Der BU-Profi

Wer in den gängigen Suchmaschinen im Internet „Pflege statt BU“ eingibt, findet in der Regel Artikel, in denen es darum geht, dass eine private Pflegezusatzversicherung eine gute Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung ist, wenn die BU-Versicherung aufgrund von Vorerkrankungen nicht möglich ist oder wenn der Beitrag in Ihrem Beruf so hoch ist, dass sich eine bedarfsgerechte Absicherung nicht darstellen lässt.

Zusätzlich habe ich neulich in einem Forum gelesen, dass die private Pflegeversicherung im Vergleich zur Berufsunfähigkeitsversicherung den viel besseren Versicherungsschutz bieten würde.

Zwei Frauen boxen an einem Strand

Das sind so viele spannende Aussagen, dass wir diesem Thema einen eigenen Blog-Beitrag widmen möchten, um Sie aufzuklären, was genau welche der beiden Versicherungen leisten kann und was nicht. Und ob der Pflegevorsorge wirklich der Vortritt gegenüber der BU eingeräumt werden sollte.

Sollen wir Ihnen das Thema näher erklären?

Falls Sie spezielle Fragen  haben, die in diesem Text nicht beantwortet werden können, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren!

Was versichert eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Regelmäßige Leserinnen und Leser unserer Artikel wissen bereits bestens über das Leistungsversprechen der BU-Versicherung Bescheid.

Der BU-Schutz greift dann, wenn Sie aufgrund einer Krankheit, eines Unfalls oder eines (mehr als altersentsprechenden) Kräfteverfalls in Ihrem zuletzt in gesunden Tagen ausgeübten Beruf für mindestens 50 % berufsunfähig sind.

Wollen Sie Ihre Leistung aus der BU beantragen, müssen Sie zur Prüfung eine Tätigkeitsbeschreibung anfertigen, wie ganz konkret Ihr Arbeitsalltag ausgesehen hat, bevor Sie gesundheitliche Einschränkungen hatten.

Im nächsten Schritt folgt dann der Abgleich, welche Tätigkeiten aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich sind. Sofern Sie dabei auf mindestens 50 % kommen oder unabhängig von den 50 Prozent, beim Verlust von wichtigen Kerntätigkeiten, erhalten Sie Ihre BU-Rente.

Die Frage, ob Sie noch in einem anderen Beruf arbeiten könnten, stellt sich dabei so gut wie gar nicht mehr, da so gut wie alle Versicherer auf die abstrakte Verweisung verzichten.

Wenn Sie allerdings einen neuen Beruf tatsächlich ausüben, kann der Versicherer prüfen, ob Sie Ihre Lebensstellung vor Eintritt der Berufsunfähigkeit zurückerlangt haben. Dies nennt man konkrete Verweisung.

Neben diesem Ur-Leistungsversprechen bieten die meisten Berufsunfähigkeitsversicherungen noch weitere, vereinfachte Zugänge zur BU-Leistung.

Zum Beispiel zahlen einige Versicherungen temporäre Renten bei Krebserkrankungen, Rollstuhlbedarf, Verlust der Sehkraft oder der Fähigkeit zu hören.

Durch die AU-Klausel, die in den meisten Verträgen hinzugewählt werden kann, gibt es das Geld bereits bei Nachweis einer Arbeitsunfähigkeit über mindestens sechs Monate. Auch diese Leistung ist je nach Versicherung auf maximal 36 Monate begrenzt.

Dann gibt es noch die Infektionsklausel, bei der die Leistung aus dem BU-Vertrag ausgelöst wird, sobald Sie in Ihrem Beruf aufgrund einer Infektion laut Infektionsschutzgesetz nicht mehr arbeiten dürfen. Dies kann vor allem für Ärzte und medizinisches Fachpersonal interessant sein.

Bei Beamtinnen und Beamten kann auch die Versetzung in den Ruhestand aus gesundheitlichen Gründen als Leistungsauslöser ausreichen, sofern eine Dienstunfähigkeitsklausel im Vertrag enthalten ist.

Und dann haben wir da noch die BU-Rente im Pflegefall. Je nach Formulierung in den Versicherungsbedingungen erhalten Sie Ihre monatliche Rente unabhängig von einer Berufsunfähigkeit zum Beispiel beim Verlust von Pflegepunkten (ADL) oder Erreichen eines Pflegegrades sowie in einigen Tarifen auch im Fall von Demenz ab Stufe 5 der GDS-Reisberg-Skala.

Das Ziel der BU-Versicherung

Das entscheidende Ziel bei der Absicherung gegen Berufsunfähigkeit ist dabei der Erhalt der zuletzt erreichten Lebensstellung, die sich durch das soziale Ansehen im Beruf und das erzielte Einkommen definiert.

Mit anderen Worten: Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen einen Einkommensverlust haben und Ihren Lebensstandard inklusive Ihres Vermögensaufbaus verlieren würden, werden Sie von der BU-Absicherung aufgefangen.

