Der BU-Profi

Über die richtige Höhe der Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es viele unterschiedliche Meinungen.

Dabei trifft man schnell auf pauschale Aussagen wie „80 % vom Nettoeinkommen“ auf der einen Seite und auf der anderen Seite auf scheinbar hochkomplexe Berechnungen, die bei einer „Lückenberechnung“ auch die staatliche Erwerbsminderungsrente einbeziehen.

Damit Sie diese Werte richtig einordnen können, finden Sie auf unserer Homepage bereits ausführliche Artikel dazu, warum die richtige Wahl der Rente bei Berufsunfähigkeit entscheidend ist und was von der Berufsunfähigkeitsrente nach Abzügen überbleibt.

Dieses ganze Wissen bringt Ihnen in der Praxis alleine leider relativ wenig, da die Versicherer am Markt unterschiedliche Regelungen zur maximal möglichen Absicherung haben. 

BU-Profi - Wie hoch sollte und darf die maximale BU-Rente sein

Sollen wir Ihnen das Thema näher erklären?

Falls Sie spezielle Fragen  haben, die in diesem Text nicht beantwortet werden können, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren!

Unter anderem gibt es dabei unterschiedliche pauschale Grenzen für Schüler, Azubis und Studenten sowie für bei Abschluss von Nichterwerbstätigen wie zum Beispiel Hausfrauen und Hausmänner.
Und auch bei der maximal möglichen Absicherung bezogen auf das Einkommen gibt es deutliche Unterschiede. Bei einigen sind maximal 80 % vom Nettoeinkommen, bei anderen 60 % oder 70 % vom Bruttoeinkommen abzusichern. Dies aber auch nur bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze. Darüber hinaus ist es dann weniger.

Bei Kammerberufen (zum Beispiel bei Ärzten oder Rechtsanwälten) wird ab bestimmten Rentenhöhen das Versorgungswerk mit eingerechnet und reduziert damit die maximal mögliche private Berufsunfähigkeitsrente. Sie ahnen sicherlich, dass diese Höhe der Berufsunfähigkeitsrente von der einen zur anderen BU-Versicherung unterschiedlich sein können.

Und wäre das alles noch nicht komplex genug, setzt zum Beispiel die Swiss Life noch einen drauf und meint mit ihren 80 % vom Netto gar nicht das Deutsche Einkommen, sondern das „Schweizer Netto“.

Ach ja: Neben der finanziellen Angemessenheit gibt es ab einer bestimmten Höhe der Berufsunfähigkeitsrente die Verpflichtung einer extra medizinischen Untersuchung. Um diese zu vermeiden, ist beispielsweise die Aufteilung der Berufsunfähigkeitsversicherung auf mehrere Verträge sinnvoll. Doch wie hoch diese maximale monatliche BU-Rente sein darf, unterscheidet sich von BU zu BU.

Wo und wie Sie sich zum Beispiel als Arzt, Rechtsanwalt, Apotheker, Architekt, Notar, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Unternehmensberater, Consultant, Informatiker, ITler, Softwareentwickler, Produktmanager, Versicherungsmathematiker, Ingenieur sowie in den dazugehörigen Studiengängen optimal absichern können, haben wir hier für Sie aufgeschrieben.

 

Wann wird die maximale BU-Rentenhöhe ermittelt?

In vielen Köpfen schwirrt immer noch der Begriff „Überversicherung“, wenn wir über BU-Schutz an oder sogar oberhalb des Nettoverdienstes sprechen.

Dabei gibt es bei einer Summenversicherung, die die Berufsunfähigkeitsversicherung ist, keine Überversicherung. Das Gleiche gilt auch für zum Beispiel Grundfähigkeitsversicherungen und Risikolebensversicherungen.

Es ist also vollkommen okay, wenn Sie im Leistungsfall mehr Leistung bekommen, als Sie vorher verdient haben.

