Der BU-Profi

Für das Jahr 2019 kündigte die Condor Lebensversicherung eine Revolution in der Berufsunfähigkeitsversicherung an: die Teilzeitklausel.

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Mit viel Marketing wollte sich die, zur R+V gehörende Versicherung, damit am BU-Markt zurückmelden.

Sogar ein Rechtsgutachten wurde zu diesem Zweck in Auftrag gegeben.

Seitdem bieten Stand heute neben der Condor noch die Württembergische, die LV1871, der Volkswohl Bund und die Bayerische eine Regelung für Berufstätige in Teilzeit an. Wie sinnvoll diese Klausel in der Versicherung generell ist, wer aus meiner Sicht die beste Regelung für Teilzeit am Markt hat und warum dieses Thema für mich zu jeder Beratung dazugehört, lesen Sie im folgenden Artikel.

 

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Sollen wir Ihnen das Thema näher erklären?

Falls Sie spezielle Fragen  haben, die in diesem Text nicht beantwotet werden können, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren!

Werden Teilzeitbeschäftigte in der Berufsunfähigkeitsversicherung benachteiligt?

Als die Condor im Jahr 2019 die erste Teilzeitklausel auf den Markt gebracht hat, gab die Versicherung ein Rechtsgutachten in Auftrag. Dieses sagte aus, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne eine entsprechende Regelung für Teilzeitangestellte kaum Versicherungsschutz bieten würde. Es wird sogar davon gesprochen, dass die BU-Leistung schlechter sei als die Erwerbsminderungsrente der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV).

Von den Aussagen dieses Gutachten zur Teilzeitklausel nehme ich persönlich Abstand, da aus meiner Sicht zu viele fachliche Fehler enthalten sind. Das ist aber meine persönliche Meinung.

Wie sieht es denn tatsächlich mit dem BU-Schutz bei einem Angestellten in Teilzeit aus?

Zuerst stellen wir uns die Frage warum jemand seine Tätigkeit nicht in Vollzeit ausübt.

Da gibt es für mich drei logische Gründe:

  1. Sie haben Kinder und brauchen Zeit für die Kindererziehung und den Haushalt. Neben Ihrem Beruf „arbeiten“ Sie also als Hausfrau bzw. Hausmann.
  2. Ein Angehöriger von Ihnen muss gepflegt werden. Sie entscheiden sich für eine häusliche Pflege und „arbeiten“ als Pflegekraft
  3. Sie möchten nicht so viel arbeiten und verbringen die freigewordene Zeit mit Freizeitgestaltung.

Mit Ausnahme von Grund Nummer Drei arbeiten Sie neben Ihrem Hauptberuf, denn Pflege oder Haushalt und Kinder ist anstrengend.

Ob Sie als Teilzeitbeschäftigter berufsunfähig sind, wird entweder qualitativ oder quantitativ bewertet.

Qualitative und Quantitative Berufsunfähigkeit

Bei der qualitativen Bewertung gucken wir uns Ihre Kerntätigkeiten an. Müssen Sie zum Beispiel als Unternehmensberater oder Ingenieur regelmäßig mit dem Flugzeug reisen und können diese Reisen nicht sinnvoll mit anderen Verkehrsmitteln durchführen, dann ist die Flugreise eine Kerntätigkeit. Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr fliegen dürfen, dann sind Sie berufsunfähig. Der zeitliche Umfang ist dabei egal.

Bei der quantitativen Betrachtung der Berufsunfähigkeit geht es hingegen um die tatsächliche Arbeitszeit. Wenn Sie wegen einer Krankheit oder einem Unfall weniger als 50% Ihrer vorherigen Arbeitszeit arbeiten können, dann sind Sie berufsunfähig. Auf einen Arbeitstag mit 8 Stunden bedeutet das also, dass Sie bereits berufsunfähig sind, wenn Sie pro Tag zum Beispiel maximal noch drei Stunden arbeiten können.

Wenn Sie jetzt aber eine Teilzeittätigkeit ausüben, dann kann es in beiden Bewertungen schwerer werden eine Berufsunfähigkeit zu erreichen. Einmal, weil eine Reduzierung Ihrer Arbeitszeit wahrscheinlich auch dazu führt, dass Sie keine längeren Geschäftsreisen mehr durchführen werden. Auf der anderen Seite führt bei einem 4-Stunden-Tag in Teilzeit ein Restleistungsvermögen von drei Stunden pro Tag noch zu keinen 50% Berufsunfähigkeit wie dies bei einem 8-Stunden-Tag der Fall wäre.

Die übrigen Tätigkeiten als Hausfrau bzw. Hausmann oder die der Pflege von Angehörigen findet bei keiner dieser Bewertungen auf Berufsunfähigkeit eine Berücksichtigung.

Auch wenn ich das eben erwähnte Gutachten für inhaltlich fragwürdig halten, ist die Aussage im Kern richtig: Teilzeitangestellte können bei der Prüfung einer Berufsunfähigkeitsrente benachteiligt sein.

Gibt es überhaupt eine „Teilzeitfalle“?

Bevor wir uns mit den einzelnen Klauseln der Versicherungen am Markt beschäftigen, sollten wir uns fragen: haben Sie überhaupt einen Nachteil, wenn Sie vorübergehend in einer Teilzeitbeschäftigung arbeiten? Zum Beispiel wegen Elternzeit?

Die Condor setzt sogar noch einen drauf und sieht sogar Kurzarbeit also massives Leistungsrisiko.

Um das beurteilen zu können, gucken wir uns einmal an, was die Rechtsprechung dazu sagt. Zum Beispiel das OLG Nürnberg mit Urteil 8 U 697/14 vom 30.11.2015.

In diesem Urteil geht es um eine Sparkassenangestellte, die wegen der Geburt von zwei Kindern die wöchentliche Arbeitszeit von 38,5 Stunden auf 15 – 16 Stunden Teilzeitbeschäftigung in der Woche reduziert hat.

Während eines Urlaubs verunglückte sie und zog sich massive Verletzungen zu. Die Versicherungsgesellschaft erkannte die BU-Leistung an.

Rund zwei Jahre später stellt die BU-Versicherung die Leistung wieder ein. Mit der Begründung, dass keine 50%ige Berufsunfähigkeit auf Basis der zuletzt ausgeübten 15 – 16 Stunden mehr vorliegt.

Bis hierhin spielt die Story der Argumentation der Condor in die Karten, denn bei der Condor währen dauerhaft die 38,5 Stunden maßgeblich für die Prüfung auf Berufsunfähigkeit.

Und das Landgericht folgt dieser Idee auch.

Allerdings kassiert das Oberlandesgericht in dem oben benannten Urteil diese Entscheidung. Die Begründung lautet wie folgt:

Auch dann, wenn nur eine bloße (vorübergehende) Unterbrechung und keine bewusste (dauernde) Aufgabe der bisherigen Berufstätigkeit gegeben ist, liegt ein relevanter Berufswechsel nicht vor (OLG Stuttgart VersR 2011, 59; insoweit bestätigt durch BGH VersR 2012, 213). Das gilt auch dann, wenn es – wie hier – darum geht, dass der Versicherungsnehmer nicht einen anderen Beruf selbst ausübt, sondern lediglich das Maß der Ausübung seines Berufs verändert hat (OLG Saarbrücken VersR 2015, 226).

