BU Leistungsfall – Dann kam es anders als erwartet
Von der vermeintlichen Sicherheit zum Ernstfall – Coras Geschichte
Im Sommer meldete sich Cora per Mail. Sie möchte dringend mit mir sprechen. Wir vereinbarten einen Termin und Cora erzählte mir (den Tränen nahe), dass sie von ihrem Dienstherrn in den Ruhestand versetzt worden ist und es ihr überhaupt nicht gut geht. Sie kommt nicht mehr zur Ruhe. Schläft nicht mehr. Ist unkonzentriert. Macht viele Fehler – beruflich wie im privaten Umfeld. Sie zittert.
Und niemand weiß genau, was ihr fehlt und wie ihr geholfen werden kann.
Wer sich im Beamtengesetz auskennt, kann erahnen, dass hier gesundheitlich einiges im Argen liegen muss. Denn eine Versetzung in den Ruhestand aufgrund einer Dienstunfähigkeit wird nicht leichtfertig vom Dienstherrn getroffen und stellt tatsächlich eine größere Hürde dar als das Erreichen der 50 % Berufsunfähigkeitsgrad in der BU-Versicherung.
Es kommt sogar noch schlimmer!
Der Leidensweg fing bereits im Sommer 2020 an. Also nur wenige Monate nach Beginn der BU-Versicherung.
Natürlich schossen Cora einige Dinge in den Kopf:
“Bekomme ich meine BU-Rente jetzt? Ich habe ja kaum Beiträge zur Versicherung gezahlt. Haben wir Fehler bei der Antragsstellung gemacht, die die Leistung für den Fall der Berufsunfähigkeit gefährden? Was muss ich jetzt überhaupt tun?”
Ich konnte sie beruhigen und habe mir die gesamte Leidensgeschichte angehört und analysiert. Dabei habe ich auch die Frage berücksichtigt, ob es hilfreich ist, wenn wir uns einen Versicherungsberater an die Seite holen, der Cora beim Leistungsantrag begleitet.
Aufgrund der Tatsache, dass ich bei der Antragsstellung sehr vorsichtig bin und mit meinen Kundinnen und Kunden deren Gesundheitshistorie bestens aufbereitet habe, hatte Cora kein Risiko, wegen einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht ihren BU-Versicherungsschutz zu gefährden.
Weil die BU-Versicherung bei Die Bayerische über eine ausgezeichnete Dienstunfähigkeitsklausel verfügt, genügt es zur Leistungsprüfung, wenn wir die Versetzung in den Ruhestand nachweisen können. Und daher entschied sich Cora dazu, den Leistungsantrag gemeinsam mit ihrem Mann auszufüllen und sich samt Arztberichten und DU-Bescheinigung vom Amtsarzt wieder zu melden.