Diese Tatsache setzt allerdings auch einen Mechanismus in Gang, den man als subjektives Risiko bezeichnet. Dabei geht es unter anderem um den schnelleren Eintritt eines Leistungsfalls, wenn Sie wissen, dass Sie dann mehr Geld haben als in Ihrem vorher ausgeübten Beruf. In diesem Fall, so diese Theorie, führen schon kleinere Erkrankungen schneller zum Antrag und sogar zur Leistung.

Dieses Risiko ist für den BU-Versicherer schwer bis gar nicht kalkulierbar und im Leistungsfall kann er Ihnen keine Schranken setzen. Auch bei den Erhöhungen durch die Beitragsdynamik wird das schwer.
Übrigens hatte hier die Alte Leipziger in den älteren Tarifen in jedem Dynamik Nachtrag einen Passus drin, dass Sie als Versicherungsnehmer ab einer jährlichen Berufsunfähigkeitsrente von 40.000,- Euro Ihre Angemessenheit selbst überprüfen sollen und dann der Anpassung widersprechen müssen. Nicht nur aus meiner Sicht eine wenig kundenfreundliche Regelung.

Weil die Höhe der bereits versicherten Berufsunfähigkeitsrente nicht mehr zum Nachteil des Kunden verändert werden darf, legen die Versicherer einen größeren Fokus auf die maximal mögliche Rente bei Abschluss und bei den Nachversicherungen. 

Deswegen habe ich durchaus ein gewisses Verständnis dafür, dass einige BU-Tarife die Absicherungshöhe beim Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung auf 80% vom Nettolohn begrenzen, das führt Sie nur leider zu der Situation, dass Sie deutlich weniger abgesichert haben, als Sie brauchen.

Regel Nummer 1 heißt also: wählen Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung, bei der Sie sich auf rund 100 Prozent Ihres Einkommens versichern können.

Zusätzlich (und das ist dann Regel Nummer 2) sollten Sie auch darauf achten, dass Sie Ihre private Berufsunfähigkeitsversicherung ohne erneute Risikoprüfung bzw. ohne neue Gesundheitsprüfung erhöhen können und dass sich dabei die maximal mögliche Absicherungshöhe nicht zu Ihrem Nachteil verringert. So war es beispielsweise in einer älteren BU von der Hannoverschen.

Kein zu hohes Risiko eingehen – deswegen wird die Berufsunfähigkeit zusätzlich begrenzt

Wenn Sie ein Bruttoeinkommen von 100.000,- Euro im Jahr haben, wäre nach der finanziellen Angemessenheitsprüfung bei der neuen Berufsunfähigkeitsversicherung der Gothaer zum Beispiel eine hohe Berufsunfähigkeitsrente von bis zu 5.583,- Euro versicherbar.

Eine einzelne Person mit einer derart hohen Absicherung stellt den Versicherer jedoch vor eine große Herausforderung. Sollten Sie zum Zeitpunkt des Abschlusses bereits krank sein, ohne dies zu wissen und damit ein höheres Risiko einer Berufsunfähigkeit mitbringen, stellen Sie im Verhältnis zu vielen anderen Versicherten ein hohes Kumulrisiko dar.
Um dies zu minimieren, müssen Sie eine ärztliche Untersuchung durchführen, wenn Sie bei einem Versicherer mehr als 2.500,- Euro absichern. Diese Grenze wurde mittlerweile von einigen Berufsunfähigkeitsversicherungen auf 3.000,- Euro angehoben.
Damit lässt sich dann immerhin eine Höhe zwischen 5.000 – 6.000,- Euro Berufsunfähigkeitsrente ohne ärztlichen Besuch absichern.

