Der BU-Profi

Da unsere Kundinnen und Kunden zum stark überwiegenden Anteil Akademiker sind, finden auch viele Studenten den Weg zu uns und die Beratung zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung.

Dabei nimmt der Anteil an Lehramtsstudenten in den letzten Monaten deutlich zu, weswegen ich mich entschieden habe, die wichtigsten Fragen und Hinweise für Studenten auf Lehramt in diesem Artikel zu klären.

Gerade im Studium auf Lehramt gibt es deutlich mehr im Hinblick auf die Berufsunfähigkeitsversicherung zu beachten als in allen anderen Studiengängen, denn neben dem „typischen“ Weg zum Lehrer und der eventuell damit verbundenen Karriere als Beamter, gibt es doch immer wieder berufliche Überraschungen.

Beim Abschluss der passenden Berufsunfähigkeitsversicherung ist es also wichtig, sowohl die Zukunft als Beamter und Lehrer, als auch ein Höchstmaß an Flexibilität für die Privatwirtschaft zu sichern.

Der BU-Profi - Berufsunfähigkeitsversicherung für Studenten auf Lehramt

Sollen wir Ihnen das Thema näher erklären?

Falls Sie spezielle Fragen  haben, die in diesem Text nicht beantwortet werden können, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren!

Dienstunfähigkeitsklausel – Besonderheiten bei Lehrern, die verbeamtet werden

Bestimmt haben Sie schon einmal etwas von der DU-Klausel (auch Dienstunfähigkeitsklausel oder Beamtenklausel genannt) gehört. Damit ist eine Klausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung gemeint, die dafür sorgt, dass Sie als Lehrer und Beamter Ihre BU-Rente erhalten, sobald Ihr Dienstherr Sie wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt.

Dabei wird im Detail oft von einer unechten und einer echten Dienstunfähigkeitsklausel gesprochen. Diese Begriffe sind allerdings reines Marketing. Im Prinzip gibt es entweder eine echte DU-Klausel oder keine DU-Klausel. Also ja oder nein.

Dennoch gibt es einige Unterschiede, die für Sie als Lehramtsstudent und später als verbeamteter Lehrer im Hinblick auf eine Dienstunmfähigkeit sehr wichtig sein können. Zum Beispiel die Frage, ob die Berufsunfähigkeitsversicherung nur bei einer Versetzung in den Ruhestand (Beamte auf Lebenszeit) oder auch bei einer Entlassung aus gesundheitlichen Gründen leistet und eine BU-Rente zahlt.

Muss zudem die Versetzung beziehungsweise Entlassung des Lehrers ausschließlich aus gesundheitlichen Gründen erfolgt sein oder reicht es, wenn die Krankheit oder der Unfall ursächlich, aber nicht ausschließlich Grund dafür sind? In der Praxis sind die letztgenannten Fälle zwar sehr selten, helfen Ihnen aber nicht, wenn 99 % ihre Leistung bekommen und ausgerechnet Sie nicht.

Der dritte wichtige Punkt für Lehrer ist, dass die Leistung bis zur Reaktivierung zurück zum Dienst von der Versicherung gezahlt wird, unabhängig davon, ob Sie wieder arbeiten könnten. Braucht Ihr Dienstherr nach beispielsweise fünf Jahren Berufsunfähigkeit aktuell keine Lehrer, Sie könnten aber wieder weiterarbeiten, sollte die Versicherung so lange weiterzahlen, bis Sie wieder in den Dienst als Lehrer zurück können oder tatsächlich in einem anderen Beruf arbeiten (hier kommt es dann auf die Gestaltung der konkreten Verweisung an).

Bei Lehramts-Studenten, die eine hohe Wahrscheinlichkeit haben, im späteren Leben Beamte zu werden, sollte die Berufsunfähigkeitsversicherung also im besten Fall heute schon eine qualitativ hochwertige Dienstunfähigkeitsklausel beinhalten.

Wie bei allen Beamten, die eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, gilt auch bei Studenten auf Lehramt, dass die sonstigen Versicherungsbedingungen (allen voran unsere BU-Profi MUST HAVES) zu Ihnen passen sollten bzw. erfüllt sein sollten und dass im Rahmen der Risikovoranfrage eine möglichst einwandfreie Versicherbarkeit gegen das Risko einer Berufsunfähigkeit gewährleistet ist.

Um dies einmal an einem Beispiel festzumachen: es bringt Ihnen als Lehramtsstudent und Lehrer deutlich weniger, einen BU-Versicherer mit Dienstunfähigkeitsklausel zu haben, der aber aufgrund von Vorerkrankungen einen Ausschluss Ihres Rückens oder Psyche fordert, als eine Versicherung, die zwar keine Dienstunfähigkeitsversicherung anbietet, dafür aber auf Ausschlüsse in den Versicherungsbedingungen verzichtet. Gerade bei einem Abschluss im Studium, wo eine Verbeamtung noch in der Ferne schwebt und zumindest bei Studenten auf Lehramt gar nicht mal so sicher ist.

