Der BU-Profi

Gerade für Ärzte und Medizinstudenten ist eine private Berufsunfähigkeitsversicherung sehr wichtig, weil sie entweder bereits über eine sehr hohe Lebensstellung verfügen oder diese in den kommenden Jahren erreichen werden.

Auf der anderen Seite ist auch die Wahrscheinlichkeit einer Berufsunfähigkeit im Vergleich zu anderen hoch qualifizierten Berufen wie Ingenieuren, Steuerberatern oder Architekten um einiges höher.Der BU-Profi - Worauf müssen Ärzte und Medizinstudenten bei der Berufsunfähigkeitsversicherung achten?

Gerade deswegen buhlen immer mehr Versicherungsgesellschaften um die Zielgruppe Ärzte und Medizinstudenten, wenn es um die Berufsunfähigkeitsversicherung geht.

Worauf Sie als Arzt, Ärztin oder Medizinstudierenden bei der BU achten sollten und welche Berufsunfähigkeitsversicherung für Sie besonders gut geeignet ist, lesen Sie in diesem Artikel.

Sollen wir Ihnen das Thema näher erklären?

Falls Sie spezielle Fragen  haben, die in diesem Text nicht beantwortet werden können, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren!

Ärzte haben ein sehr hohes Risiko, berufsunfähig zu werden

Auf den ersten Blick scheint das Risiko für Ärztinnen und Ärzte gering zu sein, wegen einer Krankheit oder eines Unfalls eines Tages nicht mehr arbeiten zu können.

Allerdings täuscht dieser Eindruck, denn das Risiko für eine Berufsunfähigkeit ist recht hoch.

Ein Chirurg ist zum Beispiel schon dann vollständig berufsunfähig, wenn er wegen eines Tremors im Arm oder wegen einer Epilepsie nicht mehr operieren kann beziehungsweise darf.

Auch Allergien und psychische Erkrankungen stellen ein großes Risiko dar, die ärztliche Tätigkeit nicht mehr wie gewohnt ausüben zu können.

Hinzu kommen viele weitere gesundheitliche Beeinträchtigungen wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Krebsleiden und Erkrankungen am Bewegungsapparat, die eine Berufsunfähigkeit auslösen können.

Dabei sind angestellte Ärzte wie auch niedergelassene Ärzte gleichmäßig von einer Berufsunfähigkeit oft betroffen.

 

Unzureichende Absicherung aus dem Versorgungswerk

Viele Mediziner verlassen sich gerne auf die Berufsunfähigkeitsrente aus dem Versorgungswerk. Schon nach wenigen Berufsjahren wirkt der BU-Schutz aus dem berufsständischen Versorgungswerk auch schon recht üppig.

Allerdings erhalten Sie als Arzt diese Leistung erst bei einer Berufsunfähigkeit von 100 %. Also erst dann, wenn Sie in Ihrem Beruf gar nicht mehr arbeiten können. Damit sichert das ärztliche Versorgungswerk das BU-Risiko maximal dann ab, wenn der absolute Worst-Case eingetreten ist.

Um über eine wirklich adäquate Absicherung Ihrer Lebensstellung zu verfügen, führt somit kein Weg an der individuellen privaten BU-Absicherung vorbei. Bei der Auswahl des idealen Versicherungsschutzes gibt es jedoch einige Punkte, auf die Sie als Arzt achten sollten.

 

Eine hohe Lebensstellung bedarf einer individuellen BU-Beratung

Die Absicherung der Lebensstellung ist das Kernleistungsversprechen eines BU-Vertrags. Und je höher das soziale Ansehen und das Einkommen sind, desto wichtiger ist die Absicherung über eine private BU-Versicherung.

Können Sie als Arzt aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr so weitermachen wie bisher, fallen Sie bei einem Einkommen, das schnell im sechsstelligen Bereich liegt, im Fall einer Berufsunfähigkeit besonders tief.

Je höher die Lebensstellung ist, desto wichtiger ist es nicht nur, dass Sie als Arzt privat mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung vorsorgen, sondern vor allem, dass Sie sich hier eine individuelle Beratung von einem spezialisierten Versicherungsmakler für die Berufsunfähgkeitsversicherung holen.

