Inhaltsverzeichnis

    Darum ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte so wichtig!

    Besonderheiten des Berufs als Arzt

    Ärzte haben zwar den ganzen Tag damit zu tun kranke Menschen wieder gesund zu machen oder dafür zu sorgen, dass gesunde Menschen es auch bleiben, dennoch sind sie vor dem Eintritt einer Berufsunfähigkeit keinesfalls sicher.

    Ganz im Gegenteil!

    Das Risiko als Ärztin oder Arzt vor dem 67. Lebensjahr berufsunfähig zu werden, liegt je nach Fachrichtung zwischen 25 - 35 Prozent. Eine Berufsunfähigkeit bezieht sich dabei auf eine Dauer von mindestens sechs Monaten, in denen Sie Ihrer ärztlichen Tätigkeit, die Sie zuletzt in gesunden Tagen ausgeübt haben, nicht mehr nachgehen können. 

    Eine der Besonderheiten von Ärzten ist die erhöhte Arbeitsbelastung in Verbindung mit Stress und der hohen Verantwortung, die damit einhergeht. Sie tragen Veranwortung für Menschenleben, müssen Ihre Dienste über mehrere Tage durchziehen und Überstunden gehören eher zur Regel, als zur Ausnahme. 
    Burnout, Angststörungen und sogar Depressionen sind keine Seltenheit.

    Je nach Fachgebiet kommen dann auch noch feinmotorische Fähigkeiten zum Einsatz. Während Sie bespielsweise als Radiologe in vielen Fällen trotz eines Tremors oder einer Epilepsie noch arbeiten können, sieht das in Fachrichtungen mit einer operativen Tätigkeit wie Chirurgen anders aus. 
    Auch bei einer Frauenärztin kann bereits eine kaputte Schulter dafür sorgen, dass sie nicht mehr verlässlich bei der Geburt helfen kann. 

    Neben den spezifischen Erkrankungen und psychischen Beschwerden, die zur Berufsunfähigkeit führen können, gibt es zahlreiche Krankheiten, die jeden Arzt und jede Ärztin gleichermaßen treffen: Krebs und Neubildungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Erkrankungen des Nervensystems oder Beschwerden am Bewegungsapparat durch langes Stehen in ungünstiger Haltung oder die hohe körperliche Belastung in der Notaufnahme oder dem Rettungsdienst. 
    Auch Allergien wie zum Beispiel gegen Desinfektionsmittel oder Kontaktstoffe wie Latex können sich mit den Berufsjahren einstellen. Mit entsprechenden Folgen für Ihren Berufsalltag.

    Hinzu kommt das Infektionsrisiko. Und das gleich doppelt: Auf der einen Seite können Sie sich eher bei einer Vielzahl von Patienten auch mit neuartigen Krankheiten anstecken und auf der anderen Seite droht Ihnen bei einigen Infektionskrankheiten auch ein Tätigkeitsverbot, wenn von Ihnen eine Ansteckungsgefahr ausgeht. 
     

     

    Das sind die häufigsten Ursachen, warum Ärzte Berufsunfähig werden

    Psyche

    100

    Krebs und Neubildungen

    100

    Skelett- und Bewegungsapparat

    100

    Unfälle

    100

    Nervenkrankheiten

    100

    Herz - Kreislaufsystem

    100

    Sonstige (z.B. Allergien, Hautkrankheiten, Atemwege, ...)

    100

    Ärzte haben ein hohes berufsspezifisches Risiko

    Gerade die Schichtdienste, die hohe Verantwortung und der permanente Stress (auch durch zahlreiche Überstunden) führt Medizinier oft an die gesundheitlichen Belastungsgrenzen. Das wirkt sich in 3 von 4 Fällen psychisch oder physisch aus und führt unmittelbar zu Berufsunfähigkeit. 

    Darum ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte so wichtig!

    Hohe Lebensstellung und Abhängigkeit vom Einkommen

    Neben den Risiken, die zur Berufsunfähigkeit von Ärzten führen, gibt es noch einen weiteren wichtigen Grund für die BU-Police: Ärzte haben sehr viel zu verlieren, wenn Sie wegen einer Krankheit, durch einen Unfall oder aufgrund einer Infektionskrankheit nicht mehr arbeiten können oder dürfen. 

    Gerade weil Ärzte sehr gut für Ihren Job entlohnt werden und schnell über 100.000 Euro verdienen, passt sich in der Regel auch der Lebensstandard und die Verbindlichkeiten an dieses Einkommen an. Das ist auch richtig und wichtig, denn dafür haben Sie viele Jahre lang studiert und dabei sogar auf Einkommen und Altersvorsorgung verzichtet. Viele unserer Jungmediziner haben extra Studienkredite aufgenommen, die jetzt ebenfalls noch getilgt werden müssen. 

    Das Problem: all das bricht wie ein Kartenhaus in sich zusammen, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen ausfallen und keine bedarfsgerechte Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben. 

    Ärzte haben im Fall einer Berufsunfähigkeit außerdem eine weitere Herausforderung, denn die Beiträge für die Krankenversicherung müssen aus eigener Tasche bezahlt werden. Und insbesondere die Private Krankenversicherung (die aufgrund der Zugehörigkeit zur Berufsständischen Versorgung ohnehin "Pflicht" ist) wird im Leistungsfall nicht günstiger. Zwar können Sie bei vielen PKV-Tarifen den Leistungsumfang reduzieren um dadurch einen günstigeren Beitrag zu erhalten, aber wollen Sie das wirklich tun (müssen), wenn Sie schwer krank sind? 

    Und auch die Vorsorge ab dem 67. Lebensjahr fällt aus den Versorgungswerken geringer aus, da Sie im BU-Leistungsfall keine weiteren Beiträge leisten. 

     

    Eine gute BU-Absicherung setzt ein ganzheitliches Konzept voraus

    Wir denken nicht in einzelnen Produkten, sondern sehen Ihre Lebenssituation als Ganzes. Dabei berücksichtigen wir Ihre individuellen Besonderheiten als Ärztin oder Arzt und kalkulieren die Abzüge Ihre BU-Versicherung immer mit ein. 

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    Die Absicherungshöhe richtig ermitteln

    Wie hoch sollte eine BU-Versicherung für Ärzte sein?

    Der Absicherungsbedarf von Ärztinnen und Ärzten ist deutlich schwerer zu ermitteln und abzusichern, als in vielen anderen Berufen.

    Das hat eine ganze Reihe von Gründen, die wir im Folgenden gemeinsam druchgehen und erläutern. 
     