 

Wie hoch sollte die BU-Rente bei Abschluss im Studium sein?

Oft höre und lese ich unter anderem auch von anderen Versicherungsmaklern (teilweise auch von solchen, die sich auf Beamte spezialisiert haben), dass ein BU-Schutz mit 1.500,- Euro für Lehramtsstudenten absolut ausreichend oder sogar schon viel zu hoch angesetzt ist, da der angestrebte Beruf als verbeamteter Lehrer im Falle einer Berufsunfähigkeit beziehungsweise Dienstunfähigkeit eine hohe Absicherung vom Dienstherrn mit sich bringt.

Aus meiner Sicht ist diese Empfehlung keine wirklich perfekte Lösung!

Sie schließen die BU-Versicherung als Student auf Lehramt nämlich hier zu einem Zeitpunkt ab, bei dem die spätere Absicherung eines potenziellen Dienstherrn bei Dienstunfähigkeit noch vollkommen unklar ist.

Auf der einen Seite ist die Quote derer, die nach einem Studium auf Lehramt tatsächlich den Beruf des Lehrers beziehungsweise der Lehrerin ergreifen, deutlich unter 100 Prozent. Nicht wenige junge Menschen entscheiden sich noch zum Wechsel in einen Beruf.

Und von den Studenten, die sich nach Ende des Studiums auf Lehramt wirklich für den Lehrberuf entscheiden, wird wiederum nicht jeder (sofort) verbeamtet. In einigen Fällen hat der Wechsel vom Lehrer zum Beamten bei unseren Kunden über fünf Jahre gedauert.

Es gibt somit gerade für junge Leute, die sich für eine Berufsunfähigkeits- bzw. Dienstunfähigkeitsversicherung entscheiden wollen, noch recht viele Unsicherheiten. Und wenn es eben doch anders läuft als heute geplant, ist die BU Rente mit 1.500,- Euro deutlich zu gering.

Ok, jetzt können wir annehmen, dass es trotzdem eine große Gruppe von werdenden Lehrern gibt, bei denen alles glattläuft: Nach dem Studium soll es der Wunschberuf Lehrer bleiben und auch die Verbeamtung folgt unmittelbar nach dem Referendariat.
Selbst in diesem Szenario vergehen ab heute bei Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung in jungen Jahren in den meisten Fällen noch knappe 10 Jahre!

Was machen Sie dann, wenn Sie zum Beispiel wegen einer psychischen Erkrankung dauerhaft berufsunfähig für den Lehrberuf werden? Vielleicht sogar schon während des Studiums auf Lehramt!? Dann ist jeder Euro mehr im wahrsten Sinne des Wortes Gold wert.

Eine BU-Versicherung sollte im Idealfall schon über 2.000,- Euro Rente verfügen.

 

Eine optimale Berufsunfähigkeitsrente ist nicht so einfach umzusetzen

Leider gibt es ein paar Herausforderungen bei Studierenden auf Lehramt und dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung.

Die Bayerische ist meines Wissens nach aktuell der einzige BU-Versicherer mit einer „echten“ Dienstunfähigkeitsklausel, der für Lehramtsstudenten eine Berufsunfähigkeitsrente von 2.000,- Euro anbietet.

Alle anderen BU-Tarife, die eine Beamtenklausel enthalten haben, bieten in der Regel Rentenhöhen bis maximal 1.500,- Euro an. Die Allianz hört zum Bespiel schon bei 1.300,- Euro auf und die Condor bietet nicht mehr als 1.000,- Euro Berufsunfähigkeitsrente.

Da ist es immer gut ist noch eine Alternative zu haben, zum Beispiel, weil die Bayerische aus gesundheitlichen Gründen nicht das beste Votum bietet, habe ich noch ein paar weitere Lösungsansätze, die ich Lehramtsstudenten und Lehrer gern aufzeigen möchte.

 

1. Ergänzung im Rahmen einer 2-Vertrags-Lösung

Eine Möglichkeit besteht darin, dass wir die Berufsunfähigkeitsrente auf mehrere Verträge aufteilen.

Zuerst schließen wir die für Sie beste Berufsunfähigkeitsversicherung ab. Die monatliche BU-Rente sollten wir dabei im Idealfall auf 1.500,- Euro festlegen, bei einer Laufzeit bis zu Ihrem 67. Lebensjahr.

Im nächsten Schritt wählen wir dann einen weiteren Versicherer zur Absicherung von Berufsunfähigkeit, der sich nicht an einer vereinbarten Rente von insgesamt 2.000,- Euro für Studenten auf Lehramt stört. Hier versichern wir dann die weiteren 500,- Euro.

Dadurch haben Sie auf der einen Seite während Ihrer Zeit als Student auf Lehramt eine ausreichende Absicherung und Sie können diese, je nach späteren Beruf, ohne erneute Gesundheitsprüfung oder sogar ohne erneute Risikoprüfung an Ihren Bedarf anpassen.