Einerseits, damit die besonders für Mediziner relevanten BU-Leistungen im Vertrag enthalten sind und andererseits, damit Sie Ihre private Berufsunfähigkeitsversicherung auch in den kommenden Jahren bei Bedarf ohne erneute Gesundheitsprüfung anpassen können.

Dabei steckt der Teufel jedoch im Detail. Nicht selten kommen Ärztinnen und Ärzte zu mir, die bereits vor einigen Jahren im „Eilverfahren“ eine Berufsunfähigkeitsversicherung zum Beispiel bei der Deutsche Ärzteversicherung abgeschlossen haben. In vielen Fällen sogar noch kombiniert mit einer Rürup-Rente.

Dadurch, dass sich das Einkommen Jahr für Jahr immer weiter gesteigert hat, soll nun auch die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente angepasst werden. Leider ist das nicht immer möglich, da jeder Versicherer eigene Grenzen bei der BU-Nachversicherung hat.

Zwar lässt sich in einigen Fällen noch ein neuer Vertrag gegen Berufsunfähigkeit abschließen, aber nicht immer ist das so einfach. Besteht mittlerweile eine Krankheit, die ein höheres gesundheitliches Risiko darstellt als beim Abschluss der bestehenden BU-Versicherung, kann dies zu Ausschlüssen, einem medizinischen Risikozuschlag oder gar einer Ablehnung führen.

Wenn Sie sich als Arzt oder Mediziner in einer solchen Situation sind, können wir gern gemeinsam im Rahmen einer anonymen Risikovoranfrage prüfen, welcher BU-Versicherer Sie zu welchen Konditionen versichert. Durch unsere strukturierte und bewährte Arbeitsweise können wir damit häufig trotz diverser Vorerkrankungen noch eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung für Sie hinbekommen, individuell ist dies aber nicht immer möglich.

Genau deswegen ist es sinnvoll, bereits in jungen Jahren die passende Berufsunfähigkeitsversicherung zu finden.

Was das genau heißt, wann der richtige Zeitpunkt dafür ist und worauf Sie als Arzt oder Mediziner noch bei der Berufsunfähigkeitsversicherung achten sollten, klären wir gleich.

An dieser Stelle können wir schon einmal festhalten, dass die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit für Ärzte zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt gehört und dass es nicht ausreicht, sich auf das Versorgungswerk zu verlassen.

 

Berufsunfähigkeitsversicherung Ärzte: auf welche Klauseln müssem Sie achten?

Die Versicherungsbedingungen sind ein weitgefächerter Bereich, den wir strukturiert abarbeiten sollten, um einen echten BU-Vergleich zu ermöglichen.

Erst einmal sollten bei der Auswahl der passenden Berufsunfähigkeitsversicherung alle BU-Profi MUST HAVES erfüllt sein. Dabei handelt es sich um Klauseln wie zum Beispiel den weltweiten Versicherungsschutz, Absicherung Ihrer ärztlichen Tätigkeit in gesunden Tagen, ob die Verweisung (abstrakte Verweisung und konkrete Verweisbarkeit) auf eine andere Tätigkeit möglich ist und vieles mehr.

Wenn wir hinter diese Punkte einen Haken machen können, werfen wir einen Blick auf Ihre aktuelle ausgeübte Tätigkeit als Arzt und Mediziner und auf das, was Sie in der Zukunft noch vorhaben. Sofern Sie langfristig im Angestelltenverhältnis bleiben möchten und eine Karriere als Oberarzt oder sogar Chefarzt anstreben, sind andere Themen zu beachten, als wenn Sie planen, sich in der Zukunft mit einer eigenen Arztpraxis niederzulassen. Letzteres spielt zum Beispiel bei Zahnärzten für die Berufsunfähigkeitsversicherung eine größere Rolle.

 

Wie gut ist die Infektionsklausel?