    1. Zuschläge für Dienste

      Dienste machen einen enormen Gehaltsbestandteil aus und sollten auf jeden Fall bei der Bedarfsermittlung berücksichtigt werden. Werden diese Bestandteile aus der BU-Rentenhöhe rausgelassen, können im Ernstfall gleich mehrere hundert Euro an Absicherung fehlen - jeden Monat. 
       
    2. Tarifvertrag und Träge

      Kommunale Kliniken (TV‑Ärzte VKA), Unikliniken (TV‑Ärzte TdL), private oder kirchliche Träger (AVR Caritas/Diakonie) weisen Unterschiede auf. Je nach Klinikum kann sich das Gehalt schnell um einige hundert Euro im Monat unterscheiden. 
      Gerade bei einem Arbeitgeberwechsel in einen besser bezahlten Job sollte zwingend die BU-Versicherung überprüft werden.
       
    3. Regionale Unterschiede

      Auch die Wahl des Arbeitsortes beinflusst die Höhe Ihres Einkommen und damit die Frage nach der Absicherungshöhe. In einigen Bundesländern und Städte liegt das Gehalt für Ärzte tendenziell höher, als in anderen.


    Neben diesen drei Faktoren kommt es natürlich auch auf Ihre aktuelle Karrierestufe an. Hierbei ist zu beachten, dass Jungmediziner in den ersten Jahren sehr hohe Einkommenssteigungen erhalten. Auch diese sollte zwingend bei der BU-Versicherung berücksichtig werden.

    Dazu ein paar Beispiele:

    Ein Assistenzarzt erhält ein Einstiegsgehalt zwischen 5.400 Euro bis gut 5.600 Euro im Monat, je nach Träger und Tarifvertrag. Innerhalb der ersten sechs Berufsjahre steigt das Einkommen auf 6.200 Euro bis über 7.000 Euro in Kommunalen Kliniken und Unikliniken an. 

    Mit dem Abschluss der Facharztprüfung können Sie sich auf rund 6.700 Euro Einstiegsgehalt freuen. 

    Wenn es für Sie weiter zur Oberärztin oder zum Oberarzt geht, fangen Sie bei über 8.000 Euro Monatsgehalt an und für leitende Oberärzte (Chefarztvertreter) winken knappe 10.000 Euro im Monat.

    Das sind nur die Einstiegsgehälter

    Je Entgeltstufe, Überstunden und geleisteten Diensten steigen die monatlichen Gehälter deutlich an. 

    Genau deswegen ist bei Medizinern eine pauschale Aussage über die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente grob fahrlässig und kann im schlimmsten Fall zu großen Problemen im Leistungsfall führen.

    Da sich aber sowohl die Einstiegsgehälter, wie auch die Gehaltssprünge von Kommunalen Krankenhäusern, über Universitätskliniken bis zu hin zu den privaten Klinikkonzernen teileweise deutlich unterscheiden, finden Sie hier eine Übersicht der Tarifverträge vom Marburger Bund.

    Neben den Ärzten im Angestelltenverhältnis gibt es natürlich auch noch die Perspektive einer eigenen Praxis. Ein niedergelassene Arzt kann dabei, ja nach Fachrichtung, sein Einkommen im Vergleich zum Angestellten noch einmal deutlich verbessern. 

    Allgemeinmediziner haben im Jahr einen Gewinn vor Steuern von durchschnittlich 190.000 Euro, Augenärzte kommen auf über 300.000 Euro und Radiologische Praxen erreichen sogar durchschnittliche Einkommen von knapp 400.000 Euro pro Jahr je Praxisinhaber. 

    Wie übertragen wir die Einkommen auf die passende BU-Rentenhöhe?

    Die Berufsunfähigkeitsversicherung soll die aktuelle Lebensstellung absichern. Da im Leistungsfall noch Steuern, Krankenversicherungsbeiträge und Altersvorsorge in Abzug gebracht werden müssen, würden Sie sich mit pauschalen Formeln a la 80% vom Nettoeinkommen keinen Gefallen tun.

    Die Rentenhöhe einer BU-Police sollte für einen Assistenzarzt zu Karrierebeginn rund 3.500 Euro betragen um eine bedarfsgerechte Absicherung sicherzustellen.
    Gleichzeitig muss berücksichtigt werden, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung ausreichend Möglichkeiten für eine Nachversicherung anbietet, damit die Absicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung entsprechend dem steigenden Bedarf angepasst werden kann.

    Bei allen, die bereits seit einigen Jahren im Berufsleben stehen und insbesondere bei niedergelassenen Ärzten sollte die Bedarfsermittlung individuell geprüft werden, da hier viele weitere Punkte zu berücksichtigen sind. 
    Wenn Sie als Faustformel eine Absicherung von 100 Prozent Ihres NETTOeinkommens wählen, sind Sie in den meisten Fällen auf der sicheren Seite. 

    Diese großen Gehaltsspannen und die Planung der möglichen Karrieren zeigen: Eine fundierte Beratung von einem Experten ist nicht nur sinnvoll, sondern sorgt auch dafür, dass Sie zu Beginn und in der Zukunft die besten Absicherungsmöglichkeiten erhalten.   

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    Trügerische Sicherheit

    Lücken in der Absicherung der Versorgungswerke

    Als Mitglied in der Berufsständischen Versorgung haben Sie neben dem Anspruch an eine spätere Altersvorsorge auch eine Berufsunfähigkeitsrente abgesichert. Daher stellt sich für viele Ärzte die Frage, ob eine zusätzliche private BU-Abischerung überhaupt notwendig ist. 

    Die Antwort lautet JA und dafür gibt es zwei sehr gute Gründe:

     

    • Die Höhe der BU-Rente aus dem Versorgungswerk baut sich erst über die Berufsjahre auf und ist besonders in den ersten Jahren noch sehr gering. Aber auch mit steigendem Einkommen und nach vielen Berufsjahren reicht diese Absicherung von der Höhe alleine nicht aus, damit Sie Ihren Lebensstandard erhalten können. 
       
    • Viel wichtiger ist allerdings die Tatsache, dass die Erreichbarkeit der Versorgungswerks-BU sehr unwahrscheilich ist. Grund dafür ist, dass Sie zu 100 Prozent berufsunfähig sein müssen, um den Leistungsanspruch zu erfüllen. 
      Ein Blick in die Geschäftsberichte der unterschiedichen Ärzteversorgungen zeigt, dass im Schnitt unter einem Prozent der Mitglieder Leistungen wegen Berufsunfähigkeit erhalten. 
      Wenn wir dagegenhalten, dass über 20% der Ärtze im Laufe ihres Berufsleben BU werden, bekommt nicht einmal jedes 20. Mitglied eine Leistung aus der Ärzteversorgung anerkannt. 

