Der BU-Profi

Den Begriff der Zuverdienstregelung gibt es eigentlich gar nicht bei der Berufsunfähigkeitsversicherung. Es handelt sich dabei um ein Kunstwort.

Gemeint ist damit, ob es bei der konkreten Verweisung eine klare Regelung gibt, wann das Einkommen aus einem Verweisungsberuf zumutbar ist. Bei guten Versicherungsbedingungen beträgt diese Grenze 20%. Wenn Sie in Ihrer Tätigkeit Berufsunfähig sind und tatsächlich einen anderen Beruf ausüben, dann dürfen Sie also bis zu 80% Ihres letzten Bruttoeinkommens verdienen (Zuverdienst) und bekommen Ihre Berufsunfähigkeitsrente weiterhin.

Fehlt diese Zuverdienstregelung, dann kann das bei Berufen mit gutem Einkommen zu einem großen Nachteil führen.