Und weiter

Zur Beurteilung der Berufsunfähigkeit, und zwar gleichermaßen für den Eintritt als auch für die Fortdauer derselben, ist deshalb auf die Vollzeittätigkeit der Klägerin abzustellen.

Das bedeutet für Sie:

Wenn Sie Ihre Tätigkeit von Voll- auf Teilzeit reduzieren wollen oder dies aufgrund von Kurzarbeit sogar müssen, hat dies keinen Einfluss auf die Bewertung im Leistungsfall der Berufsunfähigkeitsversicherung. Vorausgesetzt, Sie möchten diese Reduzierung in Form der Teilzeitbeschäftigung nur vorübergehend und nicht dauerhaft vornehmen.

Eine Notwendigkeit ist also nicht zu erkennen.

Und doch: es gibt aktuell zum Beispiel bei der Bayerischen, der Basler oder der LV1871 durchaus Teilzeitklauseln, die durchaus einen Mehrwert darstellen können.

Eine „Teilzeitfalle“, wie sie von der Condor heraufbeschworen wird, lässt sich beim besten Willen aber nicht erkennen!

 

 

Was ändert sich durch die Teilzeitklausel der Versicherungen?

Die eine Teilzeitklausel gibt es gar nicht. Die Klauseln der Condor und der Württembergischen sind sich inhaltlich sehr ähnlich und unterscheiden sich damit ganz deutlich von der LV1871 und der Bayerischen. Letztere sind sich wiederum, bis auf einen ganz entscheidenden Punkt, inhaltlich gleich. Die Teilzeitregelung des Volkswohl Bund ist aus meiner Sicht nicht als solche zu bezeichnen und fällt damit aus der Bewertung raus. Warum erkläre ich gleich im Detail.

 

Leistungserweiterung der Versicherungen Condor und Württembergische

Bei diesen Versicherungen wird die letzte vertragliche garantierte Arbeitszeit seit Beginn der Berufsunfähigkeitsversicherung konserviert. Wenn Sie als Angestellter Produktmanager von einer wöchentlichen Arbeitszeit von 50 Stunden auf eine mit 25 Stunden wechseln, dann würde bei der quantitativen Bewertung immer noch die Woche mit 50 Stunden bewertet. Bei einem restlichen Leistungsvermögen pro Woche von 20 Stunden würden Sie also auch dann Ihre 50% erreichen.

Leistungserweiterung Nürnberger Versicherung

Die Nürnberger geht einen ähnlichen Weg wie die Condor und die Württembergische. Hierbei muss die zu Grunde gelegte Arbeitszeit aber nicht vertraglich garantiert sein. Damit schließt diese Regelung der Versicherung auch Selbstständige und Freiberufler ohne Wenn und Aber mit ein.

Leistungsversprechen von Die Bayerische und LV1871

Im Vergleich zur den eben genannten Versicherungen gehen die beiden Münchener Versicherungsvereine einen anderen Weg. Sofern Sie Ihre regelmäßige Arbeitszeit im Rahmen einer Teilzeitbeschäftigung auf weniger als 30 Stunden in der Woche reduzieren und gleichzeitig einer Tätigkeit als Hausfrau bzw. Hausmann ausüben oder einen Angehörigen in dieser Zeit pflegen, wird diese zusätzliche Tätigkeit bei der Bewertung der Berufsunfähigkeit berücksichtigt. In der Praxis kann so aus einer 30 stündigen Arbeitswoche eine 80-Stunden-Woche werden. Neben Angestellten schließen diese beiden Versicherer auch Selbstständige und Freiberufler mit ein.

 

Welche Regelung zur Teilzeitklausel ist besser?

Wer ausschließlich zu seinem Freizeitvergnügen von Voll- auf Teilzeit wechselt, der ist mit der Klausel von Condor und Württembergischer wahrscheinlich besser bedient. Hierbei spielt es nämlich keine Rolle, warum ich meine Arbeitszeit reduziert habe. Es geht ausschließlich darum, dass ich vorher eine höhere vereinbarte Arbeitszeit gehabt habe und diese jetzt geringer ist.

In allen Fällen, in denen Sie neben Ihrer beruflichen Tätigkeit den Haushalt leiten und die Kinder betreuen oder die Pflege eines Angehörigen übernehmen, sind Sie mit der Regelung der Versicherungen LV1871 und der Bayerischen deutlich besser bedient. Hierbei werden nämlich die konkreten Tätigkeiten im Haushalt oder in der Pflege genauso bewertet wie in Ihren Teilzeitberuf.

 

Welche Teilzeitklausel ist die Beste?

Da alle Klauseln zur Teilzeitbeschäftigung recht unterschiedlich sind ist es schwer eine zur „Nummer 1“ zu krönen. Wir gucken uns die unterschiedlichen Teilzeitregelungen aber hier einmal im Detail an.

Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G.

Teilzeitklausel Volkswohl Bund

Teilzeitklausel Volkswohl Bund

Wie Sie gleich sehen werden, unterscheidet sich die Regelung für Teilzeittätige des Volkswohl Bund gar nicht so stark von der Condor. Allerdings nur auf den ersten Blick.

Auch beim Volkswohl Bund gilt diese Klausel für Teilzeitbeschäftigte nur für Arbeitnehmer. Wie bei der Condor wird die längste erreichte Arbeitszeit vor dem Wechsel in eine Teilzeittätigkeit bei der Prüfung herangezogen.

Leider gilt diese Regelung nur in drei Fällen: bei Elternzeit innerhalb von 36 Monaten, bei Pflege eines Angehörigen in den ersten 24 Monaten oder bei Kurzarbeit für die ersten 12 Monate.

Damit ist der Effekt von „ich möchte weniger arbeiten, um mehr Freizeit zu haben“ hier vom Tisch. Auch die kurzen Intervalle von 36, 24 oder 12 Monate sind sehr praxisfremd.

Viel entscheidender ist aber ein anderer wichtiger Aspekt: diese Klausel wäre bei der Elternzeit und bei Kurzarbeit überhaupt nicht notwendig und fällt somit unter „Marketing-Gag„.

In beiden Fällen (Kurzarbeit und Elternzeit) handelt es sich nämlich um einen befristeten Zeitraum, der keinerlei Auswirkungen auf Ihr Arbeitsverhältnis hat. Im Falle der Elternzeit treffen Sie auch erst nach Ablauf dieses Zeitraums die Entscheidung, ob Sie dieselben Stunden wie vor der Geburt leisten oder auf Teilzeit umstellen wollen. Ohnehin werden die meisten Mütter und Väter wohl allein aufgrund des Elterngeldes in den ersten 12 oder 24 Monaten sehr dosiert Geld verdienen wollen.

Damit sehe ich in der Teilzeitklausel vom Volkswohl Bund keinen Mehrwert.

