Der BU-Profi

Wenn Sie Leistungen aus Ihrer Berufsunfähigkeits- oder Grundfähigkeitsversicherung bekommen möchten, dass mussen Sie einige Mitwirkungspflichten beachten. Was das genau ist und worauf hierbei zu achten ist, lesen Sie in diesem Beitrag.

Was sind Mitwirkungspflichten überhaupt?

Die Mitwirkungspflichten beschreiben alle Pflichten, die Sie im Leistungsfall erfüllen müssen um Ihre Leistung zu bekommen. Dazu gehört zum Beispiel, dass Sie der Versicherung ermöglichen müssen, dass sich diese ein Bild über Ihre Krankheit machen kann. Auch bei der Überprüfung der Vorvertraglichen Anzeigepflicht müssen Sie helfen. Wenn Sie diese Verpflichtungen nicht erfüllen, dann kann die Versicherung Ihnen die Leistung verweigern. Darum empfehle ich schon bei der Auswahl der richtigen Versicherung darauf zu achten, zu welchen Mitwirkungen Sie im Leistungsfall verpflichtet werden können.

Worauf ist zu achten?

Die Verpflichtung, dass Sie Ihre Berufsunfähigkeit nachweisen müssen und welche Unterlagen dazu benötigt werden, ist in der Regel bei allen Versicherungen sehr ähnlich.

Sehr große Unterschiede gibt es aber, wenn es um die Frage geht was Sie alles tun müssen um Ihre Beschwerden zu mindern. Dazu gehört zum Beispiel, dass Sie eine Brille tragen müssen, wenn Ihre Sehkraft nachlässt. Das gleiche gilt, wenn Sie mit einem Hörgerät eine Berufsunfähigkeit vermeiden können. Bis hierhin lässt sich das für die meisten auch noch recht gut nachvollziehen, denn Seh- und Hörhilfen gehören einfach zum Leben dazu.

Schwieriger wird es dann bei der Frage nach ärztlichen Behandlungen.

Mitwirkungspflichten Arztanordnung Condor Berufsunfähigkeitsversicherung

Bei der Condor gehört zu den Mitwirkungspflichten, dass Sie zumutbaren Heilbehandlungen folgen müssen. Welche dies sind lässt die Condor allerdings offen durch den Zusatz „z.B.“. Sie müssen im Leistungsfall also Diäten einhalten oder auch an einer Entzugsbehandlung teilnehmen um Ihre Rente zu bekommen.

Welche Unterschiede es außerdem hierbei geben kann und worauf dabei zu achten ist, lesen Sie ausführlich im Artikel zur „Arztanordnungsklausel“.