Über die richtige Höhe der Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es viele unterschiedliche Meinungen.
Dabei trifft man schnell auf pauschale Aussagen wie „80 % vom Nettoeinkommen“ auf der einen Seite und auf der anderen Seite auf scheinbar hochkomplexe Berechnungen, die bei einer „Lückenberechnung“ auch die staatliche Erwerbsminderungsrente einbeziehen.
Damit Sie diese Werte zur Berechnung der richtigen BU Rentenhöhe richtig einordnen können, finden Sie auf unserer Homepage bereits ausführliche Artikel dazu, warum die richtige Wahl der Rente bei Berufsunfähigkeit entscheidend ist und was von der Berufsunfähigkeitsrente nach Abzügen überbleibt.
Dieses ganze Wissen bringt Ihnen als Versicherungsnehmer in der Praxis allein relativ wenig, da die BU Versicherer am Markt unterschiedliche Regelungen zur maximal möglichen Höhe der Absicherung bei Berufsunfähigkeit haben.
Sollen wir Ihnen das Thema näher erklären?
Unter anderem gibt es zur Höhe der Berufsunfähigkeitsrente unterschiedliche pauschale Grenzen für Schüler, Azubis und Studenten sowie für bei Abschluss von Nichterwerbstätigen wie zum Beispiel Hausfrauen und Hausmänner.
Und auch bei der maximal möglichen Höhe der Absicherung bezogen auf das Einkommen gibt es deutliche Unterschiede bei den Versicherern gegen Berufsunfähigkeit. Bei einigen Anbietern der Berufsunfähigkeitsversicherung sind maximal 80 % vom Nettoeinkommen, bei anderen 60 % oder 70 % vom Bruttoeinkommen abzusichern. Dies aber auch nur bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze. Darüber hinaus ist es dann weniger.
Bei Kammerberufen (zum Beispiel bei Ärzten oder Rechtsanwälten) wird ab bestimmten Rentenhöhen das Versorgungswerk mit eingerechnet und reduziert damit die maximal mögliche private Berufsunfähigkeitsrente. Sie ahnen sicherlich, dass diese Höhe der Berufsunfähigkeitsrente von der einen zur anderen BU-Versicherung unterschiedlich sein können.
Und wäre das alles noch nicht komplex genug, setzt zum Beispiel die Swiss Life noch einen drauf und meint mit ihren 80 % vom Netto gar nicht das Deutsche Einkommen, sondern das „Schweizer Netto“ für die Berechnung der Berufsunfähigkeitsrente.
Ach ja: Neben der finanziellen Angemessenheit gibt es ab einer bestimmten Höhe der Berufsunfähigkeitsrente die Verpflichtung einer extra medizinischen Untersuchung. Um diese zu vermeiden, ist beispielsweise die Aufteilung der Berufsunfähigkeitsversicherung auf mehrere Verträge sinnvoll. Doch wie hoch diese maximale monatliche BU-Rente sein darf, unterscheidet sich von BU zu BU.
Wo und wie Sie sich zum Beispiel als Arzt, Rechtsanwalt, Apotheker, Architekt, Notar, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Unternehmensberater, Consultant, Informatiker, ITler, Softwareentwickler, Produktmanager, Versicherungsmathematiker, Ingenieur sowie in den dazugehörigen Studiengängen optimal absichern können, haben wir hier für Sie aufgeschrieben.
Wann wird die maximale BU-Rentenhöhe ermittelt?
In vielen Köpfen schwirrt immer noch der Begriff „Überversicherung“, wenn wir über BU-Schutz an oder sogar oberhalb des Nettoverdienstes sprechen.
Dabei gibt es bei einer Summenversicherung, die die Berufsunfähigkeitsversicherung ist, keine Überversicherung. Das Gleiche gilt auch für zum Beispiel für Grundfähigkeitsversicherungen und Risikolebensversicherungen.
Es ist also vollkommen okay, wenn Sie im Leistungsfall mehr Leistung bekommen, als Sie vorher verdient haben.