Condor Lebensversicherung AG

Teilzeitklausel Condor 01.2020

Teilzeitklausel Condor

 

Bei der Condor Lebensversicherung liest sich die Regelung für die Teilzeittätigkeit ähnlich wie die des Volkswohl Bund. Hierbei ist es für den BU-Versicherungsschutz allerdings egal warum und wie lange Sie Ihren Beruf von Voll- auf Teilzeit umstellen. Wenn Sie den BU-Vertrag als Student abschließen und nach Ihrem Abschluss weniger als 40 Stunden in der Woche arbeiten, kann die BU-Versicherung der Condor für Sie von Vorteil sein.

 

Württembergische Lebensversicherung AG

Teilzeitklausel Württembergische 2019

Teilzeitklausel Württembergische 2022

Die Württembergische hat eine sehr ähnliche Regelung wie die Condor. Die wesentlichen Unterschiede sind aber zum einen die Beschränkung auf 12 Monate nach dem Wechsel von Voll- auf Teilzeit und dass es hierbei egal ist wie viele Stunden beim Abschluss bzw. beim Beginn der Versicherung ausgeübt wurden. Damit diese Klausel einen Mehrwert bietet, müsste die Berufsunfähigkeit aber innerhalb von einem Kalenderjahr eintreten.

Nahezu 1:1 von der Württembergischen hat die Signal Iduna abgeschrieben. Auch hierbei gilt in den ersten 12 Monaten nach der Reduzierung der Stunden die Arbeitszeit, die vor dem Wechsel in die Teilzeit-Tätigkeit bestanden hat.

Teilzeitklausel Berufsunfähigkeitsversicherung Signal Iduna 01.2023

Teilzeitklausel Berufsunfähigkeitsversicherung Signal Iduna 01.2023

Damit bringt die Regelung zur Teilzeitbeschäftigung der Signal aus meiner Sicht nicht viel mehr als ein bisschen „schaut, wir haben jetzt auch was für Angestellte auf Teilzeit gemacht“.

Hannoversche Lebensversicherung mit verbesserter Teilzeitklausel ab November 2023

Mit dem Start in das Jahr 2022 hat auch die Berufsunfähigkeitsversicherung der Hannoversche  eine Teilzeitklausel. Anfänglich galt hierbei, dass in den ersten 12 Monaten nach einem Umstieg von Voll- auf Teilzeit die konkret vorher ausgeübte Tätigkeit versichert gilt.

Auch mit dem kompletten Produkt-Relaunch im Jahr 2023 hat sich an dieser Klausel zur Teilzeit nicht viel zum Positiven verändert.

Nachdem ich Mitte 2023 zur Produktberatung bei der Hannoversche war und dort auch den „Finger in die Wunde bei der Teilzeitklausel“ gelegt habe, packten die Hannoveraner diese Klausel noch einmal an. Mit Erfolg!

Teilzeitklausel Berufsunfähigkeitsversicherung Hannoversche Vorher-nachher 11.2023

Teilzeitklausel Berufsunfähigkeitsversicherung Hannoversche Vorher-nachher 11.2023

Hierbei ändern sich wichtige Punkte. So gilt die neue Teilzeitklausel der Hannoverschen nicht mehr nur für Angestellte (wenngleich ein arbeitsvertragliches Verhältnis bestehen muss) und die Anzeigepflicht vom Kunden gegenüber der Versicherung entfällt.

Außerdem wird der Zeitraum dieser Klausel von 12 auf 60 Monate erweitert, sofern der Grund für die Teilzeitarbeit die Versorgung von Kindergeldberechtigten Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen ist.

Das gefällt mir schon einmal wesentlich besser!

Teilzeitklausel der Helvetia BU-Versicherung

Teilzeitklausel Helvetia BU-Versicherung 01.2024

Teilzeitklausel Helvetia BU-Versicherung 01.2024

Die Schweizer Versicherung Helvetia führt zum Beginn des Jahres 2024 ebenfalls eine Teilzeitklausel in ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung ein.

Ähnlich wie die Hannoversche gilt auch bei der Helvetia nach dem Wechsel in eine Teilzeittätigkeit der konkret vorher ausgeübte Beruf versichert, wenn dies für Sie als Kundin oder Kunden vorteilhaft ist.

Wenn die Umstellung auf Teilzeit wegen der Versorgung minderjähriger Kinder oder wegen der Pflege eines Angehörigen erfolgt, gilt diese Reglung bis zu 60 Monate nach dem Wechsel. Bei allen anderen Gründen für 24 Monate.

Teilzeitklausel der Stuttgarter Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Stuttgarter Lebensversicherung hat in ihrem Berufsunfähigkeitsschutz auch eine Regelung für Teilzeitangestellte formuliert.

Teilzeitklausel Stuttgarter BU-Versicherung 2024

Teilzeitklausel Stuttgarter BU-Versicherung 2024

Bei dieser Klausel zur Teilzeit  ist geregelt, dass sie lediglich für Arbeitnehmer gilt und für fünf Jahre nach dem Wechsel einer Vollzeit- auf eine Teilzeittätigkeit. Nicht geregelt ist dabei, wann ein Beruf in Teilzeit ausgeübt wird. Reicht hierbei bereits eine Reduzierung von 40 auf 39 Stunden in der Woche?

Was mich ebenfalls vor ein Rätsel stellt ist, was denn im Leistungsfall bei Berufsunfähigkeit nach der Reduzierung genau geprüft wird. Denn mit dem „Abstellen auf die Vollzeittätigkeit“ ist mir unklar, ob hier, wie zum Beispiel beim HDI oder der Hannoverschen, auf die vorherige Tätigkeit in der konkreten Ausgestaltung abgestellt wird oder ob es sich dabei nur um den zeitlichen Umfang handelt, der fiktiv hochgerechnet wird (ähnlich einer Condor und Nürnberger).

Insgesamt ist die Teilzeitklausel der Stuttgarter damit aus meiner Sicht zu unscharf und bietet eher Diskussionen als einen Vorteil.

Teilzeitregelung vom HDI

Im Jahr 2023 steigt auch der HDI in den Markt der Teilzeitklauseln für die BU-Versicherung ein.

Ähnlich wie die Hannoversche geht auch der HDI vor. Allerdings mit ein paar Verbesserungen der Versicherung. Dabei ist beispielsweise die Begrenzung der arbeitsvertraglichen Fixierung nicht enthalten und die Regelung gilt immer für 60 Monaten und nicht nur bei einem Wechsel aufgrund der Versorgung von Pflegebedürftigen Angehörigen oder kindergeldberechtigter Kinder.

Teilzeitklausel Berufsunfähigkeitsversicherung HDI1

Teilzeitklausel Berufsunfähigkeitsversicherung HDI2

Wenn Sie aufgrund von zum Beispiel Mutterschutz, Elternzeit oder weil Sie einen Angehörigen im Haushalt pflegen, Ihren Beruf nur noch in Teilzeit ausüben, gilt ebenfalls die vorher konkret ausgeübte Tätigkeit als versichert. Hierbei gelten dann weder die 60 Monate, noch die Unterschreitung von 30 Stunden in der Woche.

Teilzeitklausel HDI BU-Versicherung 01.2024

Nürnberger Lebensversicherung AG

Teilzeitklausel Nürnberger 07.2021

Teilzeitklausel Nürnberger 07.2021

In der Berufsunfähigkeitsversicherung vom Juli 2021 spendiert auch die Nürnberger ihren BU-Tarifen erstmalig eine Teilzeitklausel.

