel zur Bewertung der Versicherung.
Sollen wir Ihnen das Thema näher erklären?
Hat die Generali alle „BU-Profi MUST HAVES“ erfüllt?
Wer ein Haus bauen will, der fängt mit dem soliden Fundament an. Nur wenn der Boden eben und fest ist, sollten Sie Ihr Häuschen darauf bauen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass es im Sande versickert.
Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung ist das ganz ähnlich. Nur wenn bestimmte Punkte in den Versicherungsbedingungen im Interesse des Kunden geregelt sind, ergibt es Sinn, andere Themen wie eine Teilzeitklausel, Nachversicherungsgarantie oder die Arbeitsunfähigkeitsklausel der BU-Versicherung zu überprüfen.
Schauen wir doch einmal, wie die Generali meine BU-Profi MUST Haves umgesetzt hat.
- Reicht einfacher Kräfteverfall oder muss ein mehr als altersentsprechender Kräfteverfall gegeben sein, damit Leistungen auch unabhängig von einer Krankheit oder einer Körperverletzung von der Versicherung erbracht werden? Hierbei hat die Generali Berufsunfähigkeitsversicherung leider den mehr als altersentsprechenden Kräfteverfall. Schade, da dies im Vergleich zum restlichen Markt schon längst überholt ist.
- Da die Generali die BU-Rente ab einer Prognose von 6 Monaten zahlt und auch rückwirkend anerkennt, wenn zwar keine Prognose der BU-Dauer möglich gewesen ist, nun aber tatsächlich sechs Monate Berufsunfähigkeit vorliegt (fiktives Anerkenntnis), sind damit zwei meiner MUST Haves zur Bewertung von Versicherungen erfüllt.
- Verzichtet die Versicherung auf ihr eigenes Kündigungsrecht nach Paragraph 19 im Versicherungsvertragsgesetz, wenn die Verletzung der Anzeigepflicht unverschuldet erfolgte? NEIN, das macht die Generali auch nicht.
- Sehr positiv für den Versicherer hervorzuheben ist die „Arztanordnungsklausel“ in dieser BU Versicherung. Neben dem Verzicht auf operative Eingriffe wird ausschließlich das Befolgen von einfachen ärztlichen Empfehlungen mit sicherer Aussicht auf Besserung des Gesundheitszustandes von der Versicherung verlangt.
- Eine Meldung gesundheitlicher Besserung oder einer Minderung der BU muss im Leistungsfall nicht aktiv erfolgen.
- Grundsätzlich besteht der Versicherungsschutz zwar weltweit für Versicherungsnehmer der Generali Berufsunfähigkeitsversicherung, allerdings müssen Sie beim Wegzug außerhalb Deutschlands jemanden in Deutschland bevollmächtigen, der Ihre Post entgegennimmt. Für eine Versicherung mit italienischer Muttergesellschaft und Konzerntöchtern auf der ganzen Welt wirkt eine solche Regelung schon etwas merkwürdig. Gerade auch im Vergleich zu den anderen BU-Versicherungen am Markt ist diese Regelung der Generali relativ einzigartig.
Berufsunfähigkeitsversicherung und Grundfähigkeitsversicherung in einem?
Wer sich beim Abschluss einer BU-Versicherung der Generali für die Berufsunfähigkeitspolice plus entscheidet, der hat auch Versicherungsschutz beim Verlust einer von den folgenden 8 Fähigkeiten:
- Sehen
- Hören
- Sprechen
- Gehen
- Gebrauch einer Hand
- Gebrauch eines Arms
- Knien / Bücken
- Heben / Tragen
Sie können also eine Grundfähigkeitsversicherung in Ihren BU-Vertrag der Generali Versicherung integrieren. Grundsätzlich gefällt mir das Konzept des Versicherers sehr gut. Die Definitionen der einzelnen Fähigkeiten sind im Marktvergleich allerdings bei der Generali eher schlecht. So wird zum Beispiel bei der Fähigkeit „Gehen“ sogar ein Rollator als Hilfsmittel gefordert. Das ist schon sehr schwach im Vergleich zur Versicherungskonkurrenz.
