Was sind Kammerberufe?
Bei Kammerberufen, auch verkammerte Berufe genannt, handelt es sich um freie Berufe. Klassische Kammerberufe sind zum Beispiel: Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Apotheker, Steuerberater, Notar, Patentanwalt, Rechtsanwalt, Psychologische Psychotherapeuten, Architekt, Wirtschaftsprüfer oder beratende Ingenieure.
Sollen wir Ihnen das Thema näher erklären?
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Was ist ein Versorgungswerk?
Versorgungswerke sind Sondersysteme, die für freie Berufe die Pflichtversorgung sicherstellen, d.h. die Alters,- Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung. Wer in Kammerberufen arbeitet zahlt, statt in die gesetzliche Rentenversicherung, in ein Versorgungswerk ein. Dafür entfällt der jeweilige Beitrag an die Deutsche Rentenversicherung. Versorgungswerke sind nach Berufen unterteilt und auf Landesebene organisiert. Im Jahr 2019 waren mehr als 1.000.000 Mitglieder in den 90 Versorgungswerken versichert, davon etwa 280.000 Rentner.
Wie ist ein Versorgungswerk finanziert?
Ein Versorgungswerk ist nach dem offenen Deckungsplanverfahren finanziert. Die Finanzierung ist grundsätzlich kapitalgedeckt, aber es sind auch zukünftige Beiträge eingeplant, weshalb es vielmehr auf persönliche Einzahlungen ankommt. Dadurch, dass zukünftige Einnahmen mit einbezogen sind, sind Versorgungswerke anfällig für die demografische Entwicklung. Wenn die Lebenserwartung steigt, sind Einnahmen, die vor Jahren eingeplant wurden, vermutlich nicht mehr ausreichend, um die Ausgaben zu decken. Jeder Rentner, der älter wird als berechnet, gefährdet das System Versorgungswerke.
Chance des Versorgungswerkes
Der Vorteil des Versorgungswerkes liegt in den Mitgliedern selbst. Die Berufe, die in Versorgungswerken versichert sind, sind grundsätzlich eher Besserverdiener. Arbeitslose und Geringverdiener, wie in der gesetzlichen Rentenversicherung, gibt es im Versorgungswerk nicht. Die Mitglieder zahlten im Jahr 2019 ca. 10,8 Mrd. Euro in die Versorgungswerke ein. Der durchschnittliche monatliche Beitrag lag bei etwa 1.000 Euro.
Quelle: https://www.abv.de/verlaessliche-struktur.html
Etwa 24% des Geldes ist in Aktien angelegt, was die Rentabilität enorm erhöht.
Quelle: https://www.abv.de/nachhaltige-geldanlage.html
Die Wirtschaftlichkeit der Versorgungswerke ist deutlich höher als die der gesetzlichen Rentenversicherung, jedoch nicht so hoch und flexible, wie die einer privaten Rentenversicherung.
Die durchschnittliche Altersrente beträgt in etwa 2.000 Euro und ist damit mehr als doppelt so hoch wie in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Die Unterschiede des Versorgungswerks und der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung
Allein schon in der Definition von Berufsunfähigkeit unterscheiden sich die Versorgungwerke von der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. So gelten bei der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung all diejenigen als berufsunfähig, die aus gesundheitlichen Gründen ihren Beruf nur noch zur Hälfte ausüben können. Als Beruf gilt genau die Tätigkeit, die noch in gesunden Tagen ausgeübt wurde. Dieser Zustand muss tatsächlich oder voraussichtlich mindestens 6 Monate andauern. Bei den Versorgungswerken dagegen entsteht ein Anspruch auf Ruhegehalt erst dann, wenn das Mitglied seine gesamte berufliche Tätigkeit aufgegeben hat, d.h. überhaupt nicht mehr arbeitet. Hierbei sprechen wir somit von einer Berufsunfähigkeit von 100%.
Nachteile des Versorgungswerkes
Ein weiterer Nachteil der Versorgungswerke ist die höhere Lebenserwartung der Beitragszahler im Vergleich zum Bevölkerungsschnitt. Personen, die in Kammerberufen arbeiten, leben im Durchschnitt 4 Jahre länger. Das bedeutet, dass 4 zusätzliche Jahre die Ausgaben abgedeckt werden müssen, was zu Problemen in der Finanzierung führen kann. Diese Einbußen können mit einer privaten Rentenversicherung ausgleichen werden.
In einem aktuellen Urteil des Verwaltungsgerichtes Bremen vom 24.08.2023 (5 K 69/20) erhält ein Rechtsanwalt keine Rente aus dem Versorgungswerk, weil er seine Tätigkeit noch nicht vollständig aufgegeben hat. Das er nicht mehr in seiner anwaltlichen Tätigkeit arbeitet und die Kanzlei Verluste schreibt, ist der Berufsständischen Versorgung hierbei egal.
Die private Berufsunfähigkeitsversicherung hätte hierbei höchstwahrscheinlich längt gezahlt und hätte in dieser Konstellation wohl auch keine Möglichkeit auf eine konkrete Verweisung oder eine Umorganisation.
Vorteile des Versorgungswerkes
Die Versorgungswerke haben gegenüber den privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen einen wichtigen Vorteil. Sie versichern auch dann, wenn man vor dem Eintritt in das Versorgungswerk bereits krank war, denn es müssen keine Gesundheitsfragen beantwortet werden, wie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung.
So bietet es für Menschen in verkammerten Berufen eine zusätzliche Sicherheit im absoluten „Worst-Case“.
Fazit
Schlussendlich lässt sich sagen, dass das Versorgungswerk besser ist, als die gesetzliche Rentenversicherung. Im Vergleich zu den Leistungen der privaten Berufsunfähigkeits- und Rentenversicherung schneiden die Versorgungswerke jedoch deutlich schlechter ab. Private Renten- und BU-Versicherungen können außerdem flexibel an den individuellen Versicherungsbedarf angepasst werden. Auch als Mitglied eines Versorgungswerkes sollten Sie unbedingt eine private Berufsunfähigkeits- und Rentenversicherung abschließen, um für die Zukunft bestmöglich abgesichert zu sein.
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