Diese Tatsache setzt allerdings auch einen Mechanismus in Gang, den man als subjektives Risiko bezeichnet. Dabei geht es unter anderem um den schnelleren Eintritt eines Leistungsfalls, wenn Sie wissen, dass Sie im fall der Berufsunfähigkeit mehr Geld haben als in Ihrem vorher ausgeübten Beruf. In diesem Fall, so die Theorie, führt die Höhe der Absicherung schon bei kleineren Erkrankungen schneller zum BU-Antrag und sogar zur Leistung.
Dieses Risiko ist für den BU-Versicherer schwer bis gar nicht kalkulierbar und im Leistungsfall kann er Ihnen keine Schranken setzen. Auch bei den Erhöhungen durch die Beitragsdynamik wird das schwer.
Übrigens hatte hier die Alte Leipziger in den älteren BU-Tarifen für jeden Dynamik-Nachtrag einen Passus enthalten, dass Sie als Versicherungsnehmer ab einer jährlichen Berufsunfähigkeitsrente von 40.000,- Euro Ihre Angemessenheit selbst überprüfen sollen und dann der Anpassung widersprechen müssen. Nicht nur aus meiner Sicht eine wenig kundenfreundliche Regelung dieser Berufsunfähigkeitsversicherung.
Weil die Höhe der bereits versicherten Berufsunfähigkeitsrente nicht mehr zum Nachteil des Kunden verändert werden darf, legen die Versicherer einen größeren Fokus auf die maximal mögliche BU Rente bei Abschluss der Versicherung und bei den Nachversicherungen.
Deswegen habe ich durchaus ein gewisses Verständnis dafür, dass einige BU-Tarife die Absicherungshöhe beim Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung auf 80 % vom Nettolohn begrenzen. Dies führt Sie nur leider zu der Situation, dass Sie deutlich weniger für den Fall der Berufsunfähigkeit abgesichert haben, als Sie brauchen.
Regel Nummer 1 für die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente heißt also: wählen Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung, bei der Sie sich auf rund 100 Prozent Ihres Einkommens versichern können.
Zusätzlich (und das ist dann Regel Nummer 2) sollten Sie auch darauf achten, dass Sie Ihre private Berufsunfähigkeitsversicherung ohne erneute Risikoprüfung bzw. ohne neue Gesundheitsprüfung erhöhen können und dass sich dabei die maximal mögliche Absicherungshöhe der Berufsunfähigkeitsrente nicht zu Ihrem Nachteil verringert. So war es beispielsweise in einer älteren BU von der Hannoverschen.
Kein zu hohes Risiko eingehen – deswegen wird die Berufsunfähigkeit zusätzlich begrenzt
Wenn Sie ein Bruttoeinkommen von 100.000,- Euro im Jahr haben, wäre nach der finanziellen Angemessenheitsprüfung bei der neuen Berufsunfähigkeitsversicherung der Gothaer zum Beispiel eine hohe Berufsunfähigkeitsrente von bis zu 5.583,- Euro versicherbar.
Eine einzelne Person mit einer derart hohen Absicherung stellt den Versicherer jedoch vor eine große Herausforderung. Sollten Sie zum Zeitpunkt des Abschlusses bereits krank sein, ohne dies zu wissen und damit ein höheres Risiko einer Berufsunfähigkeit mitbringen, stellen Sie im Verhältnis zu vielen anderen Versicherten ein hohes Kumulrisiko dar.
Um dies zu minimieren, müssen Sie eine ärztliche Untersuchung durchführen, wenn Sie bei einem Versicherer mehr als 2.500,- Euro absichern. Diese Grenze wurde mittlerweile von einigen Berufsunfähigkeitsversicherungen auf 3.000,- Euro angehoben.
Damit lässt sich dann immerhin eine Höhe zwischen 5.000 – 6.000,- Euro Berufsunfähigkeitsrente ohne ärztlichen Besuch absichern.
