Der BU-Profi

Die Berufsunfähigkeitsversicherung wird mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit für die meisten Menschen im Jahr 2025 für Neuabschlüsse deutlich günstiger.

In diesem Blogbeitrag klären wir auf, warum das so ist und wie Sie heute clever handeln können, um sich gleich mehrere Vorteile auf einmal zu sichern.

Wichtig ist dabei, dass ein Abschluss noch im Jahr 2024 erfolgen muss, damit Sie sich den “Super-Vorteil” vollständig sichern können.

Zwei Verträge für eine Berufsunfähigkeitsversicherung nebeneinander

Sollen wir Ihnen das Thema näher erklären?

Falls Sie spezielle Fragen  haben, die in diesem Text nicht beantwortet werden können, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren!

Warum wird die Berufsunfähigkeitsversicherung im Jahr 2025 günstiger?

Wenn ein Versicherer Beiträge für eine Berufsunfähigkeitsversicherung (das Gleiche gilt auch eins zu eins so für die Grundfähigkeitsversicherung) einnimmt, dann werden diese nicht direkt wieder an andere Kunden ausgezahlt, sondern zum Großteil angelegt. Zum einen wird eine sogenannte Deckungsrückstellung gebildet, damit die Beiträge mit steigendem Alter und damit auch mit erhöhtem Risiko stabil bleiben. Zum anderen sind die Tarife so kalkuliert, dass davon ausgegangen werden kann, dass nicht jeder, der sich über eine BU-Versicherung absichert, auch berufsunfähig wird.  

Dieses eingenommene Geld liegt jetzt bei der Versicherung nicht einfach auf dem Schreibtisch des Vorstands und wird auch bei niemandem unters Kopfkissen gelegt, sondern das Geld wird möglichst gewinnbringend angelegt. Allerdings bedeutet „möglichst gewinnbringend“, dass der größte Teil der Kapitalanlage in festverzinsliche Wertpapiere und Staatsanleihen fließen muss, die vermeintlich sicher und schwankungsarm sind. Das Geld vermehrt sich also.

Unabhängig davon, um wie viel Prozent sich das Geld wirklich vermehrt, legt die Finanzaufsicht BaFin einen sogenannten Höchstrechnungszins fest, der in Verbindung mit der Rentenversicherung oft auch als Garantiezins bezeichnet wird. Höchstrechnungszins bedeutet, dass die Versicherung maximal mit diesem Zinssatz kalkulieren darf, auch wenn sie real deutlich höhere Gewinne erwirtschaftet. 

Je höher dieser Garantiezins ist, desto stärker steigt in der Kalkulation das Kapital und desto günstiger können die Beiträge für die BU- oder Grundfähigkeitsversicherung sein, um auf den gleichen Gewinn zu kommen. Da die Zinsen am Markt in den letzten zwei Jahrzehnten immer weiter gefallen sind, hat die BaFin auch den Höchstrechnungszins immer weiter nach unten korrigiert.  

Seit 2022 dürfen die Versicherer nur noch mit 0,25 Prozent kalkulieren. Und das macht sich dann auch in den Beiträgen bemerkbar. Durch die wieder gestiegenen Zinsen passiert nun im Jahr 2025 etwas, das es zum letzten Mal im Jahr 1994 gegeben hat: Der Höchstrechnungszins wird erhöht. Genau genommen auf 1,0 Prozent. Auch wenn das nicht nach viel klingt, ist es eine Vervierfachung der heutigen Kalkulationsbasis. Und das hat Auswirkungen! 

Wie wirkt sich der neue Höchstrechnungszins auf die BU-Versicherung aus?

