Der BU-Profi

Seit einigen Jahren hat sich die Arbeitsunfähigkeitsklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung etabliert. Nachdem es diesen zusätzlichen Leistungsbaustein viele Jahre exklusiv in der BU-Versicherung der Condor gegeben hat, gibt es mittlerweile kaum noch eine Versicherung, in der diese optionale Leistung nicht schon bereits enthalten ist oder gegen einen Mehrbeitrag hinzugewählt werden kann.

Der BU-Profi - Warum ist eine Arbeitsunfähigkeitsklausel in der Grundfähigkeitsversicherung sinnvoll?

Über den Sinn kann man allerdings lang und breit streiten. Denn wer bereits seit 6 Monaten arbeitsunfähig krankgeschrieben ist, der ist in den meisten Fällen auch bereits berufsunfähig oder steht der BU unmittelbar bevor. Trotzdem kann die Arbeitsunfähigkeitsklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung durchaus je nach Kundensituation sinnvoll sein. Es kommt also darauf an.

Seit einigen Monaten bieten auch Grundfähigkeitsversicherungen die Arbeitsunfähigkeitsklausel als Zusatzbaustein an. Und hierbei gibt es einige Befürworter (insbesondere die Versicherungen, die diese Klausel anbieten), aber auch sehr viele Gegenstimmen, die finden eine solche Regelung passt nicht in das Leistungsprinzip der Grundfähigkeitsabsicherung.

Genau deswegen werde ich in diesem Beitrag über die Vor- und Nachteile aufklären und meine Meinung zu der AU-Leistung in der Grundfähigkeitsversicherungen ausführen.

Sollen wir Ihnen das Thema näher erklären?

Falls Sie spezielle Fragen  haben, die in diesem Text nicht beantwotet werden können, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren!

Die Grundfähigkeitsversicherung hat nichts mit dem Beruf zu tun

Einen aus meiner Sicht großen Fehler haben sich die Marketingabteilung der Versicherungsgesellschaften selbst zuzuschreiben: Die Grundfähigkeitsversicherung wurde seit dem Beginn als Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung verkauft, welche für Handwerker und Krankenschwestern geeignet sein sollte, die sich keine BU-Versicherung leisten können.

 

Was ist daran der Fehler?

Zum einen ist diese Versicherung sehr wohl auch für Menschen in reinen Bürojobs und akademischen Tätigkeiten geeignet und zum anderen hat die Grundfähigkeitsversicherung nichts mit der beruflichen Tätigkeit zu tun.

 

Sie zahlt, wenn Sie eine der versicherten Fähigkeiten nicht mehr so ausüben können, wie es in den Bedingungen verlangt wird. Ganz egal, ob Sie Ihren bisherigen Beruf oder einen anderen noch ausüben oder dies können. Der wesentliche Unterschied zwischen der Grundfähigkeitsversicherung und der Berufsunfähigkeitsversicherung: Bei der GF-Versicherung gibt es keinen Zusammenhang zwischen Berufstätigkeit und Versicherung.

Das hat viele Vorteile, denn so können Sie auch dann die volle Grundfähigkeitsrente bekommen, wenn Sie noch weiterarbeiten. Es fällt auch jede Prüfung einer möglichen konkreten Verweisung weg, da Sie arbeiten und verdienen können, was Sie wollen.

 

Dieser Vorteil hat im Sinne der Absicherung Ihrer Existenz aber auch einen erheblichen Nachteil:

Wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung keine Fähigkeit verloren haben, gibt es keine Leistung. Auch dann nicht, wenn Sie Ihren Beruf nicht mehr weiterführen können.

 

Zusätzlich sei erwähnt, dass auch psychische Erkrankungen bei der Grundfähigkeitsversicherung nicht versichert sind bzw. nur über einen zusätzlichen “Psyche-Baustein” abgesichert werden können. In diesem Baustein ist dann je nach Versicherung entweder eine volle Erwerbsunfähigkeit aufgrund psychischer Erkrankungen oder Schizophrenie bzw. schwere Depressionen abgesichert. Beides also sehr hohe Hürden, um die Leistung zu bekommen.

 

Sprechen Sie einmal mit einer Krankenschwester oder Altenpflegerin über die Ursachen, warum ihre Kolleginnen und Kollegen nicht mehr arbeiten können, dann kommt neben körperlichen Gebrechen und Krebserkrankungen oft das Thema “Burn-Out” auf.

 

Die Arbeitsunfähigkeitsklausel passt nicht in die Grundfähigkeitsversicherung!?

Eine Arbeitsunfähigkeit entsteht dann, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht zur Arbeit gehen können. Sie kennen das sicher, denn wer war nicht schon einmal mindestens wegen einer Erkältung oder einem Magen-Darm-Infekt für ein paar Tage krank und hat sich einen “Gelben” geholt!?

 

Diese Arbeitsunfähigkeit hat dabei, wie der Name schon sagt, unmittelbar mit der Unfähigkeit einer Arbeit nachgehen zu tun. Genau deswegen bekommt die Kombination aus Arbeitsunfähigkeitsklausel und Grundfähigkeitsversicherung von vielen Versicherungsvermittlern und auch einigen “Ratingagenturen” Gegenwind. Schließlich hat die Arbeitsunfähigkeit etwas mit dem Beruf zu tun, die Grundfähigkeitsversicherung aber nicht. Das passt doch gar nicht oder?

