Der BU-Profi

Was ist eigentlich der Beruf im Sinne der Berufsunfähigkeitsversicherung? Damit es sich bei einer Tätigkeit um einen Beruf in der BU-Versicherung handelt kommt es auf zwei Dinge an:

  1. Die Tätigkeit muss dauerhaft sein. Somit fallen Ferienjobs und Studentenjobs schon einmal raus. Auch die Elternzeit, die Schule oder das Studium und sogar die Ausbildung sind damit kein Beruf.
  2. Ihre Tätigkeit muss zumindeste dazu geeignet sein Ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Dazu reicht es bereits aus, wenn die Absicht dazu besteht. Das ist insbesondere bei Existenzgründungen wichtig, da Sie hierbei in der Regel in den ersten Jahren mehr investieren als verdienen.

Da über diese Definition Studeten, Schüler und Auszubildende nicht als Beruf im Sinne der Berufsunfähigkeitsversicherung gelten, ist es hier besonders wichtig, dass diese in den Versicherungsbedingungen gesondert abgesichert sind.