Und genau auf dieses Ziel sollte auch die Gestaltung des „BU-Konzeptes“ ausgerichtet sein.

Was sichert die Pflegeversicherung ab?

In Deutschland wurde zum Start ins Jahr 1995 die Pflegepflichtversicherung eingeführt. Die Leistungen und Leistungsvoraussetzungen dazu sind im elften Sozialgesetzbuch (SGB) beschrieben.

Die Pflegepflichtversicherung selbst folgt der Krankenversicherung. Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse sind somit in der gesetzlichen Pflegeversicherung und Mitglieder der privaten Krankenversicherung kommen in die private Pflegeversicherung.

Die Pflegepflichtversicherung soll dabei einen Teil der zusätzlichen Kosten im Pflegefall für die Unterbringung und Versorgung einer pflegebedürftigen Person übernehmen.
Diese Kosten variieren dabei zwischen der Schwere der Pflegebedürftigkeit (Eingruppierung in die fünf Pflegegrade) und der Frage, ob die Pflege stationär im Heim oder in den eigenen vier Wänden erfolgt.

Die Feststellung des Pflegegrades wird dabei vom Leistungserbringer selbst vorgenommen.
Entweder vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MdK) bei gesetzlich Versicherten oder von Medicproof, bei privat Krankenversicherten.

Die Höhe der Pflegeleistung entspricht dabei allerdings eher einer „Teilkasko-Absicherung“ und reicht alleine nicht aus, um sämtliche Kosten der häuslichen oder stationären Pflege zu decken.

Und genau deswegen kann eine zusätzliche Pflegeversicherung sehr sinnvoll und sogar wichtig sein, um die eigene private Altersvorsorge und auch das Vermögen der eigenen Kinder beziehungsweise Eltern zu schützen.

Ziel der Pflegezusatzversicherung

Das Ziel einer privat abgeschlossenen Versicherung für den Pflegefall ist somit klar: sie soll die Lücke zwischen den entstandenen Pflegekosten und den Zahlungen der Pflegepflichtversicherung decken.

Wann leistet eine Pflegezusatzversicherung?

Die Frage, wann Sie aus der zusätzlichen Absicherung Geld bekommen, hängt zum einen davon ab, ob Sie sich für eine Pflege-Rentenversicherung, für eine Pflege-Tagegeldversicherung oder für eine Pflege-Restkostenversicherung entscheiden und zum anderen, was in den Versicherungsbedingungen und in der Police steht. Die Höhe der Absicherung kann nämlich in aller Regel individuell bestimmt werden.

Da die Restkostenversicherung äußerst selten zum Einsatz kommt, werden wir uns im Weiteren primär mit der Tagegeld- und der Rentenversicherung beschäftigen.

Wie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung handelt es sich bei der Pflegerentenversicherung um einen Vertrag, der über eine Lebensversicherungsgesellschaft abgeschlossen wird.

Hierbei wird in der Regel nach dem Verlust von ADL geleistet, wobei Sie sich aussuchen können, ab wie vielen ADL welche monatliche Rente ausgezahlt werden soll. Zusätzlich wird, wie auch bei der BU, bei Demenz nach der Reisberg-Skale geleistet.
Wir merken also, dass es zwischen der Pflegerentenversicherung und der BU-Rente im Pflegefall eindeutige Parallelen gibt.

Der Beitrag ist dabei auch nach Art einer Lebensversicherung kalkuliert, wodurch die Überschüsse der Versicherung in den meisten Fällen als Bonusrente verwendet werden, um die Leistung im Pflegefall zu erhöhen.
Die Nachversicherungsmöglichkeiten über eine Beitragsdynamik und die Nachversicherungsgarantien sind vergleichbar mit denen der BU-Versicherung.

Ein Pflegetagegeld hingegen läuft über eine Krankenversicherung.
Die Höhe des Tagegeldes wird dabei in der Regel nach der Einstufung in einen der Pflegegrade festgelegt. Im Vergleich zur Pflegerente spielt hierbei auch eine Rolle, ob es sich um eine ambulant oder stationär durchgeführte Pflege handelt.

Wie viel dann bei Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5 ausgezahlt wird, lässt sich recht individuell je nach persönlichem Bedarf festlegen.

Die Beitragskalkulation ist nach Art der Krankenversicherung aufgebaut, wodurch Beitragsanpassungen mit zunehmendem Alter wahrscheinlicher werden.

Was hat die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit mit der Absicherung gegen Pflegebedürftigkeit zu tun?

Die Frage lässt sich einfach beantworten: beides sind Versicherungen!

Beide leisten, wenn ein Unfall oder eine schwere Krankheit auslösend gewesen sind.

Beide sind sinnvoll.

Aber beide haben ein völlig anderes Absicherungsziel!