Mit der Infektionsklausel werben BU-Versicherungen besonders gern um die Gunst bei behandelnden Ärzten. Hintergrund ist, dass das Infektionsschutzgesetz ein Tätigkeitsverbot aussprechen kann, wenn Sie sich mit einem Erreger infizieren und dadurch Gefahr für Ihre Patienten besteht. Unabhängig davon, ob Sie durch diesen Erreger auch erkranken und berufsunfähig werden, dürfen und können Sie somit nicht mehr als Arzt arbeiten.

Die Infektionsklausel löst dann im Fall eines solchen Tätigkeitsverbotes automatisch die Berufsunfähigkeitsrente aus.

Dabei gibt es von Versicherer zu Versicherer deutliche Unterschiede bei der genauen Formulierung auf die Sie als Mediziner achten sollten:

Infektionsklausel Württembergische BU-Versicherung 01.2022

In der BU-Versicherung der Württembergischen leistet die Infektionsklausel zum Beispiel erst dann, wenn sich das Tätigkeitsverbot auf Ihre vollständige Tätigkeit als Arzt bezieht. Das halte ich persönlich für nahezu unmöglich, denn neben Ihrer Arbeit mit Patienten (auf die sich das Tätigkeitsverbot in der Regel bezieht), verbringen die meisten Ärzte auch viele Zeit mit Fortbildungen und Büroarbeiten wie der Dokumentation.
Zwar führt ein Verbot der Behandlung von Patienten schon zur vollständigen Berufsunfähigkeit, aber die Württembergische bezahlt Ihnen an dieser Stelle noch keine BU-Leistung.

Infektionsklausel BU-Versicherung Die Bayerische 01.2022

Anders sieht das zum Beispiel bei den Bedingungen der Bayerischen Berufsunfähigkeitsversicherung aus. Hier wird schon dann die volle Berufsunfähigkeitsrente ausgezahlt, wenn sich dieses Tätigkeitsverbot auf mindestens 50% Ihrer Tätigkeit als Mediziner bezieht.
In der Praxis stellt diese Klausel einen deutlich höheren Mehrwert dar als die Leistung erst bei vollständigem Tätigkeitsverbot!

Inwiefern die Infektionsklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte sinnvoll ist, habe ich in einem separaten Beitrag beschrieben: Die Infektionsklausel für Ärzte – Ein Muss in der BU-Versicherung?

 

Verzicht auf die konkrete Verweisung

Werden Sie in Ihrem Beruf als Arzt berufsunfähig, könnten aber noch in einem anderen Beruf arbeiten, dann bekommen Sie trotzdem Ihre volle BU-Rente. Dies nennt man den Verzicht auf die abstrakte Verweisung. Und diese Klausel finden Sie mittlerweile in nahezu allen Versicherungsbedingungen.

Bleibt es jedoch nicht beim „könnten“, sondern Sie üben nun tatsächlich eine andere berufliche Tätigkeit aus, dann kann die Berufsunfähigkeitsversicherung unter bestimmen Umständen eingestellt werden, wenn Sie Ihre vorherige Lebensstellung wiedererlangt haben.
Dazu müssen Sie sowohl Ihr soziales Ansehen vor dem Zeitpunkt der Berufsunfähigkeit sowie das vorher generierte Einkommen im vorher ausgeübten Beruf zurückerhalten.

Bei einer guten Berufsunfähigkeitsversicherung gilt dabei die Regelung, dass das neue Einkommen mindestens 80 % des Einkommens betragen muss, das Sie vor Eintritt der Berufsunfähigkeit als Arzt gehabt haben.
Dies schränkt den Kreis der möglichen Verweisungsberufe aufgrund des hohen Ansehens, Bildungsstandes und Einkommens schon einmal massiv ein.