 

Eine Kleinigkeit hat der Grundfähigkeitsversicherung noch gefehlt…

Stellen Sie sich vor, Sie haben eine Krebserkrankung. Nach der Diagnose geht es sehr schnell in eine Chemotherapie.

Durch die sehr hohe Belastung auf Ihren Körper ist es sehr wahrscheinlich, dass Sie über einen längeren Zeitraum eine Strecke von 400 Metern ohne Pausen nicht mehr ohne Weiteres gehen können. Auch 12 Treppenstufen hoch und wieder runter, ohne eine Pause zu machen, wird zur Herausforderung.

In diesen beiden Fällen würden Sie aus einer guten Grundfähigkeitsversicherung bereits Ihre Rente bekommen. Was aber, wenn Sie anstatt einer Chemo- eine Strahlentherapie bekommen? Auch dies bedeutet eine sehr hohe Belastung, aber auf eine andere Art. Und hierbei ist es unwahrscheinlich, dass Sie eine der versicherten Fähigkeiten verloren haben.

Identisch ist das mit dem oben genannten Thema “leichterer psychischer Erkrankungen”, die nicht zur Erwerbsunfähigkeit führen bzw. nicht schwere Depressionen oder Schizophrenie sind. Auch hier würden Sie in der Grundfähigkeitsversicherung normalerweise leer ausgehen.

 

Die Arbeitsunfähigkeitsklausel springt für Sie ein

Genau an dieser Stelle kommt die AU-Leistung ins Spiel. Haben Sie diese in Ihrer Grundfähigkeitsversicherung vereinbart, zahlt die Versicherung Ihnen die volle Rente, wenn Sie mindestens 6 Monate arbeitsunfähig krankgeschrieben sind.

Je nach Versicherung bekommen Sie dann maximal 18 oder sogar 24 Monate die volle Grundfähigkeitsrente ausgezahlt. Dabei ist diese Leistung komplett unabhängig von dem Verlust der Fähigkeiten zu betrachten, denn sie ist ausschließlich an die Arbeitsfähigkeit gekoppelt.

 

Sollte es Ihnen nach ein paar Monaten wieder gut gehen, dann haben Sie für diesen Zeitraum eine finanziell wertvolle Hilfe bekommen. Und für den Fall, dass es nicht besser, sondern sogar schlimmer wird, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass entweder doch eine Fähigkeit verloren geht oder im Fall von psychischen Erkrankungen sogar die volle Erwerbsminderung droht.

Somit lässt sich die Arbeitsunfähigkeitsklausel sehr gut als “Brückenlösung” einsetzen.

 

Keine Grundfähigkeitsversicherung ohne AU-Leistung?

Wahrscheinlich klingt es bereits durch, dass ich die Arbeitsunfähigkeitsklausel in der Grundfähigkeitspolice sogar sinnvoller als in der Berufsunfähigkeitsversicherung sehe.

Aus meiner Sicht gibt es dafür auch keine Nachteile, die Sie in Kauf nehmen, wenn Sie diesen Baustein dazu versichern. Vom höheren Beitrag einmal abgesehen natürlich, aber ein Beitrag ist für mich kein Nachteil, sondern eine Entscheidungsfrage.

 

Die Schlussfolgerung, alle Versicherungen ohne diesen Baustein brauchen Sie sich gar nicht mehr anzusehen und jeder, der sich für eine Grundfähigkeitsversicherung entscheidet, muss auch zwingend eine AU-Leistung dazu buchen, ist jedoch nicht ganz richtig.

 

Werfen wir beispielsweise mal einen Blick in die Grundfähigkeitsversicherung der Alte Leipziger. Diese bietet ihren Kunden keinen solchen Baustein an (obwohl sie es eigentlich können, denn in der Berufsunfähigkeitsversicherung der Alte Leipziger bieten sie es an). Dafür hat dieser Tarif andere Vorteile, die sonst kein Versicherer am Markt hat. Insbesondere wenn es um die Grundfähigkeitsabsicherung von Kindern geht.

 

Außerdem muss der Mehrwert der Arbeitsunfähigkeitsklausel relativ teuer erkauft und bei der Planung Ihres maximalen Budgets berücksichtigt werden. Können oder wollen Sie sich zum Beispiel eine AU-Leistung nur dann leisten, wenn Sie mit der Absicherungshöhe deutlich unter Ihr Nettoeinkommen gehen müssen, dann ist es sinnvoll, lieber eine angemessene Rentenhöhe als einen zusätzlichen Leistungsauslöser zu wählen. Sie würden dann zwar eher bzw. schneller an Ihre Rente rankommen, diese bringt Ihnen aber aufgrund der zu geringen Höhe relativ wenig.

Zusätzlich können Sie prüfen, wie Sie im Fall von längerer Krankheit außerhalb der Grundfähigkeitsversicherung abgesichert sind.

 

Lohnt sich die Arbeitsunfähigkeitsklausel in der Grundfähigkeitsversicherung für Sie?

Unter dem Strich ist es wichtig, dass Ihre Absicherung perfekt zu Ihnen und Ihren Absicherungswünschen passt. Jede Kleinigkeit abzusichern ist in der Regel wirtschaftlich unsinnig und auch nicht zwingend nötig. Große und existenzielle Risiken hingegen sollen umso sorgfältiger und individueller abgesichert werden.

Insgesamt sehe ich die Arbeitsunfähigkeitsklausel in der Grundfähigkeitsversicherung dabei für einen sehr sinnvollen und wichtigen Baustein. Nicht für jeden, aber vielen Menschen kann er zu ihrem perfekten Schutz verhelfen.

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