    Die Absicherung des Versorgungswerkes im Fall einer BU ist also sehr löchring und selbst wenn diese anerkannt wird, reicht sie nicht aus. Eine private BU-Police ist somit pflicht. 

     

    Das Versorgungswerk bietet im BU-Fall nur unzureichenden Schutz

    Der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ist damit unumgänglich.

    Nicht jeder Tarif ist gleich gut geeignet

    Worauf müssen Ärzte bei der Berufsunfähigkeitsversicherung achten?

    Wie gut oder schlecht eine Versicherung ist zeigt sich in vielen Fällen leider erst, wenn der Versicherer zahlen soll. Bleibt dann die Zahlung aus, ist es immer zu spät. 

    Genau deswegen ist es wichtig den richtigen Partner an seiner Seite zu haben. Als Versicherungsmakler sind wir nicht an einzelne Versicherer gebunden und verschaffen uns und Ihnen einen großen Überblick über die unterschiedlichen Tarife am Markt. 

    Ihr zusätzlicher Vorteil: Unsere Arbeit lassen wir uns im Nachgang von den Versicherern verüten. Sowohl für die Beratung und Vermittlung, wie auch für die langfristige Betreuung durch uns zahlen Sie keinen Cent extra. Die Beiträge für die BU-Versicherung sind dabei exakt so hoch, als wenn Sie direkt bei der Versicherung, über einen Versicherungsvertreter oder ein Onlineportal abschließen.

    Ihr großer Mehrwert bei uns ist, dass wir genau wissen, worauf es bei Ihrer Absicherung ankommt und immer die besten Lösungen für Sie bekommen. 

     

     

    Infektionsklausel beachten

    Wenn Sie aufgrund eines behördlichen Tätigkeitsverbots – etwa wegen einer ansteckenden Krankheit – nicht mehr praktizieren dürfen, schützt Sie eine Infektionsklausel vor finanziellen Einbußen.

    Konkreter Beruf muss abgesichert sein

    Die BU sollte exakt den zuletzt ausgeübten ärztlichen Beruf absichern – inklusive Fachrichtung. Das verhindert spätere Diskussionen im Leistungsfall.

    Keine abstrakte Verweisung

    Achten Sie darauf, dass der Versicherer Sie nicht auf einen theoretisch ausübbaren anderen Beruf verweisen darf. Nur so ist Ihr aktueller Tätigkeitsbereich wirklich geschützt.

    Gesundheitsprüfung gut vorbereiten

    Gerade bei Ärzten sind viele Arztbesuche dokumentiert. Bereiten Sie sich gründlich vor – idealerweise mit Einsicht in Ihre Patientenakte und ggf. einer anonymen Risikovoranfrage.

    Frühzeitig absichern lohnt sich

    Schon während Studium oder Facharztausbildung kann eine BU abgeschlossen werden – oft mit günstigeren Beiträgen und speziellen Einstiegstarifen.

    Flexibilität durch Nachversicherung

    Vergewissern Sie sich, dass Ihr Vertrag Nachversicherungsgarantien bietet – zum Beispiel bei Praxisgründung, Heirat oder Gehaltssteigerung.

    Spezielle Ärzte-Klauseln nicht immer sinnvoll

    Es gibt am Markt den einen oder anderen Versicherer, der ein spezielles wording für Ärzte in seine Bedingungen reinschreibt. Das klingt sehr gut, denn Ärztinnen und Ärzte erkennen sich dann oft im Kleingedruckten wieder. 

    Nötig ist das allerdings nicht immer. 

    Achten Sie daher viel mehr auf feste Leistungsinhalte und weniger auf blumige Begriffe.

    Prüfung von Gesundheitsangaben, Hobbys und Co.

    Die (vereinfachte) Risikoprüfung bei der BU für Ärzte

    Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen will, muss im Vorfeld Fragen zur Gesundheit, der beruflichen Tätigkeit und diversen (mehr oder weniger riskanten) Hobbys beantworten. 
    Da kommen auch Ärztinnen und Ärzte nicht drumherum. 

    Bei Medizinern, so zeigen unsere Erfahrungen, geht man bei Beschwerden gerne mal zu einem Bekannten im jeweiligen Fachgebiet und holt sich dort einen Rat oder lässt als Freundschaftsdienst mal eine Diagnose stellen.
    Dies wird dann häufig nicht in der Patientenakte vermerkt und auch die Krankenkasse oder Krankenversicherung erfährt davon nie etwas.

    Aus diesem Grund gehen viele Ärzte etwas lockerer mit den Gesundheitsfragen um. Ganz getreu dem Motto "Was die Versicherung nicht weiß, macht sie nicht heiß".

    Genau diese Einstellung birgt allerdings einige Risiken im Leistungsfall, denn wenn Sie aufgrund der Folgen einer verschwiegenen Erkrankung berufsunfähig werden kommt dieser verschwiegene Umstand mitunter ans Tageslicht. 
    Im Ernstfall kann Sie das Ihren Versicherungsschutz kosten. Auch wenn es nicht ganz so schlimm kommt kann sich die Prüfung im Leistungsfall dadurch deutlich verzögern.

    Damit es für Sie im Leistungsfall schnell geht gibt es zwei sehr gute Lösungen:

    Möglichkeit 1: 

    Wir nehmen alle Angaben zu Ihrem Risiko mit Ihnen gemeinsam auf und verfassen im Nachgang eine annonyme Risikovoranfrage. Mit dieser holen wir für Sie verbindliche Angebote und Voten von den Versicherungen ein die wir in der Beratunge gemeinsam besprechen.

    Durch dieses Verfahren stellen wir sicher, dass es im Leistungsfall keine Streitigkeiten bezüglich einer Verletzung der Vorvertraglichen Anzeigepflicht gibt und Sie können sich außerdem darauf verlassen, dass Sie bei uns immer die bestmöglichen Ergebnisse bekommen.

    Möglichkeit 2:

    Wir bauen Ihren Versicherungsschutz mit den Versicherungen aus unseren speziellen Heilberufekonzepten zusammen. Als Ärztin oder Arzt profitieren Sie dabei von einer BU mit sehr stark vereinfachten Gesundheitsfragen

    Dieses Vorgehen spart Ihnen eine Menge Zeit, sorgt für zusätzliche Sicherheit und erleichtert sowohl den Antragsprozess heute wie auch den Leistungsprozess im Fall einer Berufsunfähigkeit. 
     