Der viermal so hohe Zins sorgt dafür, dass die Versicherungsgesellschaften wieder deutlich mehr „Luft“ bei der Beitragskalkulation der BU-Policen haben. Und das sorgt durchaus in allen Altersklassen für einen günstigeren Beitrag für Neuverträge, die ab dem 01.01.2025 abgeschlossen werden. Junge Kundinnen und Kunden, bei denen in den ersten Jahren das Risiko, berufsunfähig zu werden, noch gering ist und deswegen hohe Deckungsrückstellungen gebildet werden, wirkt sich diese Veränderung am deutlichsten aus. Insgesamt ist das eine sehr gute Nachricht, weil der so wichtige BU-Versicherungsschutz dann unabhängig vom Beruf für alle günstiger zu bekommen ist. 

Günstigere BU-Beiträge sind ein Problem für die Versicherungen

Diese eigentlich gute Nachricht stellt die Versicherungsgesellschaften allerdings vor eine große Herausforderung: Wer schließt im Jahr 2024 noch eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab, wenn er für die gleiche Leistung ab dem kommenden Jahr weniger bezahlen muss?  

Und das Ganze hat auch einen Nachteil für Sie, wenn Sie warten! Denn mit dem Jahreswechsel sind Sie bei vielen BU- und Grundfähigkeitsversicherungen rechnerisch bereits ein Jahr älter, was dann wiederum zu höheren Beiträgen führt. Viel entscheidender ist aber, dass sich Ihr Gesundheitszustand in den nächsten Monaten noch verändern kann.

Einmal blöd mit dem Fahrrad gefallen und den Arm gebrochen, ein Kreuzbandriss beim Sport und auch Bluthochdruck, Herzrasen und sonstige Beschwerden und Erkrankungen treten manchmal aus dem Nichts auf und erschweren den Abschluss der BU-Versicherung oder machen diesen sogar unmöglich. Weil das Warten auf das kommende Jahr weder für Sie noch für die Versicherung wirklich gut ist, haben sich viele Versicherungen eine clevere Lösung ausgedacht:  

Sie schließen heute eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu den aktuellen Konditionen ab und erhalten im kommenden Jahr die Möglichkeit, den Vertrag ohne erneute Gesundheitsfragen zu überprüfen. Sofern die Berechnung mit dem höheren Höchstrechnungszins für Sie von Vorteil ist, wird Ihr Vertrag umgestellt. 

Genau deswegen sollten Sie Ihre BU-Versicherung unbedingt noch im Jahr 2024 abschließen!

Und das versetzt Sie heute in eine besonders komfortable Situation, denn so können Sie sich folgende Vorteile sichern: 

  • Sie führen die Gesundheits- und Risikoprüfung heute durch und spätere Beschwerden oder Erkrankungen können Ihnen keinen Strich mehr durch die Rechnung machen 
  • Sie sind sofort versichert und bekommen im Leistungsfall bereits Ihre BU-Rente. Und ein Leistungsfall kann schneller kommen als gedacht, wie man leider bei einer unserer Kundinnen sieht -> Schon nach drei Monaten berufsunfähig – zahlt die BU-Versicherung? 
  • Sie sichern sich damit ihr heutiges Eintrittsalter und sind im Vergleich zum Abschluss im kommenden Jahr ein Jahr jünger. 
  • Sollte der höhere Rechnungszins im kommenden Jahr für Sie zu einem günstigeren Beitrag führen, profitieren Sie von diesem bei vielen Versicherern trotzdem, indem Sie eine höhere BU-Rente zum gleichen Beitrag erhalten.

Achtung: bei der Günstigerprüfung gibt es viele Unterschiede bei den einzelnen Versicherern

Wenn eine Versicherungsgesellschaft schlau ist, bietet sie Ihnen bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung im Jahr 2024 eine Garantie zur Umstellung auf den besseren Höchstrechnungszins an. Ehrlicherweise ist die Umsetzung dann im kommenden Jahr für die Versicherung allerdings nicht besonders attraktiv. Zum einen verursacht die Prüfung und Neuberechnung großen Arbeitsaufwand und somit Kosten und zum anderen verdient die Versicherung weniger, wenn Kunden die Umstellung durchführen lassen bzw. der Versicherer muss mehr Rente im Leistungsfall auszahlen. Genau deswegen versuchen einige Versicherungsgesellschaften die Umstellung für Versicherungsmakler und Kunden etwas aufwendiger zu machen beziehungsweise ein paar Hürden einzubauen. 

