Der BU-Profi

Auch und gerade für Apotheker ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung enorm wichtig.

 

In diesem Artikel klären wir, was eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist und welche Vorteile sie für Apotheker bietet. Wir sprechen darüber, wodurch Apotheker in der Regel berufsunfähig werden, wie hoch ihr Risiko ist und warum die Absicherung über das Versorgungswerk in keinem Fall ausreicht.Der BU-Profi - Berufsunfähigkeitsversicherung für Apotheker - darauf müssen Sie achten

 

Im Anschluss bekommen Sie von mir die wichtigsten Tipps, um im Dschungel der BU-Tarife den Kopf nicht zu verlieren und Ihre passende Absicherung zu finden.

 

Wenn Sie Hilfe bei der Suche, Auswahl und dem Abschluss der für Sie perfekten Berufsunfähigkeitsversicherung brauchen, dann holen Sie sich gerne mein komplett KOSTENLOSES E-Book “Die perfekte Berufsunfähigkeitsversicherung für Akademiker”.

Sollen wir Ihnen das Thema näher erklären?

Falls Sie spezielle Fragen  haben, die in diesem Text nicht beantwotet werden können, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren!

Was ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung und welche Vorteile bietet Sie?

Einfach ausgedrückt ist die BU-Versicherung die Absicherung Ihrer Lebensstellung. Also Ihres sozialen Ansehens im Beruf, Ihrer Fähigkeiten und Skills und vor allem auch Ihres Einkommens.

 

Wenn Sie krank werden und mindestens 6 Monate Ihre letzte berufliche Tätigkeit nicht mehr so ausüben können, wie Sie dies bei voller Gesundheit getan haben, springt die Berufsunfähigkeitsversicherung für Sie ein.

 

Gerade für Apothekerinnen oder Apotheker ist diese Absicherung darum hochrelevant, denn bei einem durchschnittlichen Einkommen von über 60.000,- Euro brutto im Jahr, ist der Sturz in das soziale Netz sehr groß. Hinzu kommt der zeitliche und somit auch finanzielle Aufwand für das Pharmaziestudium und das “Praktische Jahr”. Auch dies spielt bei der Bewertung der sozialen Lebensstellung eine große Rolle.

 

Einer der großen Vorteile der privaten BU-Versicherung im Vergleich zum Versorgungswerk ist, dass Sie bereits ab einer 50 prozentigen Berufsunfähigkeit die volle Leistung erhalten.

Die 50 % beziehen sich dabei nicht ausschließlich auf die Arbeitszeit, sondern beinhalten auch das bisher erzielte Arbeitsergebnis.

 

Können Sie beispielsweise nach wie vor 8 Stunden am Tag anwesend bei der Arbeit erscheinen, aber aufgrund von zum Beispiel psychischen Beschwerden oder Schmerzen nicht mehr konzentriert arbeiten, führt auch dies zur vollen Berufsunfähigkeit.

 

Diese Gründe führen Apotheker in die Berufsunfähigkeit

Je nachdem, ob Sie als Apotheker eine eigene Apotheke leiten, in einer Apotheke angestellt sind oder zum Beispiel in der Onkologie im Krankenhaus arbeiten, sind die Gründe und Ursachen für den Eintritt einer BU höchst unterschiedlich.

 

Der BU-Profi - Häufigste Ursachen für eine Berufsunfähigkeit bei Apothekern

Häufigste Ursachen für eine Berufsunfähigkeit bei Apothekern

 

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat die häufigsten Ursachen, die zu einer Berufsunfähigkeit führen, zusammengefasst. Diese Erhebung bezieht sich zwar nicht speziell auf Apotheker, aber die meisten Gründe bzw. Ursachen treffen hier ebenfalls zu.

 

Dabei nehmen mittlerweile die psychischen Krankheiten fast 30 % der Leistungsfälle ein. Das ist enorm viel und kann wirklich jeden treffen. Dies bedeutet aber auch, dass rund 70 % durch andere Erkrankungen hervorgerufen werden. Und auch dabei sind es oft solche, die jeden zu jederzeit und unabhängig vom Beruf treffen können.

 

Gut 19 % der Leistungsfälle entstehen zum Beispiel durch Krebserkrankungen und Neubildungen, weitere 19 % betreffen den Bewegungsapparat, 7,6 % das Nervensystem und 6 % das Herz-Kreislauf-System.