BU-Versicherer | Absicherung bis X Prozent vom Netto / Brutto | Besondere Regelungen ab bestimmten Einkommenshöhen | Verzicht auf ärztliche Untersuchung bis | Anrechnung Versorgungswerk ab |
---|---|---|---|---|
Advigon | 2/3 des Einkommens bis zur BBG | + 1/3 vom darüber hinausgehenden Einkommens | 2.000,- Euro | 30.000,- Euro Jahresrente werden 50 % des Versorgungswerkes angerechnet |
Allianz | 70 % vom Brutto bis 60.000,- Euro | + 50 % vom Brutto des über 60.000,- Euro hinausgehenden Anteils | 3.000,- Euro | 42.000,- Euro Jahresrente werden 50% des Versorgungswerkes angerechnet |
Alte Leipziger | 2/3 vom Brutto bis zur Beitragsbemessungsgrenze | + 1/3 vom Brutto des darüberhinausgehenden Anteils. Maximal bis zu 5.000,- Euro monatlich | 3.000,- Euro | 42.000,- Euro Jahresrente werden 50 % des Versorgungswerkes angerechnet |
AXA / DBV / DÄV | 75 % vom Brutto bis zu 24.000,- Euro | + 65% bis zu 50.000,- Euro und 50 % für den darüber hinausgehenden Anteil | 2.500,- Euro | 50.000,- Euro Jahresrente werden 50 % des Versorgungswerkes angerechnet |
Barmenia | 60 % vom Brutto bis zu 90.000,- Euro | + 50 % vom Brutto des darüber hinausgehenden Anteils | 2.500,- Euro | keine genaue Angabe. Es heißt "ab hohen BU-Renten werden 50% des Versorgungswerkes angerechnet" |
Baloise | 60 % vom Brutto bis unbegrenzter Höhe | entfällt | 3.500,- Euro (bis 3.000,- Euro reichen die Fragen im Antrag, danach wird ein Fragebogen an den Arzt geschickt, es muss aber keine Untersuchung stattfinden) | 48.000,- Euro Jahresrente werden 50 % des Versorgungswerkes angerechnet |
Canada Life | 75 % vom Brutto bis zu 48.000,- Euro | + 70 % vom Brutto des darüber hinausgehenden Anteils | 2.500,- Euro | 60.000,- Euro Jahresrente werden 50 % des Versorgungswerkes angerechnet |
Condor | 80 % vom Netto bis zu 50.000,- Euro | + 50 % vom Netto des darüber hinausgehenden Anteils | 3.000,- Euro | 50.000,- Euro Jahresrente werden 50 % des Versorgungswerkes angerechnet |
Continentale | 65 % vom Brutto bis zu 80.000,- Euro | + 35 % vom Brutto des darüber hinausgehenden Anteils | 3.000,- Euro | 36.000,- Euro Jahresrente werden 50 % des Versorgungswerkes angerechnet |
Cosmos Direkt | möchte keine Auskunft geben | möchte keine Auskunft geben | möchte keine Auskunft geben | möchte keine Auskunft geben |
Debeka | ||||
Dialog | 60 % vom Brutto / Ausnahme 70 % vom Brutto bei Ärzten | Maximal sind 5.000,- Euro BU-Rente möglich | bis 2.500,- Euro bis zum 50. Lebensjahr / danach maximal 2.000,- Euro | Versorgungswerke werden ab dem 1. Euro berücksichtigt |
ERGO / Deutsche Anwalts- und Notarversicherung (DANV) | 60 % vom Brutto bis zu 60.000,- Euro | + 40 % vom Brutto bis zu 100.000,- Euro. Danach Einzelfallprüfung | 2.500,- Euro | 30.000,- Euro Jahresrente werden 50 % des Versorgungswerkes angerechnet |
Generali | ||||
Gothaer | 70 % vom Brutto bis zu 85.000,- Euro | + 50 % vom darüber hinausgehenden Bruttoeinkommen | 3.000,- Euro | 50.000,- Euro Jahresrente werden 50 % des Versorgungswerkes angerechnet |
Hannoversche | 60 % vom Brutto ohne Summenbegrenzung | entfällt, da keine Summenbegrenzung | 3.000,- Euro | 48.000,- Euro Jahresrente werden 50 % des Versorgungswerkes angerechnet |
