Die Hannoversche Berufsunfähigkeitsversicherung gehört seit dem Update im November 2023 zu den führenden BU-Tarifen am Markt. Zumindest lassen die Versicherungsbedingungen nach ausführlicher Prüfung in unserem BU Test kaum ein anderes Urteil zu.
Es gibt noch ein paar kleinere Schwachstellen und die BU der Hannoversche ist nicht für jeden bedingungslos geeignet, aber in Summe lässt sich damit vielen Kundinnen und Kunden eine sehr gute Absicherung vor Berufsunfähigkeit gestalten.
Neu ist seit Anfang Dezember 2023, dass es diese Berufsunfähigkeitsversicherung jetzt auch noch mit deutlich vereinfachten Gesundheitsfragen gibt.
In diesem Artikel sprechen wir darüber, wer von dieser vereinfachten Gesundheitsprüfung profitieren kann und welche Besonderheiten bei den Gesundheitsfragen und bei der Ausgestaltung der Berufsunfähigkeitsversicherung beachtet werden sollten.
Sollen wir Ihnen das Thema näher erklären?
An wen richtet sich die Berufsunfähigkeitsversicherung fast ohne Gesundheitsprüfung?
Es gibt bereits mehrere Versicherer, die vereinfachte Gesundheitsfragen für bestimmte Zielgruppen anbieten.
Zum Beispiel gibt es spezielle BU-Versicherungen für Ärzte mit stark vereinfachter Gesundheitsprüfung bei der Allianz und dem HDI. Während die Allianz das abgekürzte Frage-Setting auch für Steuerberater anbietet, können Rechtsanwälte und Juristen von den einfachen Risikofragen des HDI profitieren.
Dabei geht es nicht nur um kürzere Abfragezeiträume, sondern auch darum, dass viele Vorerkrankungen gar nicht gegenüber der BU-Versicherung angegeben werden müssen.
Gehören Sie nicht zum Berufskreis der Kammerberufe, war es in der Vergangenheit oft schwierig, Versicherungsschutz für den Fall einer Berufsunfähigkeit mit einfacher Gesundheitsprüfung zu bekommen.
Die Hannoversche Berufsunfähigkeitsversicherung ändert dies nun, denn von dieser Aktion können alle profitieren, die einen erfolgreichen Studienabschluss haben und sich als Akademiker bezeichnen dürfen.
Vorausgesetzt, Sie sind beim Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung maximal 35 Jahre alt.
Weitere Einschränkungen gibt es in diesem BU Tarif der Hannoversche nicht. Der Versicherer macht auch nicht zu Bedingung, dass der Studienabschluss zwingend zum aktuell ausgeübten Beruf passen muss, es spielt keine Rolle, ob Sie angestellt oder selbstständig tätig sind und es wird auch kein Mindestanteil an Bürotätigkeiten vom BU Versicherer gefordert.
Wie sehen die vereinfachten Gesundheitsfragen der Hannoversche Berufsunfähigkeitsversicherung aus?
Insgesamt gibt es sechs Fragen bei der Hannoversche Berufsunfähigkeitsversicherung, die Sie beantworten müssen. Wobei es nur in drei davon um Ihren Gesundheitszustand geht.
Zwar sind das nur sehr wenige Angaben, es handelt sich aber bei fast allen um sogenannte K.-o.-Fragen. Das bedeutet, dass Sie die BU Aktion nicht mehr nutzen können, wenn Sie auf mindestens eine Frage bei der Hannoversche mit JA antworten müssen.
Genau deswegen lesen wir diese Fragen der Hannoversche BU einmal genau durch und gucken uns an, worauf Sie beim Beantworten achten sollten.
Frage Nr. 1:
Hierbei geht es darum, ob Versicherungssummen von bereits bestehenden BU-Versicherungen und der hiermit beantragten Rente maximal 60 % Ihres Bruttoeinkommens beträgt.
Die Frage lässt sich recht einfach beantworten und die 60 % sind im Marktvergleich bei der Hannoversche auch fair. Weniger sollten es aufgrund der Abzüge von der BU-Rente aber auch nicht sein.
Frage 2:
Bei der zweiten Frage gibt es keine Auswahl zwischen „ja“ und „nein“, sondern es geht um die Angaben Ihrer Körpergröße und Ihres Körpergewichtes. Bei einem BMI zwischen 19 und 30 sollte es keine Erschwerung bei der Annahme geben.
