Die HDI Berufsunfähigkeitsversicherung ist bereits seit vielen Jahren am Versicherungsmarkt etabliert. Auch erfüllt sie bereits seit einigen Jahren alle BU-Profi MUST HAVES. Und trotzdem schaffte es der HDI BU auch im letzten Jahr nicht unter die TOP 3 der besten Berufsunfähigkeitsversicherungen 2021.
Warum schaffen es die Kölner nicht, bei meinen Kunden ganz nach vorne zu kommen und ändert sich durch die neuen Versicherungsbedingungen etwas?
Außerdem gibt es in diesem Beitrag noch eine dicke Überraschung zur HDI Berufsunfähigkeitsversicherung, die auch für Sie sehr wichtig sein wird.
Sollen wir Ihnen das Thema näher erklären?
Falls Sie spezielle Fragen haben, die in diesem Text nicht beantwotet werden können, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren!
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit vielen Pluspunkten
Zwar lässt sich das Bedingungswerk des HDI Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) aus meiner Sicht für einen Laien extrem schwer lesen und ist an vielen Stellen in der Schreibweise nicht besonders “Verbraucherorientiert”, aber der Inhalt ist gut. So gut, dass mindestens alle BU-Profi MUST HAVES locker erfüllt werden und somit das Wichtigste am Leistungsversprechen des Versicherers gesichert ist.
Außerdem versucht der HDI bei der Zielgruppe der Verkammerten Berufe wie Ärzten, Anwälten, Rechtsanwälten, Patentanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern, Buchprüfern, Steuerberatern und Steuerbevollmächtigten besondere Mehrwerte der Berufsunfähigkeitsversicherung zu bieten.
Ein Beispiel dazu ist ein erweiterter Verzicht auf die Umorganisation bei den eben genannten Berufen. Normalerweise müssen Sie als Selbstständiger prüfen lassen, ob Sie Ihren Betrieb im Fall einer Berufsunfähigkeit durch eine Umorganisation aufrecht erhalten können. Auf diese Umorganisation verzichtet der HDI bei jedem Selbstständigen, der innerhalb der letzten 2 Jahre durchgängig weniger als 5 Mitarbeiter beschäftigt hat.
Bei den o.g. Kammerberufen reicht es aus, wenn Sie zum ZEITPUNKT der Berufsunfähigkeit weniger als 5 Mitarbeiter beschäftigt haben. Bei Ärzten, wenn Sie keine weiteren approbierten Mitarbeiter (anstelle der 5) beschäftigen.
Das hört sich auf den ersten Blick nach einer Kleinigkeit an, kann in der Berufspraxis allerdings durchaus einen großen Unterschied ausmachen. Zu den hier gemeinten Selbstständigen zählen auch Freiberufler und beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer.
HDI Berufsunfähigkeitsversicherung – Pluspunkt bei der Leistungsdynamik
Wenn Sie nach einem Leistungsfall wieder arbeiten können und Ihre BU-Rente eingestellt wird, haben Sie eventuell ein Problem. Nach einer längeren Berufsunfähigkeit fallen Sie wieder auf die Rente zurück, die Sie vor dem Leistungsfall hatten.
Das ist grundsätzlich auch dann so, wenn Sie sich in Ihrem BU-Vertrag für eine garantierte Rentensteigerung im Leistungsfall, die sogenannte Leistungsdynamik, entschieden hatten. Zwar erhöht sich damit die Rentenhöhe während des Leistungsbezugs, danach geht die Rente aber wieder auf die Höhe vor Ihrer BU zurück.
Anders beim HDI: Hier führen Erhöhungen im Leistungsfall durch die Leistungsdynamik auch nach Ende der Berufsunfähigkeit zu einer höheren garantierten Rente.
Diese Besonderheit gibt es nicht so oft am Markt. Neben dem HDI fallen mir aktuell spontan nur die Alte Leipziger und neuerdings auch die LV1871 ein.
Reduzierte Ausschlussklauseln
Eine weitere Besonderheit an der HDI Berufsunfähigkeitsversicherung ist die starke Reduzierung von generellen Ausschlüssen.
Zum Beispiel ist eine Berufsunfähigkeit, die durch einen Verkehrsunfall verursacht wurde, auch dann beim HDI versichert, wenn Sie vorsätzlich ein Verkehrsdelikt begangen haben.