Es gibt allerdings auch andere Fälle:
Stellen Sie sich vor, Sie können aufgrund einer der oben genannten, spezifischen Erkrankungen wie einer Epilepsie oder eines Tremors nicht mehr in Ihrem bisherigen Beruf arbeiten.
Ihr medizinisches Fachwissen geben Sie aber gern in einer neuen Tätigkeit als Referent weiter und füllen damit große Hörsäle. Weiterhin genießen Sie ein großes Ansehen als ärztlicher Experte und Ihr Einkommen ist ebenfalls vergleichbar mit Ihrem vorherigen. In diesem Fall kann Ihre BU-Rente von der Versicherung eingestellt werden. Eine Ausnahme stellt dabei nur der HDI dar, der zumindest im ersten Jahr der BU-Leistung auf diese konkrete Verweisung verzichtet.
Noch besser macht es die private Berufsunfähigkeitsversicherung von der Basler und der Nürnberger.

 

Verzicht auf Verweisung Ärzte Basler BU-Versicherung

Hierbei können Sie eine beliebige Tätigkeit außerhalb Ihres Berufes als Arzt ausüben und dabei verdienen, was Sie möchten – Sie bekommen weiterhin Ihre volle Berufsunfähigkeitsrente ausgezahlt. Das Risiko, dass Sie Ihre Leistung durch einen neuen Beruf gefährden, ist damit sehr gering.

Wichtig für Ärzte mit eigener Praxis: auf eine gute Umorganisationsklausel achten

Wenn Sie bereits in Ihrer eigenen Praxis als Arzt arbeiten oder für die Zukunft planen, sich mit einer Praxis niederzulassen, dann kommt es im Leistungsfall auch auf die Frage an, ob Sie Ihren Arbeitsplatz im Falle einer Berufsunfähigkeit umorganisieren können und Ihre Lebensstellung dadurch erhalten bleibt.
Da diese Prüfung im Leistungsfall immer relativ komplex sein kann, ist es wichtig, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung unter bestimmten Voraussetzungen auf diese Prüfung verzichtet.
Wahrscheinlich ahnen Sie es schon: auch die Prüfung und der Verzicht auf diese Umorganisationsklausel unterscheiden sich ja nach BU-Versicherer deutlich.

Verzicht auf Umorganisation BU-Versicherung Alte Leipziger

Die Alte Leipziger hat in Ihrer BU geregelt, dass bei Arztpraxen auf die Prüfung einer Umorganisation verzichtet wird, wenn die Praxis weniger als fünf Angestellte mit akademischem Abschluss in einem Heilberuf beschäftigt.

Verzicht Umorganisation Ärzte BU-Versicherung LV1871

Noch besser regelt es zum Beispiel die Berufsunfähigkeitsversicherung der LV1871.
Hierbei wird bei Ärzten, Zahnärzten und Tierärzten sowie Apothekern komplett auf die Prüfung der Umorganisation verzichtet. Ganz egal, wie viele Mitarbeiter Sie haben.
Wenn Sie jeden Ärger vermeiden wollen, sollten Sie daruaf als Arzt und Mediziner bei der Wahl der Berufsunfähigkeitsversicherung achten.

 

Besser früher an später gedacht: Berufsunfähigkeitsversicherung schon im Studium abschließen

Auch für Studenten ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll.
Zum einen, weil Sie damit bereits das Studium und die bisher eingesetzt Leistung an Zeit und Geld (zum Beispiel Studiengebühren und die Opportunitätskosten, weil Sie noch nicht arbeiten gehen) absichern können. Zum anderen auch, weil Sie während des Studiums weder über ein Versorgungswerk, noch über die gesetzliche Rentenversicherung in irgendeiner Art und Weise geschützt sind.

Zusätzlich ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung noch deutlich einfacher, je jünger und gesünder Sie sind. Dazu habe ich bereits oben Bespiele genannt, wo ein Abschluss aufgrund von medizinischen Problemen nicht mehr möglich ist.
Es gilt somit: je eher, desto besser!

Gleichzeitig wird die Auswahl des passenden Versicherers für Berufsunfähigkeit damit noch etwas komplexer, denn neben den oben genannten Klauseln, sollte jetzt auch das Studium bestmöglich abgesichert sein.
Dabei gelten Sie grundsätzlich als berufsunfähig, wenn Sie Ihr Studium aus gesundheitlichen Gründen für mindestens sechs Monate nicht mehr weiterführen können.