Ändert sich auf Ihrem Karriereweg nichts und Sie werden doch wie geplant Beamter, dann können Sie diesen zweiten Vertrag für die Berufsunfähigekeitsversicherung später einfach kündigen, wenn der Bedarf weggefallen ist.

 

2. Berufsunfähigkeitsversicherung – Das beste Preis-Leistungs-Verhältnis

Mit dem ersten Schritt haben wir die Herausforderung der höheren Berufsunfähigkeitsversicherung gelöst. Gerade im Studium auf Lehramt wäre es allerdings schön, wenn Sie auch möglichst niedrige Beiträge zur BU-Versicherung zahlen.

Neben der Wahl für einen Versicherer, der eine Dienstunfähigkeitsversicherung mit günstigerer Startphase anbietet, können wir auch im gesamten Konzept an mehreren Stellschrauben drehen.

Der Grund für die Wahl einer zweiten Berufsunfähigkeitsversicherung ist sowohl die Überbrückung während des Studiums, des Referendariats und der Zeit als eventuell angestellter Lehrer bis hin zum Beamten, wie auch die Möglichkeit, dass Sie sich nach dem Studium doch für einen anderen Beruf entscheiden und deutlich mehr BU-Rente brauchen.

Beide Möglichkeiten klären sich dabei in der Regel weit vor Ihrem 30. Lebensjahr.

Um den Beitrag zur Versicherung entsprechend günstig zu gestalten, können wir bei der zweiten Berufsunfähigkeitsversicherung das Endalter dieser Versicherung deutlich unter Ihr 67. Lebensjahr ansetzen. Je nach Versicherer für Berufsunfähigkeit eventuell auch mit einer abweichenden Versicherungs- und Leistungsdauer.

 

3. Ergänzung mit einer anderen Versicherung

Alternativ kann es auch sinnvoll sein, anstelle einer zweiten Versicherung gegen Berufsunfähigkeit eine Grundfähigkeitsversicherung zu wählen.

Damit wären Sie sowohl in der Zeit als Student, wie auch danach in Ihrer weiteren beruflichen Tätigkeit abgesichert. Und wenn Sie später verbeamtet sind, leistet die Grundfähigkeitsversicherung unabhängig von der Feststellung einer Dienstunfähigkeit.

Um diese Möglichkeit in Betracht für Lehrer und Lehramtsstudenten zu ziehen, ist es wichtig, alle Unterschiede zwischen der Berufsunfähigkeitsversicherung und der Grundfähigkeitsversicherung zu kennen.

 

Mein Fazit zur Berufsunfähigkeitsversicherung Student auf Lehramt

Sinnvoll für Studenten und angehende Lehrer ist es in jedem Fall, so früh wie möglich mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung anzufangen. Mit der LV1871 bietet jetzt sogar der erste Versicherer eine BU für Schüler ab 6 Jahren an.

Einer der Vorteile neben dem günstigen Beitrag ist das „einfrieren“ Ihres Gesundheitszustandes. In jungen Jahren und als Student sind die meisten Menschen potenziell deutlich gesünder und bekommen damit ihre BU-Versicherung in der Regel noch ohne Ausschlüsse oder Beitragszuschlag.

Auch wenn Sie eine Karriere als Beamter planen, ist eine Berufs- beziehungsweise Dienstunfähigkeitsversicherung wichtig. Was Sie im Falle einer Dienstunfähigkeit von Ihrem Dienstherrn bekommen, deckt nur rund zwei Drittel Ihres Einkommens.

Sinnvoll ist es dabei, sich Gedanken über Ihren gesamten Bedarf zu machen. Dazu gehört es aus meiner Sicht auch, über den Tellerrand hinauszublicken und zu überlegen, welche Änderungen in Ihrem weiteren Leben und auch in Ihrem Beruf passieren können und wie Sie sich als angehender Lehrer heute darauf mit einer idealen Absicherung gegen Berufsunfähigkeit vorbereiten können.

Wenn Sie auch ein für Sie perfekt passendes Absicherungskonzept für Berufsunfähigkeit haben möchten, dann melden Sie sich einfach über unser Kontaktformular oder wir unterhalten uns im kostenlosen Kennenlerntermin.

1 Kommentar

  1. Jo

    Sehr gut. Genau an diesem Punkt steht unsere Tochter derzeit. Das Studium endet im Januar und im Februar beiginnt das Referendariat. Bisher noch keine BU vorhanden. Fragen über Fragen. Also höchste Zeit was zu unternehmen!
    Das Abgebot der DEBEKA ist zwar günstig, aber sind es die Versicherungsbedingungen auch?
    Keiner kann sagen, ob die nach dem Ref, ein Leben lang den Beruf der Lehrerin ausübt.
    Die BU ist aber nur ein Teil. Private Krankenversicherung muss geregelt werden (da scheint die DEBEKA ganz gut zu sein), Haftpflichtversicherung, …
    Es gibt viel zu organisieren. Bin ganz gespannt, ob uns der BU-Profi in der Situation schnell und kompetent begleiten kann.
    Die Internetseite ist zumindest vielversprechend.

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