Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung kann es sein, dass die Versicherung mit Ihnen einen Risikoausschluss vereinbaren will. Das kann dann der Fall sein, wenn Sie wegen einer Erkrankung oder eines besonderen Hobbys ein höheres Risiko für die Versicherung darstellen.
Natürlich sollte erst einmal klar sein, dass es zu spät ist ein Haus zu versichern, wenn es bereits brennt. So ist das auch mit vielen Vorerkrankungen. Wenn Sie schon einmal einen Bandscheibenvorfall hatten, dann ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass die Versicherung Ihre Wirbelsäle nicht versichern möchte. Das Risiko ist bei Ihnen ja schon höher als bei jemandem mit gesunden Bandscheiben.
Darum ist es auch nicht immer möglich einen BU-Vertrag ganz ohne Einschränkungen zu bekommen. Wichtig ist dabei aber, dass dieser Risikoausschluss möglichst präzise ist und nicht den ganzen Versicherungsschutz aushöhlt.
Risikoausschluss ist nicht gleich Risikoausschluss
Bei den Ausschlüssen gibt es zwischen den einzelnen Versicherungen teilweise sehr große Unterschiede. Es gibt zum Beispiel Versicherungen, die bei einem Heuschnupfen generell alle möglichen Allergien ausschließen wollen. Ein solcher Ausschluss ist aus meiner Sicht nicht angemessen und kann ein großer Nachteil für Sie sein. Andere Versicherungen wollen hierbei sämtliche Atemwegserkrankungen vom Versicherungsschutz ausschließen. Auch das ist ein sehr weit gefasster Verzicht auf Ihren Versicherungsschutz. Wenn es wegen eines Heuschnupfens zu einem Risikoausschluss kommen muss, dann empfiehlt es sich, wenn dieser nur die oberen Atemwege betrifft.
Ein anderes Beispiel kann Ihr Auge sein. Wenn Sie unter einem hohen Sehkraftverlust leiden, dann kann es zu einem Ausschluss kommen. In der Regel ab – 8 Dioptrien oder bei einer Anisometropie (Ungleichsichtigkeit beider Augen). Während eine Versicherung die Augen am liebsten komplett vom Versicherungsschutz ausschließen möchte, gibt es andere Versicherungen, die präziser vorgehen. Besser ist es also, wenn die Versicherung Sehstörungen und Sehminderungen ausschließt und gleichzeitig Infektionen, Tumorerkrankungen, Unfallschäden und auch eine vollständige Erblindung wieder mitversichert.
Darum ist es sinnvoll über eine Risikovoranfrage zu prüfen, welche Versicherung überhaupt einen Risikoausschluss vereinbaren möchte und wie dieser dann genau aussehen soll.
Wichtig zu wissen ist auch, dass es kein Recht des Versicherungsnehmers auf nachträgliches herausnehmen des Ausschlusses gibt. Auch dann nicht, wenn der Umstand weggefallen ist, der für den Ausschluss gesorgt hat. Bei den Augen könnte dies zum Beispiel eine Laserbehandlung sein.
Was passiert im Leistungsfall?
Wenn Ihr linkes Knie ausgeschlossen ist und Sie wegen Schmerzen im linken Knie nicht mehr arbeiten können, dann tut die Versicherung so, als wenn Ihr Knie gesund wäre. Sie bekommen also keine Leistung. Sind aber beide Knie kaputt, dann wird geprüft, ob das rechte Knie alleine auch zu einer Berufsunfähigkeit führt. Wenn ja, bekommen Sie Ihre BU-Rente. Ansonsten nicht.
Wenn der Risikoausschluss eine Berufsunfähigkeit ausschließt, die durch frühere oder in Zukunft noch eintretende Verletzungen oder Erkrankungen der Wirbelsäule hervorgerufen wird, sind auch psychische Probleme als Folge dessen ausgeschlossen. Das kann dann zum Problem werden, wenn nicht die eigentlichen Beschwerden am Rücken zur Berufsunfähigkeit führen, sondern Sie in Folge der Bewegungseinschränkung und Schmerzen seelische Beschwerden erleiden.
Da jeder Risikoausschluss eine Einschränkung des Versicherungsschutz bedeutet, gilt: Kein Ausschluss ist immer besser als ein Ausschluss.
Lässt sich dies nicht vermeiden, gilt es die beste Formulierung zu finden.
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