Der BU-Profi

Die Grundfähigkeitsversicherung etabliert sich mittlerweile immer mehr neben der Berufsunfähigkeitsversicherung als sinnvolles Instrument zur Absicherung des Einkommens.

Der BU-Profi - Welche ist die wichtigste Fähigkeit in der Grundfähigkeitsversicherung?

Anders als bei der BU-Versicherung gibt es hierbei zahlreiche Fähigkeiten, die darüber entscheiden, ob Sie Ihre Leistung bekommen oder nicht.

Darunter gibt es dann sinnvolle und weniger sinnvolle Leistungsauslöser. Einige sind aus meiner Sicht sogar reines Marketing.

 

Damit Sie eine bessere Orientierung bekommen, klären wir jetzt, welches die wichtigste Fähigkeit in der Grundfähigkeitsversicherung ist.

Sollen wir Ihnen das Thema näher erklären?

Falls Sie spezielle Fragen haben, die in diesem Text nicht beantwortet werden können, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren!

Welche Fähigkeiten bietet die GF-Versicherung?

In der Grundfähigkeitsversicherung sind, je nach Versicherungsgesellschaft, mal mehr und mal weniger Fähigkeiten abgesichert.

Zu den Standard Grundfähigkeiten gehören dabei in der Regel immer:

  • Sehen
  • Hören
  • Sprechen
  • eine Hand gebrauchen
  • einen Arm gebrauchen
  • gehen
  • Treppensteigen
  • stehen
  • knien
  • bücken
  • heben und
  • tragen

Auch eine Pflegebedürftigkeit ist in den meisten Fällen im Standard-Tarif abgesichert. Mal wird diese nach den sogenannten ADL bewertet und mal nach den Pflegegraden gemäß Sozialgesetzbuch. Pflegebedürftigkeit durch eine Demenz wird, wenn dies ausdrücklich mitversichert ist, fast immer über die Reisberg Skala ermittelt.

 

Seit einiger Zeit kommen weitere Fähigkeiten bei den einzelnen Grundfähigkeitstarifen dazu. Zum Beispiel, ob Sie noch in der Lage sind sinnvolle Unterhaltungen zu führen, in Ihrem Beruf länger als zwei Stunden am Bildschirm zu arbeiten, leserlich zu schreiben, ein Smartphone oder ein Tablet zu bedienen oder auch ob Sie noch in einen PKW ein- und aussteigen können.

Zusätzlich bieten verschiedene Anbieter neben den Grundfähigkeiten auch eine Absicherung von inneren Organen wie dem Herzen, der Lunge, den Nieren oder der Leber an.

 

Die Grundfähigkeiten unterscheiden sich unter den Versicherungen zum Teil stark

Die Leistungsauslöser der einzelnen Versicherer unterscheiden sich dabei teilweise sehr stark. Wenn zwei Tarife die Fähigkeit „gehen“ absichern, kann es bei dem einen bereits relativ schnell Geld geben, während Sie beim anderen Tarif deutlich schwerer krank sein müssen, um Ihre Grundfähigkeitsrente zu erhalten.

 

Die wichtigste Fähigkeit ist der Verlust des Führerscheins

Vielleicht mag es Ihnen komisch vorkommen, dass ausgerechnet der Verlust des Führerscheins der wichtigste Leistungsauslöser in der Grundfähigkeitsversicherung sein soll. Das hat allerdings einen ganz bestimmten Grund. Denn die Fahrerlaubnis für einen PKW ist an sehr strenge gesundheitliche Vorgaben gebunden.

 

Darunter mangelndes Sehvermögen oder Schwerhörigkeit / Gehörlosigkeit. In beiden Fällen ist die Schwelle zur Leistung über den Verlust des Führerscheins Klasse B deutlich geringer als, wenn Sie die Fähigkeiten Sehen oder Hören gemäß den Bedingungen der Grundfähigkeitsversicherung verloren haben müssen. Sogar bei den sehr guten Tarifen.

 

Auch Bewegungseinschränkungen, Herz- und Gefäßerkrankungen, Zuckerkrankheit, Nervenkrankheiten und Nierenerkrankungen können zum Verlust der Fahrlizenz des PKW führen.

Psychische Erkrankungen sowie Suchtkrankheiten können auch dafür sorgen, dass Sie Ihren “Lappen” verlieren, diese sind allerdings im Rahmen einer Grundfähigkeitsversicherung nicht versicherbar.