Die Regelung der Versicherung ließt sich ähnlich wie bei der Condor, hat allerdings den Vorteil, dass die Arbeitszeit vor der Reduzierung nicht vertraglich geregelt worden sein muss. Damit werden Selbstständige und Freiberufler ohne Wenn und Aber im BU-Versicherungsschutz eingeschlossen.

Allerdings hat die höhere Arbeitszeit nur für 10 Jahre nach der Reduzierung bestand. Danach wird auf die tatsächliche Arbeitszeit abgestellt. Ein möglicher Vorteil wäre also hierbei zeitlich begrenzt.

Weil auch hier lediglich der zeitliche Umfang im Leistungsfall berücksichtigt wird, sehe ich maximal einen geringen Mehrwert dieser Klausel.

Die Cosmos Direkt kopiert ihre Teilzeitklausel von der Württembergische

Ähnlich wie die Württembergische berücksichtigt die BU-Versicherung der Cosmos Direkt in den ersten 12 Monaten nach der Umstellung von Voll- auf Teilzeit die vorherige Arbeitszeit.

Mein Urteil fällt damit gleichermaßen aus: Keine wirkliche Verbesserung durch die Teilzeitklausel für Ihren Versicherungsschutz.

Teilzeitklausel Berufsunfähigkeitsversicherung Cosmos Direkt 10.2021

Teilzeitklausel Berufsunfähigkeitsversicherung Cosmos Direkt 10.2021

Auch die Continentale hat eine Teilzeitklausel in ihrer BU-Versicherung

Der Lebensversicherer aus Dortmund bietet ebenfalls eine solche Absicherung für Teilzeitbeschäftigte in der BU-Versicherung an. Dabei werden unterschiedliche bestehende Regelungen einfach vermischt:

– Diese Teilzeitklausel gilt für bestimmte Situationen wie z.B. die Pflege eines Angehörigen oder die Elternzeit

– Anstatt diese Tätigkeiten bei der Leistungsprüfung zu berücksichtigen (wie es die LV1871, die Bayerische oder die Basler tun), geht es hier analog Nürnberger oder Condor um den zeitlichen Aspekt der vorherigen Vollzeittätigkeit

Teilzeitklausel Berufsunfähigkeitsversicherung Continentale 01.2022

Teilzeitklausel Berufsunfähigkeitsversicherung Continentale

 

Damit bietet diese „Besserstellung“ aus meiner Sicht keinen wirklichen Mehrwert und stellt sich sogar noch schlechter als das „Original“ von der Condor, da dort die Gründe für die Reduzierung der Tätigkeit in Teilzeit unerheblich sind.

Alte Leipziger Lebensversicherung a.G.

Teilzeitklausel-Berufsunfaehigkeitsversicherung-Alte-Leipziger

Teilzeitklausel Alte Leipziger

Zum Start in das Jahr 2021 bietet auch die Berufsunfähigkeitsversicherung der Alte Leipziger eine entsprechende Klausel für Teilzeitbeschäftigte an. Diese unterscheidet sich von ihren Mitbewerbern darin, dass es in den Bedingungen keine zeitliche Definition gibt, wann es sich bei einer Tätigkeit um eine Teilzeitstelle handelt. Hierbei verweist die Versicherung auf den §2 Absatz 1 des Teilzeit- und Befristungsgesetz. Im Zweifelsfall haben Sie bei Änderungen durch den Gesetzgeber das Nachsehen.

Außerdem wird aus meiner Sicht nicht genau klar, welche Tätigkeiten außerhalb des Berufes (auf Dauer angelegte Tätigkeit, mit der ein Lebensunterhalt erzielt wird) mitversichert sind.

In den Erklärungen zu den Versicherungsbedingungen heißt es:

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Die Versicherung stellt außerdem klar, dass Hausfrauen und Hausmänner bzw. deren Tätigkeit ebenfalls als Beruf anerkannt wird. Unklar bleibt hier aus meiner Sicht, ob diese dann auch im Rahmen der Teilzeitklausel entsprechend berücksichtigt werden. Stellen Sie sich einmal vor, Sie würden die Arbeitszeit um 3 Stunden in der Woche reduzieren und schon würde Ihre gesamte Tätigkeit im Haushalt im Leistungsfall der Berufsunfähigkeit berücksichtigt. Das halte ich für fraglich.

Ein weiteres Fragezeichen steht für mich hinter der Pflege von Angehörigen, wie es die Bayerische, die Basler und die LV1871 gelöst haben.

AXA Lebensversicherung AG

Auch in der Berufsunfähigkeitsversicherung von der AXA ist seit April 2021 eine Regelung für Berufstätige in Teilzeit enthalten.

Teilzeitklausel AXA Berufsunfähigkeitsversicherung 04.2021

Teilzeitklausel AXA Berufsunfähigkeitsversicherung

Diese Regelung der Versicherung greift dann, wenn Sie in einer oder in mehreren Teilzeittätigkeit(en) im Durschnitt unter 6 Stunden pro Tag arbeiten.

In disem Fall leistet die AXA bereits dann, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind für länger als durchschnittlich drei Stunden pro Tag ihre Teilzeittätigkeit(en) auszuüben.

Rein auf die „quantitative Berufsunfähigkeit“ bezogen, begünstigt diese Regelung denjenigen, der eine Tätigkeit in einem sehr geringem Umfang nachgeht. Dabei ist allerdings darauf zu achten, dass es sich um eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit handeln muss. 450,- Euro – Jobs sind also nicht inbegriffen.

Insgesamt bietet diese Teilzeitklausel der Versicherung aus meiner Sicht keinerlei Mehrwert. Die Notwendigkeit sehe ich ebenfalls nicht, wie in der Einleitung schon begründet.

 

Teilzeitklausel von der Dialog

Die zur Generali Versicherung gehörende Dialog orientiert sich in ihrer Teilzeit-Variante an den Regelungen der AXA. Auch hier sehe ich einen sehr überschaubaren Wert.

Teilzeitklausel Berufsunfähigkeitsversicherung Dialog

Teilzeitklausel Berufsunfähigkeitsversicherung Dialog

Lebensversicherung von 1871 a.G. (LV1871)

Teilzeitklausel LV1871

Teilzeitklausel LV1871

Teilzeitklausel LV1871

Die LV1871 geht einen ganz anderen Weg. Als erste Versicherungsgesellschaft führen die Münchener eine Teilzeitklausel ein, die sich speziell an den Bedürfnissen von Hausfrauen bzw. Hausmännern und pflegende Angehörige orientiert.

Das Besondere an dieser Regelung der Versicherung ist, dass neben dem Hauptjob, der in Teilzeit ausgeübt wird, auch die konkreten Tätigkeiten im Haushalt oder der häuslichen Pflege versichert sind. Damit ist diese Klausel zur Teilzeit wesentlich realitätsnäher als die bisher genannten. Aus meiner Sicht eine klare Besserstellung für jeden Kunden und somit eine wichtige Ergänzung für alle, die nicht ausschließen können, für eine Zeit im Haushalt zu arbeiten oder einen Angehörigen pflegen zu müssen. Für die Hausfrauen und Hausmänner in Spe gilt hierbei aber zu beachten, dass es konkret um die Versorgung von Kindern geht. Das „Rücken freihalten“ des Ehepartners fällt damit raus. Auch könnte man darüber streiten bis zu welchem Alter die Kinder „versorgt“ werden müssen.

