Der BU-Profi

Sie sind oder waren an Covid-19 erkrankt (Corona) und möchten nun eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen? Dann sollten VorlageBlog-11-BeitragsbildSie einige Dinge unbedingt vor dem Abschluss der BU abklären, damit Ihnen im Leistungsfall keine unnötigen Probleme entstehen.

Worauf es genau ankommt und in welchen Fällen Sie eine Erkrankung mit dem Corona-Virus überhaupt angeben müssen, das verrate ich Ihnen in diesem Beitrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung.

 

 

 

Sollen wir Ihnen das Thema näher erklären?

Falls Sie spezielle Fragen  haben, die in diesem Text nicht beantwotet werden können, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren!

Muss ich eine Corona-Infektion im BU-Antrag angeben?

Im Antrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung muss im Rahmen der Gesundheitsfragen angegeben werden, wonach die Versicherung in Textform fragt. In der Regel betrifft das dies im Fall von Corona Fragen zu Erkrankungen der Atemwege, zu stationären Aufenthalten oder danach, ob Sie einen Arzt aufgesucht haben.

Je nach Verlauf Ihrer Covid 19 Erkrankung könnte also hier schon eine Angabepflicht gegenüber der Berufsunfähigkeitsversicherung im Fall von Corona bestehen.

Es gibt allerdings auch viele Verläufe, die gar nicht in dieses typische Schema passen. Einige Kunden erzählen mir von Problemen mit dem Magen oder Darm oder von Kopf und Gliederschmerzen. Immer ohne typische Symptome der Atmungsorgane. An dieser Stelle könnte man nun auf die Idee kommen, dass die Erkrankung mit SARS-CoV II gar nicht anzugeben sei.

Hier heißt es aber aufpassen!

Wenn die Versicherung noch nach akuten oder chronischen Infektionen fragt, dann kommen Sie um die Angabe nicht drum herum. Auch dann nicht, wenn Sie gar nicht in Behandlung waren und kaum oder keine Symptome hatten. Im schlimmsten Fall hätten Sie bei Nichtangabe mit einer Anfechtung der Versicherung wegen Arglist zu kämpfen.

Daher ist meine klare Empfehlung: Ja, eine Covid-19 Erkrankung sollte immer angegeben werden.

 

Welche Folgen hat eine Corona Infektion auf meinen Versicherungsschutz?

Die folgen der Corona Infektion auf Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung können sehr unterschiedlich sein und hängen von den Symptomen, der Behandlung und den Folgen der Erkrankung ab. Bei schweren Verläufen der Infektion, die sich zum Beispiel auch auf die Lunge ausgewirkt haben oder wenn Sie nach bestandener Krankheit immer noch mit Schwäche oder Atembeschwerden zu kämpfen haben, wird eine BU-Versicherung im besten Fall mit Ausschlüssen möglich sein.

 

Wann habe ich mit Corona eine Chance eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu bekommen?

Da die meisten Verläufe von  SARS CoV II mild verlaufen und (wahrscheinlich) keine langfristigen Folgen mit sich bringen, stehen die Chancen auf eine BU-Versicherung grundsätzlich gut.

Allerdings wissen die Wissenschaftler und Mediziner heute noch nicht viel über die Langzeitfolgen einer überstandenen Corona-Erkrankung. Deswegen werden BU-Anträge nach einer frischen Infektion erst einmal zurückgestellt.

Bei einem milden Verlauf der Corona-Infektion ist ein Versicherungsschutz frühstens möglich, wenn bereits seit drei bis vier Wochen

  • keine Symptome und Beschwerden mehr auftauchen
  • die Behandlung der Infektion vollständig abgeschlossen ist
  • die Tätigkeit wieder vollumfänglich aufgenommen worden ist

Hier sind die BU-Versicherungen jedoch sehr unterschiedlich. Einige haben hier deutlich längere Zeiträume der Rückstellung.

Zum Beispiel dauert es bei der LV1871 ganze 5 Wochen nach Ende der Quarantäne und Wiederaufnhame des Berufes. Die Nürnberger, Die Bayerische, der HDI und auch die Basler geben sich zum Beispiel mit 4 Wochen zufriden.

Eine Mögliche Alternative kann dabei die Grundfähigkeitsversicherung sein. Hier müssen Corona Infektionen, je nach Verlauf, teilweise gar nicht angegeben werden. Auch bei Kindern kann eine GF-Versicherung mit späterer Option zum Wechsel in eine Berufsunfähigkeitsverischerung eine sehr gute Lösung sein.

Für bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte und Medizinstudenten gibt es zudem einige Versicherungen, die auf einen großen Teil der Gesundheitsfragen verzichten.

In jedem Fall empfehle ich Ihnen, dass Sie vorab eine Risikovoranfrage durchführen lassen. In diesem Rahmen können auch weitere Vorerkrankungen, die gegebenenfalls in Korrelation mit einer Corona-Erkrankung stehen können, angegeben und abgeklärt werden. Sie wissen im Anschluss welche Versicherung Sie mit welchen Bedingungen und unter welchen Voraussetzungen versichert und Sie gehen so kein Risiko ein, dass es im Fall von Corona zu einer Ablehnung kommt die einem späteren Antrag bei der Berufsunfähigkeitsversicherung im Wege steht.

Wenn Sie zu der richtigen und erfolgreichen Durchführung einer Risikovoranfrage wissen möchten, dann sehen Sie Sich gerne einmal meine Arbeitsweise an.

 

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