 

Viel geringere Hürde, um die Rente zu bekommen

Bei vielen der oben genannten Voraussetzungen ist die Schwelle zur Grundfähigkeitsrente deutlich geringer als bei den anderen versicherten Fähigkeiten. Und unter den Nervenkrankheiten finden sich auch jene wie Multiple Sklerose, Narkolepsie oder Epilepsie wieder. Also Erkrankungen, die durchaus häufiger vorkommen und die man in Verbindung mit dem Verlust von Grundfähigkeiten nicht sofort auf dem Schirm hat.

 

Achten Sie auf die verschiedenen Formulierungen

Zwar werben mittlerweile zahlreiche Versicherer damit den Verlust des Führerscheins in ihren Produkten mitversichert zu haben, aber die Qualität unterscheidet sich von Anbieter zu Anbieter dann doch teilweise sehr stark.

Der BU-Porfi - Schlechte Formulierung für die Fähigkeit Autofahren

Schlechte Formulierung für die Fähigkeit Autofahren in der Grundfähigkeitsversicherung

Finden Sie diese Formulierung in den Versicherungsbedingungen der Grundfähigkeitsversicherung, dann erfüllt diese auf den ersten Blick ihren Zweck. Denn schon in der Überschrift heißt es “Autofahren – Verlust der Fähigkeit des Führens eines Kraftfahrzeugs”.

Beim genauen Betrachten fällt dann allerdings auf, dass Sie keinerlei Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr mehr führen dürfen. Von einem Verlust der Fahrlizenz Führerschein Klasse B (oder der alten Klasse 3) ist nichts zu finden.

Der BU-Profi - Auch ein Pedelec kann ein Kraftfahrzeug sein

Auch ein Pedelec kann in der Grundfähigkeitsversicherung ein Kraftfahrzeug sein

Es geht also darum, ob Sie noch irgendein Kraftfahrzeug führen dürfen. Das schließt sämtliche Fortbewegungsmittel ein, die eine Kennzeichenpflicht haben. Das können zum Beispiel motorisierte Krankenfahrstühle, Kleinkrafträder und Elektrokleinstfahrzeuge sein.

Auch Pedelecs mit einer Geschwindigkeit von über 25 km/h fallen darunter. Unter diesen Voraussetzungen wird es somit sehr schwer, dass Sie Ihre Grundfähigkeitsrente erhalten.

 

Besser macht es zum Beispiel die Alte Leipziger Grundfähigkeitsversicherung.

Der BU-Profi- Verlust Fahrerlaubnis PKW Alte Leipziger

Verlust der Fahrerlaubnis eines PKW Alte Leipziger

Dort ist klar und unmissverständlich geschrieben, dass es sich um die Fahrerlaubnis für einen PKW handeln muss.

Auch bei dem zweiten wichtigen Kriterium für eine gute “PKW-Klausel” bedienen wir uns den Bedingungen der Alte Leipziger.

Der BU-Profi - Freiwillige Abgabe Fahrerlaubnis PKW Alte Leipziger

Freiwillige Abgabe der Fahrerlaubnis für PKW Alte Leipziger

Nur, wenn auch die freiwillige Abgabe der Fahrerlaubnis aus medizinischen Gründen mitversichert ist, ist die Klausel empfehlenswert. Ist das nicht der Fall, muss Ihnen der Führerschein entzogen werden. Das passiert allerdings erst dann, wenn Sie von der Polizei erwischt werden und Ihnen nachgewiesen wird, dass Sie nicht mehr fahrtauglich sind. Was sich im ersten Moment gut anhören mag (denn wer gibt schon gerne seinen Führerschein ab), ist im Leistungsfall eine Katastrophe.

 

Verlust der Fahrlizenz ist nicht in allen Tarifen enthalten

Wenn Sie Ihre Grundfähigkeiten versichern möchten und sich auf die Suche nach dem passenden Angebot machen, sollten Sie immer den Verlust der Fahrlizenz in der richtigen Qualität mitversichern. Allerdings ist dieser Leistungspunkt sogar bei den sehr guten Tarifen wie von der Alte Leipziger, der Nürnberger oder Die Bayerische nicht immer automatisch mitversichert.

Bei letztgenanntem Versicherer brauchen Sie mindestens den Tarif Body&Mind und bei den anderen beiden Anbietern muss diese Leistung über einen Zusatzbaustein dazu gebucht werden.

 Es gibt aber auch gute Tarife wie zum Beispiel von der Basler, die diesen Leistungsauslöser automatisch in allen Tarifstufen Bronze, Silber und Gold enthalten haben.

Wenn Sie sich jetzt fragen, ob die Grundfähigkeits- oder doch die Berufsunfähigkeitsabsicherung besser zu Ihnen passt, dann lesen Sie gerne meinen großen Vergleich mit allen Unterschieden zwischen der Berufsunfähigkeits- und Grundfähigkeitsversicherung.

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