Seit dem April 2021 hat sich bei der LV1871 auch die Teilzeitklausel wieder etwas verändert. Anstelle von „… im Rahmen der Versorgung von Kindern…“ sind es jetzt „kindergeldberechtigte Kinder“. Im Grundsatz ändert das an der Qualität der Klausel nichts. Es konkretisiert allerdings meine weiter oben aufgeworfene Frage „bis zu welchem Alter die Kinder versorgt werden müssen“.

Die Bayerische Lebensversicherung AG

Teilzeitklausel Die Bayerische 10.2020

Teilzeitklausel Die Bayerische 10.2020

Die Bayerische folgt der LV1871 in ihren aktuellen Versicherungsbedingungen fast wortgleich. Auch hierbei handelt es sich um eine sehr sinnvolle Ergänzung für Teilzeitbeschäftigte und sollte daher immer mitberücksichtigt werden.

Im Vergleich zur Klausel der LV1871 wird bei der Bayerischen die Tätigkeit als Hausfrau bzw. Hausmann berücksichtigt. Ich kenne durchaus Mütter und Väter, die auch dann noch den Haushalt führen, wenn die Kinder schon längst im Studium sind.

Baloise Lebensversicherung AG (ehemals Basler)

Teilzeitklausel Berufsunfähigkeitsversicherung Basler 01.2021

Teilzeitklausel Berufsunfähigkeitsversicherung Baloise 01.2021

Seit dem Januar 2021 bietet auch die Baloise eine Teilzeitklausel (Für wen lohnt sich die neue Berufsunfähigkeitsversicherung der Basler?) in ihrer neuen BU an. Hierbei folgt sie fast wortgleich der Bayerischen. Da das Bedingungswerk Stand Januar 2021 auch rückwirkend für Abschlüsse ab 2018 gelten soll, können Sie auch schon jetzt von dieser Teilzeitklausel profitieren.

Teilzeitklausel Berufsunfähigkeitsversicherung Basler 04.2021

Teilzeitklausel Berufsunfähigkeitsversicherung Baloise 04.2021

Im April 2021 hat die Baloise ihre Teilzeitklausel noch einmal fast vollständig verändert.

In der neuen Version der BU-Versicherung kommen Sie jetzt schon früher in den Genuss, dass Ihre Tätigkeit als Teilzeittätigkeit gewertet wird. Entweder, weil Sie arbeitsvertraglich weniger Stunden arbeiten, als Ihre Vollzeit-Kollegen und -Kolleginnen oder weil Sie selbstständig sind und unter 40 Stunden in der Woche arbeiten.

Zusätzlich erfolgt eine Klarstellung, dass auch mehrere Berufe nebeneinander berücksichtigt werden. Das ist keine Besonderheit, denn in der Praxis ist es üblich, dass mehrere Tätigkeiten gesamtheitlich als Beruf angesehen werden können. Dennoch schadet die Klarstellung in der Versicherung nicht, sondern macht es für Sie als Kunden transparent.

Ein bisschen Schwierigkeiten habe ich bei der Frage, was „eine über den eigenen Anteil an der Familienversorgung hinausgehende Tätigkeit“ ist. Sprich: wie oft putzen, aufräumen und Wäsche machen gilt als eigener Anteil und wann mache ich den Anteil des anderen mit?

Auf jeden Fall bleibt die Teilzeitklausel der Baloise für mich damit neben der Bayerischen, der Gothaer und der LV1871 eine der besten am Markt für Berufsunfähigkeitsversicherungen.

Die Barmenia Gothaer mischt jetzt auch mit

Auch die Barmenia Gothaer (bis Ende 2024 nur Gothaer) hat Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung mit dem aktuellen Update eine Teilzeitklausel spendiert. Dabei folgt sie der aus meiner Sicht besten Regelung und schließt sich der Baloise (ehemals Basler), der Bayerischen und der LV 1871 an.

Teilzeitklausel Berufsunfähigkeitsversicherung Gothaer 06.2023

Teilzeitklausel Berufsunfähigkeitsversicherung Gothaer 06.2023

 

 

Die Teilzeitklausel der Swiss Life und der Generali (Deutsche Vermögensberatung) überzeugen nicht

Auch in der neuen Berufsunfähigkeitsversicherung von Swiss Life findet sich jetzt eine Teilzeit-Regelung.

Allerdings gilt diese zum einen lediglich für sozialversicherungspflichtige Angestellte oder Angestellte, die Pflichtbeiträge an ein Versorgungswerk bezahlen. Damit sind Selbstständige und Freiberufler von dieser Regelung für Teilzeit nicht begünstigt.

Deutlich bescheidener finde ich allerdings, dass sie der Flexibilität von Teilzeittätigen gar nicht gerecht wird. Wenn Sie aus einer 40 Stunden Woche eine 30 Stunden Woche machen, die Stunden aber nicht gleichmäßig auf fünf Tage á 6 Stunden verteilen, sondern stattdessen an drei Tagen 8 Stunden und an einem Tag 6 Stunden arbeiten, dann bringt Ihnen die „Günstigerprüfung“ gar nichts. Wobei ohnehin die rein zeitliche Betrachtung nur einen sehr geringen Vorteil bringt.

Teilzeitklausel Berufsunfähigkeitsversicherung Swiss Life 1/2

Teilzeitklausel Berufsunfähigkeitsversicherung Swiss Life 1/2

Teilzeitklausel Berufsunfähigkeitsversicherung Swiss Life 2/2

Teilzeitklausel Berufsunfähigkeitsversicherung Swiss Life 2/2

Ganz ähnlich sieht es bei der Teilzeitklausel der Generali Lebensversicherung aus, die exklusiv über den Vertrieb der Deutsche Vermögensberatung (DVAG) zu bekommen ist.

Teilzeitklausel Generali DVAG 10.2021

Teilzeitklausel Generali DVAG 10.2021

Teilzeitklausel Generali 10.2021

 

Wenn Sie Ihre BU-Versicherung bei der Generali haben und von Vollzeit auf Teilzeit wechseln, dann bekommen Sie auch dann Ihre BU-Rente, wenn Sie Ihre konkrete Teilzeittätigkeit nur noch bis maximal 3 Stunden pro Tag ausüben können. Wie auch im Fall der Swiss Life ist ein Vorteil für Sie im Leistungsfall sehr arg überschaubar.

Großes „Wirrwarr“ in der Teilzeitregelung der Hanse Merkur

Die Hanse Merkur bietet mittlerweile (Januar 2022) auch eine Teilzeitklausel für BU-Versicherte an. Diese Regelung der Versicherung lassen sich die Hanseaten aber gegen einen Mehrbeitrag bezahlen.