 

Gerade einmal 8 % sind auf einen Unfall zurückzuführen. Dabei habe ich oft den Eindruck, dass dieses Risiko durch einen Unfall berufsunfähig zu werden (“ich habe ja schon eine Unfallversicherung und brauche gar keine BU”) deutlich überschätzt wird.

 

Einige Besonderheiten bei Apothekern, die zur Berufsunfähigkeit führen

 

Gerade Beschwerden des Bewegungsapparates spielen eine nicht zu unterschätzende Rolle. Langes Arbeiten am Bildschirm kann zu einer sehr hohen Belastung im Nackenbereich führen. Sitzende Tätigkeiten belasten den Rücken und können zu Haltungsproblemen und Muskelverspannungen führen. Und auch das Heben und Tragen von Behältern mit Medikamenten kann eine hohe Belastung darstellen.

 

Hinzu kommt, dass Apotheker sehr konzentriert und genau arbeiten müssen. Fehler bei der Zusammenstellung von Medikamenten können fatale Folgen haben. Auch dies kann zu zusätzlichem Stress und Kopfschmerzen führen.

 

Bei Apothekern kommen zusätzlich noch einige weitere Risiken auf, die in vielen Berufen keine Rolle spielen. Unter anderem die Gefahr einer Infektion und einem damit einhergehenden Tätigkeitsverbot nach dem Infektionsschutzgesetz.

Wenn sich eine Allergie gegen bestimmte Inhaltsstoffe von Medikamenten entwickelt, kann auch dies zu einer schnellen Berufsunfähigkeit führen.

 

Insgesamt sind die Gründe, warum Sie als Apothekerin oder Apotheker berufsunfähig werden können, sehr vielfältig. Und genau deswegen ist ein Versicherungsschutz wichtig, der sich an Ihrem konkreten Bedarf genau orientiert.

 

Wie finden Sie als Apotheker die passende BU-Versicherung?

Ratingagenturen wie Franke und Bornberg, Morgen & Morgen, Infinma und Premium Circle sowie Redaktionen von Magazinen wie Finanztest / Stiftung Warentest, Focus Money, Ökotest und Co. bieten gerne Bewertungen oder Testberichte zur Berufsunfähigkeitsversicherung an. Diese sind auch allesamt nicht falsch, greifen aus meiner Sicht aber deutlich zu kurz, wenn es um den Bedarf von Akademikern in Kammerberufen und speziell um den Bedarf von Apothekern geht.

 

Deswegen gehen wir jetzt auf die konkreten Punkte ein, die Sie als Apotheker bei einer BU-Versicherung beachten sollten und sprechen über die Fehler, die Sie unbedingt vermeiden müssen.

Auswahl der passenden BU-Versicherung

Wie schon erwähnt, empfehle ich Ihnen, die Auswahl der passenden Versicherung nicht anhand von bunten Siegeln oder Tabellen zu treffen. Auch nicht nach Leistungsquoten oder Prozessquoten und schon gar nicht danach, wie freundlich der Versicherungsvertreter oder Versicherungsmakler ist. Übrigens auch dann nicht, wenn es Ihr Schwippschwager, Cousin oder Ihre Tante ist.

 

Kern der Auswahl sollten die Versicherungsbedingungen sein und die Erfüllung möglichst ALLER BU-Profi MUST HAVES. Diese Kriterien bilden die Basis für einen guten BU-Schutz.

Sind alle diese Punkte erfüllt, dann wird es sehr individuell.

 

Absicherung von freiberuflichen Apothekern

Wenn Sie bereits selbstständig bzw. freiberuflich tätig sind oder dies für die kommenden Jahre geplant haben, ist eine gute Regelung zur Umorganisation und zur Verweisung wichtig.

 

Wünschenswert ist es, wenn die Versicherung im Fall einer Berufsunfähigkeit vollständig auf die Prüfung einer Umorganisation Ihres Betriebs verzichtet. Hierbei gibt es einige BU-Tarife wie zum Beispiel von der LV1871, von der Nürnberger oder der Dialog, in denen bei Apothekern komplett auf diese Prüfung verzichtet wird.

 

Andere Tarife verzichten auf eine mögliche Umorganisation, wenn Sie weniger als fünf Mitarbeiter beschäftigen. Hierbei bewerten zum Beispiel die Alte Leipziger ausschließlich solche Mitarbeiter, die einen akademischen Abschluss in einem Heilberuf haben.

