Der BU-Profi

VorlageBlog-48-BeitragsbildAuch eine Hebamme sollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung haben. Worauf Sie bei der Auswahl achten sollten.

 

Der Beruf als Hebamme ist eigentlich mehr eine Berufung als nur ein Job. Eine Familie auf dem Weg zum schönsten Ereignis des Lebens zu begleiten und in vielen Fällen sogar live mit dabei zu sein. Das macht diese Arbeit als Hebamme zu etwas ganz Besonderem.

Wer schon einmal Nachwuchs bekommen hat oder beruflich mit Hebammen zu tun hat, der kann erahnen, wie vielseitig dieser Beruf ist. Die Vorbereitung der werdenden Mütter auf die Geburt. Mit dabei zu sein, wie ein neues Lebewesen das Licht der Welt erblickt. Die ganzen schönen Momente miterleben und die erste Zeit nach der Geburt begleiten zu dürfen. Herrlich!

Auch als Hebamme sollten Sie sich frühzeitig mit der richtigen Absicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit beschäftigen. Warum und worauf Sie achten müssen, erfahren Sie jetzt.

Hohes Anforderungsprofil

Überall, wo Sonne ist, gibt es auch Schatten. Auch in diesem schönen Beruf. Insbesondere bei den Geburtsvorbereitungskursen und auch bei den Rückbildungseinheiten schadet eine gute körperliche Verfassung nicht. Das Gleiche gilt auch bei der Geburtshilfe. Hier vielleicht sogar noch etwas mehr, denn nicht jede Mutter wiegt unter 60 Kilogramm.

Neben den körperlichen Voraussetzungen kann dieser Job aber auch ziemlich auf die Psyche schlagen. So sucht manche Mutter in der Hebamme gerne eine Schuldige, wenn Dinge einmal nicht klappen. Auch läuft nicht jede Geburt reibungslos ab. In einigen Fällen gibt es sogar eine Todgeburt zu verkraften. Dazu kommen Wechselschichten bis tief in die Nacht bzw. früh in den Morgen.

Als junger Mensch steckt man so etwas wahrscheinlich noch gut weg. Mit zunehmendem Alter und auch mit der eigenen Familienplanung wird dies dann wohl zunehmen schwerer zu vereinbaren. Auch kenn ich persönlich einige Mütter, die nach der Geburt des eigenen Kindes viel emotionaler auf die Schicksale von anderen Babys reagieren.

Sollen wir Ihnen das Thema näher erklären?

Falls Sie spezielle Fragen  haben, die in diesem Text nicht beantwotet werden können, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren!

Rücken und Psyche, Herz und Krebs

Wem diese Höchstleistung einer Hebamme klar geworden ist, der versteht sehr gut, wie schnell Krankheiten oder Unfälle hier zur Berufsunfähigkeit führen können. Gerade ein schweres Rückenleiden oder Depressionen und „Burn-out“, führen zum dauerhaften KO. Unterschätzt werden dabei aber häufig die temporären Erkrankungen. Zum Beispiel die Volkskrankheit Nummer 1 – der Krebs. Auch Herz- und Kreislauferkrankungen, Nervenleiden oder Allergien sind mögliche Ursachen.

In allen diesen Fällen ist eine Pause für mindestens sechs Monate sehr wahrscheinlich. Vielleicht sogar die Aufgabe der bisherigen Tätigkeit .

Man könnte meinen, dass sich die Hebamme damit gar nicht so sehr von anderen Berufen unterscheidet. Die Mischung aus körperlich und geistig sehr hohen Ansprüchen macht sie aber dann doch besonders.

Sonderrisiken einer Hebamme

Stellen Sie sich einmal vor, Sie arbeiten viel mit Menschen. Und zwar dann, wenn diese wenig bis gar nicht geschützt sind. Zum Beispiel bei einer Geburt. Nun haben Sie sich dummerweise eine Infektion eingefangen, die Ihnen genau diese Tätigkeiten verbietet. Sie sind aber nicht krank, zumindest nicht so krank, dass Sie berufsunfähig sind. Mit anderen Worten: Sie können noch arbeiten, dürfen es aber nicht (Infektionsschutzgesetz). Für diesen Fall sollte Ihr Vertrag über eine Infektionsklausel verfügen. Aber Achtung, in vielen Bedingungswerken ist diese Klausel auf Ärzte beschränkt. In Ihrem Fall sollte diese entweder für alle Berufe gelten oder die Hebamme klar benannt sein.

Sind Sie Freiberuflich tätig oder planen Sie diesen Schritt, so sollten Sie darauf achten, dass für Sie keine Umorganisationsklausel im Vertrag enthalten ist. Dann müssten Sie Ihren Betrieb nämlich im Fall einer Berufsunfähigkeit umorganisieren, wenn Sie Ihren Beruf dadurch weiter ausüben könnten.

Berufsunfähigkeitsversicherung Hebamme – Die Vertragsgestaltung

Bei der Frage wie Ihr Vertrag ausgestaltet ist, spielen sowohl Ihr Einkommen heute, wie auch die beruflichen Ziele und Pläne eine große Rolle. So sollte die heutige Rentenhöhe, die Laufzeit und auch mögliche Nachversicherungsgarantien ohne neue Risikoprüfung gut geplant werden. Der berühmte Schnellschuss kann sonst schnell teuer werden.

Wenn Sie aktuell noch Schüler sind und Ihr Traumberuf der als Hebamme ist, sollten Sie sich meinen Blog „Braucht ein Schüler eine Berufsunfähigkeitsversicherung“ auf jeden Fall durchlesen.

 

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