Auch diese Regelung ist eher selten und findet sich zum Beispiel bei der Alte Leipziger, der LV1871, der Stuttgarter, der AXA / DBV oder der Nürnberger wieder. Bei Letzterem allerdings mit der Einschränkung, dass Alkohol- und Drogenkonsum im Straßenverkehr ausgeschlossen bleiben.
Noch seltener ist, dass der HDI sogar auf den Ausschluss des vorsätzlichen Freisetzens von ABC- Stoffen und ABC- Waffen im Rahmen der Berufsunfähigkeitsversicherung verzichtet.
Möchte ein “Superschurke” demnächst Atomraketen auf Deutschland abschießen und Sie werden dadurch berufsunfähig, sind Sie versichert. Den Mehrwert dieser Regelung der HDI BU halte ich persönlich aber für überschaubar.
Verzicht auf die konkrete Verweisung im Leistungsfall
Der HDI verzichtet in seiner BU-Versicherung nicht nur auf die abstrakte Verweisung, sondern auch auf die konkrete Verweisung im Leistungsfall. Allerdings gilt dieser Verzicht lediglich in der Erstprüfung, indem Sie Ihren Leistungsfall anzeigen.
Wenn dann die BU-Versicherung im Rahmen der Nachprüfung feststellen möchte, ob Sie weiterhin berufsunfähig sind, können Sie auf eine andere, tatsächlich ausgeübte Tätigkeit verwiesen werden.
Glücklicherweise sind die Regelungen dafür sehr streng in den Bedingungen ausgelegt. Eine solche Verweisung ist demnach beim HDI nur möglich, wenn Sie in der neuen Tätigkeit mindestens 80% Ihres Einkommens vor der Berufsunfähigkeit verdienen und auch Ihr Ansehen im neuen Beruf vergleichbar mit dem aus Ihrem Beruf vor der BU ist.
HDI – Gute Infektionsklausel für Ärzte
Das der HDI BU auf die Zielgruppe der Ärztinnen und Ärzte steht, zeigt sich auch an der sehr guten Infektionsklausel.
Grundsätzlich leistet die BU in jedem Beruf dann, wenn von Ihnen eine Infektionsgefahr ausgeht und Sie deswegen ein Tätigkeitsverbot von mindestens 50% Ihrer Tätigkeit bekommen.
Für Human- und Zahnmediziner sowie Studentinnen und Studenten der Human- und Zahnmedizin geht der HDI noch einen Schritt weiter.
Bei diesen Berufen wird bereits dann die vollständige BU-Rente vom HDI gezahlt, wenn sich das Tätigkeitsverbot vollständig auf die Tätigkeit bezieht Patienten zu behandeln, zu versorgen oder zu betreuen.
Neben den oben genannten Berufen profitieren auch alle weiteren Berufe mit Patientenkontakt von dieser sehr guten Regelung. Dazu gehören unter anderem Krankenschwestern, Hebammen, Altenpfleger oder Arzthelferinnen- und helfer.
Leistung auch bei Erwerbsminderung – unabhängig vom Alter
Wenn Sie im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung erwerbsgemindert sind, dann ist es relativ wahrscheinlich, dass Sie auch berufsunfähig sind. Genau deswegen haben viele Versicherer auch ein vereinfachtes Anerkenntnis der BU-Rente in den Bedingungen vereinbart. Demnach bekommen Sie Ihre BU-Leistung ohne weitere Prüfung, wenn Sie eine Erwerbsminderungsrente erhalten.
Diese Regelung ist aber in vielen Fällen an ein Mindestalter von z.B. 55 Jahren gebunden. Erhalten Sie nach einem Unfall oder durch eine schwere Krankheit vorher die EM-Rente, verlangt der BU-Versicherer die normale Prüfung gemäß der Versicherungsbedingungen.
Beim HDI reicht es nun aus, wenn seit Vertragsbeginn der Berufsunfähigkeitsversicherung mindestens 10 Jahren vergangen sind und der Vertrag ohne Ausschlussklauseln angenommen wurde. In dem ein oder anderen BU-Fall kann dies die Leistungsprüfung beim HDI deutlich beschleunigen.