Sie müssen also bereits bei Abschluss entscheiden, ob Sie eine vermeintliche Besserstellung im Fall von Teilzeitarbeit haben möchten. Entscheiden Sie sich dafür, bietet die Hanse Mekur etwas außergewöhnliches:

Sind Sie nicht zu 50% Berufsunfähig und arbeiten wöchentlich zwischen 31 und 35 Stunden, dann prüft die Versicherung, ob Sie zu mindestens 40% berufsunfähig sind. Wenn ja, werden Ihnen allerdings maximal 80% Ihres letzten Nettoeinkommens ausgezahlt.

Arbeiten Sie unter 31 Stunden, dann bekommen Sie die Leistung bereits ab 30% Berufsunfähigkeit. Auch hier nur zu maximal 80% Ihres Nettoeinkommens.

Mit anderen Worten: Sie bezahlen einen Mehrbeitrag für deutlich weniger Rentenleistung!? Auf so eine Idee muss man erst einmal kommen.

Sollten Sie sich für die Hanse Merkur entscheiden, dann lassen Sie besser diese Teilzeitklausel raus.

Update bei der Allianz: Münchener steigen in den Kampf der Teilzeitklauseln ein

Auch die Berufsunfähigkeitsversicherung der Allianz bekommt mit dem Tarif 12.2022 eine Teilzeitklausel spendiert.

Hierbei wird unterschieden, ob Sie Ihre Arbeitszeit aus familiären Gründen (Betreuung von Kindern oder Pflege von Angehören) oder aus sonstigen Gründen reduzieren.
Im Fall von Nicht-familiären Gründen wird zu Ihrem Vorteil überprüft, ob Sie noch länger als 3 Stunden pro Arbeitstag arbeiten können.
Bei einem Wechsel aus den eben genannten familiären Gründen hingegen wird auf die Tätigkeit in Art und Umfang geprüft, die Sie vor dem Wechsel auf Teilzeit ausgeübt haben.

Insgesamt gefällt mir diese Klausel zur Teilzeit jedoch nicht, weil die Allianz es verpasst, einen echten Mehrwert zu bieten. Zudem ist nicht klar durch den Versicherer definiert, was denn die Allianz unter einer Teilzeittätigkeit versteht bzw. ab welcher wöchentlichen Arbeitszeit keine Vollzeittätigkeit mehr vorliegt.

Teilzeitklausel Berufsunfähigkeitsversicherung Allianz

Teilzeitklausel Berufsunfähigkeitsversicherung Allianz

Teilzeitklausel jetzt auch bei der Canada Life

Auch die Canada Life führt nun zum September 2024 eine Regelung für Berufsunfähigkeit während der Ausübung einer Teilzeittätigkeit ein.

Hierbei orientiert sich der Versicherer an den Regelungen von Baloise, Bayerische, Barmenia Gothaer und LV 1871. 

Wer seinen Arbeitsumfang reduziert, um mehr Zeit für die Versorgung der Familie zu haben oder um pflegebedürftige Familienangehörige zu pflegen, profitiert jetzt von einem verbesserten Schutz: Nun wird auch die Tätigkeit im Haushalt und die Versorgung der Kinder (auch Adoptivkinder) beziehungsweise die Tätigkeit als Pflegerin oder Pfleger bei der Leistungsprüfung neben dem Hauptjob mit berücksichtigt. 

Voraussetzung ist dabei, dass Sie als Angestellter aufgrund einer arbeitsvertraglichen Vereinbarung weniger arbeiten, als ein vergleichbarer Vollzeitbeschäftigter oder dass Sie als Selbstständiger weniger als 40 Stunden in der Woche arbeiten. Diese Regelung gefällt mir sehr gut, da sie leichter zu erfüllen ist, als wenn die Tätigkeit zum Beispiel auf unter 30 Stunden in der Woche reduziert werden muss. Bei jemandem, der auf 32 Stunden in der Woche geht, ist die Canada Life im Vorteil. 

Teilzeitklausel Berufsunfähigkeitsversicherung Canada Life

Teilzeitklausel Berufsunfähigkeitsversicherung Canada Life

 

Worauf Sie beim Abschluss Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung achten sollten

Wenn Sie es für Ihre Zukunft nicht ausschließen können einmal als Hausfrau oder Hausmann zu arbeiten oder einen Angehörigen zu pflegen und deswegen in Ihrem Beruf auf Teilzeittätigkeit umzustellen, dann empfehle ich Ihnen als Versicherungsnehmer, dass Sie auch die Angebote mit einer entsprechenden Teilzeitregelung mit einbeziehen.

Aktuell gibt es am Markt der Versicherungen noch eine relativ geringe Auswahl an guten Teilzeitklauseln. Aus meiner Sicht schneiden die Bayerische, die Basler und die LV1871 am besten ab.

Wenn Sie sich nicht alleine durch den Dschungel der Berufsunfähigkeitsversicherungen schlagen möchten und auch in Zukunft den besten Überblick über alle BU-Tarife und Teilzeitklauseln haben möchten, dann tragen Sie einfach HIER Ihren persönlichen, kostenfreien Kennenlerntermin ein.

 

12 Kommentare

  1. Michael Ratzmann, LL.M.

    Interessant wird die Diskussion mit dem VR erst dann, wenn sich eine Selbstständige in „VZ“ nach der Geburt ihres Kindes während der EZ die Selbständigkeit aufgibt, sich danach bei einem Discounter in TZ (20 h) anstellen lässt und BU wird. Was dann, liebe VR?

    Uns wie ist zu handeln, wenn ein Key Account Manager mit einer 60 h-Woche seine Tätigkeit aufgibt, und dann nur noch eine Tätigkeit als Vertriebsassistent mit 30 h in TZ ausübt? Wie wäre es dann bei der Condor, wenn er dann BU werden würde?

    Meines Erachtens sind alle am Markt vorhandenen TZ-Klauseln nicht zu Ende gedacht.

    Eine Prämienreduktion für TZ-Kräfte wäre als Vertriebsansatz sinnvoller gewesen.

    Aber warum Beitrag als VR verschenken, wenn in aller Regel mit wenigen Ausnahmen der Unterschied von TZ und VZ im Leistungsfall keine Rolle spielt.

    Antworten
    • GuidoLehberg

      Vielen Dank für Ihren fundierten Kommentar.
      Wir müssen hier ja zwischen den Klauseln am Markt unterscheiden. Bei der Condor würde ja beispielsweise der Selbstständige gar nicht berücksichtigt. Bei Bayerischer oder LV1871 ist es in dem ersten Beispiel recht klar:
      Die Arbeitszeit ist unter 30 Stunden, damit gilt die Klausel. Damit ist die dann konkret ausgeübte Tätigkeit beim Discounter versichert. Sollte eine Krankheit, ein Unfall oder Kräfteverfall zu entsprechenden Einschränkungen führen, die aber nicht für eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit im Sinne der 50% reichen, werden bei der Prüfung auch die Tätigkeiten als Hausfrau / Hausmann (Bayerische) bzw. Kinderversorgung (LV1871) bzw. die Pflege eines Angehörigen ebenfalls berücksichtigt.

      Im zweiten Beispiel wäre dann die konkrete Tätigkeit des Vertriebsassistenten versichert, hochgerechnet auf 60 Stunden in der Woche.
      Wobei hier die Frage zu stellen ist warum der Wechsel auf Teilzeit und der Tätigkeit erfolgt. Kann derjenige davon seinen Lebensstandard halten? Was ist die Motivation?