Die Baloise verzichtet hingegen auf diese Möglichkeit, wenn Sie keinen Mitarbeiter mit derselben Tätigkeit wie der Ihren beschäftigen.

 

Sie sehen schon an diesem einen Punkt in den Versicherungsbedingungen, wie uneinheitlich der Markt sein kann. Je nachdem, wie wichtig Ihnen eine solche Klausel ist, kann sich die Wahl des perfekten BU-Tarifs deutlich unterscheiden.

 

Und wenn Sie sich doch dafür entscheiden, Ihren Betrieb umzuorganisieren, dann bieten Versicherungen wie die Cosmos, die Debeka, die LVM, die Bayerische und einige weitere KEINE finanzielle Hilfe an.

Dabei kann es von großem Vorteil sein, wenn Sie als Starthilfe fürs Weiterarbeiten durch die Veränderung Ihres Arbeitsplatzes bis zu sechs BU-Monatsrenten bekommen.

Der Sinn oder Unsinn der Infektionsklausel

Über die Sinnhaftigkeit der Infektionsklausel kann man sicherlich streiten, denn auch ohne diese Regelung führt ein infektionsbedingtes Tätigkeitsverbot so oder so zur mittelbaren Berufsunfähigkeit. Trotzdem mag ich es, wenn Dinge gut und sauber geregelt sind und somit das Potenzial für Diskussionen im Leistungsfall deutlich reduzieren.

 

Dabei haben bereits heute die meisten BU-Versicherungen eine Infektionsklausel für alle Berufe (und nicht nur für Ärzte) in ihren Tarifen enthalten.

Allerdings fordern dabei nach wie vor die meisten ein vollständiges Tätigkeitsverbot. Und das ist wirklich schwer zu erreichen. Denn das würde bedeuten, dass sich das Verbot auch auf Tätigkeiten im Büro bezieht.

 

Besser ist es daher, wenn bereits ein teilweises Tätigkeitsverbot von mindestens 50 % zur vollen Leistung ausreicht. Erfreulicherweise wird dies von immer mehr Versicherern angeboten.

 

Um ein paar Beispiele zu nennen: Allianz, AXA / Deutsche Ärzteversicherung, Barmenia, Canada Life, HDI, Hannoversche, Swiss Life / Klinikrente, Volkswohl Bund und noch einige mehr.

 

Ausreichend Nachversicherungsgarantien und Erhöhungsmöglichkeiten

Da sich das Gehalt von Apothekern in den ersten Berufsjahren teilweise deutlich erhöhen kann, haben Berufsstarter ganz andere Anforderungen als diejenigen, die schon seit einigen Jahren im Beruf stehen.

 

Wenn Sie gerade aus dem Praktischen Jahr herauskommen, starten Sie im Durchschnitt mit rund 3.500,- bis 4.000,- Euro monatlichem Bruttoeinkommen. Das kann allerdings je nach Arbeitgeber variieren, zum Beispiel, wenn Sie in einem Krankenhaus arbeiten und hier ein Tarifvertrag gilt.

 

Wichtig ist es für Sie, dass Sie die Möglichkeit haben, Ihre Berufsunfähigkeitsrente problemlos und schnell an künftige Einkommenssprünge anzupassen. Mindestens sollte die Versicherung dabei auf eine erneute Gesundheitsprüfung verzichten. Besser ist es allerdings, wenn der Versicherer komplett auf die Risikoprüfung verzichtet.

Achten Sie auf jeden Fall auch darauf, dass die Rentenhöhe überhaupt erhöht werden kann. Bei einer Absicherung von 2.500,- Euro Berufsunfähigkeitsrente ist bei vielen Anbietern Schluss. Bezogen auf Ihr Einkommen reicht das perspektivisch schon nach wenigen Jahren nicht mehr.

 

Und auch, wenn Sie bereits mitten im Berufsleben stehen und die ersten Einkommenssteigerungen mitgemacht haben, sollten Sie sich die Möglichkeiten von zukünftigen Erhöhungen sichern. In beiden Fällen macht es daher für Apotheker besonders viel Sinn, die Berufsunfähigkeitsrente auf mehrere Versicherer aufzuteilen.

Aber Achtung: Hierbei müssen die gewählten Versicherungen unbedingt miteinander “harmonieren” und aufeinander abgestimmt sein.

