Der BU-Profi

Pläne spielen im Berufsleben eines Architekten eine zentrale Rolle. Doch nicht alles im Leben lässt sich planen.

Der Bu-Profi Die Berufsunfähigkeitsversicherung für Architekten

Manche Situationen treten unverhofft ein und können den Alltag ordentlich durcheinanderbringen. Insbesondere, wenn es sich um eine Berufsunfähigkeit handelt.

Denn geht die eigene Arbeitskraft verloren, droht vielen Menschen der finanzielle Ruin. Um sich dagegen zu schützen, gibt es die Berufsunfähigkeitsversicherung für Architekten. Als Architekt können Sie Ihre Arbeitskraft und damit Ihre finanzielle Existenz besonders preiswert absichern.

 

 

Sollen wir Ihnen das Thema näher erklären?

Falls Sie spezielle Fragen  haben, die in diesem Text nicht beantwotet werden können, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren!

Warum ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Architekten wichtig?

Statistisch betrachtet wird jeder Vierte in Deutschland berufsunfähig. Zwar haben Architekten bezogen auf ihr Tätigkeitsfeld ein geringeres Risiko für berufsbedingte Krankheiten und Verletzungen, doch ist auch für sie die Gefahr real. Denn Unfälle passieren überwiegend in der Freizeit und körperliche oder geistige Gebrechen können die Arbeitskraft bedrohen. Auch Krankheiten können dafür verantwortlich sein, dass der Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann. Dazu gehören nicht nur Krebs und Tumore, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Schädigungen des Nervensystems. Sondern auch psychische Leiden. Und bei der großen Verantwortung, die ein Architekt trägt, ist das Risiko für ein Burn-out hoch.

 

Angestellte Architekten erhalten im Falle einer Berufsunfähigkeit keine Leistung vom Staat. Die gesetzliche Rente zahlt erst, wenn sie keinen Erwerb mehr ausüben können. Freiberuflich tätige Architekten haben einen Vorteil: Die berufsständische Versorgung sieht eine Leistung bei Berufsunfähigkeit vor. Allerdings erst, wenn sie ihren Beruf vollständig nicht mehr ausüben können. Und wer nach dem 45. Lebensjahr Mitglied des Versorgungswerks wird, muss beachten, dass der Anspruch auf eine BU-Rente erst nach einer Wartezeit von drei Jahren besteht. Dennoch sind die Leistungen des Versorgungswerks für Architekten bei Berufsunfähigkeit besser als bei gesetzlich Rentenversicherten. Doch gibt es Versorgungslücken, die berücksichtigt werden müssen.

 

Wann zahlen die Versorgungswerke der Architekten eine BU-Rente?

Bei der Absicherung von Architekten ist zu unterscheiden, ob sie freiberuflich oder angestellt tätig sind. Während Angestellte in der gesetzlichen Rentenversicherung abgesichert werden, treten Freiberufler den berufsständischen Versorgungswerken bei. Und diese sehen einen anderen Versicherungsschutz vor als die Rentenkasse.

 

Erhalten angestellte Architekten eine Rente bei Berufsunfähigkeit?

Angestellte Architekten sind über die gesetzliche Rentenversicherung pflichtversichert. Infolgedessen erhalten sie dieselben Leistungen wie alle Arbeitnehmer. Die Rentenkasse zahlt nicht, wenn lediglich eine Berufsunfähigkeit vorliegt. Sondern erst, wenn es sich um eine Erwerbsunfähigkeit handelt. Somit erhalten die Versicherten eine Erwerbsminderungsrente, wenn sie keiner Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt mehr nachgehen können. Und dabei wird zwischen der vollen und halben Erwerbsminderung unterschieden.

 

Hinweis: In vielen Bundesländern haben angestellte Architekten die Möglichkeit, sich von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen und einem berufsständischen Versorgungswerk beizutreten. Oder das Versorgungswerk als Zusatzversorgung zur GRV zu nutzen.

 

Wann zahlen die Versorgungswerke der Architekten eine BU-Rente?

Freiberufliche Architekten sind dazu verpflichtet, einem berufsständischen Versorgungswerk beizutreten. Damit sind sie besser abgesichert als Angestellte in der gesetzlichen Rentenversicherung. Denn die Versorgungswerke sehen eine Leistung bei Berufsunfähigkeit vor. Allerdings erst, wenn sie vollständig als berufsunfähig gelten und ihre Tätigkeit aufgeben. Das bedeutet:

 

  • Berufsunfähig ist, wer aufgrund Krankheit, Gebrechen oder Schwächen der körperlichen oder geistigen Kräfte voraussichtlich dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, die Berufstätigkeit als Architekt in gewisser Regelmäßigkeit auszuüben und mehr als nur geringfügige Einkünfte zu erzielen.

 

Die Berufsaufgaben des Architekten sind jedoch weit gefasst. Neben der wirtschaftlichen, gestalterischen und technischen Planung gehören auch die Überwachung, Beratung und Betreuung der Projekte zu den Tätigkeiten. Kann eine dieser Aufgaben noch in relevantem Umfang erbracht werden, liegt nach Definition der Versorgungswerke keine Berufsunfähigkeit vor.