      Den letzten Satz kann ich aber unterschreiben: tatsächlich ist der Unterschied in der Leistug zwischen Voll- und Teilzeit nicht so groß wie er gerne von einigen Versicherern gemacht wird.

      Antworten
    • Torsten Breitag

      Herr Ratzmann, der Lesefluss bzgl. Ihres Kommentars ist vorsichtig formuliert nicht optimal. Reden wir im ersten Absatz über ELTERNZEIT (EZ) oder über die Kindererziehungszeit? Sie meinen wohl Letzteres. Denn als Jurist und Versicherungsberater ist Ihnen ja vermutlich bekannt, dass zumindest innerhalb des konstruierten Beispiels Elternzeit gar kein neuer Prüfberuf entsteht. (prägende Lebensstellung)

      Ob eine nahtlos an die Elternzeit angeknüpfte neue Tätigkeit (also wiederum in den 3 Jahren Kindererziehungszeit GRV) tatsächlich neuer Prüfberuf ist, hat die Gerichte schon beschäftigt, als niemand den Begriff Teilzeitklausel kannte.

      Das zweite Beispiel ist korrekt. Bei mehr als 6 Monaten im neuen Beruf ist unter der Voraussetzung Dauerhaftigkeit gem. Rechtsprechung der neue Beruf der Prüfberuf. BU ist nun mal eine Statusabsicherung, immer der zuletzt ausgeübte Beruf. Mit Potential nach unten und nach oben. Der Vertriebsassistent hat sowohl die schlechtere Lebensstellung, als auch vermutlich schwerer zu identifizierende prägende Tätigkeiten etc.. Sprich Kernfähigkeiten und Kerntätigkeiten.

      Gleichwohl ist die BU keine Karriereversicherung, ein „was wäre ohne Kinder“ kann nicht berücksichtigt werden.

      Der reine Zeitansatz der Condor geht auf diese Probleme nicht ein und wird ja auch daher von Hr. Lehberg und bspw. auch mir in der Praxis kritisiert. Generell spielt Zeit im BU Leistungsnachweis üblicherweise keine, bzw. eine untergeordnete Rolle.

      Das Prüfschema beginnt nun mal mit prägenden / dominierenden Tätigkeiten und endet beim Restleistungsvermögen. Und für die Beurteilung des Restleistungsvermögens ist Zeit irrelevant bis absolut nachrrangig.

      Siehe bspw. chronisches Schmerzleiden in bspw. Ziffer 34, OLG Koblenz 10 U 1367/07:

      „Die Feststellung des Grades der Berufsunfähigkeit ist – entgegen der Auffassung des Beklagten – nicht lediglich eine Rechenoperation nach der Regel: übliche Arbeitszeit 40 Stunden = 100%, noch mögliche Arbeitszeit 15 Stunden = 37,5%, also Berufsunfähigkeit 62,5 %. Sie erfordert vielmehr eine wertende Betrachtung der gesamten mit der Berufsausübung verbundenen Tätigkeiten. Dabei kommt es darauf an, ob ein Versicherter einzelne Verrichtungen, Teile seiner bisherigen Tätigkeit nicht mehr wahrnehmen kann, von deren Erfüllung abhängt, ob er noch ein sinnvolles Arbeitsergebnis zu erzielen vermag, oder die seine berufliche Tätigkeit im Übrigen prägen, die ihm aber nunmehr verschlossen sind. Maßgeblich ist folglich die Wertung, ob die restliche Tätigkeit, die ein Versicherter noch ausüben kann, seinem „Beruf“ gleichzusetzen ist, ob er seine Arbeit mit den sie prägenden Merkmalen noch in dem erforderlichen Ausmaß (in der Regel mehr als 50%) wahrnehmen kann. Sind die Verrichtungen, die den Kernbereich der Tätigkeit ausmachen, nicht mehr möglich, bleiben regelmäßig nur weniger bedeutsame, nicht ins Gewicht fallende, regelmäßig eher Verlegenheitsbeschäftigungen ausmachende Arbeitsleistungen (Rixecker in Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechtshandbuch, 1. Aufl. § 46 Rd. 100/101). Weiterhin ist zu berücksichtigen, ob dem Versicherten in der von ihm noch zu leistenden Arbeitszeit die Erzielung eines sinnvollen Arbeitsergebnisses möglich ist. Wenn zwar über einen Arbeitstag verteilt insgesamt noch mehrere Stunden Arbeit möglich sind, diese jedoch nicht an einem Stück geleistet werden kann, sondern über den Tag verteilt kurze Arbeitsphasen nur im Wechsel mit längeren Pausen möglich sind, ist auch diese gesundheitsbedingte Erschwernis bei der Bewertung des Maßes der Berufsunfähigkeit mit zu berücksichtigen.“

      Die Günsterprüfung der von Hr. Lehberg genannten Lösungen LV1871 und Bayerische haben mit dem Problem jedoch jeweils überhaupt nichts zu tun.

      Prämienreduktion im Sinne herabgesetzter Leistung ist wiederum brandgefährlich. Der Absicherungsbedarf ändert sich nicht dadurch, dass temporär bspw. iS Elternzeit / Kindererziehungszeit eine Veränderung im Einkommen vorliegt.

      Anders formuliert:

      Herabsetzung der Leistung / BU-Rente mit entsprechender Prämienreduzierung ist grundsätzlich möglich und kann mit jedem Versicherer abgesprochen werden. Ob es sinnvoll ist, steht auf einem völlig anderen Blatt.

      Antworten
  2. Michael Ratzmann, LL.M.

    Tatsächlich handelt es sich bei meinem Beispiel von dem Vertriebsassistenten um ein „Echtbeispiel“ aus der Praxis. Der Ehemann trat karrieretechnisch zurück, um seine Ehefrau beruflich zu fördern, aber auch gleichzeitig um die Kinderbeziehung zu großen Teilen zu übernehmen. Es hätte überhaupt keinen Sinn gemacht, im Falle der hier eingetreten Berufsunfähigkeit eine Tätigkeit als Hausmann mit einzubeziehen. Wahrscheinlich hätte der Versicherer aufgrund der Erkrankung des Ehemannes unter Einbeziehung der „Hausmannstätigkeit“ kein unbefristetes Anerkenntnis votiert. Eine Erhöhung der „täglichen Gesamtarbeitszeit“ und die nicht wesentlichen Einschränkungen als Hausmann hätten durchaus zu einer Berufsunfähigkeit von deutlich unter 50 % führen können.

    Antworten
    • GuidoLehberg

      @Herrn Ratzmann, wir sind uns glaube ich dahingehend einig, dass die Regelung der Condor in den meisten Fällen keinen echten Mehrwert hat. Ob sie „schädlich“ für den Leistungsfall sein kann wird / muss sich zeigen. Letzten Endes darf ein Versicherer das Kernleistungsversprechen der BU-Versicherung nicht aushöhlen und würde bei dem Versuch wohl vor Gericht scheitern. Nichtsdestotrotz ist jeder unnötige Prozess natürlich eine erhebliche Belastung für den Kunden und daher zu vermeiden. Da bin ich 100% bei Ihnen.

