Vielleicht kennen Sie das: Sie beschäftigen sich mit dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung und überlegen nun wie hoch eigentlich Ihre abzusichernde Rente sein sollte.
Oder Sie haben bereits vor ein paar Jahren eine BU-Police abgeschlossen und fragen sich jetzt, ob die dort vereinbarte Rentenhöhe noch angemessen ist.
Wenn Sie sich zu einen dieser beiden Personengruppen zählen, dann sind Sie in guter Gesellschaft, denn die Rentenhöhe und die Ausgestaltung der Berufsunfähigkeitsversicherung werden in der Praxis häufig leider vollkommen an der Realität vorbei getroffen. Darum möchte ich Ihnen hier ein paar Hilfestellungen mit auf den Weg geben, wie Sie die für sich Absicherungshöhe ermitteln können.
Jeder sollte eine BU haben
Sie haben sicherlich schon einmal davon gehört, dass sämtliche Politiker und auch Verbraucherschützer zum Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung raten. Die Aussage „jeder sollte eine BU haben“ gilt für mich aber auch je Person und nicht je Haushalt.
In der Realität kommt es nämlich häufig vor, dass der Familienversorger einen BU-Vertrag besitzt, der jeweils andere verzichtet jedoch auf eine Absicherung.
Dabei gehe ich jetzt einmal davon aus, dass die meisten, die aktuell nicht den Hauptversorger stellen, andere wichtige Aufgaben, wie zum Beispiel die Kindererziehung oder den Haushalt, übernehmen.
Jetzt stellen Sie sich dabei eine klassische Familiensituation vor:
Der Vater geht arbeiten und verdient beispielsweise 4.500,- Euro im Monat. Die Mutter bleibt zu Hause und kümmert sich (eventuelle auch nur vorübergehend) um die Kinder und den Haushalt. Was passiert wohl, wenn die Mutter schwer erkrankt oder verunglückt? Wer regelt nun den Haushalt? Wer kümmert sich um die Kinder?
Auch in so einer Situation sollte eine ausreichende Absicherung getroffen sein, damit der Vater letztendlich nicht „gezwungen“ wird in seinem Job runter zu fahren. Immerhin hängt die Familie ja an seinem Einkommen.
Wichtig: Wer beim Abschluss allerdings bereits Hausfrau oder Hausmann ist und somit aktuell kein Einkommen hat, kann leider maximal zwischen 1.500,- Euro und 2.000,- Euro Berufsunfähigkeitsrente absichern. Auch deswegen ist es empfehlenswert so früh wie möglich den passenden BU-Schutz abzuschließen. Möglich ist das bereits für Kinder und mittlerweile schon ab dem 6. Lebensjahr zum Eintritt in die Grundschule.
Zurück ins das Berufsleben?
Neben dem oben genannten Risiko besteht in vielen Familien auch der Plan oder Wunsch, dass beide Elternteile nach der Elternzeit wieder arbeiten gehen. Auch unter diesem Aspekt ist es vollkommen logisch, dass beide eine entsprechende Absicherung benötigen.
Wenn Elternzeit für Sie ein Thema ist, sollten Sie beim Abschluss einer BU-Versicherung außerdem darauf achten, dass auch während des Ausscheidens aus dem Berufsleben weiterhin Versicherungsschutz für Ihre zuletzt ausgeübte Tätigkeit und Lebensstellung vereinbart ist. In einigen Policen kann in so einem Fall nämlich abstrakt verwiesen werden. Sinnvoll kann es zusätzlich sein, wenn im BU-Vertrag eine gute Teilzeitklausel vereinbart ist.
Bis zu 80% des Nettoeinkommens
So lautet eine allgemeine Empfehlung und auch viele Versicherungsgesellschaften versichern maximal bis zu diesen 80% des Nettoeinkommens. Auf den ersten Blick scheint diese Höhe in vielen Fällen auch auszureichen.
Auf einer Website, die damit wirbt Berufsunfähigkeitsversicherungen zu vergleichen, habe ich sogar folgende Empfehlung gefunden: nur 60 – 80% des Nettoeinkommens.
Sollen wir Ihnen das Thema näher erklären?
Falls Sie spezielle Fragen haben, die in diesem Text nicht beantwotet werden können, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren!
Allerdings Sie sich selbst folgende Fragen beantworten:
Zum einen natürlich, ob Sie von heute auf morgen einfach so von 20% weniger Einkommen leben können. Aus meiner Sicht ist die Einkommenskürzung von 1/5 nämlich sehr hoch. Für viele schon sehr empfindlich hoch.
Wenn Sie diese Grundsatzfrage für sich abklären konnten, können Sie sich weiter die Frage stellen, ob und wie Ihre Berufsunfähigkeitsrente zu versteuern ist. Die Höhe des zu versteuernden Anteils hängt nämlich stark davon ab mit wie vielen Jahren Sie berufsunfähig werden. Je früher, desto höher ist der sogenannte Ertragsanteil. Dieser beschreibt die Höhe des zu versteuernden Anteils Ihrer Rente.
