Berufsunfähig oder erwerbsunfähig? – Warum Akademiker aufpassen müssen
Gilt für Akademiker Berufsunfähig = Erwerbsunfähig?
Ein häufig gewähltes Argument gegen die Berufsunfähigkeitsversicherung, das gerade von jungen Menschen häufig benutzt wird, lautet: „Was soll mir schon passieren? Ich arbeite ja überwiegend am Schreibtisch und da kann ich ja selbst im Rollstuhl noch weiterarbeiten.“
Dass es auch in Büroberufen häufig zur Berufsunfähigkeit kommt, dafür gibt es zahlreiche Beispiele. Gründe dafür gibt es viele, und auch bei uns im Kundenkreis haben wir mehrere Leistungsfälle – etwa durch eine Nervenerkrankung bei einem Ingenieur oder durch eine psychische Erkrankung bei einer Verwaltungsbeamtin.
Die Frage an dieser Stelle ist jedoch, ob die meisten dieser Menschen nicht „nur“ berufsunfähig, sondern direkt auch voll erwerbsunfähig sind – und demnach auch aus der Erwerbsunfähigkeitsversicherung eine Rente bekommen hätten.
Auf den ersten Blick klingt das logisch, denn bei den obigen beiden Beispielen kann man davon ausgehen, dass auch in allen anderen Berufen am allgemeinen Arbeitsmarkt keine Möglichkeit besteht, länger als 3 Stunden zu arbeiten.
Allerdings gilt genau dies für viele andere Krankheitsbilder nicht. Ein Indiz dafür ist auch der Bericht „Erwerbsminderungsrenten im Zeitverlauf“.
Im Zeitraum von 1996 bis 2022 sind die Anträge auf eine Erwerbsminderungsrente von 510.284 auf 338.014 deutlich zurückgegangen. Auch die Bewilligungen sind deutlich gefallen: 1996 wurden noch 283.382 Renten gewährt, 2022 waren es nur noch 172.832. Das Verhältnis von Anträgen zu Bewilligungen hat sich somit zu Ungunsten der Antragsteller verschlechtert.
Daraus lässt sich ablesen, dass es zunehmend schwerer wird, an die gesetzliche Erwerbsminderung zu kommen. Einer der Gründe: Wer nach 1961 geboren wurde, wird auf allgemeine Erwerbsfähigkeit geprüft – die letzte Tätigkeit bleibt unberücksichtigt. Anders als bei der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung.
Gerade bei Akademikern kommt es häufig vor, dass trotz Krankheit noch einfache Arbeiten möglich wären – die jedoch deutlich schlechter bezahlt werden. Da die Erwerbsunfähigkeitsversicherung auf die Lebensstellung und somit auch auf das Einkommen keine Rücksicht nimmt, würden Sie dann trotz Versicherung finanziell und sozial fallen – und Ihren Lebensstandard im Fall der Erwerbsunfähigkeit verlieren.