Der BU-Profi

Besonder Klauseln in der Berufs- und Grundfähigkeitenversicherung

Was sind besondere Klauseln?

Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung prüfe ich mit meinen Kunden drei wichtige Punkte:

  1. Wie kann ich meinen Kunden / meine Kundin aufgrund von Vorerkrankungen bestmöglich versichern.
  2. Welche Versicherungen bieten insgesamt guten Versicherungsschutz

Und 3. sprechen wir über besondere Klauseln, die zum Beispiel dafür sorgen, dass Sie schneller an Ihre Rente kommen.

 

 

Guido Lehberg

Die Dienstunfähigkeitsklausel (DU-Klausel)

Kann ein Beamter seinen Dienst nicht mehr tun ist der Dienstherr, also sein Chef, berechtigt ihn in den vorzeitigen Ruhestand zu versetzen. Geschieht dies aus gesundheitlichen Gründen schließt sich eine private Berufsunfähigkeitsversicherung dem Urteil des Dienstherren an und zahlt ebenfalls die BU-Rente. Am Markt gibt es allerdings eine Reihe von unterschiedlicher Auslegungen dieser Bedingung. Die einen behalten sich stets eine eigene Prüfung vor. Bei anderen gilt diese ausschließlich für Beamte auf Lebenszeit. Wieder andere können im Leistungsbezug abstrakt verweisen.

Grundsätzlich kann man über den Sinn einer Dienstunfähigkeitsversicherung streiten – dies lesen Sie in meinem Blog dazu. 

Die Infektionsklausel

Stellen Sie sich einmal vor Sie können noch ohne Problem arbeiten. Sie sind also nicht berufsunfähig und haben auch gar nicht das Bedürfnis danach. Aber Sie dürfen nicht mehr arbeiten. Weil Sie sich mit einer Krankheit infiziert haben, die Ihnen das Arbeiten nach dem Infektionsschutzgesetz verbietet. Insbesondere medizinisches Personal wie Krankenpfleger /-schwester oder die Altenpflege. Auch Ärzte. Aber auch Hebammen oder Menschen, die in der Nahrungsmittelproduktion arbeiten. Alle diesen Personen könnte so etwas passieren. Und was passiert, wenn Sie nicht mehr arbeiten dürfen aber auch nicht berufsunfähig sind? Wer zahlt Ihnen dann jeden Monat Ihr Gehalt? Genau für diese Fälle gibt es die Infektionsklausel.

Jedoch heißt es auch hier Achtung: in der Regel leistet diese Bedingung erst bei einem vollständigen Tätigkeitsverbot. Zudem ist bei manch einer Versicherung der mitversicherte Personenkreis auf bestimmte Berufe begrenzt. Es sollte also ganz genau hingeschaut werden. 

Die Pflegeklausel

In der Regel können Sie davon ausgehen, dass Sie schneller BU sind, als dass Sie pflegebedürftig werden. Jedoch räumen so ziemlich alle BU-Versicherungen auch einen vereinfachten Zugang zur Leistung bei Pflegebedürftigkeit ein. Anders als in der gesetzlichen Definition nach Pflegestufen bzw. nun Pflegegraden wird hier aber nach sogenannten ADL (Aktivitäten des täglichen Lebens) bewertet.

Hier unterscheiden sich die Bedingungen teilweise deutlich. Der eine zahlt bei einer von vier ADL, der andere bei drei von sechs, der nächste bei einer von sechs. Am wahrscheinlichsten ist da eine Leistung bei der letzten Regelung ohne gleichzeitig auch berufsunfähig zu sein. 