 

BU-VersichererAbsicherung bis X Prozent vom Netto / BruttoBesondere Regelungen ab bestimmten EinkommenshöhenVerzicht auf ärztliche Untersuchung bisAnrechnung Versorgungswerk ab
Advigon2/3 des Einkommens bis zur BBG + 1/3 vom darüber hinausgehenden Einkommens2.000,- Euro30.000,- Euro Jahresrente werden 50 % des Versorgungswerkes angerechnet
Allianz70 % vom Brutto bis 60.000,- Euro+ 50 % vom Brutto des über 60.000,- Euro hinausgehenden Anteils3.000,- Euro42.000,- Euro Jahresrente werden 50% des Versorgungswerkes angerechnet
Alte Leipziger 2/3 vom Brutto bis zur Beitragsbemessungsgrenze+ 1/3 vom Brutto des darüberhinausgehenden Anteils. Maximal bis zu 5.000,- Euro monatlich2.500,- Euro42.000,- Euro Jahresrente werden 50 % des Versorgungswerkes angerechnet
AXA / DBV / DÄV75 % vom Brutto bis zu 24.000,- Euro+ 65% bis zu 50.000,- Euro und 50 % für den darüber hinausgehenden Anteil2.500,- Euro 50.000,- Euro Jahresrente werden 50 % des Versorgungswerkes angerechnet
Barmenia60 % vom Brutto bis zu 90.000,- Euro+ 50 % vom Brutto des darüber hinausgehenden Anteils 2.500,- Eurokeine genaue Angabe. Es heißt "ab hohen BU-Renten werden 50% des Versorgungswerkes angerechnet"
Baloise60 % vom Brutto bis unbegrenzter Höheentfällt3.000,- Euro48.000,- Euro Jahresrente werden 50 % des Versorgungswerkes angerechnet
Canada Life75 % vom Brutto bis zu 48.000,- Euro+ 70 % vom Brutto des darüber hinausgehenden Anteils 2.500,- Euro60.000,- Euro Jahresrente werden 50 % des Versorgungswerkes angerechnet
Condor80 % vom Netto bis zu 50.000,- Euro+ 50 % vom Netto des darüber hinausgehenden Anteils3.000,- Euro50.000,- Euro Jahresrente werden 50 % des Versorgungswerkes angerechnet
Continentale85 % vom Netto bis zu 50.000,- Euro+ 60 % vom Netto des darüber hinausgehenden Anteils2.500,- Euro36.000,- Euro Jahresrente werden 50 % des Versorgungswerkes angerechnet
Cosmos Direktmöchte keine Auskunft gebenmöchte keine Auskunft gebenmöchte keine Auskunft gebenmöchte keine Auskunft geben
Debeka
Dialog60 % vom Brutto / Ausnahme 70 % vom Brutto bei ÄrztenMaximal sind 5.000,- Euro BU-Rente möglichbis 2.500,- Euro bis zum 50. Lebensjahr / danach maximal 2.000,- EuroVersorgungswerke werden ab dem 1. Euro berücksichtigt
ERGO / Deutsche Anwalts- und Notarversicherung (DANV)60 % vom Brutto bis zu 60.000,- Euro+ 40 % vom Brutto bis zu 100.000,- Euro. Danach Einzelfallprüfung2.500,- Euro30.000,- Euro Jahresrente werden 50 % des Versorgungswerkes angerechnet
Generali
Gothaer70 % vom Brutto bis zu 85.000,- Euro+ 50 % vom darüber hinausgehenden Bruttoeinkommen3.000,- Euro50.000,- Euro Jahresrente werden 50 % des Versorgungswerkes angerechnet