Hanse Merkur | 2/3 des Einkommens bis zur BBG | + 1/3 vom darüber hinausgehenden Einkommens | 2.000,- Euro | 30.000,- Euro Jahresrente werden 50 % des Versorgungswerkes angerechnet |
HDI | 60 % vom Brutto bis zu 100.000,- Euro | + 30 % des darüber hinausgehenden Bruttoeinkommen | 3.000,- Euro | 48.000,- Euro Jahresrente werden 50 % des Versorgungswerkes angerechnet |
Helvetia | 70 % vom Brutto bis zu 50.000,- Euro | + 50 % des darüber hinausgehenden Bruttoeinkommen | 3.000,- Euro | 50.000,- Euro Jahresrente werden 50 % des Versorgungswerkes angerechnet |
HUK Coburg | ||||
Süddeutsche Krankenversicherung (SDK) | 2.000,- Euro | |||
Signal Iduna | 70% vom durchschnittlichen Brutto der letzten 3 Jahre | die Gesamtrente bei der Signal Iduna darf 5.000,- Euro nicht übersteigen | 3.000,- Euro | Versorungswerke werden ab dem 1. Euro zu 100% bei der Ermittlung der BU-Rente berücksichtig / in Abzug gebracht |
Inter Risk | 2.500,- Euro | |||
LV 1871 | 60 % vom Brutto bis zu 70.000,- Euro | + 30 % des darüber hinausgehenden Brutto | 3.000,- Euro | 36.000,- Euro (bei verheirateten ab 40.000,- Euro) werden 50 % des Versorgungswerkes angerechnet |
Die Bayerische | 60 % vom Brutto ohne Summenbegrenzung | entfällt, da keine Summenbegrenzung | 3.000,- Euro | 50.000,- Euro Jahresrente werden 50 % des Versorgungswerkes angerechnet |
Nürnberger | 60 % vom Brutto bis zu 50.000,- Euro | + 50 % des darüber hinausgehenden Brutto | 2.500,- Euro | 36.000,- Euro (bei Ärzten ab 42.000,- Euro) werden 50 % des Versorgungswerkes angerechnet |
Provinzial | ||||
Stuttgarter | 70 % vom Brutto bis zu 48.000,- Euro | + 60 % vom Brutto bis 100.000,- Euro + 50 % vom Brutto bis 150.000,- Euro | 2.500,- Euro | 50.000,- Euro Jahresrente werden 50 % des Versorgungswerkes angerechnet |
Swiss Life / Metall Rente / Klinik Rente | 80 % Schweizer Nettoeinkommen (Brutto abzüglich Steuern - ohne Berücksichtigung der Sozialabgaben) | entfällt, da keine Summenbegrenzung | 2.500,- Euro | 36.000,- Euro Jahresrente / bei Ärzten ab 42.000,- Euro Jahresrente werden 50% des Versorgungswerkes angerechnet |
Universa | 60 % vom Brutto bis zu 50.000,- Euro | + 35 % des darüber hinausgehenden Brutto | 2.000,- Euro | 36.000,- Euro Jahresrente werden 50 % des Versorgungswerkes angerechnet |
VPV | ||||
Volkswohl Bund | 65 % vom Brutto bis zu 80.000,- Euro | + 35 % des darüber hinausgehenden Brutto | 2.500,- Euro | 50.000,- Euro Jahresrente werden 50 % des Versorgungswerkes angerechnet |
Württembergische | 80% vom Netto bis zu 60.000,- Euro | + 50 % des darüber hinausgehenden Netto | 2.000,- Euro | |
WWK | ||||
Zurich | 80% vom Brutto bis zu 80.000,- Euro | + 50% des darüber hinausgehenden Brutto | 2.500,- Euro | 36.000,- Euro Jahresrente werden 50 % des Versorgungswerkes angerechnet |
Pauschale Grenzen bei Schülern, Azubi und Studenten
Seit einiger Zeit können neben den Berufstätigen auch bereits Schüler, Studenten und Azubis über eine Berufsunfähigkeitsrente abgesichert werden. Da diese aber noch über kein, beziehungsweise kein relevantes Einkommen verfügen, gibt es pauschale Grenzen bei den einzelnen Berufsunfähigkeitsversicherungen, bis zu denen die monatliche BU Rente abgeschlossen werden darf.