Noch besser ist es, wenn spätestens ab der zweiten Hälfte der Regelstudienzeit auch der Zielberuf (als Arzt bzw. Ärztin) und die damit verbundene Lebensstellung abgesichert wird.

 

Ein MUSS für Ärzte und Studierende der Medizin ist die Aufteilung der BU-Rente

Eigentlich sollte dieser Punkt in jeder Beratung zur Berufsunfähigkeitsversicherung beachtet werden und doch haben viele Ärztinnen und Ärzte dies nicht sinnvoll gelöst: Ein BU-Vertrag reicht zu Beginn selten und perspektivisch auf keinen Fall aus, um den Bedarf privat abzusichern.
Der Grund ist, dass Sie als Arzt bereits nach dem Studium beziehungsweise dem Praktischen Jahr mit einem sehr guten Gehalt einsteigen. Wollen Sie jedoch mehr als 2.500,- Euro BU-Rente absichern, dann brauchen Sie bei den meisten Versicherungen bereits eine ärztliche Untersuchung oder ein medizinisches Zeugnis. Tritt dort eine Erkrankung ans Tageslicht, die Sie bisher noch nicht kannten, kann dies zu einer Erschwerung Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung führen.

Die Grenze von 2.500,- Euro wurde mittlerweile zum Beispiel von Die Bayerische, der Baloise und dem HDI auf 3.000,- Euro erhöht. Dies würde also in vielen Fällen beim Abschluss reichen, um das Einkommen bedarfsgerecht privat zu versichern.
Selbst, wenn Sie dies noch hinbekommen können, sollten Sie daran denken, dass in den nächsten Berufsjahren als Arzt auch Ihr Absicherungsbedarf deutlich ansteigt.

Und genau dann stoßen in der Regel die meisten Nachversicherungsgarantien in den Berufsunfähigkeitsversicherungen an ihre Grenzen.
Einige BU-Tarife lassen sich pauschal um 1.000,- Euro (zum Beispiel die Alte Leipziger) oder sogar um 1.500,- Euro (zum Beispiel die Allianz) ohne neue Gesundheits- oder Risikoprüfung erhöhen. Bei anderen BU Tarifen kann die Rente bis zu einer bestimmten Summe erhöht werden, die in den meisten Fällen lediglich bei 3.000,- Euro bis 4.000,- Euro im Monat liegt.

Lediglich die LV1871 bietet für Ärzte ein sehr flexibles Modell an. Versichern Sie sich als Assistenzarzt, so können Sie Ihre Absicherung gegen Berufsunfähigkeit auf bis zu 3.300,- Euro erhöhen. Haben Sie Ihren Facharzt bereits in der Tasche, dann lässt sich diese Summe in einigen Fällen noch einmal erhöhen. Eine Fachärztin für Psychotherapie kann sogar auf 3.500,- Euro erhöhen.
Die individuelle Höhe kann sich jedoch auch in die andere Richtung entwickeln. Für einen Zahnarzt liegt die sogenannte Obergrenze zum Beispiel nur bei 3.100,- Euro.

Wichtig – darauf sollten Sie achten: eine einmal vereinbarte Obergrenze kann nicht mehr reduziert werden. Auch dies spricht grundsätzlich für einen frühen Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung. Zudem kann die Obergrenze bei Gehaltssteigerungen bei Angestellten noch einmal verdoppelt werden.

Wenn Sie für die gesamte Laufzeit Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung auf Nummer Sicher gehen wollen (und das sollten Sie), dann kombinieren Sie einfach zwei Versicherer miteinander und Sie erhöhen das Potenzial enorm.
Ich empfehle Ihnen dabei allerdings, dass wir in der Beratung genau planen, welcher BU-Tarif sich mit welchem am besten kombinieren lässt, sonst stehen Sie als Arzt und Mediziner in 10 – 20 Jahren wieder vor demselben Problem.

Über die zusätzliche Beitragsdynamik in der Berufsunfähigkeitsversicherung können Sie noch einen guten Inflationsausgleich obendrauf setzen. Werfen Sie dabei einen Blick in die Versicherungsbedingungen und prüfen, bis zu welchem Lebensjahr dynamische Erhöhungen durchgeführt werden und ob es für die Dynamiken auch eine Obergrenze gibt und ob sonstige Dinge von Ihnen beachtet werden müssen.