Hannoversche60 % vom Brutto ohne Summenbegrenzungentfällt, da keine Summenbegrenzung3.000,- EuroVersorgungswerke werden ab dem 1. Euro zu 50 % berücksichtigt
Hanse Merkur2/3 des Einkommens bis zur BBG + 1/3 vom darüber hinausgehenden Einkommens2.000,- Euro30.000,- Euro Jahresrente werden 50 % des Versorgungswerkes angerechnet
HDI60 % vom Brutto bis zu 100.000,- Euro+ 30 % des darüber hinausgehenden Bruttoeinkommen3.000,- Euro48.000,- Euro Jahresrente werden 50 % des Versorgungswerkes angerechnet
Helvetia70 % vom Brutto bis zu 50.000,- Euro+ 50 % des darüber hinausgehenden Bruttoeinkommen3.000,- Euro 50.000,- Euro Jahresrente werden 50 % des Versorgungswerkes angerechnet
HUK Coburg
Süddeutsche Krankenversicherung (SDK)2.000,- Euro
Signal Iduna70% vom durchschnittlichen Brutto der letzten 3 Jahredie Gesamtrente bei der Signal Iduna darf 5.000,- Euro nicht übersteigen3.000,- EuroVersorungswerke werden ab dem 1. Euro zu 100% bei der Ermittlung der BU-Rente berücksichtig / in Abzug gebracht
Inter Risk2.500,- Euro
LV 187160 % vom Brutto bis zu 70.000,- Euro+ 30 % des darüber hinausgehenden Brutto3.000,- Euro36.000,- Euro (bei verheirateten ab 40.000,- Euro) werden 50 % des Versorgungswerkes angerechnet
Die Bayerische60 % vom Brutto ohne Summenbegrenzungentfällt, da keine Summenbegrenzung3.000,- Euro50.000,- Euro Jahresrente werden 50 % des Versorgungswerkes angerechnet
Nürnberger60 % vom Brutto bis zu 50.000,- Euro+ 50 % des darüber hinausgehenden Brutto2.500,- Euro36.000,- Euro (bei Ärzten ab 42.000,- Euro) werden 50 % des Versorgungswerkes angerechnet
Provinzial
Stuttgarter70 % vom Brutto bis zu 48.000,- Euro+ 60 % vom Brutto bis 100.000,- Euro + 50 % vom Brutto bis 150.000,- Euro2.500,- Euro50.000,- Euro Jahresrente werden 50 % des Versorgungswerkes angerechnet
Swiss Life / Metall Rente / Klinik Rente80 % Schweizer Nettoeinkommen (Brutto abzüglich Steuern - ohne Berücksichtigung der Sozialabgaben)entfällt, da keine Summenbegrenzung2.500,- Euro36.000,- Euro Jahresrente / bei Ärzten ab 42.000,- Euro Jahresrente werden 50% des Versorgungswerkes angerechnet
Universa60 % vom Brutto bis zu 50.000,- Euro+ 35 % des darüber hinausgehenden Brutto 2.000,- Euro36.000,- Euro Jahresrente werden 50 % des Versorgungswerkes angerechnet
VPV
Volkswohl Bund65 % vom Brutto bis zu 80.000,- Euro+ 35 % des darüber hinausgehenden Brutto 2.500,- Euro50.000,- Euro Jahresrente werden 50 % des Versorgungswerkes angerechnet
Württembergische80% vom Netto bis zu 60.000,- Euro+ 50 % des darüber hinausgehenden Netto2.000,- Euro
WWK
Zurich80% vom Brutto bis zu 80.000,- Euro+ 50% des darüber hinausgehenden Brutto2.500,- Euro36.000,- Euro Jahresrente werden 50 % des Versorgungswerkes angerechnet

