Der BU-Profi

Nicht immer ist es in der Berufsunfähigkeitsversicherung möglich, dass der Versicherte den Prognosezeitraum erfüllt. Genau für solche Fälle ist es wichtig, dass der Vertrag ein fiktives Anerkenntnis mögich macht.

Stellen Sie Sich vor, Sie sind wegen einer psychischen Erkrankung krank geschrieben. Ihr Arzt kann aber nicht genau bestimmen, wie lange Sie in der Zukunft mindestens krank bzw. sogar berufsunfähig sind. Woche für Woche bekommen Sie eine neue Krankschreibung, eine Bescheinigung darüber, dass Sie in den nächsten sechs Monaten aber berufsunfähig bleiben, stellt der Arzt nicht aus.

In diesem Fall erfüllen Sie nicht den Prognosezeitraum in den meisten Berufsunfähigkeitsversicherungen. Sie bekommen also kein Geld, obwohl Sie schon lange berufsunfähig sind und dies wohl auch noch einige Zeit bleiben werden.

Genau für solche Fälle ist es wichtig, dass Ihr Vertrag ein fiktives Anerkenntnis möglich macht.

Was ist das fiktive Anerkenntnis?

Beim fiktiven Anerkenntnis tut die Versicherung nach Ablauf des Prognosezeitraums (in den meisten Fälllen sechs Monate) so, als wenn rückwirkend eine Prognose für diese Zeit möglich gewesen wäre. Einfach gesagt: Sind Sie bereits über sechs Monate wegen einer Erkrankung oder einem Unfall berufsunfähig, dann gilt diese Berufsunfähigkeit rückwirkend ab dem Eintritt der Berufsunfähigkeit als erfüllt.

Sie bekommen dann die noch nicht ausgezahlten BU-Renten in einer Summe. Wenn Sie weiterhin berufsunfähig bleiben, bekommen Sie dann natürlich auch fortlaufend Ihre Rente gezahlt.