Das Bereicherungsverbot ist in der Berufsunfähigkeitsversicherung ein heißes Thema. Gemeint ist damit in aller Regel, dass die Berufsunfähigkeitsrente im Leistungsfall nicht höher sein darf als das Einkommen. Andernfalls würde die Rente entsprechend gekürzt.
Die Idee dahinter ist, dass es ja nicht sein kann, dass Sie von der Versicherung mehr Geld bekommen als wenn Sie arbeiten gehen.
Gibt es ein Bereicherungsverbot?
Ganz klar: Nein!
Weder in der Berufsunfähigkeitsversicherung noch in der Grundfähigkeitsversicherung müssen Sie Kürzungen befürchten, wenn die Leistung höher ist als Ihr letztes Einkommen.
Diese Versicherungen gehören zu den sogenannten Summenversicherungen. Hierbei wird eine bestimmte Rentenhöhe vereinbart, die im Fall der Berufsunfähigkeit oder bei dem Verlust einer Fähigkeit fällig wird. Ob und wie viel Geld Sie im Leistungsfall mehr haben als vor dem Leistungsfall, ist unerheblich.
Achtung beim Abschluss
Bitte passen Sie beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung auf. Anders als im Leistungsfall muss hier die Rentenhöhe zu Ihrem aktuellen Einkommen passen. Dieses wird im Rahmen der Risikoprüfung überprüft.
Bei Schülern und Studenten sowie Auszubildenden gibt es allerdings Pauschalen, bis zu denen Sie Sich auch ohne entsprechendes Einkommen versichern können.
Einige Versicherungen bieten in bestimmten Studiengängen bis zu 2.000,- Euro Rentenhöhe an. Werden Sie dann während des Studiums berufsunfähig, steht Ihnen diese Leistung in voller Höhe zu.
„Bereicherungsverbot“ durch die Hintertür
Wie oben schon beschrieben gibt es kein offizielles Bereicherungsverbot in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Allerdings setzen ein paar Versicherungen in der Praxis etwas anderes um. Wenn Sie eine bestimmte Rentenhöhe erreicht haben, wird im Leistungsfall überprüft, ob die Rente noch zu Ihrem Einkommen passt. Ist dies nicht der Fall, wird die Leistung tatsächlich gekürzt. Dies gilt insbesondere für die regelmäßigen Erhöhungen durch die Dynamik.
Sie bekommen in diesem Fall zwar die zu viel gezahlten Beiträge zurück, aber auch nur dann, wenn im Leistungsfall herauskommt, dass Sie zu hoch versichert sind. Wenn Sie hingegen nie berufsunfähig werden, dann behält die Versicherung Beiträge, ohne dafür jemals ein Risiko absichern zu müssen.
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