    Welche dieser beiden Wege für Sie besser ist lässt sich pauschal nicht oder nur sehr schwer beantworten. Wir haben sehr viele Ärzte im Kundenkreis, die sich die Vorteile unserer Heilberufe-Konzepte sichern und damit schnell und sehr einfach an ihren hochwertigen Versicherungsschutz kommen. 
    Wir haben aber genauso Mediziner, bei denen sich aus verschiedenen Gründen der Aufwand einer detaillierten Aufnahme der Gesundheitsfragen und die Risikovoranfrage lohnen.

    Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, welche der beiden Varianten für Sie am besten geeignet ist. 

    Die Anforderungen an Fachrichtung und Beitrag

    So viel kostet eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte

    "Was kostet eine BU-Versicherung für einen Arzt?" - Diese Frage bekommen wir sehr häufig gestellt. 

    Die Antwort darauf ist allerdings genauso vielfältig, wie die ärtzliche Tätigkeit selbst. Denn Arzt ist nicht gleich Arzt. Die Risiken einer Berufsunfähigkeit unterscheiden sich in kaum einem Berufszweig so sehr, wie bei Medizinern. 

    Da wäre zum einen die grobe Einteilung zwischen Humanmedizinern, Tiermediziner und Zahnarzt. 

    Im Detail gibt es dann je nach Fachrichtung und Ausbildungsgrad eigene Berufsgruppen (Beitragsgruppen) in der BU-Police.

    Es gibt zum Beispiel Versicherungen, die alle Assistenzärzte mit einem gleichen Beitrag ausstatten. Andere Versicherer unterscheiden bei Jungmedizinern lediglich zwischen Assistenzarzt mit operativer Tätigkeit und Assistenzarzt ohne operative Tätigkeit. Und wieder andere wollen die genaue Fachrichtung wissen und unterscheiden entsprechend im Beitrag. 

    Fach Oberärzte gibt es dann bei einigen Versicherungsgesellschaften wieder eine gesammelte Berufsgruppe oder je nach Fachgebiet eine eigene.

    Diese Einstufungen haben teilweise erheblichen Einfluss auf den Beitrag.

    Zum Vergleich:

    Ein Assistenzarzt mit Mitte 30 zahlt für 3.000 Euro Berufsunfähigkeitsrente mit einer Absicherung bis zu seinem 67. Lebensjahr ab 80 Euro im Monat. 

    Als Oberarzt kann derselbe Kunde rund 60 Euro jährlich für die gleiche Absicherung sparen.

    Je nach Fachgebiet kann es aber auch teurer werden: Wird unser Kunde Chirurg oder Orthopäde, muss er ab 85 Euro im Monat bezahlen. Kardiologen kommen wieder auf das Beitragsniveau eines Oberarztes. 

     

    Auf die inneren Werte achten

    Ein Preisvergleich alleine führt nicht zum Ziel. Bei den oben genannten Werten haben wir die günstigsten Angebote des Marktes miteinander vergleichen - ohne Rücksicht auf die Leistungen. 

    Und genau dabei trennt sich die Spreu vom Weizen, denn innerhalb der gesamten Range der Beiträge springt Versicherer A mit herausragenden Versicherungsbedingungen und einem super Beitrag für Kardiologen schnell mal nach ganz hinten, wenn es um die Absicherung für einen Chirurgen geht. 

    Achten Sie dabei immer auf das Gesamtkonzept und holen sich einen spezialisierten Versicherungsmakler an Ihre Seite. 

    Transparent, nachvollziehbar und immer Ihre beste Wahl

    Welche Kriterien haben wir beim Vergleich „Beste Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte” berücksichtigt?

    Uns ist bewusst, dass die Bezeichung "Die beste Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte" sehr plakativ klingt. Und das stimmt auch. Kein BU-Tarif am Markt kann pauschal als der Beste bezeichnet werden. Auch nicht für Ärzte. 

    Genau deswegen verschaffen wir uns regelmäßig einen umfassenden Überblick über den Markt und prüfen die BU-Versicherungen in vielen verschiedenen Bereichen. 

    Damit Sie unsere Empfehlungen am Ende auch sicher nachvollziehen können, erläutern wir Ihnen hier gerne, wie unsere Prüfung konkret aussieht. 

    Unser Ziel dabei ist es, dass Sie verstehen worin sich die Versicherungen entscheiden und fundiert Ihre Entscheidung treffen können.

    Im ersten Schritt ist zu prüfen, wo Sie aktuell beruflich stehen. Es macht einen großen Unterschied, ob Sie aktuell noch im Medizinstudium stecken, bereits als Assistenzarzt Ihre Weiterbildung zum Facharzt machen oder diese vielleicht schon abgeschlossen haben. Vielleicht sind Sie schon Oberarzt oder Chefarzt. Oder vielleicht haben Sie auch schon den Weg in Ihre eigene Praxis gefunden. 
    Je nach persönlicher Ausgangssituation ändert verändert sich der Absicherungsbedarf. 

    Zusätzlich haben wir einen Blick auf Ihre heutigen und zukünftigen konkreten Berufsrisiken, die mit Ihrer Fachärztlichen Tätigkeit einhergehen. Ein Chirurg hat beispielsweise andere Anforderungen an sein Berufsbild, als ein Orthopäde oder ein Kardiologe. 
    Auch die Häufigkeit von Patientenkontakt - und damit einem möglichen Berufsverbot bei vorliegen einer Infektion - unterscheidet sich je nach Fachrichtung teilweise stark. 

    Neben den oben erwähnten Kriterien ist die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente heute und in Zukunft wichtig, damit die BU auch das hält, was sie halten soll: Die Absicherung Ihrer Lebensstellung

    Es mag banal klingen, aber in der Praxis unterscheiden sich die BU-Angebote sowohl in der maximalen Absicherungshöhe zu Beginn, wie auch die Erhöhungsmöglichkeiten während der Vertragsdauer. 

    Damit Sie nachvollziehen können, wie wir zu der für Sie als Arzt besten Berufsunfähigkeitsversicherung finden, haben wir Ihnen unsere 6 wichtisten Kriterien für eine Ärzte-BU aufgeschrieben. 

    Kriterium Nr. 1 - Die BU-Profi MUST HAVES

    Eine Berufsunfähigkeitsversicherung braucht ein bestimmtes Fundament in den Versicherungsbedingungen. Es gibt ganz bestimmte Punkte, die im Wesentlichen darüber entscheiden, ob Sie als Kunde im Leistungsfall Ihre BU-Rente erhalten oder der Versicherer Ihnen diese verweigern kann. 
    Oder ob eine versehentlich nicht angegebene Krankheit in den letzten 5 Jahren zur Kündigung führen kann oder ob der BU-Anbieter sein Risiko nicht zu dem Ihren macht. 
    Darunter fallen aber auch Punkte wie die sogenannte Arztanordnungsklausel, die abstrakte Verweisung und konkrete Verweisung, der Geltungsbereich (wo sind Sie überall versichert) und viele weitere Aspekte.