Frage 3:
Die dritte Frage befasst sich mit gefährlichen Hobbys beziehungsweise Risiken in Ihrer Freizeitgestaltung. Hierbei müssen wir schon ein bisschen genauer hingucken, denn es handelt sich um eine offene Frage.
„Sind Sie Gefahren bei Sport und Hobby ausgesetzt? Hierzu gehören z.B. Tauchsport (außer reines Schnorcheln), Bergsport (außer Klettern an künstlichen Wänden sowie reine Bergwanderungen auf gekennzeichneten Wegen im Sommer und Skiwandern mit anschließender Abfahrt im Winter, bis zu einer Höhe von 3.500 Meter), Flugsport (z.B. Drachen-, Gleitschirm-, Segelfliegen, Motorflug, Ultraleichtflug, Fallschirmspringen), Motorsport, Kampfsport, Kitesurfen, Spring-/Vielseitigkeitsreiten.“
Zwar gibt es hier eine Aufzählung, diese ist aber nur beispielhaft und nicht vollständig. Und es wird nicht nach „besonderen Gefahren“, sondern lediglich nach “Gefahren” gefragt.
In dem Fall, dass Ihr Hobby bei der Aufzählung der nicht gemeinten Risiken, wie zum Beispiel Schnorcheln, dabei ist, sind Sie aus meiner Sicht auf der sicheren Seite.
Bei allen anderen Hobbys und Sportarten, bei denen es öfters zu Verletzungen kommt und bei denen es Wettkämpfe gibt, empfehle ich, diese zur Sicherheit gegenüber der Berufsunfähigkeitsversicherung anzugeben.
Die gute Nachricht dabei ist, dass es sich hierbei um keine K.-o.-Frage handelt. Bedeutet, wir können uns zu allen Ihren Hobbys ausführlich äußern und somit für die nötige Sicherheit im Leistungsfall sorgen.
Frage 4:
Kommen wir nun zur Gesundheitsprüfung.
Die erste der vereinfachten Gesundheitsfragen lautet
„Sind Sie aktuell arbeitsunfähig krankgeschrieben, nicht voll arbeitsfähig, befinden sich in ärztlicher Behandlung, waren Sie in den letzten zwei Jahren länger als 4 Wochen ununterbrochen arbeitsunfähig oder fanden in diesem Zeitraum Kontroll- / Nachsorgeuntersuchungen aufgrund von Vorerkrankungen statt.“
Aus meiner Sicht sollten Sie bei zwei Teilen dieser Frage besonders aufmerksam sein.
Nicht voll arbeitsfähig?
Diese Frage kann man sehr weit auslegen, denn wann sind Sie voll arbeitsfähig und wann nicht? Mit einer ähnlichen Frage hat sich das OLG Karlsruhe im Urteil vom 20.04.2018 12 U 156 / 16 bereits vor ein paar Jahren befasst. Die Frage, mit der sich das Oberlandesgericht befasste, lautete dabei ganz ähnlich und das Urteil zeigt auf, dass VOLL arbeitsfähig nicht einfach bedeutet, dass Sie nicht krankgeschrieben sind.
Vorerkrankungen, die zu (auch leichten) Einschränkungen bei der beruflichen Tätigkeit führen, sind demnach bei dieser Fragestellung recht sicher anzugeben.
Auch der direkt nachfolgende Frage-Block der Hannoversche bietet Potential für Falschangaben als Versicherungsnehmer. „Befinden Sie sich in ärztlicher Behandlung?“ Sofern Sie ärztlich verschriebene Medikamente nehmen, zum Beispiel wegen einer Schilddrüsenunterfunktion, wegen Heuschnupfenzeit, Entzündungshemmer wegen einer Zerrung beim Sport und so weiter, müssen Sie hier wahrheitsgemäß das JA gegenüber der Versicherung angeben und die Aktion ist somit für Sie „gestorben“.
Dabei wären viele dieser Angaben im Rahmen einer gut aufbereiteten anonyme Risikovoranfrage überhaupt kein Problem gewesen. Durch die K.O. – Systematik können Sie diesen Vertrag nicht abschließen.