Dabei ist auch die Berufsunfähigkeitsrente relevant, die Sie zu Beginn versichern wollen.

 

Um einmal ein Beispiel zu nennen: Die BU-Versicherung von der Baloise können Sie ohne neue Risikoprüfung auf bis zu 4.000,- Euro Monatsrente hochziehen.

Bei der LV1871 können Sie als Apotheker über die Nachversicherungsgarantie plus die Karriere Garantie auf eine monatliche BU-Rente von insgesamt 6.200,- Euro kommen.

Zusammen wären also über beide Versicherer bis zu 10.200,- Euro Absicherung möglich.

 

Aber: Je nach Höhe der Berufsunfähigkeitsrente zu Beginn können Sie dieses Potenzial gar nicht ausschöpfen.

 

Bei der Baloise können Sie innerhalb der ersten 12 Jahre maximal das Dreifache Ihrer Startrente versichern, somit sollte die Rente zu Beginn bei mindestens 1.350,- Euro liegen. Bei der LV1871 gilt der Hauptgrund für eine Nachversicherung – die Gehaltserhöhung – nur dann, wenn diese mit einer Beförderung, einem Arbeitgeberwechsel oder einer Gehaltserhöhung einhergeht. Erst dann, wenn Sie die Obergrenze von (im Fall von Apothekern) 3.100,- Euro erreicht haben, können Sie dort bei Gehaltssteigerungen über 5 % recht einfach nachversichern.

Also sollten Sie auch bei der LV1871 mit einer möglichst hohen Rente starten, um die 3.100,- Euro schnell zu erreichen.

 

Damit eignet sich diese Konstellation am besten dann, wenn Sie entweder schon gut 70.000,- Euro und mehr im Jahr verdienen oder wenn Sie bei Abschluss noch im Pharmazie-Studium sind – dann nämlich gelten zusätzliche Regelungen bei Berufsstart.

 

Für frische Berufsstarter können dann andere Kombinationen deutlich besser geeignet sein.

 

Auch die Beitragsdynamik ist wichtig

Ebenfalls sollten Sie beim Abschluss Ihrer BU auf den Einschluss einer möglichst hohen Beitragsdynamik achten, um einen dauerhaften und gleichmäßigen Inflationsausgleich zu haben.

Auch dabei gibt es große Unterschiede: bei vielen Versicherern stoppen die Erhöhungen, sobald Sie Ihr 55. Lebensjahr erreicht haben. Nur sehr wenige BU-Tarife bieten eine Dynamik über das 60. Lebensjahr hinaus an und noch weniger wirklich bis zum Ablauf der Versicherungsdauer.

 

Die Versicherbarkeit in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Jeder Mensch bringt andere gesundheitliche und private Voraussetzungen beim Abschluss der BU-Versicherung mit. Und da machen auch Apotheker keine Ausnahme.

 

Da die Gefahren und Risiken je nach Berufsbild andere sind, spielen auch Vorerkrankungen in der Regel eine unterschiedliche Rolle je nach beruflicher Tätigkeit.

 

Wenn beim Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung beispielsweise Allergien, Erkrankungen des Bewegungsapparates oder der Muskeln oder psychische Vorbelastungen bestehen oder bestanden haben, kann dies leichter zu einem Ausschluss führen, also zum Beispiel bei einem Architekten oder einer Projektmanagerin.

Der Grund: Diese Vorerkrankungen stehen häufig im Zusammenhang mit einer möglichen Berufsunfähigkeit bei Apothekern.

 

Grundsätzlich ist der einfachste Weg, die BU-Versicherung so früh wie möglich abzuschließen, noch bevor es zu Vorerkrankungen kommt. Also zum Beispiel schon während des Studiums oder im besten Fall noch während der Schule oder über eine Grundfähigkeitsversicherung im Kindesalter inklusive Wechseloption in eine BU-Versicherung. Aber die Zeit lässt sich nicht zurückdrehen und manchmal helfen keine guten Ratschläge mehr.

 

Doch auch in diesem Fall brauchen Sie sich nicht entmutigen lassen: mit einer gut aufbereiteten Risikovoranfrage, der passenden Struktur sowie dem entsprechenden Know-how bekommen wir die meisten unserer Kundinnen und Kunden trotz diverser Vorerkrankungen noch sehr gut und bedarfsgerecht versichert.