    In Summe umfassen die BU-Profi MUST HAVES 15 Kriterien, die in jedem Fall und immer vollständig erfüllt sein sollten.
    Ganz egal, wie viel Sie verdienen, was Sie beruflich machen oder wie alt Sie sind: Diese Punkte sollten immer in zu Ihrem Vorteil geregelt sein.

     

    Kriterium Nr. 2 - Versicherungsschutz bei Freiberuflern

    Für niedergelassene Ärzte gelten erweiterte Leistungsvoraussetzungen als bei Angestellten Ärzten. 

    Dabei geht es unter anderem um Fragen zur Pflicht einer möglichen Umorganisation der Praxis im Leistungsfall und ob Sie eine finanzielle Hilfe erhalten, wenn Sie durch freiwillige Umorganisation weiterarbeiten können. 

    Nach unserer Erfahrung sollten diese Klauseln nicht nur bei bereits freiberuflich tätigen Ärzten besprochen werden, sondern auch bei allen Jungmedizinern, die perspektivisch noch eine eigene Praxis gründen oder übernehmen können.

    Immerhin sollte sich eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung Ihrem Leben als Arzt anpassen und nicht umgekehrt.

    Kriterium Nr. 3 - Weitere wichtige Klauseln für Ärzte

    Neben den BU-Profi MUST HAVES gibt es weitere Klauseln, die nicht zwingend notwendig sind, Ihnen das Leben aber deutlich erleichtern können. 

    Verzichtet die Versicherung zum Beispiel nur auf die abstrakte Verweisung oder ist auch ein Verzicht auf die konkrete Verweisung für Ärzte enthalten? Gibt es eine Infektionsklausel und leistet diese bereits ab einem teilweisen Tätigkeitsverbot oder erst bei einem vollständigen Verbot Ihren Beruf auszuüben? Oder vielleicht reicht es aus, wenn Sie keine Patienten mehr untersuchen oder behandeln dürfen!?

    Zusätzlich gibt es weitere mal mehr und mal weniger sinnvolle Klauseln, die gegen Mehrbeitrag dazu gebucht werden können. Einmalleistung bei erstmaliger Berufsunfähigkeit, Vorgezogene Leistung bei Arbeitsunfähigkeit von mindestens 6 Monaten (AU-Klausel), Garantierte Rentensteigerung im Leistungsfall, Pflegerenten und noch einiges mehr. 

    Wir prüfen vorab, welche dieser Klauseln für Ihren Beruf als Arzt und insbesondere mit Blick auf Ihre individuelle Situation sinnvoll oder sogar wichtig sind. 
     

    Kriterium Nr. 4 - Maximal versicherbare BU-Rente

    Tolle Versicherungsbedingungen bringen gar nichts, wenn Sie nicht in ausreichender Höhe abgesichert sind. 

    Und bereits beim Einkommen eines Assistenzarztes zu Beginn seiner Weiterbildung zum Facharzt kommen einige Versicherer schon an ihre Grenzen, wenn es um eine auskömmliche BU-Rentenhöhe geht. 

    Bei einigen Versicherungen ist eine Absicherung von über 2.500 Euro nur gegen ärztliche Untersuchungen möglich. Andere Versicherer versichern ab bestimmten Einkommenshöhen plötzlich nicht mehr zum Beispiel 60% vom Brutto, sondern nur noch 50% vom Brutto oder noch weniger. 
    Und weil das offensichtlich noch nicht komplex genug zu sein scheint, rechnen die Versicherungen die theoretische Anwartschaft bei Berufsunfähigkeit aus dem Versorgungswerk ab dem überschreiten bestimmter Absicherungshöhen auch noch an. 

    Damit Sie den Überblick behalten, haben wir Ihnen eine umfangreiche Tabelle mit den Absicherungshöhen der meisten Versicherer am BU-Markt erstellt. 

    Kriterium Nr. 5 - Anpassbarkeit durch Nachversicherung und Dynamik

    Gehaltserhöhungen, Tariferhöhungen, Inflation - es gibt zahlreiche Gründe, warum es wichtig ist, dass Sie Ihre Berufsunfähigkeitsrente während der Laufzeit an Ihren steigenden Bedarf anpassen können.

    Hierfür gibt es Nachversicherungsgarantien und die Beitragsdynamik

    In der Praxis sind diese jedoch sehr unterschiedlich in der Qualität und sind teilweise nicht mehr als Marketing. 

    Genau deswegen achten wir darauf, dass die Erhöhungen im besten Fall vollständig ohne neue Fragen zu Ihrem Gesundheitszustand, zu Ihrem Beruf, zu Ihren Hobbys und auch zu Auslandsaufenthalten, Ihrem Rauchverhalten und Ihrem BMI möglich ist. 

    Und die Dynamik sollte am besten ohne Limit so lange laufen, wie Ihre Absicherung läuft und nicht schon zum 55. Lebensjahr oder bei Erreichen von 5.000 Euro BU-Rente ihren Dienst getan haben. 

    Auch die Verlängerungsgarantie bei einer Erhöhung des Renteneintrittsalters kann sinnvoll sein. Wichtig ist dabei für Ärzte, dass in dieser Klausel neben der Gesetzlichen Rentenversicherung auch das Versorgungswerk erwähnt ist. 

    Kriterium Nr. 6 - Gute Versicherbarkeit

    Gute Bedingungen, hohe BU-Rente, ausreichend Flexibilität - das alles ist wichtig. Bringt aber auch nur dann etwas, wenn der Versicherer Kunden auch dann versichert, wenn die medizinische Vorgeschichte die eine oder andere Delle hat. 

    Natürlich lässt sich ein brennendes Haus nicht mehr versichern und das sollte auch bitte niemals der Anspruch sein, es gibt aber durchaus sehr viele Optionen zwischen Ablehnungen, Ausschlussklauseln, Risikozuschlägen und Normalannahmen. 

    Und auch wenn ein Ausschluss bestimmter Vorerkrankungen unumgänglich ist, gibt es unterschiedliche Qualitäten der Klauseln. 

    Die zusätzliche Herausforderung dabei ist, dass sich die Qualität der Risikoprüfung teilweise sprunghaft verändern kann. Hat eine Versicherung in letzter Zeit zu viel Neugeschäft erhalten und will dies erst einmal reduzieren, wird  in der Risikoprüfung teilweise abenteuerliches fabriziert. 
    Ähnlich ist es, wenn eine Versicherung in bestimmten Berufen plötzlich im Marktvergleich besonders günstig sein möchte. Auch dann wird versucht sich die Rosinen unter den Kunden rauszupicken. 