Die Aufgabe einer Berufsunfähigkeitsversicherung war immer der Erhalt Ihrer Lebensstellung im Fall von Berufsunfähigkeit.

Und mit der Pflegeabsicherung suchen Sie sich einen Versicherer, der die Kosten im Pflegefall übernimmt, die von der Pflegepflichtversicherung alleine nicht gedeckt sind.

Auch die Eintrittswahrscheinlichkeit unterscheidet sich deutlich:

Während die Wahrscheinlichkeit, während des Berufslebens Berufsunfähig zu werden, laut einer Statista-Auswertung aus Juli 2009 bei einem Abschluss im Alter von 20 Jahren bei Männern wie Frauen bei rund 40 % liegt, ist die Wahrscheinlichkeit auf eine Pflegebedürftigkeit laut Statistischem Bundesamt unter dem 60. Lebensjahr gerade einmal bei 1,5 Prozent bei Männern und 1,3 Prozent bei Frauen.

Auch zwischen dem 60. und dem 69. Lebensjahr liegt das Risiko noch bei unter 5 Prozent.

Nach dem 80. Lebensjahr steigt der Anteil der Pflegebedürftigen dann dramatisch an: Jeder vierte Mann und jede dritte Frau erwischt es.

Das ist auch logisch, denn psychische Erkrankungen, Krebsleiden und auch Krankheiten des Bewegungsapparates führen oft zur Berufsunfähigkeit, nicht aber zum Pflegefall.

Das bedeutet also auch, dass eine Pflegeversicherung schon wegen der deutlich geringeren Eintrittswahrscheinlichkeit während des Erwerbslebens als Ersatz für eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht sinnvoll sein kann.

Sinnvolle Kombinationsmöglichkeiten einzelner Versicherungen

Ich halte gar nichts davon, wenn einzelne Versicherungsarten auf die Art und Weise verglichen werden, dass eine pauschal besser ist als die andere.

Es gibt dabei keinen „Königsweg“. Auch die BU-Versicherung ist nicht immer die optimale Lösung.

In manchen Fällen macht eine Grundfähigkeitsversicherung (zum Beispiel eine Grundfähigkeitsversicherung für Kinder) unter Umständen mehr Sinn.

Und manche Versicherungen sind als Kombination miteinander besonders sinnvoll. Zum Beispiel kann eine Unfallversicherung eine perfekte Ergänzung zu jeder Berufsunfähigkeitsversicherung sein.
Genauso verhält es sich auch mit der Pflegeversicherung.

Da jeder Versicherungsschutz Geld kostet, sollten Sie abwägen, welche Versicherung in welcher Lebenslange sinnvoll ist und ob die Leistungen in der bestehenden Absicherung ausreichen.
Wer ledig ist, keine Kinder hat und ins Berufsleben startet, der kann durchaus mit einer guten Berufsunfähigkeitsversicherung und bedarfsgerechter monatlicher BU-Rente ausreichend abgesichert sein. Denn auch bei Pflegebedürftigkeit würden die meisten BU-Tarife bereits leisten.

Wem das nicht reicht, der kann gegen eine Erhöhung des monatlichen Beitrags der BU eine Verdopplung der BU-Rente bei Eintritt von Pflege vereinbaren und sollte dann damit ganz gut zurechtkommen.

Fakt ist natürlich auch, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung ausgerechnet dann abläuft, wenn das Risiko des Pflegeeintritts drastisch steigt.
Wenn Sie eine eigene Familie haben, wird dann neben der ausreichenden Altersvorsorge auch die Pflegezusatzversicherung notwendig werden.

Existenzielle Absicherung ist Beratungs- und Planungsintensiv

Wie Sie selbst lesen können, ist die Frag nach dem richtigen Versicherungsschutz nicht immer ganz so leicht zu beantworten. Seien Sie vorsichtig, wenn Ihnen jemand pauschal das eine oder andere immer als die bessere Lösung anpreist.

Eine Pflege-Versicherung ist definitiv keine Alternative zur privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Aber eine Ergänzung!

Unsere Empfehlung: Holen Sie sich einen Versicherungsmakler, der in einem starken Expertenverbund arbeitet und im Rahmen einer persönlichen Beratung mit Ihnen ein Absicherungskonzept ausgearbeitet, das alle relevanten Bereiche heute und in Zukunft berücksichtigt.

Neben dem Schutz gegen Berufsunfähigkeit und bei Pflege gehört je nach Bedarf die Beratung einer Unfallversicherung, einer Grundfähigkeitsversicherung und auch einer Risikolebensversicherung dazu.
Auch die Einbindung der Altersvorsorge sollte dabei berücksichtigt werden.

Wenn Sie mehr darüber wissen möchten, schreiben Sie einfach über unser Kontaktformular oder tragen Sie sich Ihren persönlichen kostenfreien Kennenlern-Termin ein.

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