Verbesserte Nachversicherung für Akademiker, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
Die Nachversicherungsmöglichkeiten sind laut Versicherungsbedingungen der HDI Berufsunfähigkeitsversicherung auf eine Verdoppelung der Rente zu Vertragsbeginn limitiert.
Fangen Sie zum Beispiel im Rahmen einer Aufteilung auf zwei BU-Versicherungen mit einer Rentenhöhe von 750,- Euro beim HDI an, so können Sie je Erhöhung um maximal diese Rente aufstocken.
Eine so geringe Rente macht jedoch allenfalls beim Abschluss während des Studiums Sinn, bei dem wir zum Beispiel 1.250,- Euro über die LV1871, Alte Leipziger oder Basler absichern könnten und 750,- Euro über den HDI.
Und exakt für diesen Fall bietet diese BU vom HDI eine Ausnahme: Nach Abschluss eines Studiums oder der Ausbildung zum Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater können Sie binnen drei Monaten Ihre Rente direkt auf bis zu 3.000,- Euro pro Monat erhöhen. Einkommen natürlich vorausgesetzt.
Die Nachteile der HDI BU-Versicherung
Leider bietet die BU vom HDI auch “Angriffsfläche” und hat einige Regelungen, die mindestens unschön sind.
Wollen Sie für eine längere Zeit im Ausland leben (was auch immer eine “längere Zeit” ist), müssen Sie eine in Deutschland lebende Person bevollmächtigen, Ihre Post vom HDI entgegenzunehmen. Eine solche Regel in der Berufsunfähigkeitsversicherung habe ich auch schon bei der BU von der Generali kritisiert.
Schlechte Teilzeitregelung beim HDI
Die Teilzeitklausel ist mittlerweile in aller Munde, wenn es um eine BU-Versicherung geht. Worauf dabei zu achten ist, welche Unterschiede es zwischen den einzelnen Versicherungen gibt und ob es wirklich eine Teilzeitregelung in der BU braucht, habe ich in meinem Artikel “Teilzeitklausel in der BU-Versicherung – Worauf kommt es hierbei an” ausführlich beschrieben.
Auch der HDI äußert sich in seinen Bedingungen zur Versicherung nun dazu, was bei einem Wechsel von Vollzeit- auf Teilzeit zu beachten ist.
Aus meiner Sicht hat der HDI eine der schlechtesten Regelungen am Markt. Denn hierbei wird nicht mehr die zuletzt in gesunden Tagen konkret ausgeübte Tätigkeit geprüft, sondern die zuletzt in Vollzeit ausgeübte Tätigkeit.
Gerade den Mehrwert, den zum Beispiel die Basler, die Bayerische und auch die LV1871 mit der Ausweitung auf Tätigkeiten im Haushalt / bei der Kinderbetreuung oder der Pflege eines Angehörigen bieten, schließt der HDI in seiner BU Versicherung konkret aus.
Eine Teilzeitklausel mehr am Markt
Auch der HDI baut nun eine Teilzeitklausel in die Berufsunfähigkeitsversicherung ein. Im Vergleich der Teilzeitklauseln am Markt schneidet diese jedoch aus meiner Sicht sehr schlecht ab.
Wenn Sie Ihren Beruf auf maximal 30 Arbeitsstunden in der Woche reduzieren, dann wird im Fall einer Berufsunfähigkeit innerhalb der ersten fünf Jahre nach der Arbeitszeitreduzierung auf die davor ausgeübte Stundenzahl geprüft.
Diese Regelung des HDI gefällt mir aus mehreren Gründen gar nicht. Zum einen, weil ich bei der fiktiven Hochrechnung der Stunden Probleme sehe. Denn hierbei handelt es sich nicht mehr einfach um die „zuletzt in gesunden Tagen ausgeübte Tätigkeit“, sondern um eine fiktive Tätigkeit.
Unabhängig davon ist auch der Zeitraum von 5 Jahren zur Anwendung dieser BU Klausel sehr gering. Andere Versicherungen wie zum Beispiel die Nürnberger haben den Zeitraum immerhin auf 10 Jahre gehalten. Die Condor hat beispielsweise keine zeitliche Begrenzung enthalten.
Keine Risikovoranfragen mehr bei der HDI Berufsunfähigkeitsversicherung!