    Daher ist eine pauschale Aussage, welche Versicherung wie votiert, in vielen Fällen unmöglich und sollte immer über eine individuelle und anonyme Risikovoranfrage geprüft werden. 

    Welche BU-Versicherungen berücksichtigen wir bei unserem Angebot für Ärzte

    Damit wir Ihren hohen Ansprüchen als Ärztin und Arzt gerecht werden können, berücksichtigen wir nahezu alle BU-Versicherungstarife, die es am Markt gibt. Bei einigen Versicherungsgesellschaften ist es für uns als Versicherungsmakler leider nicht immer ganz einfach an die BU-Bedingungen zu kommen, weil diese Gesellschaften nur über den eigenen Vertrieb angeboten werden können und entsprechend den neutralen Vergleich scheuen. 

    In den meisten Fällen kommen wir trotzdem früher oder später auch an diese Versicherungsbedingungen ran. 

    Kurz und knapp zusammengefasst: Wir vergleichen die BU-Versicherungen von allen Versicherungsgesellschaften, die uns Zugang zu ihren Bedingungen geben. Und auch von denen, die dies nicht immer ganz freiwillig tun. Da kann es allerdings mal etwas länger dauern.

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    Unsere Top´s und Flop´s für Heilberufe

    Welche BU-Tarife sind für Ärzte besonders gut geeignet und welche nicht?

    Bei den Tarifen der Berufsunfähigkeitsversicherung tut sich aktuell gerade für Ärzte sehr viel. Zahlreiche Versicherer haben diese Zielgruppe vermehrt ins Auge gefasst und möchten ihr Stück vom großen Kuchen abhaben.

    Da keiner der BU-Versicherer von sich behaupten würde NICHT das beste Produkt am Markt zu haben, haben wir die Versicherungsbedingungen und Bausteine speziell auf die Anforderungen für Medizinberufe überprüft. 

    Bitte beachten Sie, dass dies nur ein pauschaler Überblick sein kann und ein individuelles Konzept in keiner Weise ersetzen kann.

    BU-Versicherung Allianz für Ärzte

    Die Allianz ist mit Abstand der größte Lebensversicherer am Markt und zählt damit auch zu den bekanntesten Gesichtern.

    Für Ärzte bietet der "blaue Riese" in Kombination mit dem Verband der Heilberufe (VdH) ein Sonderkonzept an. Sie zahlen einen vergünstigten Beitrag und können bis zu 2.275 Euro Berufsunfähigkeitsrente mit nur wenigen Gesundheitsfragen versichern. 

    Dies kann für viele eine Abkürzung sein, die zum Beispiel einen schnellen Versicherungsabschluss bevorzugen, Ihre Gesundheitshistorie nicht länger als unbedingt nötig aufbereiten wollen oder bei denen es in den letzten Jahren die eine oder andere gesundheitliche Problematik gegeben hat, die bei einer regulären Gesundheitsprüfung zu einer Erschwerung führen würde. 

    Die Versicherungsbedingungen der Allianz sind im Allgemeinen in Ordnung. Der Verzicht auf den mehr als altersentsprechenden Kräfteverfall ist leider nicht enthalten und damit sind nicht alle unsere BU-Profi MUST HAVES erfüllt. 

    Speziell für die Zielgruppe der Ärzte bietet die Allianz standardmäßig eine Infektionsklausel an. Qualitativ ist diese sehr hochwertig, denn es reicht bereits ein Berufsverbot von 50% aufgrund einer Infektionsgefahr aus, damit die volle BU-Leistung erbracht wird. 

    Im Bezug auf eine eigene Praxis kann es interessant sein, dass auf eine Umorganisation bei Betrieben mit bis zu zehn Mitarbeitern verzichtet wird. 
    Sofern Sie mehr als 10 Mitarbeiter haben oder den Weg einer Umorganisation freiwillig gehen, stellt die Allianz sechs monatliche BU-Renten zur Auszahlung bereit. Ohne Begrenzung auf ein Sublimit.

    Die Verlängerungsgarantie bei einer Anhebung der Regelaltersgrenze gilt auch für Kammerberufe.

    Ein Nachteil für den langfristigen Inflationsausgleich: Die Dynamik läuft maximal bis zum 55. Lebensjahr und die BU-Rente kann durch die Nachversicherung maximal um 1.500 Euro erhöht werden. Durch das Modell der "Bonus-Rente / Überschussrente" kann das Potential der Nachversicherungsgarantie jedoch auf knappe 2.000 Euro angehoben werden. 

    Versorgungswerke werden bereits ab 42.000 Euro gesamter BU-Rente mit 50% berücksichtigt. 

    Wichtig: Über das spezielle Heilberufekonzept (VdH) spielen sowohl das aktuelle Einkommen und auch die Anwartschaft aus dem Versorgungswerk keine Rolle. 

    Pro

    Deutlich vereinfachter Abschluss mit vereinfachten Gesundheitsfragen (Spezielles Heilberufekonzept / VdH)
    Insgesamt gute Versicherungsbedingungen
    Bei hoher BU-Rente zu Beginn sind 1.500 Euro Nachversicherung "üppig"
    Über die "Bonusrente" lassen sich die Nachversicherungsgarantien deutlich aufwerten
    Leistung bei Berufsverbot (Infektionsklausel) bereits ab 50%

    Kontra

    Nicht alle BU-Profi MUST HAVES erfüllt
    Kein pauschaler Verzicht auf Umorganisation einer eigenen Praxis
    Dynamik endet bereits mit dem 55. Lebensjahr
    Bei einer geringen Startrente zu Beginn sind die Nachversicherungsoptionen zu gering
    Preislich eher im gehobenen Mittelfeld (je nach Fachrichtung)

    BU-Versicherung für Ärzte von der Alte Leipziger 

    Die Alte Leipziger aus Oberursel hat bei Medizinern einen sehr großen Vorteil: Fast jede Ärztin und jeder Arzt hat von diesem Versicherer schon einmal gehört. Und das meistens in einem positiven Kontext.

    Und es stimmt: Die Alte Leipziger gehört zu den aktuell sehr guten BU-Versicherungen am Markt. Und die BU-Bedingungen der AL waren damals die ersten, die alle BU-Profi MUST HAVES zu 100 Prozent erfüllt haben. 

    Ärzte finden bei der Versicherung auch durchaus einige spezielle Regelungen, im Vergleich zum Wettbewerb müssen Sie bei der Alten Leipziger allerdings mit der einen oder anderen Einschränkung leben können. 

