Der BU-Profi

 

Der BU-Profi - Bis zu welchem Alter sollte Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) laufen?Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung spielt die Frage nach dem richtigen Endalter eine entscheidende Rolle. Also die Frage, bis zu welchem Alter Sie versichert sind und auch Ihre BU-Rente in Anspruch nehmen können bzw. ausgezahlt bekommen.

Eines vorweg: Je früher Ihre Versicherung endet, desto günstiger ist der Beitrag, den Sie dafür zahlen. Warum das so ist und weswegen Sie auf gar keinen Fall auf die Idee kommen sollten, Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung nicht bis zu Ihrem 67. Lebensjahr abzuschließen, lesen Sie in diesem Artikel.

Sollen wir Ihnen das Thema näher erklären?

Falls Sie spezielle Fragen  haben, die in diesem Text nicht beantwotet werden können, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren!

Warum ist die Wahl des richtigen Endalters in der BU-Versicherung so wichtig?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung soll ein existenzielles Risiko absichern. Nämlich das Risiko, dass Sie aufgrund von einem Unfall oder einer Krankheit nicht mehr arbeiten können und durch die Berufsunfähigkeit finanziell in die Existenznot geraten.

Keine Sorge: verhungern müssen Sie auch ohne bedarfsgerechte Berufsunfähigkeitsversicherung nicht und auch nicht unter der Brücke schlafen.

Aber alles, was Sie sich bis dahin aufgebaut haben, ist dann in großer Gefahr. Inklusive Ihrer Altersvorsorge. Denn im Zweifelsfall müssen Sie Ihre Ersparnisse fast komplett aufbrauchen, bevor Sie Arbeitslosengeld II oder künftig die Grundsicherung erhalten.

Damit Ihnen so etwas nicht passiert, soll die Berufsunfähigkeitsversicherung Sie im Fall der Fälle finanziell auffangen. Für diese Absicherung Ihrer Existenz verlangen die Versicherungsgesellschaften schnell Beiträge von über 1.000,- Euro pro Jahr.

Das ist verdammt viel Geld!

Und wenn Sie schon so viel Geld für eine Versicherung ausgeben, dann ist es wichtig, dass Sie auch bedarfsgerecht geschützt sind. Genau deswegen ist es so wichtig, dass Sie sowohl die richtige BU-Rentenhöhe als auch das passende Endalter gewählt haben.

Wenn Sie auch nur in einem dieser beiden Punkte eine falsche Entscheidung treffen und sich zu gering absichern, zahlen Sie Ihre (wahrscheinlich etwas geringeren) BU-Beiträge, ohne bedarfsgerecht abgesichert zu sein.

Konkret ausgedrückt: Sie zahlen Geld, ohne im Leistungsfall Ihr Ziel der Existenzsicherung zu erreichen!

 

Muss die Berufsunfähigkeitsversicherung immer bis 67 Jahren laufen?

Klare Antwort: JA!

Für dieses Endalter gibt es viele einfache und ein paar komplexe Gründe.

 

Wir beginnen mit den einfachen Gründen für eine BU bis zum 67. Lebensjahr

Laut einer Auswertung von Statista aus dem Jahr 2009 (hier war es noch möglich, abschlagsfrei mit 65 Jahren in Altersrente zu gehen), liegt das Risiko, bis zur Rente berufsunfähig zu werden bei einem 30-jährigen Mann bei 41%. Bei einer 30-jährigen Frau liegt die Wahrscheinlichkeit der Berufsunfähigkeit dabei bei 37%.

Bei einem 20-jährigen Mann ist das Risiko mit 43% und bei einer Frau mit 38% sogar noch einmal deutlich höher. Hier trifft die Berufsunfähigkeit fast jeden ZWEITEN MANN und mehr als jede DRITTE FRAU!

Wahrscheinlichkeit vor der Rente berufsunfähig zu werden

Diese Statistik zeigt uns sehr deutlich, dass das Risiko, im Laufe des Erwerbslebens berufsunfähig zu werden, eher abnimmt. Immer noch auf einem extrem hohen Niveau, aber es nimmt ab.