Frage 5:
Hierbei müssen Sie bei der Hannoversche angeben, ob bei Ihnen „in den letzten zwei Jahren eine Herz- Kreislauferkrankung, Krebs, Schlaganfall, Nierenversagen, Autoimmunerkrankung, Diabetes, Asthma, Lebererkrankung, psychische- oder neurologische Erkrankung, HIV-Infektion sowie Erkrankungen des Bewegungsapparates diagnostiziert oder behandelt wurde.“
Diese Risikofrage des BU-Versicherers wird aus meiner Sicht dem Begriff „vereinfacht“ gerecht.
Es wird zwar praktisch nach jeder möglichen Erkrankung vom Versicherer gefragt, der Zeitraum der Angabepflicht ist mit zwei Jahren allerdings sehr kurz. So können durchaus einige Erkrankungen aus der Vergangenheit herausfallen.
Frage 6:
Auch die sechste Frage der Hannoversche Berufsunfähigkeitsversicherung ist wieder sehr umfangreich. Hier wird vom Versicherer nach Gesundheitsstörungen oder Beschwerden gefragt, die Sie in den letzten drei Monaten gehabt haben.
Nicht relevant ist dabei, ob Sie wegen dieser Beschwerden behandelt wurden oder nicht.
Vereinfacht ist die Frage aber deswegen eigentlich schon, weil die Hannoversche nun die Angaben deutlich eingrenzt. Wenn da nicht zwei Ausnahmen wären:
„hierzu zählen Engegefühl im Brustraum, Atemnot, Ohnmacht, Gleichgewichtsstörungen, Sehstörungen, Blut im Stuhl, im Urin oder im Auswurf (Husten), psychische Erschöpfungszustände, Angstzustände, wiederkehrende Schmerzzustände ungeklärter Ursache, Lymphknotenschwellungen, Brustknoten, Geschwürbildung, Veränderung der Haut bzw. der Leberflecken, Schluckstörungen, Gefühlsstörungen oder Lähmungen, Abnahme der körperlichen oder psychischen Belastbarkeit oder ungewollte Gewichtsabnahme von mehr als 5 Kilogramm.“
Besonders kritisch sehe ich dabei die Frage nach den Sehstörungen. Jeder, der 0,5 Dioptrien Sehminderung hat, müsste diese Frage mit „JA“ beantworten. Zwar sind Sehminderungen bis zu -8,0 Dioptrien in den meisten Berufen in der Regel kein Problem, hier würde dies aber direkt das Ende der Möglichkeit bedeuten, diesen Antrag zu nutzen und die Versicherung abzuschließen.
Da uns die Sicherheit unserer Kundinnen und Kunden im Leistungsfall sehr wichtig ist, haben wir bei der Hannoversche um eine Stellungnahme gebeten, die wir nun an jeden Antrag dieser BU Aktion beifügen können.
Hier bestätigt die Hannoversche, dass Kurzsichtigkeiten bis -8 Dioptrien und Weitsichtigkeiten bis +5 Dioptrien nicht gegenüber des Versicherers anzeigepflichtig sind.
Auch wenn es schöner wäre, dass dieser Zusatz im BU-Antrag direkt in den Gesundheitsfragen steht, so ist es für die versicherte Person zumindest rechtssicher.
Der zweite Punkt ist das Anschwellen von Lymphknoten, was schon sehr schnell bei einer einfachen Erkältung passiert. Wobei dies aus meiner Sicht für die Hannoversche schwer nachzuweisen sein wird, sofern dies nur durch eigenes Abtasten festgestellt wurde und nicht durch einen Arzt oder einen anderen Behandler.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es sich hierbei zwar um eine BU mit durchaus vereinfachter Gesundheitsprüfung handelt, sich aber nicht jeder Akademiker darüber versichern lässt.
Besonders vorsichtig sollten Sie bei diesem BU-Antrag der Hannoversche sein, wenn
- Sie eine chronische Erkrankung haben, die Sie (wenn auch nur ein bisschen) in der beruflichen Tätigkeit einschränkt
- Sie irgendwelche verschreibungspflichtigen Medikamente nehmen
Es kann also nicht jeder auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung hoffen, der gerade eine schwere Krankheit hat oder vor kurzem hatte und bei jeder anderen Versicherung abgelehnt würde.
