Der BU-Profi

VorlageBlog-43-BeitragsbildEine satte Beitragserhöhung in der Berufsunfähigkeitsversicherung haben viele Kunden der WWK Lebensversicherung a.G. zum 01.01.2018 erhalten. Was jetzt zu tun ist lesen Sie in meinem heutigen Beitrag.

(Keine) Schöne Bescherung

Einige WWK Kunden werden sich beim Öffnen des Schreibens der letzten Tagen erschrocken haben. Bis zu 35% ist der zu zahlende Beitrag für ihre Berufsunfähigkeitsversicherung gestiegen. Das ist mal eine Ansage. Aber einige von ihnen werden ein Déjà-vu haben, sie erhalten dieses Schreiben schon zum zweiten Mal innerhalb von zwei Jahren.

Aber nicht nur die Kunden der WWK Lebensversicherung hat es getroffen. Vor ein paar Jahren gab es zum Beispiel auch ordentliche Beitragserhöhungen bei der Hanse Merkur Berufsunfähigkeitsversicherung und zu vor auch schon einmal bei einigen anderen.

Beitragserhöhung Berufsunfähigkeitsversicherung – wie kann so etwas passieren?

Bei der Kalkulation einer BU-Versicherung wird eine Vielzahl von Rechnungsgrundlagen berücksichtigt. Unter anderem das Eintrittsalter, die Laufzeit, die durchschnittliche Wahrscheinlichkeit berufsunfähig zu werden oder auch der bei Abschluss gültige Höchstrechnungszins (oft als Garantiezins bezeichnet). Aus diesen und weiterer Grundlagen ergibt sich dann der Tarifbeitrag, der umgangssprachlich auch Bruttobeitrag genannt wird.

In dieser Kalkulation sind aber auch Sicherheitspuffer und Risikogewinne einkalkuliert. Diese Gewinne entstehen dadurch, dass glücklicher Weise nicht jeder Versicherte auch seine Leistung benötigt. Ein Großteil dieser Überschüsse steht Ihnen als Kunde zu.

Was damit geschehen soll können Sie ebenfalls in vielen Fällen selbst entscheiden. Zum Beispiel lässt sich dieses Geld in einen Investmentfonds oder die klassische Anlage der Versicherungsgesellschaft investieren. Am Ende der Laufzeit kann das Guthaben dann steuerfrei ausgezahlt werden.

Die von mir in der Regel empfohlene Variante ist jedoch die direkte Verrechnung mit den Beiträgen. Der Tarifbeitrag wird dann direkt um die Überschüsse reduziert und Sie zahlen einen geringeren Beitrag – den sogenannten Nettobeitrag.

Entgegen dem über die Laufzeit garantierten Bruttobeitrag hängt der zu zahlende Nettobeitrag sehr stark von den tatsächlichen Risikogewinnen ab. Und wenn ein Aktuar bei der Kalkulation ein bisschen zu optimistisch gerechnet hat und die Überschüsse sinken, dann steigt eben der Zahlbeitrag. Es mag aber auch Versicherungen geben, die sich bewusst „verkalkuliert“ haben. So lassen sich falsch beratene Kunden schnell auf so einen Vertrag ein. Nach wenigen Jahren kommt dann das böse Erwachen eines wesentlich höheren Beitrags.

Sollen wir Ihnen das Thema näher erklären?

Falls Sie spezielle Fragen  haben, die in diesem Text nicht beantwotet werden können, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren!

Augen offen halten

Wenn Sie sich von vorne herein möglichst vor Beitragserhöhungen einer Berufsunfähigkeitsversicherung schützen wollen, prüfen Sie die Differenz zwischen Tarif- und Zahlbeitrag. Je höher diese ist, je wahrscheinlicher sind Anpassungen. Auch sollten Sie generell den Bruttobeitrag im Blick haben. Es kann sich lohnen heute Netto ein paar Euro mehr zu zahlen als bei einem vermeintlich günstigeren Anbieter, wenn der Tarifbeitrag günstiger ist.