Übrigens: Auch wenn das Versorgungswerk nur im absoluten Worst Case einspringt, muss die Leistung ab bestimmten Absicherungshöhen der Berufsunfähigkeitsversicherung berücksichtigt werden. Auch dies spricht für einen Abschluss, bevor Sie die erste Renteninformation von Ihrem Versorgungswerk erhalten.

Wollen Sie sich bereits im Studium versichern, bieten einige BU-Tarife maximal eine GESAMTE BU-Rente von 1.500,- Euro, andere hingegen bis zu 2.000,- Euro.Achten Sie bei der Aufteilung darauf, dass Sie den Antrag des Versicherers mit den 1.500,- Euro als Erstes stellen und sich mit dem zweiten Antrag noch etwas Zeit lassen. Damit müssen Sie dem ersten nichts von der weiteren Absicherung sagen und den zweiten stört es dann später nicht, dass Sie bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung haben, solange Sie insgesamt unter den dort erlaubten 2.000,- Euro bleiben.

Weniger als diese 2.000,- Euro sollten Sie als Medizinstudent auf keinen Fall wählen, da Ihre Lebensstellung bereits während des Studiums sehr hoch ist und hier nicht einmal Leistungen aus dem Versorgungswerk in Anspruch genommen werden könnten.

 

Welche BU-Versicherungen empfehlen sich für Ärzte und Medizinstudenten?

Wie bei vielen Fragen zur Empfehlung der passenden Berufsunfähigkeitsversicherung, lässt sich auch hier die Frage nach dem perfekten Anbieter nicht pauschal beantworten.

Die BU-PROFI MUST HAVES werden aktuell von den folgenden Versicherungen zur Absicherung gegen Berufsunfähigkeit erfüllt:
• Alte Leipziger
• Baloise (ehemals Basler)
Condor
Continentale
• Die Bayerische
• ERGO
• Hannoversche
• HDI
• LV1871
• Nürnberger
• Volkswohl Bund

Bei der konkreten Empfehlung spielen dann zusätzlich noch die weiterführenden Bedingungen wie oben beschrieben sowie die Ergebnisse der Risikovoranfrage in der BU-Versicherung die entscheidende Rolle für die Auswahl der passenden Berufsunfähigkeitsversicherung.
Um das Optimum aus der Nachversicherungsgarantie herauszuholen, ist zudem wichtig, darauf zu achten, dass nicht alle BU-Anbieter untereinander gut harmonieren.

Was kostet eine sehr gute BU für einen Arzt?

Der monatliche Versicherungsbeitrag zur BU für Ärzte hängt sehr stark von der jeweiligen Fachrichtung ab, die Sie gewählt haben. Während die eine fachärztliche Richtung günstiger ist, wird ein Chirurg zum Beispiel im Verhältnis relativ teuer bei der Berufsunfähigkeitsversicherung.

Sofern Sie als Arzt auf Nummer Sicher gehen wollen, lohnt sich auch aus Beitragsgründen der Abschluss der Versicherung als Student oder spätestens in der Zeit als Assistenzarzt oder Assistenzärztin. Hierbei arbeiten die Versicherungen mit Mischkalkulationen.

Für Assistenzärzte, die heute schon wissen, in welche Fachrichtung es gehen soll, lässt sich individuell mit einigen Anbietern für die Berufsunfähigkeitsversicherung verhandeln. In vielen Fällen haben wir damit schon bessere Berufseinstufungen (und damit bessere Beiträge) für unsere Kundinnen und Kunden herausholen können, die noch keinen Facharzt hatten.

Im folgenden haben wir ein paar Beispiele aus der Praxis gerechnet. 

Ein Radiologe, der sich im Alter von 28 Jahren für eine BU-Rente von 2.500,- Euro beim HDI entscheidet, bezahlt dafür einen Beitrag von 85,96 Euro (Tarifbeitrag 114,61 Euro) im Monat. Währe der gleiche Kunde Hautarzt, verlangt der HDI bereits 93,64 Euro (Tarifbeitrag 124,86 Euro) und bei einem Facharzt für Gefäßchirurgie sind es 101,30 Euro (Tarifbeitrag 135,07 Euro) monatlich.

