Der BU-Profi

Kräfteverfall

Ein Beispiel für den Kräfteverfall kann sowohl der Uhrmacher sein, der durch eine altersbedingte Minderung seiner Sehrkraft keine Uhren mehr reparieren kann oder auch ein Handwerker, der durch den altersbedingten Verlust seiner Kräfte nicht mehr in der Lage ist seiner Tätigkeit in gleichem Umfang auszuüben wie vor 30 Jahren.

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Befristetes Anerkenntnis

In den Versicherungsbedingungen einiger Berufsunfähigkeitsversicherungen finden wir den Verzicht auf ein befristetes Anerkenntnis. Andersherum können wir sagen, dass alle Versicherungen, die darauf nicht verzichten automatisch die Möglichkeit haben ein Leistungsanerkenntnis zu befristen. Dies steht im Paragraphen 173 (2) des Versicherungsvertragsgesetz (VVG).

Aber was bedeutet das nun für den Kunden? Welche Vorteile und welche Nachteile können sich daraus für den Kunden und für die Versicherungsgesellschaft ergeben?

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Gesundheitsprüfung

Auch durch die unterschiedlichen Zeiträume der Gesundheitsprüfung lässt sich hin und wieder ein Ausschluss vermeiden.

Für bestimmte Zielgruppen wie zum Beispiel „junge Leute“ gibt es Berufsunfähigkeitsversicherungen mit verkürzter Gesundheitsprüfung. Auch damit lässt sich nicht nur so mancher Ausschluss oder Zuschlag vermeiden, sondern auch das Risiko einer Verletzung der Anzeigepflicht vermindern.

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Nachprüfung

Berufsunfähigkeits- und Grundfähigkeitsversicherungen werden in der Regel mit einer Laufzeit von vielen Jahren abgeschlossen. Oft sogar für drei bis vier Jahrzehnte. Bei längeren Berufsunfähigkeiten summiert sich die Rente damit auf einige Hunderttausende Euro. Um den Beitrag für alle Versicherten trotzdem dauerhaft bezahlbar kalkulieren zu können, müssen die Versicherungen regelmäßig prüfen, ob eine Berufsunfähigkeit nach wie vor besteht. Dies können Sie über die Nachprüfung bis zu einem Mal pro Jahr. Die Versicherung kann so überprüfen wer keinen Anspruch mehr auf seine Rente hat und die Leistung dann einstellen.

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Prozessquote

Die Prozessquote in der Berufsunfähigkeitsversicherung zeigt an wie viele Gerichtsprozesse gegen eine Versicherung geführt wurden. Dabei wird die Anzahl der Prozesse ins Verhältnis mit der Anzahl der beantragten Berufsunfähigkeitsrenten gesetzt.

Diese Kennzahlen werden von verschiedenen Ratingunternehmen erhoben.

Allerdings geben diese Zahlen mehr Fragen als Antworten auf:

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Risikoprüfung

Damit eine Versicherungsgesellschaft entscheiden kann, ob Sie einen Kunden in der Berufsunfähigkeitsversicherung oder Grundfähigkeitsversicherung aufnimmt, führt Sie vorab eine Risikoprüfung durch.
Die Risikoprüfung umfasst hierbei neben dem Gesundheitszustand auch Freizeitrisiken, das Einkommen, bestehende Versicherungen und die ausgeübte Tätigkeit.

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Risikoüberschuss

Die Differenz zwischen dem Tarifbeitrag und dem zu zahlenden Beitrag in der Berufsunfähigkeitsversicherung entsteht zum großen Teil durch den Risikoüberschuss.

Bei diesem Risikoüberschuss handelt es sich um einen Gewinn der Versicherungsgesellschaft. Dieser entsteht, weil nicht jeder mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung auch wirklich berufsunfähig wird. Davon müssen Sie als Kunde mindestens 90% zurückbekommen.

Werden mehr Kunden berufsunfähig als von der Versicherung kalkuliert, dann können diese Überschüsse auch fallen.

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Risikovoranfrage

Vermeiden Sie den „Gießkannen-Fehler“!

Vielleicht haben Sie schon öfter davon gelesen, dass Sie bei möglichst vielen Versicherungsgesellschaften gleichzeitig eine Risikovoranfrage stellen sollen. Ihnen wird also geraten nach dem Gießkannen-Prinzip über den Markt zu gehen.

Mein Tipp: wenn Sie das tun, dann begehen Sie einen großen Fehler.

Eine Kundin von mir hat es mit dem besagten „Tipp“ versucht und dabei eine schlechte Erfahrung gemacht. Jedes Mal sollte ihre Neurodermitis ausgeschlossen werden.

Erst mit meiner Hilfe konnten wir Versicherungsschutz ohne den Ausschluss der Neurodermitis erreichen.

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Schadenminderungspflicht

Immer wieder ist in der Berufsunfähigkeitsversicherung die Rede von einer Schadenminderungspflicht. Gemeint ist damit, dass Sie als Versicherungsnehmer die Pflicht haben, Ihren Schaden so gering wie möglich zu halten und alles Zumutbare dafür zu tun.

Das klingt auch erst einmal logisch. Und eine solche Schadenminderungspflicht gibt es auch tatsächlich. Allerdings hat sie nichts mit der Berufsunfähigkeitsversicherung oder der Grundfähigkeitsversicherung zu tun.

Das hat grundsätzlich zwei wichtige Gründe: lesen Sie hier weiter.

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Vorvertragliche Anzeigepflicht

Wie der Name „Vorvertragliche Anzeigepflicht“ schon vermuten lässt, geht es dabei um Angaben vor dem Vertragsabschluss. Genau genommen um den Abschluss von zum Beispiel einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder Grundfähigkeitsversicherung.

Die Vorvertragliche Anzeigepflicht ist in Paragraf 19 des VVG geregelt. Hier können Sie nachlesen, was Sie bei der Antragsstellung angeben müssen und was die Versicherung tun kann, wenn Sie Ihrer Pflicht nicht nachkommen.

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