Der BU-Profi

Der Mitwirkungsanteil der Unfallversicherung ist einer der wichtigsten Punkte, auf die Sie achten sollten.
Von dessen Höhe hängt maßgeblich ab, ob Sie überhaupt eine Zahlung aus Ihrer Unfallversicherung bekommen beziehungsweise, ob diese erheblich gekürzt werden kann oder eben nicht.

Die Leistung der Unfallversicherung wird nach einer sogenannten Gliedertaxe bewertet. Nehmen wir an, Ihr Arm lässt sich nach einem Unfall ab dem Ellenbogengelenk nicht mehr bewegen, dann wird dass bei einer guten Unfallversicherung mit 80% Invalidität bewertet.
Eigentlich könnten Sie dann eine Menge Geld bekommen. Wenn da nicht der Mitwirkungsanteil wäre.

In Ihrem Fall hatten Sie schon einmal einen Bruch des Ellenbogens, der operiert werden musste. Dadurch lag bereits eine Vorschädigung des Gelenkes vor. Im Zweifel ermittelt jetzt ein Gutachter, zu wie viel Prozent dieser Vorschaden an der aktuellen Versteifung mitgewirkt hat. In Ihrem Fall sind dies 60%.

Jetzt gucken wir uns Ihre Unfallversicherung an. Diese hat einen Verzicht auf die Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen bis zu 50%. Sie liegen mit 60% drüber.
Und somit kann Ihre Versicherung die Leistungen um die 60% Mitwirkung kürzen.

Anstelle der erhofften und benötigten Auszahlung von der Unfallversicherung bleiben nun nur noch ein paar Zehntausend Euro übrig.

Und weil der Mitwirkungsanteil auf Krankheiten und Gebrechen gilt, ist davon auch jede Erkrankung betroffen: Arthrose, Rheuma, Glasknochen, Krebserkrankung und so weiter. Natürlich auch alle Krankheiten und Vorschäden, die Sie bei Abschluss der Versicherung noch nicht hatten und erst mit dem Alter oder durch kleinere Unfälle bekommen.

So wählen Sie den passenden Mitwirkungsanteil in der Unfallversicherung aus

Gesetzlich vorgeschrieben (VVG) gilt immer mindestens ein Verzicht auf jegliche Mitwirkung, wenn diese unter 25% ausmacht. Hat Ihr Versicherer diese 25% in seinen Bedingungen stehen, hält er sich also gerade einmal an das mindeste, was er vom Gesetzgeber vorgesetzt bekommt.

Damit Sie eine möglichst hohe Chance auf angemessene Unfall-Leistung haben, sollte der Verzicht auf Mitwirkungen bei mindestens 70% liegen. Empfehlenswert ist aus unserer Sicht der komplette Verzicht bzw. ein Mitwirkungsanteil von 100%.

Viele sogenannte „Premium“-Bedingungswerke verschaffen sich gerade über die Klausel einen unfairen Vorteil dem Kunden gegenüber.

Hier ein paar Beispiele aus den aktuellen und jeweils bestmöglichen Bedingungswerken von

  • Debeka – 50%
  • der LVM -40%
  • der Generali – 50%  – bei frauenspezifischen Krebserkrankungen sogar 25%)
  • Allianz – 50%
  • R+V – 35%
  • Sparkassenversicherung Sachsen – 50%
  • SV Sparkassenversicherung – 40%
  • Württembergische – 50%

 

Alle diese Mitwirkungsanteile liegen deutlich näher an der gesetzlichen Vorgabe, als ein einem Verzicht auf diese Klausel und sind allesamt auch noch weit weg von 70%.

Wenn Sie auch bei der Unfallversicherung auf Nummer Sicher gehen wollen, melden Sie sich einfach über unser Kontaktformular und wir finden für die den passenden Tarif.