Auch bei der Fähigkeit „Hören“ wird ein maximales Resthörvermögen von 20 % auf dem besseren Ohr verlangt (also 80 % Hörminderung), wobei eine Abstellung auf eine Hörminderung von 60dB deutlich eher leisten würde.
Quelle: WHO zur Bemessung Dezibel VS Hörminderung in Prozent
Und beim Knien und Bücken wird von der Generali lediglich beschrieben, dass mit den Fingern der Boden nicht mehr berührt werden können muss. Ob hierbei die Finger einer Hand ausreichen oder beide notwendig sind (was besser wäre) ist nicht definiert und ob beim Knien auch die beiden Knie auf den Boden kommen müssen ebenso wenig. So interessant ich die Überlegung auch finde, eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit gewissen Grundfähigkeiten zu kombinieren, so wenig überzeugt mich dieser Leistungsbaustein von der Generali dazu. Da ergibt es mehr Sinn, eine vollwertige Grundfähigkeitsversicherung on top abzuschließen.
Arbeitsunfähigkeitsklausel über den Tarif Berufsunfähigkeitspolice extra
Optional bei der Generali Versicherung ist außerdem der Abschluss eines Arbeitsunfähigkeitsbausteins (AU-Klausel) möglich. Dann heißt der Tarif BU-Police extra und Sie erhalten Sie BU-Rente bereits dann, wenn Sie mindestens über sechs Monate vollständig arbeitsunfähig krankgeschrieben sind. Im Marktvergleich für Berufsunfähigkeitsversicherungen schneidet diese Regelung in der Bewertung jedoch nicht besonders gut ab.
Einmal, weil es die Leistung für maximal 18 Monate gibt (viele Versicherungen bieten aktuell 24 Monate, die Condor oder Basler zum Beispiel 36 Monate) und zudem, weil gleichzeitig auch ein Antrag auf BU-Leistung gestellt werden muss. Dadurch wird der AU-Klausel ein entscheidender Mehrwert geraubt.
Achtung: (Nicht-)Raucher aufgepasst!
Statistisch gesehen hat ein Nichtraucher ein geringeres Risiko berufsunfähig zu werden als ein Raucher. Das wissen auch die Versicherungsgesellschaften und darum bezahlen Sie z.B. bei der Bayerischen, der Nürnberger, der Alte Leipziger, der LV1871 und vielen anderen BU-Versicherungen einen höheren Beitrag zur Versicherung, wenn Sie beim Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung Raucher sind. So ist das auch bei der Generali.
Im Gegensatz zu den anderen Versicherungsgesellschaften müssen Sie sich bei der Generali bis zu fünf Jahre nach Vertragsabschluss melden, wenn Sie als Nichtraucher abgeschlossen haben und inzwischen zum Glimmstängel greifen. Melden Sie sich als Raucher nicht bei der Versicherung und werden berufsunfähig, kann die Generali Ihre BU Rente um ein Drittel reduzieren!
BU Generali – Für Beamte gibt es eine Dienstunfähigkeitsklausel
Da den Vertretern der Deutsche Vermögensberatung ausschließlich die BU Versicherung der Generali zur Verfügung steht, ist es clever, dass diese auch eine DU-Klausel in den Versicherungsvertrag einschließen können. Wenn Sie schon im öffentlichen Dienst arbeiten oder dies in Zukunft vorhaben, kann diese Klausel durchaus interessant für Sie sein. Leider enttäuscht mich die Generali BU auch hier bei der Bewertung. So muss die Dienstunfähigkeit vor dem 60. Lebensjahr eingetreten sein und es darf ausschließlich medizinische Gründe dafür geben.
