Der BU-Profi

Bei der qualitativen Bewertung gucken wir uns Ihre Kerntätigkeiten an. Müssen Sie zum Beispiel als Unternehmensberater oder Ingenieur regelmäßig mit dem Flugzeug reisen und können diese Reisen nicht sinnvoll mit anderen Verkehrsmitteln durchführen, dann ist die Flugreise eine Kerntätigkeit. Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr fliegen dürfen, dann sind Sie berufsunfähig. Der zeitliche Umfang ist dabei egal.

Bei der quantitativen Betrachtung geht es hingegen um die tatsächliche Arbeitszeit. Wenn Sie wegen einer Krankheit oder einem Unfall weniger als 50% Ihrer vorherigen Arbeitszeit arbeiten können, dann sind Sie berufsunfähig. Auf einen Arbeitstag mit 8 Stunden bedeutet das also, dass Sie bereits berufsunfähig sind, wenn Sie pro Tag zum Beispiel maximal noch drei Stunden arbeiten können.