 

Bei der Überlegung, Ihre BU-Rente doch nur bis zu Ihrem 65. oder gar 62. Lebensjahr abzuschließen, kommt häufig der Gedanke “die letzten paar Jahre bis zur Rente bekomme ich irgendwie überbrückt” ins Spiel.

Das ist allerdings zum einen reine Theorie (dazu kommen wir gleich) und zum anderen basiert das auf der Annahme, dass Sie erst sehr spät berufsunfähig werden. Wenn Sie aber bereits mit 40 Jahren berufsunfähig werden, dann geht diese Rechnung in keinem Fall mehr auf.

In diesem Fall zahlen Sie höchstwahrscheinlich keine Beiträge mehr in die gesetzliche Rentenversicherung oder ins Versorgungswerk ein, weswegen sich Ihr Anspruch an die spätere Altersrente drastisch reduziert (10 Jahre Berufsunfähigkeit kosten rund 25% Rentenanspruch).

Wollen Sie dann Ihre Altersrente auch noch vor dem (aktuell) 67. Lebensjahr beziehen, kommen zusätzlich noch einmal 3,6% Abzug pro Jahr hinzu, das Sie früher in Rente gehen wollen. Damit hätten Sie trotz des guten Glaubens, mit der Berufsunfähigkeitsversicherung Ihren Lebensstandard gehalten zu haben, die Armut nur verschoben.

Bei diesen Berechnungen gehen wir übrigens von dem sehr günstigen (aber auch unwahrscheinlichen) Fall aus, dass Sie auch in 30 Jahren noch abschlagsfrei mit 67 in Rente gehen können.

Und damit kommen wir zu dem etwas komplexeren Grund für ein BU-Endalter bis zum 67. Lebensjahr

Ein weiterer häufiger Fehler bei einem Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung bis zum 62. oder 65. Lebensjahr ist der, dass Sie in den heutigen Wertedimensionen denken.

Wenn Sie heute 35 Jahre alt sind und ein Nettoeinkommen von 2.500,- Euro haben, dann rechnen Sie vielleicht:

“Wenn ich meinen BU-Vertrag nur bis zum 65. Lebensjahr abschließe und bis 67 Geld brauche, dann sind das 24 Monate und ich brauche 2.500,- Euro pro Monat, also muss ich mir im worst-case 60.000,- Euro an die Seite legen.”

Und das ist durchaus realistisch. Dabei wird aber gerne vergessen, dass diese Rechnung an der Inflation krachend scheitert. Gehen wir lediglich von einer Inflation von 2% aus, dann brauchen Sie anstelle der 60.000,- Euro knappe 110.000,- Euro um die zwei Jahre zu überbrücken. Zusätzlich geht diese Rechnung ausschließlich dann auf, wenn Sie erst nach Ihrem 65. Lebensjahr berufsunfähig wurden.

Tritt Ihre Berufsunfähigkeit mit 50 Jahren ein, kommt die drastische Reduzierung der gesetzlichen Rentenversicherung oder des Versorgungswerkes hinzu. Und auch hier inkludiert die Berechnung, dass es generell für Sie auch in 30 Jahren noch möglich ist, mit 67 abschlagsfrei in Rente gehen zu können. Aufgrund der demografischen Entwicklung ist das eher unwahrscheinlich.

 

Was ist von einer “Ausgabenabsicherung” in der Berufsunfähigkeitsversicherung zu halten?

Natürlich ist das nicht immer ganz so leicht zu verkraften, wenn Sie sehen, dass die vermeintliche “Ersparnis” durch eine Laufzeit bis zum 65. oder sogar 62. Lebensjahr wirtschaftlicher Quatsch ist. Wahrscheinlich haben sich deswegen findige Versicherungsvermittler das Prinzip der sogenannten “Ausgabenabsicherung” in der BU einfallen lassen.