Pauschale Grenzen bei Schülern, Azubi und Studenten

Seit einiger Zeit können neben den Berufstätigen auch bereits Schüler, Studenten und Azubis über eine Berufsunfähigkeitsrente abgesichert werden. Da diese aber noch über kein, beziehungsweise kein relevantes Einkommen verfügen, gibt es pauschale Grenzen bei den einzelnen Berufsunfähigkeitsversicherungen, bis zu denen die monatliche Rente abgeschlossen werden darf.

Diese Grenze ist sehr unterschiedlich von Gesellschaft zu Gesellschaft und teilweise hängt diese auch vom Studiengang ab.

Bei Lehramtsstudiengängen zum Beispiel versichern Die Bayerische und die DBV pauschal bis zu 1.500,- Euro BU-Rente, wogegen die Allianz bei 1.300,- Euro und die Condor sogar schon bei 1.000,- Euro Schluss macht.

In den meisten anderen Studiengängen ist eine Absicherung in der Regel bis zu 2.000,- Euro Berufsunfähigkeitsrente möglich. Allerdings gibt es auch dort Ausnahmen. Die Nürnberger versichert hier nur bis zu 1.500,- Euro BU-Rente.

Und während meistens bei Schülern eine Berufsunfähigkeitsrente bis zu 1.500,- Euro möglich ist, versichert die LV1871 alle Schüler unterhalb der gymnasialen Oberstufe nur bis zu 1.100,- Euro.

Gerade bei diesen eher geringen BU-Renten ist es darum wichtig, dass die Rente mindestens ohne neue Gesundheitsprüfung im späteren Karriereweg erhöht werden kann.

Verbesserte Pauschale bei Akademikern

Dass es auch in die „andere Richtung“ eine Pauschale geben kann, beweist der Volkswohl Bund. Dort lassen sich Akademiker immer mit bis zu 2.000,- Euro Berufsunfähigkeitsrente abzusichern. Unabhängig vom aktuellen Einkommen.

Jetzt mag sich das für den einen oder anderen Akademiker nicht besonders spannend anhören, da das Einkommen auch entsprechend hoch sein sollte, um über diese Grenze deutlich drüber zu kommen.

Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Hilfreich ist diese Pauschale zum Beispiel bei Akademikern, die aktuell in Elternzeit sind. Sie wollen sich dann gegen Berufsunfähigkeit absichern, können dies mangels Einkommen aber sonst nicht in ausreichender Höhe.
Ein weiteres Beispiel sind Ärzte, die eine eigene Praxis eröffnen. Wollen diese in den ersten ein bis zwei Jahren nach Praxisgründung eine entsprechend hohe monatliche Berufsunfähigkeitsrente abschließen, fehlt es an den Einkommensnachweisen.

Beim Volkswohl Bund wären immerhin 2.000,- Euro möglich, die dann später ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden können.

Begrenzung der BU-Rente durch Obergrenzen und Dynamik-Schranken

Wie bereits mehrfach erwähnt, ist es für eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung elementar wichtig, dass die BU ohne erneute Gesundheitsprüfung (besser noch: ohne erneute Risikoprüfung) erhöht werden kann.

Dieses Versprechen geben in der Regel alle Versicherungsgesellschaften ab. In der Praxis gibt es allerdings wichtige Punkte, auf die Sie bei der Auswahl der passenden Absicherung gegen Berufsunfähigkeit achten sollten.

Auf die absolute Höhe bei der Nachversicherung achten

Es gibt immer noch genügend Versicherungstarife, bei denen ist bei maximal 2.500,- Euro Rentenhöhe Schluss mit nachversichern. Eine höhere Leistung gibt es dann maximal noch durch die Beitragsdynamik.

Es gibt aber schon mehrere BU-Versicherungen, die eine Berufsunfähigkeitsrente bis zu 3.000,- Euro oder sogar bis zu 4.000,- Euro über die Nachversicherung zulassen.

Die Lebensversicherung von 1871 macht es etwas komplexer und hat für unterschiedliche Berufe verschiedene Obergrenzen definiert. Die Faustformel dabei ist: je höher der Bildungsstand der Tätigkeit, desto höher kann die Berufsunfähigkeitsrente nachversichert werden.

Die Allianz und die Alte Leipziger zum Beispiel haben hingegen eine andere Regelung: hier kann pauschal bis um 1.500,- Euro bzw. 1.000,- Euro erhöht werden.
Dies ist von Vorteil, wenn Sie dort mit einer hohen BU-Rente starten, kann aber auch von Nachteil sein, wenn die Rentenhöhe zu Beginn niedrig gewählt wurde.