    Zum Beispiel fehlt für niedergelassene Ärzte der generelle Verzicht auf die Umorganisationsprüfung. Allerdings wird diese für Medizinier im Vergleich zu anderen Selbstständigen deutlich entschärft.
    Normalerweise wird bei Betrieben, die durchgängig in den letzten 2 Jahren weniger als fünf Mitarbeiter beschäftigt haben, auf die Umorganisationsklausel verzichtet. 
    Bei Ärzten zählen zu diesen fünf Mitarbeitern aber nur solche, die einen akademischen Abschluss in einem Heilberuf haben.
    Nicht dazu zählen somit sämtliche Arzthelferinnen und Arzthelfer, die eben keinen akademischen Abschluss oder zumindest keinen in einem Heilberuf haben.
    In einer kleineren Gemeinschaftspraxis mit zwei bis drei Ärztinnen und Ärzten und 10 Arzthelferinnen sind Sie somit höchstwahrscheinlich nicht von der Umorganisationsprüfung betroffen. 

    Positiv beim Thema Umorganisation ist hervorzuheben, dass die Alte Leipziger sechs Monatsrenten ohne Summenbegrenzung und ohne Zweckbindung auszahlt, wenn Sie sich freiwillig für eine erfolgreiche Umorganisation Ihrer Praxis entscheiden und dafür auf die monatliche BU-Leistung verzichten. 
    Im Vergleich zum Wettbewerb ist das außerordentlich gut. 

    Auch bei der Infektionsklausel ist die Alte Leipziger ganz vorne mit dabei. Bereits ab einem Tätigkeitsverbot ab 50% bekommen Sie die volle BU-Rente ausgezahlt. Speziell für Ärzte gilt unabhängig davon diese Leistungsvoraussetzung bereits als erfüllt, wenn es Ihnen untersagt wird Patienten zu behandeln, zu versorgen oder zu betreuen.

    Und auch beim Thema Flexibilität und Nachversicherung bietet der Versicherer aus Oberursel gute Lösgungen an. Ohne erneute Risikoprüfung können Sie die Berufsunfähigkeitsrente um bis zu 1.500 Euro erhöhen. Sind Sie beim Abschluss noch im Medizinstudium, können Sie  nach Aufnahme Ihrer ärztlichen Tätigkeit insgesamt sogar um bis zu 2.500 Euro nachversichern. 
    Dynamiken kommen oben drauf und laufen bis zum 62. Lebensjahr. Allerdings müssen Sie ab einer Absicherungshöhe von 45.000 Euro Jahresrente bei der Alten Leipziger nachweisen, dass die Rentenhöhe nach wie vor im Verhältnis zu Ihrem Einkommen angemessen ist. 
    Das ist grundsätzlich nicht schlimm, kann aber hin und wieder prozessual etwas nervig sein. 

    Auch die Verlängerungsgarantie bietet sich für Mediziner an, da neben der Gesetzlichen Rentenversicherung auch eine Erhöhung der Regelaltersgrenze im Versorgungswerk mitversichert ist. 

    Einer der wenigen Nachteile betrifft leider die recht frühe Anrechnung der Anwartschaften aus der Berufsständischen Versorgung: Bereits ab 42.000 Euro Jahresrente müssen 50 Prozent der theoretischen Berufsunfähigkeitsleistung aus dem Versorgungswerk berücksichtigt werden. 

     

     

     

    Pro

    Alle BU-Profi MUST HAVES sind erfüllt
    Insgesamt wenig Schwächen in den Versicherungsbedingungen
    Gute Nachversicherungsgarantien und Dynamikregelungen
    Verzicht auf die konkrete Verweisung
    Bei der Umorganisationsklausel zählen nur Mitarbeiter mit akademischem
    Infektionsklausel ab 50% Tätigkeitsverbot
    Infektionsklausel greift bereits dann, wenn die Behandlung oder Versorgung von Patienten untersagt wird
    KEINE Anrechnung bestehender BU-Versicherungen
    Medizinstudenten können schon mit über 2.000 Euro BU-Rente versichert werden
    Verlängerungsgarantie gilt auch für Kammerberufe
    Gute und lösungsorientierte Risikoprüfung

    Kontra

    Ab 45.000 Euro BU-Rente muss für weitere Dynamiken die Angemessenheit nachgewiesen werden
    Frühe Anrechnung des Versorgungswerkes bereits ab 42.000 Euro jährliche Gesamt-BU-Rente
    Kein Verzicht auf die Umorganisationsklausel
    Kein Verzicht auf die konkrete Verweisung

    BU-Profi Heilberufe BU für Ärzte 

    Mit einem starken deutschen Versicherer bieten wir unsere spezielle BU-Profi Heilberufe BU für Ärzte (sowohl Humanmediziner, Veterinärmediziner und Zahnärzte), Medizinstudenten ab Studienbeginn und Apotheker an.

    Bei diesem Tarif erhalten Sie qualitativ sehr hochwertige, auf die Bedürfnisse für Mediziner zugeschnittenen Versicherungsbedingungen gegen eine sehr stark vereinfachte Gesundheitsprüfung

    Aber der Reihe nach!

    Die BU-Profi Heilberufe BU verzichtet sowohl auf die abstrakte Verweisung und auch auf die konkrete Verweisung und bietet damit eine zusätzliche Sicherheit für alle Fälle. 
    Für Ärztinnen und Ärzte mit eigener Praxis verzichtet dieser BU-Tarif zusätzlich auf die Umorganisationsklausel und die volle BU-Rente gibt es bereits ab einem Berufs- / Tätigkeitsverbot von mindestens 50% aufgrund einer Infektionsgefahr (Infektionsklausel). 

    Auch eine Verlängerungsgarantie bei Verlängerung der Regelarbeitszeit ist für Kammerberufe inkludiert. 

    Und diese Top-Leistungen erhalten Sie gegen eine vereinfachte Gesundheitserklärung:

    1. Sind Sie aktuell arbeitsunfähig krankgeschrieben?
       
    2. Waren Sie in den letzten 24 Monaten für länger als 14 Tage am Stück arbeitsunfähig krankgeschrieben? 
       
    3. Sind Sie bereits Berufsunfähig, Erwerbsunfähig, haben einen Grad der Behinderung, einen Grad der Schädigungsfolgen, sind pflegebedürftig oder haben bereits einen Antrag auf Leistungen diesbezüglich gestellt?

    That´s it - das war´s. 

    Mit dieser einfachen Gesundheitsabfrage können Sie gut 2.200 Euro BU-Rente absichern und diese über die Beitragsdynamik noch bis auf 10.000 Euro Monatsrente erhöhen. 
    Eine zusätzliche Nachversicherungsgarantie ist allerdings ausgeschlossen. 