Bei Die Bayerische bezahlt eine Neurologin, die mit 33 Jahren in die BU startet für 3.000,- Euro Rentenhöhe im Monat 99,58 Euro (Tarifbeitrag 161,92 Euro). Deutlich teurer wird es, wenn unsere Ärztin Orthopädin ist. Dann zahlt Sie für die gleichen Parameter 120,70 Euro (Tarifbeitrag 196,26 Euro) monatlich.

Und bei der LV1871 müssen Sie als Facharzt für Psychotherapie und Eintritt 43 Jahren für 2.500,- Euro monatlichen Versicherungsschutz 120,77 Euro (Tarifbeitrag 182,98 Euro) auf den Tisch legen. Wobei diese für einen Nichtraucher gilt, der ledig ist und keine Kinder hat. Ein kinderloser, lediger Raucher muss 6,- Euro mehr bezahlen und die gleiche Person als Nichtraucher, verheiratet mit 2 Kindern im selben Haushalt bezahlt nur 114,75 Euro im Monat.

Ich hätte Ihnen gerne einen genaueren Preisvergleich zur Berufsunfähigkeitsversicherung dargestellt. Sie sehen aber an diesem Beispiel aus meiner Sicht sehr gut, dass der Markt für Berufsunfähigkeitsversicherungen für Ärzte sowohl von der Leistung als auch vom Beitrag zur Versicherung sehr differenziert ist. Und wir reden hier gerade einmal von drei beispielhaften BU Anbietern.

Es kommt somit ganz auf Ihre persönliche Situation als Arzt an.

Welche Alternativen gibt es für Ärzte zur Berufsunfähigkeitsversicherung?

Insgesamt gibt es eine ganze Reihe von Absicherungsmöglichkeiten für Ärzte. Nicht alle davon sind jedoch sinnvoll.
Wer gern eine monatliche Rente für den Fall möchte, das etwas passiert, kann zum Beispiel zu einer Grundfähigkeitsversicherung greifen. Diese unterscheidet sich in wesentlichen Punkten zur Versicherung gegen Berufsunfähigkeit und hat sowohl Vor- wie Nachteile in der Absicherung.

Nicht zu verwechseln übrigens mit der Multi-Risk-Versicherung! Diese ist aus unserer Sicht nicht zu empfehlen.
Wer anstelle einer Rente lieber auf eine einmalige Kapitalzahlung setzt, der kann mit einer Dread Disease Versicherung eine vorher vereinbarte Versicherungssumme bekommen, wenn er oder sie an einer vorher vereinbarten schweren Krankheit erkrankt.
Auch hier besteht durchaus Verwechslungsgefahr mit der „Krebsversicherung“, die wiederum aus unserer Sicht keine Empfehlung wert ist.

 

To-Do´s für Ihren perfekten Schutz vor Berufsunfähigkeit als Arzt

Wenn Sie für sich verstanden haben, dass die Leistung aus dem Versorgungswerk für Ärzte nicht ausreicht und Sie sich nun gegen Berufsunfähigkeit bedarfsgerecht absichern möchten, dann haben Sie jetzt folgende Möglichkeiten.

Sie können sich mein vielfach bewährtes E-Book “DIE perfekte Berufsunfähigkeitsversicherung für Akademiker” kostenfrei herunterladen und sich selbst an die Arbeit machen und auf die wesentlichen Punkte beim Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung achten.

Oder Sie sparen sich diese Arbeit und tragen sich einen kostenlosen Kennenlern-Termin bei mir oder einem meiner Kolleginnen und Kollegen ein. Wir nehmen Sie dann Schritt für Schritt mit und finden für Sie Ihre bestmögliche Berufsunfähigkeitsversicherung!

2 Kommentare

  1. Max Nocker

    Habt Ihr auch die Swiss Life unter die Lupe genommen??

    Antworten

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