Die Idee dahinter ist es, dass Ihre Ausgaben mit zunehmendem Lebensalter sinken. Zum Beispiel, wenn die Kinder mit der Ausbildung oder dem Studium fertig sind und auf eigenen Füßen stehen. Oder dann, wenn die letzte Rate für Ihre Immobilie bezahlt ist.

Dafür werden dann gleich mehrere Verträge mit unterschiedlichen Laufzeiten abgeschlossen:

Ein Vertrag läuft zum Beispiel so lange, bis die Kinder aus dem Haus sind. Der nächste, bis das Haus abbezahlt ist und einer bis zum Rentenbeginn.

Also konkret bei 2.500,- Euro monatlicher BU-Rente würden zum Beispiel 1.000,- Euro bis zum 55. Lebensjahr (Kinder sind aus dem Haus), 500,- Euro bis zum 60. Lebensjahr (Haus ist abbezahlt) und die restlichen 1.000,- Euro bis zum 67. Lebensjahr laufen.

 

Das klingt auf den ersten Blick nach einem “echten Konzept”. Und der monatliche Beitrag ist günstiger als wenn Sie die gesamten 2.500,- Euro BU-Rente bis zum 67. Lebensjahr versichern. Allerdings hat die ganze Sache einen großen logischen Haken! Oder besser gesagt mehrere:

  1. Alleine schon aus Gründen der Inflation steigt Ihr Absicherungsbedarf definitiv im Laufe der Zeit deutlich an
  2. Zukünftige Gehaltserhöhungen steigern Ihren Lebensstandard
  3. Die Wahrscheinlichkeit, dass Sie wirklich Geld “übrig” haben, wenn die Kinder aus dem Haus sind, ist sehr gering. In der Regel wird das freigewordene Geld benötigt, um die Altersvorsorge aufzubessern.

So nett eine solche “Ausgabenabsicherung” auf den ersten Blick klingen mag, so wenig sinnvoll ist sie dann letztendlich doch!

Der Unterschied zwischen Versicherungsdauer und Leistungsdauer

Eine weitere, oft diskutierte Möglichkeit soll es sein, eine abweichende Laufzeit zwischen der Versicherungs- und der Leistungsdauer zu wählen.

Wenn Sie zum Beispiel eine Versicherungsdauer bis zu Ihrem 60. Lebensjahr und eine Leistungsdauer bis zu Ihrem 67. Lebensjahr wählen, bekommen Sie Ihre BU-Rente bis 67, wenn Sie vor Ihrem 60. Lebensjahr berufsunfähig werden und dann durchgehend bleiben. Tritt der Leistungsfall allerdings erst nach dem 60. Lebensjahr in diesem Beispiel ein, bekommen Sie gar nichts.

Auch diese Variante ist nicht sonderlich sinnvoll. Denn die Beitragsersparnis beträgt in der Regel nur wenige Cent im Monat oder ist sogar teurer, als wenn Versicherungsdauer und Leistungsdauer jeweils bis zum 67. Lebensjahr laufen.

Vermeiden Sie unbedingt den Fehler, ein falsches Endalter der Berufsunfähigkeitsversicherung zu wählen

Die Wahrheit ist nicht immer populär – das weiß ich.

Damit die Absicherung Ihrer Lebensstellung über eine Berufsunfähigkeitsversicherung gelingt, bedarf es folgender Dinge:

  1. Im Rahmen von Risikoaufnahme und Risikovoranfrage erfüllen Sie die Vorvertragliche Anzeigepflicht lückenlos
  2. Sie wählen den passenden BU-Tarif anhand der Versicherungsbedingungen aus
  3. Die BU-Rente ist in der Höhe richtig gewählt
  4. Das Endalter Ihrer BU-Rente ist bis zum 67. Lebensjahr gewählt

Nur wenn Sie alle diese 4 Punkte erfüllen, können Sie sichergehen, dass Ihre monatlichen Beiträge für die Berufsunfähigkeit gut investiert sind.

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