Diese Grenze ist sehr unterschiedlich von Gesellschaft zu Gesellschaft und teilweise hängt diese auch vom Studiengang ab.
Bei Lehramtsstudiengängen zum Beispiel versichern Die Bayerische und die DBV pauschal bis zu 1.500,- Euro BU-Rente, wogegen die Allianz bei 1.300,- Euro und die Condor sogar schon bei 1.000,- Euro Schluss macht.
In den meisten anderen Studiengängen ist eine Absicherung in der Regel bis zu 2.000,- Euro Berufsunfähigkeitsrente möglich. Allerdings gibt es auch dort Ausnahmen. Die Nürnberger versichert hier nur bis zu 1.500,- Euro BU-Rente.
Und während meistens bei Schülern eine Berufsunfähigkeitsrente bis zu 1.500,- Euro möglich ist, versichert die LV1871 alle Schüler unterhalb der gymnasialen Oberstufe nur bis zu 1.100,- Euro.
Gerade bei diesen eher geringen BU-Renten ist es darum wichtig, dass die Rente mindestens ohne neue Gesundheitsprüfung im späteren Karriereweg erhöht werden kann.
Verbesserte Pauschale bei Akademikern
Dass es auch in die „andere Richtung“ eine Pauschale geben kann, beweist der Volkswohl Bund. Dort lassen sich Akademiker immer mit bis zu 2.000,- Euro Berufsunfähigkeitsrente abzusichern. Unabhängig vom aktuellen Einkommen.
Jetzt mag sich das für den einen oder anderen Akademiker nicht besonders spannend anhören, da das Einkommen auch entsprechend hoch sein sollte, um über diese Grenze deutlich drüber zu kommen.
Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Hilfreich ist diese Pauschale zum Beispiel bei Akademikern, die aktuell in Elternzeit sind. Sie wollen sich dann gegen Berufsunfähigkeit absichern, können dies mangels Einkommen aber sonst nicht in ausreichender Höhe.
Ein weiteres Beispiel sind Ärzte, die eine eigene Praxis eröffnen. Wollen diese in den ersten ein bis zwei Jahren nach Praxisgründung eine entsprechend hohe monatliche Berufsunfähigkeitsrente abschließen, fehlt es an den Einkommensnachweisen.
Beim Volkswohl Bund wären immerhin 2.000,- Euro möglich, die dann später ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden können.
Begrenzung der BU-Rente durch Obergrenzen und Dynamik-Schranken
Wie bereits mehrfach erwähnt, ist es für eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung elementar wichtig, dass die BU ohne erneute Gesundheitsprüfung (besser noch: ohne erneute Risikoprüfung) erhöht werden kann.
Dieses Versprechen geben in der Regel alle Versicherungsgesellschaften zur Absicherung ab. In der Praxis gibt es allerdings wichtige Punkte, auf die Sie bei der Auswahl der passenden Absicherung gegen Berufsunfähigkeit achten sollten.
Auf die absolute Höhe bei der Nachversicherung achten
Es gibt immer noch genügend BU Versicherungstarife, bei denen ist bei maximal 2.500,- Euro Rentenhöhe Schluss mit nachversichern. Eine höhere Leistung gibt es dann maximal noch durch die Beitragsdynamik.
Es gibt aber schon mehrere BU-Versicherungen, die eine Berufsunfähigkeitsrente bis zu 3.000,- Euro oder sogar bis zu 4.000,- Euro über die Nachversicherung zulassen.
Die Lebensversicherung von 1871 macht es etwas komplexer und hat für unterschiedliche Berufe verschiedene Obergrenzen definiert. Die Faustformel dabei ist: je höher der Bildungsstand der Tätigkeit, desto höher kann die Berufsunfähigkeitsrente nachversichert werden.
Die Allianz und die Alte Leipziger zum Beispiel haben hingegen eine andere Regelung: hier kann pauschal bis um 1.500,- Euro bzw. 1.000,- Euro erhöht werden.
