Der BU-Profi

Aktuell können Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung höchstens bis zu Ihrem 67. Lebensjahr abschließen. Passiert Ihnen also etwas nach dem 67. Geburtstag, dann sind Sie nicht mehr versichert. Die Versicherungen haben sich in der BU-Versicherung an dem Beginn der abschlagsfreien Rentenzahlung aus der gesetzlichen Rentenversicherung orientiert. Gleichgesetzt werden hier auch die Versorgungswerke von verkammerten Berufen (Kammerberufen). Wahrscheinlich wird sich der Zeitpunkt des Rentenbeginns in den nächsten Jahren deutlich nach hinten verschieben (müssen). Denn, auf immer mehr Rentner folgen immer weniger Beitragszahler.

Läuft Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung aber zum 67. Lebensjahr aus und Ihre Altersrente beginnt erst mit Ihrem 70. Lebensjahr, dann wäre das blöd.

Dafür gibt es…

…die Verlängerungsoption bietet Ihnen die Möglichkeit die Laufzeit Ihres Vertrags in der Zukunft anzupassen. Erhöht sich das Alter, bei dem ein abschlagsfreier Bezug der Altersrente möglich ist, dann können Sie Ihren Vertrag ohne neue Gesundheitsprüfung verlängern.

Hierbei unterscheiden sich die Versicherungsbedingungen wieder sehr. Bei einigen Versicherungen können Sie nur die Leistungsdauer anstelle der Versicherungsdauer verlängern. Bei einigen Versicherungen ziehen Sie die Option komplett ohne Risikoprüfung, bei anderen fällt nur die Gesundheitsprüfung weg. Wieder andere Versicherungen ermöglichen Ihnen die Erhöhung sogar zu den Rechnungsgrundlagen, die beim ursprünglichen Abschluss galten.

Wie wichtig ist die Verlängerungsoption?

Die Verlängerungsoption kann vor allem bei jungen Versicherten sehr wichtig sein. Hier ist sicher davon auszugehen, dass der Renteneintritt nicht zum 67. Lebensjahr, sondern wesentlich später möglich ist.

Wem es wichtig ist, dass er seine Berufsunfähigkeitsversicherung oder Grundfähigkeitsversicherung später verlängern kann, der sollte darauf achten, wie die Option genau gestaltet ist.