Bei der Baloise zum Beispiel müssen Sie als Kunde zwingend Ihre E-Mail-Adresse im Antrag hinterlegen und eine Werbeeinwilligung unterschreiben. Zwar kann diese im Nachgang wieder zurückgenommen werden, dennoch bedeutet es zusätzlichen Aufwand. Dafür erhalten Sie das Umstellungsangebot ohne weiteres Zutun automatisch. 

Die Nürnberger fordert allerdings mehr Mitarbeit von Ihnen: Hier müssen Sie im kommenden Jahr selbst dran denken und auf www.nuernberger.de/rechnungszins klicken und vermutlich dort Ihre Vertragsdaten eingeben. Wichtig ist dabei, dass Sie die Prüfung bis zum 30.06.2025 durchführen. Auch die Hanse Merkur fordert Sie zur Mitarbeit. Sie müssen sich bis zum 01.07.2025 dort melden und Ihr Wechselangebot anfordern. Ganz ähnlich handhabt es auch Die Bayerische. Hier gibt es einen QR-Code, den Sie scannen müssen, um dann zum Portal zu gelangen. Anders als bei der Nürnberger haben Sie bei der Bayerischen allerdings nur bis zum 31.03.2025 Zeit. Auch die Zurich schreibt in Ihr Angebot:

„Sie erhalten das Recht, Ihren im 2. Halbjahr 2024 abgeschlossenen Vertrag dahingehend überprüfen zu lassen, ob ein Vertrag mit höherem Garantiezins für Sie von Vorteil ist. Sie können dann entscheiden, ob Sie den Vertrag umtauschen wollen. Eins ist heute schon sicher: Eine erneute Gesundheitsprüfung erfolgt nicht!“. Wie genau und in welcher Frist die Umsetzung erfolgt, verrät man Ihnen hier nicht. Fakt ist aber, dass Sie auch hier vermutlich selbst dran denken müssen. 

Für unsere Kundinnen und Kunden an dieser Stelle schon einmal der wichtige Hinweis: Wir denken für Sie daran und melden uns rechtzeitig, damit alles planbar über die Bühne geht.

Dann gibt es da auch ein paar Versicherer, die sich aus meiner Sicht sehr vorbildlich verhalten, weil die Prüfung einer Besserstellung automatisch und ohne Ihr Zutun funktioniert. Dazu gehören zum Beispiel die Swiss Life, der HDI, der Volkswohl Bund / Die Dortmunder, die LV 1871, die Stuttgarter, die Hannoversche und die Alte Leipziger. Und dann sind noch Versicherer dabei, die (zumindest nach uns vorliegenden Informationen) keine Umstellung anbieten, wie zum Beispiel die Allianz, die Dialog, die Canada Life und die Continentale.

Eine Umstellung auf den günstigeren Beitrag ist nicht das wichtigste Kriterium, aber…

Selbstredend geht es in der Berufsunfähigkeitsversicherung, bei der Grundfähigkeitsversicherung und auch in der Rentenversicherung um viele Dinge, die wichtiger sind als ein paar Euro im Monat zu sparen. 

Neben den Versicherungsbedingungen und dem Ergebnis der Risikoprüfung, was beides insbesondere bei der BU- und der Grundfähigkeitsversicherung von elementarer Bedeutung ist, kann aber insbesondere bei langen Laufzeiten über 30 Jahre ein Versicherer vorteilhaft sein, der Ihnen die Möglichkeit auf die Umstellung in den neuen Rechnungszins anbietet. 

Besonders clever können Sie das heute auch dazu nutzen, um die sonst üblichen Grenzen für eine maximale Rentenhöhe zu überschreiten.

 

2 Kommentare

    • GuidoLehberg

      Danke für den Hinweis 😉 Ja, da fehlte ein .de – jetzt funktioniert der Link

      Antworten

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