Dies ist von Vorteil, wenn Sie dort mit einer hohen BU-Rente starten, kann aber auch von Nachteil sein, wenn die Rentenhöhe zu Beginn niedrig gewählt wurde.
Auf die individuellen Grenzen der Nachversicherung achten
Zusätzlich zur oben stehenden Herausforderung der maximalen Höhe der BU-Rente gibt es noch einen weiteren Punkt, auf den es sich zu achten lohnt.
So haben nämlich einige Versicherungen eine zusätzliche Grenze eingebaut, mit der die BU Rentenhöhe zu Beginn maximal verdoppelt werden kann.
Gerade bei Studenten, die sich mit 1.000,- Euro BU-Absicherung zu Beginn einen „Fuß in der Tür“ sichern wollen, kann das große Probleme bereiten. In diesem Fall wäre dann eine maximale BU-Versicherung von 2.000,- Euro im Monat möglich. Viel zu wenig für einen Akademiker und wenn jetzt bereits gesundheitliche Probleme den Abschluss einer weiteren Berufsunfähigkeitsversicherung erschweren, haben Sie ein Problem.
Vorsicht vor Grenzen bei der Beitragsdynamik
Neben den Nachversicherungen ist die Beitragsdynamik ein wichtiges Element in einer jeden BU, um die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit über viele Jahre und sogar Jahrzehnte im Wert stabil zu halten.
In rund 80 % der BU-Versicherungen wird diese Dynamik ab dem 55. Lebensjahr nicht mehr weitergeführt und gestoppt. Bei einer Laufzeit bis zu Ihrem 67. Lebensjahr haben Sie dann die letzten 12 Jahre schon keine Anpassung an die Inflation mehr.
Zusätzlich begrenzen einige Versicherungsgesellschaften die maximale Absicherung gegen Berufsunfähigkeit bei einer bestimmten Rentenhöhe.
Ganz egal, ob Sie dann über die Nachversicherung oder die Dynamik weitere Erhöhungen durchführen wollen, an dieser Grenze kommen Sie nicht vorbei.
Beispiele dafür sind die Nürnberger und die Gothaer, die jeweils bei 6.000,- Euro keine weiteren Erhöhungen mehr durchführen. Die Hannoversche stoppt die Beitragsdynamik ebenfalls, allerdings bereits bei 4.000,- Euro.
Immerhin haben die letzten beiden Unternehmen zugesichert, ab dem kommenden Jahr auf diese Grenze bei der Dynamik zu verzichten.
Immer die optimale Höhe bei der Berufsunfähigkeitsversicherung sicherstellen
Sie merken bestimmt, dass es gar nicht so einfach ist, bei den vielen verschiedenen Angeboten der Berufsunfähigkeitsversicherung den Überblick zu behalten. Gerade bei einem Abschluss in jungen Jahren kommt erschwerend hinzu, dass das Gefühl für den Wertverlust des Geldes fehlt.
Eine BU mit heute 2.000,- Euro BU-Rente wird in 20 Jahren nur noch in etwa den halben Wert haben. Bei einer Laufzeit der Versicherung von über 40 Jahren schrumpft diese also ganz schön dahin.
Wichtig ist es daher, dass Sie nicht einfach eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, sondern sich zuerst Gedanken über ein Absicherungskonzept machen, inklusive der passenden Nachversicherungsmöglichkeiten, damit Sie später unabhängig von gesundheitlichen Gründen die BU Rente an Ihren Bedarf anpassen können.
Nutzen Sie dazu gerne die Informationen aus der obigen Tabelle und gucken Sie gerne auch in unserem BU-Lexikon vorbei.
Und für den Fall, dass Sie auf Nummer Sicher gehen möchten und ohne „Kauf-Reue“ definitiv die richtige BU haben wollen, vereinbaren Sie doch einen Termin mit einem unserer Experten für die Berufsunfähigkeitsversicherung.
Wir helfen Ihnen auf dem Weg zur perfekten Berufsunfähigkeitsrente, prüfen in der Risikovoranfrage die Versicherbarkeit bei den BU Anbietern und führen Sie durch den Dschungel der Versicherungsbedingungen und Klauseln.
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