Arbeitsunfähigkeitsklausel (AU-Klausel)

Als die Condor Lebensversicherung vor vielen Jahren als erstes die AU-Klausel einführten gab es ordentlich Gegenwind von der Konkurrenz. Es sei kein Mehrwert da. So etwas ist mehr Marketing als Mehrwert. Mittlerweile hat sich die Sichtweise nahezu aller Versicherer aber wohl geändert, denn heute gehört diese damals so belächelte Klausel zum guten Ton. So erhalten Sie nämlich in der Regel schon dann die Leistung wenn Sie 6 Monate in Folge arbeitsunfähig sind – auch wenn keine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vorliegt.

Hier unterscheiden sich die Anbieter aber teilweise deutlich voneinander. Aktuell gibt es so keinen mehr, die die Leistung aus dieser Klausel bis zum Laufzeitende erbringt. Die längste Möglichkeit am Markt beträgt 36 Monate (Condor), die kürzeste maximale Dauer beträgt 18 Monate. Auch in der Art der Ausgestaltung gibt es Unterschiede. Wogegen bei einigen schon bei alleinigem Einreichen des „gelben Scheins“ eine Leistung in Höhe der BU-Rente gezahlt wird muss bei anderen auch gleichzeitig ein Antrag auf die volle BU-Leistung eingereicht werden. Insbesondere Selbstständige, Freiberufler und Besserverdiener mit einem separaten Krankentagegeld sollten hier sehr vorsichtig sein damit es im Nachhinein keine Probleme gibt. 

Die Dynamik

Dynamik bedeutet frei übersetzt eigentlich nichts anderes Bewegung. Wenn man in der Berufsunfähigkeitsversicherung von Dynamik spricht, meint man in der Regel entweder eine Beitragsdynamik oder eine Leistungsdynamik. Doch, was ist das eigentlich und wo liegen die Unterschiede?

Um die beiden Begriffe zu unterscheiden sollten wir einmal die BU-Versicherung in zwei Phasen unterteilen: einmal die Beitragsphase, in der Sie Beiträge an die Versicherung zahlen und hoffentlich noch gesund sind und die Leistungsphase, die glücklicher Weise einigen Versicherten erspart bleibt. In der Leistungsphase bekommen Sie Ihre Berufsunfähigkeitsrente, weil Sie krank sind oder einen Unfall hatten.

Die Beitragsdynamik

In der Beitragsphase greift eben auch die Beitragsdynamik. Sie erhöht in regelmäßigen Abständen (meistens jährlich) den zu Versicherungsbeitrag und auch die Höhe der BU-Rente. Damit haben Sie die Möglichkeit ohne erneute Fragen zu Ihrer Gesundheit, Ihren Hobbys oder Ihres Berufes die Rentenhöhe der Kaufkraft anzupassen. Am Markt gibt es hier aber ganz unterschiedliche Ausprägungen. So gibt es einige Versicherungen, die eine maximale Versicherungssumme nennen und danach nicht weiter erhöhen. Andere Versicherungen erhöhen ohne Limit, bürgen aber dem Kunden auf ab einer bestimmten Größenordnung zu prüfen, ob die Höhe der Leistung mit seinem Einkommen vereinbar ist. Wieder andere dynamisieren nach einer Berufsunfähigkeit und Wiedereinstieg in das Berufsleben nicht mehr weiter.

Die Leistungsdynamik

Die Leistungsdynamik kommt hingegen ausschließlich zum Tragen wenn Sie Berufsunfähig sind. Diese erhöht die Rente erst im Bezug um den vereinbarten Prozentsatz. Im Tarifdschungel regeln die Versicherungen auch diese Form der Dynamik sehr unterschiedlich. Einige Versicherungen setzten die geleisteten Erhöhungen wieder auf null, wenn Sie nach einer Berufsunfähigkeit wieder in einen Beruf einsteigen und die Leistung eingestellt wird. Werden Sie wieder krank oder verunglücken und sind auf Ihre Absicherung angewiesen, haben Sie von den bisherigen Erhöhungen nichts mehr. Da die meisten Berufsunfähigkeitsfälle temporär verlaufen, sollte auf diesen Punkt unbedingt geachtet werden.

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