Andererseits muss ich an dieser Stelle aber auch klarstellen, dass vor dem Beitragsvergleich immer die passenden Versicherungsbedingungen gefunden werden sollten. Es bringt ja herzlich wenig, wenn Sie zwar nur einen geringen und dauerhaft stabilen Betrag im Monat zahlen müssen, wenn es drauf ankommt aber große Probleme haben Ihre Rente zu erhalten.

Worauf Sie sonst noch bei der Auswahl einer Berufsunfähigkeitsversicherung achten sollten.

Was tun nach einer Beitragserhöhung in der Berufsunfähigkeitsversicherung?

Sie haben schon eine Berufsunfähigkeitsversicherung und sind nun auch von einer Beitragserhöhung betroffen? Dann sollten Sie eine wichtige Regel beherzigen: auf keinen Fall sofort kündigen!

Vielmehr sollten Sie sich fachmännisch beraten lassen um folgende Punkte zu klären:

  • Wie lange läuft Ihr Vertrag schon? Sind Sie gegebenenfalls schon aus der 10-Jahresfrist zur Prüfung der Vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung heraus? Bei einem Wechsel beginnt diese selbstverständlich wieder von vorne.
  • Es ist sehr wahrscheinlich, dass sich zahlreiche Rechnungsgrundlagen verändert haben wie zum Beispiel Ihr Eintrittsalter, der Garantiezins aber auch die Kalkulation der unterschiedlichen Berufsgruppen. Dies kann einen Neuvertrag teurer, aber auch günstiger machen.
  • Wie sind die Versicherungsbedingungen Ihrer aktuellen Versicherung? Gibt es in Ihrem Vertragswerk vielleicht Klauseln, die Sie heute gar nicht mehr bekommen? Oder sind Ihre Bedingungen längst überholt und ein Wechsel wäre auch aus Leistungssicht angeraten?
  • Steht es um Ihren Gesundheitszustand nach wie vor gut? Haben sich seit Abschluss der bestehenden BU gesundheitliche Verschlechterungen ergeben, die zu einer Ablehnung oder zu Klauseln oder Risikozuschlägen führen können?
  • Ist der Tarifbeitrag im aktuellen Vertrag zum nun gestiegenen Beitrag immer noch ein gutes Stück entfernt? In solchen Fällen ist auch zu bedenken wie wahrscheinlich dann eine erneute Erhöhung in den nächsten Jahren ist.

Nur wenn die oben genannten Fragen abschließend geklärt sind und Sie sich einen vollständigen Marktüberblick zu Leistungen und Beträgen verschafft haben, lässt sich eine Entscheidung treffen.

Ein Wechsel der Berufsunfähigkeitsversicherung ist, anders als immer wieder mal behauptet, kein „no-go“. Wenn alle Spielregeln eingehalten werden kann sich dieser sogar als sehr positiv für Sie zeigen.

Das gilt es aber unbedingt zu prüfen, denn  in vielen Fällen kann es auch sehr sinnvoll sein die bestehende Versicherung trotz höherem Beitrag zu behalten.

Mehr zum Thema

Auch andere Makler haben sich mittlerweile zum Thema „Beitragserhöhung Berufsunfähigkeitsversicherung“ geäußert. So zum Beispiel Tobias Bierl in seinem Artikel Schöne Bescherung – die WWK erhöht massiv den Nettobeitrag in der Berufsunfähigkeitsversicherung & Risikolebensversicherung

1 Kommentar

  1. Peter

    Ich möchte auch darauf hinweisen das der Zeitpunkt der Beitragserhöhung zum Teil unrechtmäßig ist. In diversen WWK Versicherungsscheinen steht ausdrücklich geschrieben das eine Beitragserhöhung zu Beginn eines Versicherungsjahres erfolgt. Sollte der Versicherungsbeginn also nicht am 1.1. eines Jahres gewesen sein, darf die Beitragsanpassung also nicht zum Anfang des Kalenderjahres erfolgen, sondern muss zum Beginn des Versicherungsjahres erfolgen.

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