Im Vergleich zu Versicherungen wie Die Bayerische oder die Deutsche Beamtenversicherung (AXA / DBV) kann die Regelung der Generali Versicherung bei der Bewertung nicht mithalten.
Nachversicherungsgarantien sind praktisch nicht vorhanden!
Wenn Sie zum Beispiel Arzt, Architekt, Ingenieur, Steuerberater, Unternehmensberater, Techniker oder Informatiker sind oder in einem anderen akademischen Beruf arbeiten beziehungsweise dies nach Ihrem Studium vorhaben, dann sind die Nachversicherungsmöglichkeiten ohne Gesundheitsprüfung (besser noch ohne Risikoprüfung) durch die Versicherung ein wesentliches Auswahlkriterium für Ihre BU-Versicherung. Auch in diesem Punkt werden Sie mit der Berufsunfähigkeitsversicherung von der Generali Ihren Bedarf nicht ausreichend absichern können.
Je Erhöhung sind maximal 300,- Euro Monatsrente bei der Generali Berufsunfähigkeitsversicherung möglich. Insgesamt können Sie als Versicherungsnehmer höchstens um 1.000,- Euro BU-Rente erhöhen, dann auch nur auf bis zu 2.000,- Euro im Monat. Da ist es fast schon egal, dass die Versicherung nur auf die Gesundheitsprüfung verzichtet oder dass eine Erhöhung nur möglich ist, wenn Ihr betreffender Tarif der Berufsunfähigkeitsversicherung überhaupt noch für Neuverträge angeboten wird.
Mein Fazit zur Berufsunfähigkeitsversicherung der Generali (über die Deutsche Vermögensberatung)
Bei einem Unternehmen, das offensiv mit dem Slogan „Aus Versicherung wird Verbesserung“ wirbt, erwartet man durchaus viel. Leider hält der Versicherer mit dem geflügelten Löwen davon nicht viel. Mit Ausnahme der Idee, eine Grundfähigkeitsversicherung in die BU zu integrieren (die allerdings nicht besonders kundenfreundlich umgesetzt ist) kann ich im Rahmen meiner Bewertung beim besten Willen kein gutes Haar an dieser Versicherung lassen. Ob es um meine MUST Haves geht, um optionale Klauseln wie die AU- oder DU-Bausteine, um die Nachmeldepflicht bei Änderung des Raucherstatus oder auch um die Nachversicherungsmöglichkeiten, aus meiner Sicht passt diese Versicherung der Generali für niemanden.
MI SCUSI!
P.S. zur Teilzeitklausel der Generali Berufsunfähigkeitsversicherung habe ich mich in meinem Artikel „Teilzeitklausel in der BU-Versicherung – Worauf kommt es dabei an“ geäußert.
Hallo, schließe mich hier im großen und Ganzen Ihren Erkenntnissen an.
Habe eine BU Versicherung bei der Generali/Proxalto vor vielen Jahren abgeschlossen. Bin jetzt erkrankt, eine Katastrophe mit dieser Versicherung, seit fast 18 Monaten Kampf inklusive Anwalt. Trotz vorliegen mehrer ärztlicher Beurteilungen kommt die Versicherung andauernd mit Einwänden und neuen Fotderunhen.
Eine sehr schlechte Versicherung würde sie niemals wieder wählen.
Verfahren läuft noch sollte es irgendwann etwas positives zu Berichten geben werde ich mich an dieser Stelle nochmals melden.
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Das ist sehr ärgerlich, wenn es im Leistungsfall nicht läuft. Aus der Ferne ist es immer schwer zu beurteilen, woran es wirklich liegt.
Haben Sie bei der Beantragung der BU-Rente diese 5 Punkte beachtet?
Nach unseren Erfahrungen lassen sich so viele spätere Probleme vermeiden.
Ich wünsche Ihnen eine gute Besserung und alles Gute auch bei der Beantragung der BU-Leistung.