Für Versicherte in einem Akademischen Beruf, bei denen es mit einem BU-Vertrag ohne Ausschlussklausel schwierig wird, zum Beispiel, weil Sie vor 4 Jahren ein paar Behandlungen wegen einer psychischer Vorerkrankung hatten oder wegen Beschwerden des Bewegungsapparates mehrere Sitzungen beim Physiotherapeuten durchgeführt haben.
Wenn diese Erkrankungen seit mindestens diesen 24 Monaten behandlungs- und mindestens seit drei Monaten beschwerdefrei sind, kann diese BU-Aktion sinnvoll sein, um eine Absicherung ohne Erschwerung zu bekommen.
Welche Einschränkungen hat diese Berufsunfähigkeitsversicherung mit vereinfachten Gesundheitsfragen im Vergleich zur „normalen“ Hannoversche BU?
Wenn ein Versicherer seine BU mit weniger Gesundheitsfragen und einem deutlich abgekürzten Abfragezeitraum anbietet, dann stellt sich die Frage, ob und welche Einschränkungen es dafür im Vergleich zum normalen BU-Tarif gibt. In diesem Fall halten sich die Einschränkungen in Grenzen!
Abschließbar ist die BU-Versicherung von der Hannoversche in allen verfügbaren Tarifen. Das heißt, dass Sie als Versicherungsnehmer die Wahl zwischen Premium, Premium Plus und Premium Exklusiv haben.
Während es sich beim Premium-Tarif um den normalen BU Versicherungsschutz handelt, inkl. Verzicht auf die abstrakte Verweisung, gute Regelungen zur konkreten Verweisung, faire Arztanordnungsklausel, weltweiter Versicherungsschutz, Prognosezeitraum von sechs Monaten, rückwirkende Leistung, Versicherungsschutz auch bei „normalem“ Kräfteverfall und vielem weiteren, können Sie durch Wahl des Tarif Plus noch eine AU-Klausel einschließen und im Exklusiv-Tarif gibt es zusätzlich noch Zusatzleistungen bei schweren Erkrankungen und die Option auf den Abschluss einer Risikolebensversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Es gibt somit keine Einschränkungen in den Versicherungsbedingungen durch diese Aktion.
Zusätzlich können Sie eine Beitragsdynamik in der Berufsunfähigkeitsversicherung zum Inflationsausgleich bis zu 5 % auswählen und eine garantierte Rentensteigerung im Leistungsfall zwischen 1 und 3 %.
Die einzige Einschränkung ist die maximal mögliche Rente zum Beginn, die 2.250,- Euro monatliche BU-Rente nicht überschreiten darf.
Durch die Nachversicherungsgarantien (inklusive Karrieregarantie und Dynamik-Option) können Sie die Höhe der BU Leistung dann auf insgesamt bis zu 6.000,- Euro monatlicher Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen.
Der einzige Nachteil im Vergleich zum Abschluss der Hannoversche Berufsunfähigkeitsversicherung ohne die einfachen Gesundheitsfragen gibt es lediglich den Unterschied, dass Sie maximal 2.250,- Euro BU-Rente anstelle 2.500,- Euro BU-Rente zum Start versichern können. Eine Leistung darüber hinaus wäre lediglich mit einer ärztlichen Untersuchung möglich und daher nicht empfehlenswert.
Für wen passt die Akademiker BU der Hannoversche und für wen nicht?
Aus meiner Sicht lohnt sich diese Berufsunfähigkeitsversicherung der Hannoversche für alle, die vor über zwei Jahren wegen einer Vorerkrankung zur Untersuchung oder in Behandlung waren und deswegen bei einem BU-Versicherer (inklusive der Hannoversche) eine Ausschlussklausel bekommen würden.
Dabei ist aber auch diese Gesundheitsprüfung mit gewisser Vorsicht zu genießen.
Junge Kundinnen und Kunden sollten unbedingt wissen, dass die maximale BU-Rente inklusive Erhöhungsmöglichkeiten und Beitragsdynamik auf 6.000,- Euro bei der Hannoversche begrenzt ist. Auf die Sicht von mehreren Jahrzehnten wird diese Leistung nicht ausreichen.
Daher ist es empfehlenswert, eine weitere Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen und die BU aufzuteilen. Gerade für Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte und Steuerberater können wir auch die Möglichkeit einer Absicherung gegen Berufsunfähigkeit mit weniger Gesundheitsfragen anbieten.
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