 

Das zeigt: Es ist grundsätzlich nie zu spät, sich mit dem Thema BU zu beschäftigen.

 

Bevor Sie jedoch einen Antrag bei einer Versicherung stellen, sollten Sie die Versicherbarkeit über eine Risikovoranfrage klären lassen. Dabei rate ich dringend von “do-it-yourself” Selbstversuchen ab. Holen Sie sich Hilfe in Form eines spezialisierten Versicherungsmaklers.

 

Der BU-Profi - Bewertung bei ProvenExpert Risikovoranfrage

Bewertung bei ProvenExpert Risikovoranfrage

 

Nicht immer ist eine normale Annahme möglich, aber auch dann gibt es Unterschiede

Trotz der am besten aufbereiteten Risikovoranfrage ist nicht immer eine normale Annahme möglich. Wenn die Vorerkrankung bzw. die bestehenden Beschwerden ein deutlich erhöhtes Risiko für eine künftige Berufsunfähigkeit darstellen, dann gibt es im besten Fall einen Beitragszuschlag / Risikozuschlag und im anderen Fall einen Ausschluss bestimmter Erkrankungen oder Körperregionen.

 

Wenn eine Ausschlussklausel unausweichlich ist, gibt es jedoch deutliche Unterschiede in der Formulierung.

 

Haben Sie zum Beispiel eine Augenerkrankung, dann schließen Versicherer gerne mal beide Augen vollständig aus. Erblinden Sie durch einen Unfall oder haben eine Fehlsichtigkeit durch einen Hirntumor, gilt in diesem Fall der Ausschluss ebenfalls.

 

Achten Sie daher auf die genaue Formulierung des Ausschlusses und verhandeln Sie mit dem Versicherer möglichst viele Wiedereinschlüsse in den Ausschluss.

 

Welche steuerlichen Möglichkeiten haben Apotheker bei der Berufsunfähigkeitsversicherung?

Wenn Sie die BU-Versicherung als Privatvertrag abschließen, haben Sie nur sehr begrenzte Möglichkeiten, die Beiträge von der Steuer abzusetzen. Dafür müssen Sie auch nur einen geringen Anteil an der späteren BU-Rente versteuern.

 

Eine andere Möglichkeit für gut verdienende Berufe wie Apotheker, ist die Kombination mit einer Basisrente (auch Rürup Rente genannt). Hierbei schließen Sie eine steuergeförderte Basisrentenversicherung ab und schließen eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung ein.

 

In dieser Konstellation können Sie sämtliche Beiträge für Ihre BU steuerlich absetzen und somit Ihre Steuerlast drastisch reduzieren.

Außerdem bauen Sie sich damit zwangsläufig eine Altersvorsorge auf, die ja ebenfalls später notwendig ist.

 

Auch diese Medaille hat jedoch eine Kehrseite:

Im Leistungsfall müssen Sie die BU-Rente deutlich höher versteuern als bei einem privaten BU-Vertrag. Somit müssen Sie von Beginn an eine deutlich höhere Rentenhöhe absichern und das bedeutet im Endeffekt auch wieder einen teureren Beitrag.

 

Außerdem ist eine Versicherung mit einem guten BU-Tarif nicht automatisch empfehlenswert in der Basis-Rente. Hohe Kosten und / oder ein schlechter Rentenfaktor können diese Konstellation schnell unattraktiv machen.

 

Zwar kann die Basis-Rente gerade in gut verdienenden Berufen sinnvoll sein, aber die Kombination mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist es in 99 % der Fällen nicht.

 

Wie finden Sie als Apotheker den besten BU-Tarif?

In diesem Artikel habe ich Ihnen viele wichtige Infos gegeben und mit meinem oben verlinkten E-Book haben Sie alles zusammen, was Sie für Ihre perfekte Berufsunfähigkeitsversicherung als Apothekerin und Apotheker brauchen.

 

Wenn Sie die Absicherung sinnvoll und auf Dauer richtig machen wollen, sollten Sie dafür auch ein außerordentliches Zeitinvestment einplanen.

 

Einfacher, schneller und auf jeden Fall in der besten Qualität geht es, wenn Sie sich bei uns melden und wir Sie auf diesem Weg begleiten. Heute und auch in Zukunft.

 

Tragen Sie sich dazu Ihren kostenfreien Kennenlerntermin ein und lassen Sie uns darüber sprechen, was wir für Sie tun können.

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