Die Risikovoranfrage gehört zu den entscheidenden Puzzlestücken auf dem Weg zu Ihrer perfekten Berufsunfähigkeitsversicherung. Nur wenn wir vorher mit der Versicherung abklären, ob und wie wir Sie dort für den Fall einer Berufsunfähigkeit versichern können, macht es überhaupt Sinn, diese BU in die engere Auswahl zu nehmen.
Noch so tolle Bedingungen bringen nichts, wenn wir bei der Antragsstellung “Casino spielen” müssen und gar nicht wissen, zu welchen Konditionen der HDI Sie haben möchte oder auch nicht.
Die Risikovoranfrage ist einer der Gründe, warum es die LV1871, die Basler und auch Die Bayerische unter die TOP 3 im Jahr 2021 bei meinen Kunden geschafft haben.
Auch der HDI hatte in diesem Bereich in der jüngeren Vergangenheit durchaus Vorzüge. Die Tatsache, dass sie bei meinen Kunden weit zurückgefallen sind, lag eher daran, dass die anderen besser waren und dass zum Beispiel Studenten lediglich bis 1.500,- Euro Gesamtrente abgesichert werden konnten.
Nun kommt der HAMMER: Der HDI stellt bis auf Weiteres die Risikovoranfragen für die Berufsunfähigkeitsversicherung komplett ein.
Sie können also ab sofort nicht mehr vorher abklären, wie Sie denn versichert werden können, sondern müssen auf gut Glück einen Antrag beim Versicherer stellen. In meiner Beratung spielt der HDI damit “bis auf Weiteres” keine Rolle mehr.
Die gute Nachricht: mittlerweile hat der HDI mitgeteilt, dass Risikovoranfragen wieder möglich sind. Damit ist dieser Minuspunkt aktuell vom Tisch!
Der Grund für die Einstellung soll ein zu hohes Aufkommen an Risikovoranfragen gewesen sein. Und diese Begründung ärgert mich. Und das hat nichts mit dem HDI zu tun, sondern mit den Kunden und Vermittlern, die praktisch im Blindflug bei 30 – 50 Versicherungen zeitgliche eine Voranfrage stellen.
Dieses Verhalten überlastet die Risikprüfungen der Versicherungen (nicht nur beim HDI) und bringt keinen Vorteil. Im Gegenteil: wie wir an diesem Beispiel sehen, verschlechtert sich die Qualität am Markt der BU-Anbieter dadurch.
Daher mein Apell: nur bei einer vorher selekierten Auswahl von Versicherungen anfragen, die auch wirklich für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung in Frage kommen.
Fazit: Wie gut ist die BU-Versicherung vom HDI?
Ich gebe zu, dass mir ein Fazit sehr schwer fällt. Die Berufsunfähigkeitsversicherung vom HDI hat durchaus Vorteile. Zum Beispiel durch eine großzügige Anrechnung von Leistungen aus einem Versorgungswerk und einen guten Verzicht auf die Umorganisation von selbstständigen Kammerberufen.
Für Ärztinnen, Ärzte und medizinisches Personal bietet dieser BU-Tarif eine sehr gute Infektionsklausel und auch die Nachversicherungsgarantien bis zu 3.000,- Euro BU-Rente und der Sonderlösung nach Abschluss des Studiums oder der Ausbildung zum Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer bieten tolle Mehrwerte.
Die Nachteile beim HDI sind im Gegenzug überschaubar.
In den letzten Jahren fand daher diese BU-Versicherung auch immer wieder Berücksichtigung in meiner Beratung, insbesondere bei den vielfach genannten Zielgruppen. Und zumindest noch im Jahr 2020 bot die Versicherung eine sehr gute und verlässliche Annahmepolitik. So konnte ich einige Kundinnen und Kunden gut und bedarfsgerecht absichern.
In vielen Fällen waren die Mitbewerber einfach einen Hauch besser.
Seit der Einstellung der Risikovoranfragen sieht die Welt anders aus. Ohne zu wissen, wie ich meine Kunden beim HDI versichern kann, macht es schlicht keinen Sinn, dort einen Antrag beim Versicherer zu stellen.
Wie oben geschrieben, scheint dieses Problem vorerst wieder behoben zu sein. Damit könnte der HDI in den Kreis der engeren Auswahl vorrücken.
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