Auf die individuellen Grenzen der Nachversicherung achten

Zusätzlich zur oben stehenden Herausforderung der maximalen Höhe der BU-Rente gibt es noch einen weiteren Punkt, auf den es sich zu achten lohnt.

So haben nämlich einige Versicherungen eine zusätzliche Grenze eingebaut, mit der die Rentenhöhe zu Beginn maximal verdoppelt werden kann.

Gerade bei Studenten, die sich mit 1.000,- Euro BU-Absicherung zu Beginn einen „Fuß in der Tür“ sichern wollen, kann das große Probleme bereiten. In diesem Fall wäre dann eine maximale BU-Versicherung von 2.000,- Euro im Monat möglich. Viel zu wenig für einen Akademiker und wenn jetzt bereits gesundheitliche Probleme den Abschluss einer weiteren Berufsunfähigkeitsversicherung erschweren, haben Sie ein Problem.

Vorsicht vor Grenzen bei der Beitragsdynamik

Neben den Nachversicherungen ist die Beitragsdynamik ein wichtiges Element in einer jeden BU, um die Absicherung über viele Jahre und sogar Jahrzehnte im Wert stabil zu halten.

In rund 80 % der BU-Versicherungen wird diese Dynamik ab dem 55. Lebensjahr nicht mehr weitergeführt und gestoppt. Bei einer Laufzeit bis zu Ihrem 67. Lebensjahr haben Sie dann die letzten 12 Jahre schon keine Anpassung an die Inflation mehr.

Zusätzlich begrenzen einige Versicherungsgesellschaften die maximale Absicherung gegen Berufsunfähigkeit bei einer bestimmten Rentenhöhe.
Ganz egal, ob Sie dann über die Nachversicherung oder die Dynamik weitere Erhöhungen durchführen wollen, an dieser Grenze kommen Sie nicht vorbei.

Beispiele dafür sind die Nürnberger und die Gothaer, die jeweils bei 6.000,- Euro keine weiteren Erhöhungen mehr durchführen. Die Hannoversche stoppt die Beitragsdynamik ebenfalls, allerdings bereits bei 4.000,- Euro.

Immerhin haben die letzten beiden Unternehmen zugesichert, ab dem kommenden Jahr auf diese Grenze bei der Dynamik zu verzichten.

Immer die optimale Höhe bei der Berufsunfähigkeitsversicherung sicherstellen

Sie merken bestimmt, dass es gar nicht so einfach ist, bei den vielen verschiedenen Angeboten den Überblick zu behalten. Gerade bei einem Abschluss in jungen Jahren kommt erschwerend hinzu, dass das Gefühl für den Wertverlust des Geldes fehlt.

Eine BU mit heute 2.000,- Euro BU-Rente wird in 20 Jahren nur noch in etwa den halben Wert haben. Bei einer Laufzeit von über 40 Jahren schrumpft diese also ganz schön dahin.

Wichtig ist es daher, dass Sie nicht einfach eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, sondern sich zuerst Gedanken über ein Absicherungskonzept machen inklusive der passenden Nachversicherungsmöglichkeiten, damit Sie später unabhängig von gesundheitlichen Gründen die Rente an Ihren Bedarf anpassen können.

Nutzen Sie dazu gerne die Informationen aus der obigen Tabelle und gucken Sie gerne auch in unserem BU-Lexikon vorbei.

Und für den Fall, dass Sie auf Nummer Sicher gehen möchten und ohne „Kauf Reue“ definitiv die richtige BU haben wollen, vereinbaren Sie doch einen Termin mit einem unserer Experten.

Wir helfen Ihnen auf dem Weg zur perfekten Berufsunfähigkeitsrente, prüfen in der Risikovoranfrage die Versicherbarkeit und führen Sie durch den Dschungel der Versicherungsbedingungen und Klauseln.

Tragen Sie sich dafür einfach einen kostenfreien Kennenlern-Termin ein oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular.

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