Der BU-Profi

Die Gliedertaxe in der Unfallversicherung regelt, wie hoch Ihre Leistung im Fall einer Invalidität ausfällt. Damit Sie möglichst gut abgesichert sind, gilt es einige wichtige Regeln zu beachten.

 

Die drei wichtigsten Kriterien bei der Auswahl der Gliedertaxe in der Unfallversicherung sind:

Punkt 1:
Achten Sie darauf, dass die Gliedertaxe möglichst hoch je verlorenem oder eingeschränkten Körperteil ist. Zum Beispiel ist es besser, wenn Ihr Arm einen Wert von 80% anstelle von 70% hat. Diese 10% können auch aufgrund der Progression einen großen Unterschied in Euro ausmachen.

Punkt 2:
Neben der absoluten Höhe der Gliedertaxe ist es wichtig darauf zu achten, dass ein Körperteil möglichst durchgängig den gleichhohen Prozentsatz hat.

Viele Versicherer unterteilen Arme und Beine gerne in mehrere Einzelteile:

Arm im Schultergelenk, Arm oberhalb des Ellenbogens und Arm unterhalb des Ellenbogens.

Oder eben Bein im Hüftgelenk, Bein bis Mitte des Oberschenkels, Bein unterhalb des Knies und Bein unterhalb des Unterschenkels. Im Idealfall gilt für alle dieser Bereiche der gleiche, möglichst hohe Invaliditätsgrad.

Punkt 3:
An der dritten Stelle der Priorität prüfen Sie, ob auch innere Organe mitversichert sind. Zum Beispiel die Lungenflügel, die Milz, die Nieren, Darm, Magen und auch Sinne beziehungsweise Fähigkeiten wie der Verlust von Stimme oder Geruchssinn.

 

 

Wenn Sie diese drei Punkte in Ihrer Unfallversicherung beachten und sich für einen Unfall-Versicherer entscheiden, der nach Möglichkeit auf jeglichen Mitwirkungsanteil verzichtet, haben Sie schon zwei der wichtigsten Kriterien für eine gute und zuverlässige Unfallversicherung erfüllt, die auch neben einer guten Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll ist.

Wenn Sie bei der Auswahl und Vermittlung Ihrer Unfallversicherung mit hervorragender Gliedertaxe Unterstützung möchten, melden Sie sich einfach über unser Kontaktformular.