BU-Versicherung der Deutsche Ärzteversicherung
Bei der Deutschen Ärzteversicherung oder kurz DÄV ist die Zielgruppe klar: Es geht um Ärzte!
Der Versicherer gehört zur großen AXA Versicherungsgruppe und arbeitet ausschließlich mit einem eigenen Vertrieb. Das bedeteut, dass Sie diese Verischerung nur bei Vertretern der Deutschen Ärzteversicherung bekommen und nicht beim Versicherungsmakler. Andersherum muss der DÄV-Vertreter aber dieses Produkt anbieten und hat keine weiteren Versicherungstarife für Ärzte zur Auswahl.
Das sollten wir im Hinterkopf behalten, wenn wir Aussagen von Mitarbeitern / Vertrieblern der Deutschen Ärzteversicherung bewerten.
Vorweg: Die Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte von der DÄV schafft es nicht alle unsere BU-Profi MUST HAVES zu erfüllen.
Ausgerechnet bei bei der Frage, was Sie im Leistungsfall tun müssen um die Berufsunfähigkeit zu vermeiden oder zu mindern, formuliert die Versicherung relativ allgemeine Maßnahmen rein, anstatt hier konkretert auf Heilbehandlungen und Hilfsmittel zu gehen.
Bei der Definition des Berufs schreibt die Deutsche Ärzteversicherung in ihren Bedingungen
"...Die versicherte Person kann ihre berufliche Tätigkeit als Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Apotheker oder Psychotherapeut...nicht mehr ausüben..."
Gerne wird hier behauptet dieser Versicherer sei der einzige am Markt, der das Berufsbild des Arztes konkret versichert.
Diese Aussage und Annahme ist aber grundlegend falsch, denn in jeder Berufsunfähigkeitsversicherung in der "...die zuletzt in gesunden Tagen ausgeübte Tätigkeit..." versichert ist, ist bei Ärzten auch der konkrete Beruf mit allen seinen Besonderheiten und Merkmalen versichert.
Aber es liebst sich für einen Mediziner natürlich sehr schön, wie die DÄV es formuliert.
Im Leistungsfall verzichtet die Berufsunfähigkeitsversicherung der Deutsche Ärzteversicherung auf die abstrakte Verweisung, sowie auf die konkrete Verweisung auf einen anderen Beruf - sofern sich sich bei diesem anderen Beruf nicht um eine Tätigkeit als Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Apotheker oder Psychotherapeut handelt.
Das an sich eine gute Regelung, am Markt gibt es allerdings schon BU-Tarife, die vollständig auf eine konkrete Verweisung verzichten.
Niedergelassene Ärzte müssen keine Umorganisationsprüfung befürchten, wenn sie entweder 90% kaufmännische oder organisatorische Tätigkeiten im Beruf ausübt (was für die meisten Ärzte wohl eher nicht zutrifft) oder weniger als 10 Mitarbeiter mit einem akademischen Abschluss in einem Heilberuf haben.
Die meisten Praxen werden damit wahrscheinlich um eine solche Prüfung drum herum kommen, aber anders als bei einigen Wettbewerbern verichtet die DÄV nicht pauschal auf die Prüfung einer Umorganisation zur Niedergelassene Ärzte.
Die Infektionsklausel gilt auch bereits ab einem teilweisen Tätigkeitsverbot. Hier fehlt uns allerdings die Ergänzung, dass es bereits ausreicht, wenn die Untersuchung, Beratung oder Behandlung mit Patienten untersagt wird.
In der Praxis ist das wohl zu vernachlässigen, aber von einem Versicherer, der sich ausdrücklich als "Ärzte-Spezialist" ausgibt, erwarten wir dann schon entsprechendes.
Ein vermeintliches Highlight dieser Berufsunfähigkeitsversicherung ist, dass Sie bei einer Ablehnung Ihres Leistungsfalls den Ärztebeirat oder den Ärzteausschuss anrufen können.
Dieser kann sich den Fall dann angucken und eine Empfehlung aussprechen beziehungsweise vermitteln.
Auch das klingt auf den ersten Blick sehr gut, hat allerdings für den BU-Versicherer keinerlei rechtliche Bindung. Selbst wenn der Ärztebeirat zu dem Entschluss kommt, dass die Ablehnung der DÄV falsch ist, kann die Versicherungsgesellschaft bei ihrer Ablehnung bleiben.
Insgesamt bietet die Deutsche Ärzteversicherung aus unserer Sicht nicht den ganz großen Wurf für Ärzte.
Die größten Schwächen dieser Berufsunfähigkeitsversicherung finden wir allerdings bei der Anpassbarkeit für die Zukunft.
Die Dynamik läuft maxima bis zu Ihrem 58. Lebensjahr oder bis erstmalig 7.500 Euro erreicht sind.
Konkret bedetuet das, dass mindestens die letzten 9 Jahre keine Erhöhung mehr erfolgt - in der Regel ist dieser Zeitpunkt (7.500 Euro) aber schon deutlich eher erreicht.
Schließen Sie eine BU der Deutschen Ärzteversicherung für Ihr Kind ab, dann reduziert sich die maximale BU-Rentenhöhe sogar auf 5.000 Euro.
Weiter gibt es auch noch Nachversicherungsgarantien, bei denen Sie die Berufsunfähigkeitsrente ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhnen können.
Dabei verzichtet der Versicherer zwar auf neue Gesundheitsfragen, darf aber Fragen zur beruflichen Tätigkeit, dem Rauchverhalten, einem geplanten Auslandsaufenthalt und Hobbys stellen und diese auch entsprechend bewerten.
Das viel größere Problem: Die maximale BU-Rente, die Sie über diese Nachversicherungsgarantie versichern können, beträgt 3.000 Euro im Monat!
Man muss kein Mathegenie sein um feststellen zu können, dass das für eine Ärztin oder einen Arzt deutlich zu wenig ist.
Immerhin bietet die Deutsche Ärzteversicherung auch eine Verlängerungsgarantie, über die Sie die Versicherungs- und Leistungsdauer maximal auf das 69. Lebensjahr verlängern können, wenn sich die Regelaltersgrenze im Versorgungswerk (oder der Gesetzlichen Rentenversicherung) um mindestens 12 Monate erhöht.
Wichtig ist, dass Sie zum Zeitpunkt dieser Option maximal 50 Jahre alt sind.
Unterm Strich bietet die Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte von der DÄV sehr gutes Marketing - der Versicherungstarif kann allerdings nicht empfohlen werden und es gibt mittlerweile deutlich bessere Lösungen am Markt.