    Dafür gibt es keine weiteren Fragen zum Einkommen, zu bestehenden Versicherungen oder zu den Anwartschaften auf eine BU-Leistung aus dem Versorgungswerk. 

    Damit richtet sich die BU-Profi Heilberufe BU an eigentlich jede Ärztin und jeden Arzt, sowohl als alleinige Absicherung wie auch als Ergänzung zu einer bestehenden BU.

    Die vollständigen Gesundheitsfragen und Voraussetzungen haben wir ganz ausführlich auf der Seite "BU für Ärzte ohne Gesundheitsfragen" noch einmal zusammengefasst. 

    Pro

    Unfassbar einfache Gesundheitsfragen / Gesundheitserklärung
    Marktführende Versicherungsbedingungen für Ärzte
    Verzicht auf die konkrete Verweisung
    Verzicht auf die Umorganisationsklausel für niedergelassene Ärzte
    Infektionsklausel ab 50% Tätigkeitsverbot
    KEINE Anrechnung des Versorgungswerkes
    KEINE Anrechnung bestehender BU-Versicherungen
    Medizinstudenten können schon mit über 2.000 Euro BU-Rente versichert werden

    Kontra

    Dynamik bis maximal 10.000 Euro
    Keine Nachversicherungsgarantie

    Ärzte BU-Versicherung von der Baloise

    Die Baloise Lebensversicherung aus Hamburg hat sich seit Beginn des Jahres 2025 der Zielgruppe Kammerberufe verschrieben. Und das passt natürlich wunderbar zu uns, da dies ja bekanntlich auch eine unserer drei Kernzielgruppen ist. 

    Grundsätzlich hat die Baloise schon seit einigen Jahren ein sehr gutes Bedingungswerk und erfüllt alle BU-Profi MUST HAVES ohne Ausnahme. 

    Für Kammerberufe und ganz speziell für Ärzte legt der Versicherer mit schweizer Wurzeln zusätzlich noch einen drauf.

    Auf eine Umorganisationsklausel wird Ärzte mit eigener Praxis vollständig verzichtet. Sie müssen also im Fall einer Berufsunfähigkeit nicht prüfen lassen, ob Sie Ihre Praxis nicht doch irgendwie umorganisieren und somit weiterarbeiten könnten. 
    Wenn Sie dies freiwillig tun und damit auf die BU-Leistung verzichten, bekommen Sie 6 Monatsrenten bis maximal 10.000 Euro an Hilfe für die Umorganisation ausgezahlt. 
    Schade ist dabei allerdings, dass die Versicherung aus Hamburg sich nur an den tatsächlich entstandenen Kosten der Umorganisation beteiligt. 

    Für alle Mediziner, die im Angestelltenverhältnis arbeiten, bietet die Baloise neben dem obligatorischen Verzicht auf die abstrakte Verweisung auch den Verzicht auf die konkrete Verweisung an. Auch das bietet Ärtzen zusätzliche Sicherheit, falls sie im Leistungsfall in einem anderen Beruf weiterarbeiten. 
    Klassischerweise als Dozent, wenn die ärztliche Tätigkeit aufgrund von einem körperlichen Gebrechen nicht mehr möglich ist. 

    Wer sich Sorgen macht aufgrund einer Infektion irgendwann einmal nicht mehr arbeiten zu dürfen, obwohl er es aus gesundheitlichen Gründen könnte, hat sicherheitshalber eine Infektionsklausel im Vertrag eingeschlossen. 
    Der Nachteil vieler dieser Klauseln ist aber, dass sie nur dann leisten, wenn das Berufsverbot aufgrund einer Infektion vollständig erfolgt. Das ist allerdings sehr unrealistisch.
    Auch hier bietet die Baloise Abhilfe und zahlt bereits ab einem teilweisen Tätigkeitsverbot von mindestens 50 Prozent die volle BU-Rente. 

    Gerade für Ärzte geht es neben der Frage "wie gut sind die Bedingungen, damit ich an meine Leistung komme" in der Regel auch um die Qualität der Nachversicherungsmöglichkeiten. 
    Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollte dem steigenden Einkommen von Medizinern mithalten können. 

    Auch hier erweitert die Baloise ihre Nachversicherungsgarantie speziell für Ärzte. Anstelle der sonst üblichen 6.000 Euro zu denen maximal ohne neue Gesundheitsfragen (und ohne neue Fragen zum Beruf, zu Hobbys und Auslandsaufenthalten) erhöht werden kann, können Ärzte auf bis zu 7.500 Euro erhöhen. 
    Dazu kommen weitere Erhöhungen durch die Beitragsdynamik von bis zu 5% im Jahr bis maximal fünf Jahre vor Ablauf der Versicherung und ohne weitere Summenbegrenzung. 

    Auch bei einer Karriere als Chefarzt kann diese BU in der Regel mithalten. 

    Sollte die Laufzeit bis zum 67. Lebensjahr nicht mehr ausreichen, weil das Versorgungswerk den abschlagsfreien Rentenbezug nach hinten verschiebt, können Sie als Ärztin oder Arzt die Laufzeit Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung ebenfalls verlängern. 

    Und für alle, die beim Abschluss der BU-Versicherung schon Ansprüche an die Berufsständische Versorgung für den unwahrscheinlichen Fall der einhundertprozentigen BU haben, gibt es eine weitere gute Nachricht: Im BU-Tarif für Ärzte verzichtet die Baloise auf die Anrechnung von Leistungen aus dem Versorgungswerk komplett und ohne Begrenzung auf einen bestimmten Betrag. 

    Pro

    Dynamik ohne Summenbegrenzung bis 5 Jahre vor Ablauf der BU
    Erfüllung aller BU-Profi MUST HAVES
    Verzicht auf Umorganisationsklausel für niedergelassene Ärzte
    Verzicht auf die konkrete Verweisung für Ärzte
    Infektionsklausel ab 50% Tätigkeitsverbot
    KEINE Anrechnung des Versorgungswerkes
    Im Preisvergleich einer der günstigsten Anbieter für die meisten ärztlichen Fachrichtungen
    Verlängerungsgarantie gilt auch für das Versorgungswerk
    Nachversicherung auf bis zu 7.500 Euro BU-Rente

    Kontra

    Im Fall einer freiwilligen Umorganisation werden nur die tatsächlich entstandenen Kosten bis maximal 10.000 Euro erstattet
    Bei Abschluss ab dem 45. Lebensjahr maximal 2.000 Euro mit den Gesundheitsfragen im Antrag versicherbar

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