 

Ferner besteht ein Leistungsanspruch auf die BU-Rente erst drei Monate nach Antragstellung. Wer zudem mit 45 Jahren oder später dem Versorgungswerk beigetreten ist, muss eine Wartezeit von drei Jahren berücksichtigen. Während dieses Zeitraums besteht bei einer Berufsunfähigkeit kein Anspruch auf eine Rentenzahlung.

 

Grundsätzlich ist der Schutz der Versorgungswerke für Architekten bei Berufsunfähigkeit solide. Und deutlich besser als die Absicherung in der GRV, die bei BU keine Leistung erbringt. Dennoch gibt es Versorgungslücken. Um diese zu schließen, bietet sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung an.

 

Auszug aus der Satzung der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen:

„Berufsunfähigkeit liegt nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen nicht bereits vor, wenn bestimmte zum Berufsbild des Architekten bzw. Ingenieurs gehörende Tätigkeiten nicht mehr ausgeübt werden können, sondern erst dann, wenn jedwede Architekten- bzw. Ingenieurtätigkeit der beschriebenen Art dauerhaft nicht mehr möglich ist.

Solange ein Mitglied des Versorgungswerks noch in der Lage ist, irgendeine der berufsspezifischen Aufgaben auszuüben, muss es sich darauf verweisen lassen, wobei eine Teilzeitbeschäftigung ausreicht. Auf die Situation des Arbeitsmarktes bzw. eine Vermittelbarkeit kommt es nicht an. Mit anderen Worten: Es wird vollständige Berufsunfähigkeit vorausgesetzt.“

 

Versorgungslücken mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung schließen

Wer vorübergehend arbeitsunfähig ist, erhält von der Krankenversicherung ein Krankentagegeld. Ist jedoch absehbar, dass die berufliche Tätigkeit nicht mehr fortgeführt werden kann, liegt eine Berufsunfähigkeit vor. Das Versorgungswerk leistet, wenn die Architekten ihren Job vollständig einstellen.

 

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung bietet schon früher Versicherungsschutz. Denn die meisten Versicherer zahlen die BU-Rente, wenn der Job zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausgeübt werden kann. Damit können die Architekten Leistungen aus ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung beziehen, auch wenn sie noch in geringem Maß arbeiten können. Als Voraussetzung gilt, dass der Zustand voraussichtlich dauerhaft anhält, mindestens für sechs Monate.

 

Hinzukommt, dass die BU-Versicherung keine Wartezeiten vorsieht. Auch gibt es die Leistung rückwirkend zum Eintritt der Berufsunfähigkeit. Und nicht erst drei Monate nach Antragstellung.

 

Die Berufsunfähigkeitsversicherung für Architekten

Architekten können ihre Arbeitskraft besonders preiswert absichern. Denn aus Sicht der Versicherer üben sie einen risikoarmen Beruf aus. Das bedeutet, sie werden bei den meisten Gesellschaften in die günstige Risikogruppe 1 eingestuft. Und damit in die beste Berufsgruppe.

 

Mit einer BU-Versicherung lassen sich die Versorgungslücken der Versorgungswerke oder der gesetzlichen Rentenversicherung schließen. Die Höhe der monatlichen Rente wird individuell und bedarfsgerecht festgelegt. Eine Nachversicherungsgarantie, die viele Versicherer in den Bedingungen festhalten, ermöglicht bei bestimmten Ereignissen eine Erhöhung der Leistung ohne erneute Gesundheitsprüfung. Beispielsweise bei der Geburt eines Kindes oder dem Erwerb einer Immobilie.

 

Das kostet die BU-Versicherung

Die Kosten für eine BU-Versicherung sind immer individuell. Denn sie sind nicht nur vom Beruf und der damit verbundenen Risikogruppe abhängig. Folgende weitere Faktoren wirken sich auf die Prämie aus:

  • Eintrittsalter
  • Rentenhöhe
  • Versicherungs- und Leistungsdauer
  • Vorerkrankungen
  • Spezifische Risiken (Raucher, Sportler etc.)

 

Generell gilt: Umso niedriger das Eintrittsalter, desto günstiger ist die Absicherung. Daher sollte eine BU so früh wie möglich abgeschlossen werden. Außerdem steigt mit dem Alter das Risiko für Vorerkrankungen, die schlimmstenfalls zur Antragsablehnung führen können. Da Architekten allerdings günstig eingestuft werden, ist die Berufsunfähigkeitsversicherung auch im fortgeschrittenen Alter erschwinglich.

 

Jetzt beraten lassen

Als Experten für die Berufsunfähigkeitsversicherung bin ich Ihnen dabei behilflich, die passende Absicherung zu finden. Ich prüfe für Sie, wie hoch Ihr individueller Bedarf ist und stelle Ihnen maßgeschneiderte Angebote für Ihre individuelle Lebenssituation zusammen. Vereinbaren Sie dazu gerne ein Beratungsgespräch mit mir.

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