      Zu den Klauseln der LV1871 und der Bayerischen kann ich dieses Problem nicht sehen. Sie schrieben ja selbst, dass es in den meisten Fällen keinen Unterschied zwischen einer Teilzeit- und einer Vollzeitbeschäftigung gibt. Ergo geht es hier selten um den Aspekt „Zeit“, sondern viel mehr um Aspekt der „Qualität“, ,sprich Kern- / Haupttätigkeit. Und sind diese beim Vertriebsassistenten nicht mehr möglich, ist die übrige Tätigkeit als Hausmann / Hausfrau obsolet.

      Ich kenne selbst Beipiele, die mit der Pflege Angehöriger in ihrer „Freizeit“ deutlich überfordert waren. Hier hätte eine Teilzeitklausel im Sinne der LV1871 oder Bayerischen einen großen Unterschied in der Leistung gemacht.

      Am Ende des Tages wird diese Klausel aber, und da bin ich wieder bei Ihnen, deutlich weniger wichtig als die sorgfältige Aufbereitung der Gesundheits- und Risikosituation.

      Antworten
  3. Michael Ratzmann, LL.M.

    @Herr Breitag
    Ich war vor zwölf Jahren, und da war ich schon selbstständig, in gesetzlicher Elternzeit (EZ). Daher meinte ich zweifelsfrei ersteres. Mit diesem fiktiven Beispiel wollte ich nur zeigen, dass die Teilzeitklausel der Condor nicht anwendbar ist und ins Leere geht.

    @Herr Lehberg.
    Ihre Ansicht: „Am Ende des Tages wird diese Klausel aber, und da bin ich wieder bei Ihnen, deutlich weniger wichtig als die sorgfältige Aufbereitung der Gesundheits- und Risikosituation.“ ist zu 100% richtig. Konsequent weitergedacht bedeutet das, dass gute Bedingungswerke zwar wichtig, aber nicht das non plus ultra in der Leistungsprüfung sind. Sonst würden Antragsteller mit Bedingungswerken aus den neunziger Jahren („langer Prognosezeitraum“) und ohne diesen neumodischen Bedingungs-Schnickschnack kaum Leistung erhalten. Dies ist aber nicht der Fall.

    Antworten
  4. Stefan Wittmann

    Der Ansatz der Anbieter ist nun, die durch eine Reduzierung der Arbeitszeit im Hauptjob „frei“ gewordene Zeit zu benennen und zu definieren. Aktuell sind dies Hausfrauen/-Männer Arbeiten und Pflege von Angehörigen. Es wird dann wohl darzulegen sein, wieviel von dieser „freien“ Zeit ich wirklich im Haushalt gearbeitet habe oder vielleicht doch Musik gehört oder gelesen oder Sport getrieben habe.

    Wenn nunmehr bei Menschen, die weniger als 30 Stunden in ihrem Hauptjob arbeiten, abschließend aufgezählt Hausarbeiten und Pflege berücksichtigt werden, heißt dies dann, das alle Zweitjobs wie Fitnesskurse geben, abends in der Kneipe kellnern, abends Volkshochschulkurse geben bei der Prüfung künftig unberücksichtigt bleiben?

    Antworten
    • Michael Ratzmann, LL.M.

      @Herr Wittmann
      TZ und dann noch ein 450-EUR-Job ist wahrlich kein Massenphänomen. Aber es kommt „wie immer auf den Einzelfall an“ (blödes Juristendeutsch .-) ) – ob es hilfreich ist, den Zweitberuf mit in den Ring zu werfen.
      Zudem gilt: Sofern nach Antragstellung auf Versicherungsschutz noch keine 10 Jahre ins Land gegangen ist, bei Antragstellung aber bereits Fitness- / VHs-Kurse gegeben wurde oder gar gekellnert wurde – so hoffe ich inständig, dass dies im Rahmen der BG-Einstufung während des Vermittlungsprozesses durch den VM und schlussendlich auch durch den VR Berücksichtigung fand. Ansonsten droht hier Teufels Küche im Leistungsfall – oder man sollte doch vielleicht das Kellnern dann „einfach nur vergessen“ …

      Antworten
  5. Jonas

    „In der neuen Version kommen Sie jetzt schon früher in den Genuss, dass Ihre Tätigkeit als Teilzeittätigkeit gewertet wird.“
    Ist das ironisch gemeint? Man versucht doch so spät wie möglich als Teilzeit betrachtet zu werden, oder?

    Wenn man als Informatiker wegen z.B. einer Augenkrankheit nur noch 4h pro Tag vor dem Bildschirm sitzen darf und er 30h pro Woche Teilzeit arbeitet und den restlichen 10h seiner Frau im Haushalt und mit Kindern hilft, dann ist er ja bei allen Versicherern außer LV1871 oder der Bayerischen nicht BU, oder? (Wenn die Augenkrankheit keine Auswirkung auf seine Tätigkeit als Hausmann haben)

    Übersehe ich hier etwas? Ich würde auch davon ausgehen, dass der Informatiker diese Entscheidung als dauerhaft betrachtet.
    Wenn er dies nur temporär machen würde z.B. bis die Kinder 18 Jahre sind, dann wäre diese wiederum für das Gericht in Ordnung?

    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
    Viele Grüße

    Antworten
    • GuidoLehberg

      Warum sollte das ironisch gemeint sein? Die Frage beantworte ich doch direkt am Anfang des Artikels: der Aspekt „Zeit“ spielt in der Leistungsprüfung der BU lediglich eine stark untergeordnete Rolle (qualitative BU vs. quantitative BU). Zudem sind Erkrankungen niemals isoliert zu betrachten. Daher ist das Beispiel mit der Augenkrankheit (welche könnte dies sein!?) schon vom Grundsatz her falsch.

      Antworten
  6. Eva Wegner

    Guten Tag,
    ich soll meine BU von der Alten Leipziger jetzt von 1500 Euro (Vollzeit) auf 700 Euro absenken (70 % der Leistung). Ich betreue nach der Elternzeit nun neben der Teilzeitarbeit, die ich deswegen auch gewechselt habe, meine Kinder.

    Ich werde sicher nicht in den nächsten zwei Jahren Vollzeit wieder arbeiten, aber ich will natürlich wieder voll arbeiten, wenn ich eine vernünftige Betreuung gefunden habe.
    Mein Argument, dass ich, falls ich jetzt BU werde, für die gesamte Zeit ja deutlich weniger bekomme, als ich bekäme, würde ich später wieder Vollzeit arbeiten, will die Versicherung nicht anerkennen. Ich bin ja bereit, meine Prämie vollumfänglich zu bezahlen.

    Habe ich da rechtlich eine Handhabe?

    Vielen Dank!

    Antworten
    • GuidoLehberg

      Hallo Frau Wegner,

      wenn Sie Ihre Arbeitszeit reduzieren, dann müssen Sie Ihre BU-Rente nicht kürzen, sondern können diese bei den 1.500 Euro belassen. Im Leistungsfall bekommen Sie diese dann auch ausbezahlt.

      Wer hat Ihnen denn gesagt, dass Sie die Rente reduzieren müssen?

      Antworten

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