Je nach Deiner persönlichen Situation kann es also passieren, dass Sie Ihre Rente versteuern müssen und somit netto weniger behalten dürfen.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass wir hier von einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung reden. Wenn Sie den Vertrag über eine betriebliche Altersvorsorge oder im Rahmen einer Basis- / Rürup-Rente abgeschlossen haben, muss die Rente voll versteuert werden. Es bleibt dann noch einmal wesentlich weniger übrig.
Wer zahlt Ihre gesetzliche Rentenversicherung?
Wenn Sie als Angestellter berufsunfähig werden, zahlt Ihr Arbeitgeber kein Gehalt mehr. In der Folge fallen auch die Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung aus. Diese immerhin 18,6% (Stand 2024) von Ihrem Bruttoeinkommen (bis zu 90.600,- Euro jährlichem Bruttoeinkommen (Stand 2024)) fehlen Ihnen somit.
In der Folge wird Ihre gesetzliche Rente damit geringer ausfallen als geplant.
Je länger die Berufsunfähigkeit dauert, desto deutlicher werden Sie es später bemerken: schon eine Berufsunfähigkeit von 10 Jahren führt zu einer Rentenminderung von rund 25%.
Für Sie kann es daher im Fall der Fälle sehr wichtig sein, dass Sie in der Lage sind aus Ihrer Berufsunfähigkeitsrente zusätzlich zur bestehenden Altersvorsorge (zum Beispiel über eine Rentenversicherung) Geld an die Seite zu legen.
Krankenversicherungsbeitrag berücksichtigen
Auch die Krankenversicherung spielt bei der Rentenermittlung eine Rolle. Auch im Falle einer Berufsunfähigkeit müssen Sie weiterhin krankenversichert sein.
Dabei gibt es zwar Möglichkeiten für gesetzlich Krankenversicherte pflichtversichert zu bleiben, aber in einigen Szenarien müssen Sie sich (zumindest vorübergehend) freiwillig krankenversichern und die Beiträge selbst finanzieren.
Welche Abzüge sind im BU-Leistungsfall insgesamt zu erwarten?
Wenn Sie tiefer in dieses Thema einsteigen wollen, dann lesen Sie gerne unseren Artikel „Was bleibt von der Berufsunfähigkeitsrente nach Abzügen übrig?„.
Versichern Sie sich nicht „arm“
Wenn Sie sich einmal den aktuellen Armutsbericht für das Jahr 2022 ansehen, sehen wir, dass der Schwellenwert für Armutsgefährdung bei Singles im Jahr 2022 bei 15.000 Euro und bei zwei Erwachsenen mit zwei Kindern unter 14 Jahren bei 31.500 Euro jährlich liegt.
Für die Höhe der BU-Versicherung bedeutet das, dass ein Single mit einer BU-Rente bis zu 1.250,- Euro immer noch im Bereich der Armutsgefährdung lebt. Dies ist gerade auch bei der Absicherung von Schülern, Azubis und Studierenden relevant. Darauf gehen wir gleich noch einmal gesondert ein.
Familien mit zwei Kindern sollten unter einer BU-Versicherung von 2.650,- Euro zweimal überlegen, ob sich diese Investition wirklich lohnt.
Besonderheiten bei Azubis, Schülern und Studenten
Wenn Sie noch über kein eigenes oder nur ein sehr geringes Einkommen verfügen, weil Sie Azubi, Schüler oder Student sind, dann liegt die „Versuchung“ nahe auch nur eine sehr geringe Rentenhöhe zu wählen.
Doch auch in der Ausbildung sollte die Rentenhöhe schon auskömmlich sein. Immerhin sollte sie in einem langfristigen Leistungsfall vor dem existenziellen Fall schützen. Für Grundschüler bis 10 Jahre sind maximal 1.100,- Euro BU-Rente möglich. Bei den Schülern ab 10 Jahren und bei Azubis gehen einige Versicherungen bis auf 1.500,- Euro und bei Studenten geht die Absicherungsmöglichkeit (je nach Studiengang) auf bis zu 2.000,- Euro hoch.
Meine Empfehlung: wählen Sie eine Versicherung aus, die Ihnen heute schon eine bedarfsgerechte Absicherung anbietet und außerdem gute Nachversicherungsmöglichkeiten hat. Für Studenten sollte der Weg über eine Aufteilung auf mehrere BU-Verträge erfolgen.
Wenn Sie bei der Wahl der Rentenhöhe und der Auswahl der passenden Berufsunfähigkeitsversicherung auf Nummer Sicher gehen möchten, dann drücken Sie einfach den Button hier und lassen Sie sich von einem unserer Expertinnen oder Experten beraten.
0 Kommentare